Archive für Beiträge mit Schlagwort: Rheinland-Pfalz

Leipzig, 6. Mai 2015 (ADN). Der „Geist von Leipzig“ breitete sich geradezu blitzschnell am Mittwoch bei der zentralen Diskussion des dreitägigen „Medientreffpunkts Mitteldeuschland“ über der Gedankenwelt der Oberhäupter bundesdeutscher elektronischer Medien aus – sowohl der öffentlich-rechtlichen als auch der privaten. Nachdem ihn namentlich der Intendant des Norddeutschen Rundfunks (NDR), Lutz Marmor, als erster benannt und sich zu ihm bekannt hatte, folgten seinem Beispiel die anderen Fernseh- und Rundfunkchefs von ARD, ZDF, ProSiebenSat 1 und RTL. Das seit langem geschwungene Kriegsbeil soll begraben werden, indem die zahlreichen Konflikte nicht mehr auf juristischem Wege, sondern mit einer in Leipzig ansässigen privaten Schiedsgerichtsbarkeit schneller gelöst werden. So lautet der Vorschlag von Staatssekretärin Jacqueline Kraege aus Rheinland-Pfalz. „Das finde ich gar nicht schlecht“, reagiert Tobias Schmid von RTL unverzüglich und charakterisiert dies als „freundschaftlichen untergerichtlichen Modus der Auseinandersetzung“. Er sympathisiert offen mit diesen „kleinen regulatorischen Laubsägearbeiten, die wir dann stolz den Eltern präsentieren“. Als Plattform verlangte er mehr Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) und weniger preußisches Landrecht. Jürgen Brautmeier von DLM stimmte sofort diesem „Geist von Leipzig“ zu, den anschließend die Intendantin des Mitteldeutschen Rundfunks (MDR), Karola Wille, noch näher beschrieb: Dieser Geist, für dessen Entweichen aus der Flasche der als Person und Diskutant anwesende Julian Geist von ProSiebenSat1 Anlass gegeben hatte, müsse geprägt sein durch die Übereinstimmung der Interessen von Bund und Ländern einerseits und den Privaten andererseits.

Wie steinig, sogar chaotisch und zudem noch undemokratisch dieser Weg sein kann und wahrscheinlich wird, zeigte die finale Schlußrunde, deren Grundlage ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts bildete. Das Gericht hatte im vergangenen Jahr die geringe Staatsferne und Transparenz bei der Besetzung der Aufsichtsgremien des Zweiten Deutschen Fernsehens (ZDF) für grundgesetzwidrig erklärt. Nun muss diese Entscheidung, die auch in vollem Umfang für die ARD gilt, umgesetzt werden. Das erste Versagen ist bereits in Kürze zu erwarten, denn im Herbst dieses Jahres wird der neue MDR-Rundfunkrat für weitere sechs Jahre gewählt. Seine personelle Zusammensetzung ist in einer neuen Regelung zu klären, über deren Entwurf die Länderministerpräsidenten bis zum 30. Juni dieses Jahres zu entscheiden haben. Einstimmigkeit ist nötig. Um sich nicht gegeneinander auszuspielen, sind kaum Reibungen zu erwarten. „Es wird so durchgehen, weil die Länderparlamente keinen Einfluss haben“, bedauert ZDF-Fernsehratsmitglied Oliver Passek. Das absurde Theater darüber, wie künftig die Plätze in den Aufsichtsgremien vergeben werden, gehe weiter. Dass sie die geforderte Vielfalt der zivilgesellschaftlichen Gruppen einigermaßen widerspiegeln, sei nicht zu erwarten. Parteipolitik und Staatseinfluss lassen sich so nicht verdrängen. ++ (me/mgn/06.05.15 – 105)

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Hamburg, 4. Januar 2015 (ADN). Die Zahl von Selbstmordversuchen nach den Festtagen bis Anfang Januar steigt „überzufällig“ an. Darüber informiert das Sekretariat des Nationalen Suizidpräventionsprogramms für Deutschland (NaSPro). Wie die von Georg Fiedler, Diplompsychologe in der Spezialambulanz für Suizidgefährdete des Universitätsklinikums Hamurg-Eppendorf, geleitete Institution weiter mitteilt, belegt die Statistik jedoch nicht die Annahme, dass Einsamkeit zu Weihnachten und daraus entstehende Depression und Trauer Ursache  für häufigere Suizide an diesen Tagen seien. Dagegen habe eine langjährige europäische Studie der Weltgesundheitsorganisation (WHO) für das Ansteigen der Selbstmordversuche nach Weihnachten  „Gebrochene Versprechen“ verantwortlich gemacht. Dass die Erwartungen an die Festtage und an das Verhalten anderer Personen zu groß waren und enttäuscht wurden, wurde von der Untersuchung als Hauptmotivation herausgeschält.

Die jüngsten bundesweiten statistischen Suizid-Erhebungen stammen aus dem Jahr 2012. In diesem Jahr wurden 9.890 Selbstmorde registriert. Dabei dominiert das Erhängen mit 4.446 Fällen. Es folgen Überdosis an Medikamenten (1.323), Sturz aus der Höhe (996), „Legen vor ein sich bewegendes Objekt“ (718), Schusswaffen (690) und „Gase“ (424). Insgesamt ist die Zahl der Selbsttötungen seit dem Jahr 2008 angestiegen. Sie lag im Jahr 2012 höher als die Gesamtzahl an Verkehrstoten (3.600), der durch Mord und Totschlag Umgekommenen (578) an Verstorbenen durch illegale Drogen (944) und der Aids-Todesopfer (550). Die Daten beruhen auf der Auswertung von Todesbescheinigungen. Die Todesursachen werden in den Bundesländern für dort gemeldete Einwohner dokumentiert und einmal pro Jahr an das Statistische Bundesamt gemeldet.

Der Trend der vergangenen zehn Jahre geht weg vom Erhängen, hin zum Überdosieren von Medikamenten und zum Einsatz von Gasen. Zudem nehmen sich deutlich mehr Männer das Leben als Frauen. Zwischen den einzelnen Bundesländern gibt es große Unterschiede der Suizid-Raten. In jüngster Vergangenheit verzeichnen Sachsen-Anhalt und Thüringen die stärksten Anstiege, Hessen und Rheinland-Pfalz die deutlichsten Rückgänge. Außerdem ist festzustellen, dass das Lebensalter der „Suizidenten“ ansteigt. Experten bezeichnen das  Phänomen Suizid im höheren Lebensalter als „Ungarisches Muster“. Das Durchschnittsalter von Selbstmördern ist stetig angestiegen und lag 2012 bei 56,9 Jahren.  Der sogenannte Werther-Effekt, der den Folge-Suizid durch Nachahmung des Selbstmordes eines Prominenten zum Hintergrund hat, spielt kaum noch eine Rolle.

Das NaSPro-Sekretariat weist darauf hin, dass Suizid keine kriminelle Handlung darstellt. Ein Lebensmüder „ermorde sich“ nicht aus niedrigen Beweggründen. In der Regel könne der Todeswunsch als Ausdruck einer subjektiv erlebten Ausweglosigkeit verstanden werden, die den Blick auf die Möglichkeiten des Weiterlebens blockiert. Insofern träfen die Bezeichnungen „Selbstmord“ oder „Freitod“ nicht den Kern der Problematik. ++ (mz/mgn/04.01.15 – 4)

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Berlin, 1. Januar 2015 (ADN). Seit der Veröffentlichung erster Auszüge der Neujahrsansprache von Bundeskanzlerin Angela Merkel prasselt scharfe Kritik in diverse Kommentarspalten und Diskussionforen. Die Sinnfälligkeit dieses seltsamen Ritus steht längst mehr als in Frage. Ein aus Deutschland nach Frankreich emigrierter Publizist hält Jahresrückblicke und Neujahrsansprachen sogar für sinnlos, fruchtlos und folgenlos. Nichts werde sich ändern im neuen Jahr. Deswegen seien Jahresrückblicke und Neujahrsansprachen überflüssig. „Wir werden weiterhin nicht einmal die Mindestanforderungen an einen demokratischen Rechtsstaat erfüllen, denn Judikative, Exekutive und Legislative werden weiterhin nicht getrennt, sondern innig miteinander verwoben bleiben.“ Nichts sei zu hören von einer Verschlankung des Staates, von rigorosen Einschnitten in den überbordenden Staat und von der Abschaffung überflüssiger Bürokratie. „Niemand hat die Absicht, obwohl dazu nun eine Zweidrittelmehrheit im Parlament vorhanden ist, dass endlich eine Verfassung gemäß Artikel 146 Grundgesetz zur Abstimmung vom Volk vorgelegt werden soll.“

Überzeugende Beweise für die Belanglosigkeit solcher Fernseh- und Rundfunkauftritte lieferten Bundeskanzler Helmut Kohl zum Jahreswechsel 1986/87 und der Ministerpräsident von Rheinland-Pfalz, Kurt Beck, zur Jahreswende 2010/11. Redakteure und Techniker des Ersten Deutschen Fernsehens bzw. des Südwestrundfunksfunks übertrugen die Selbstdarstellungsversuche der beiden Politiker jeweils aus dem Vorjahr. Die Rundfunkstationen bezeichneten die Verwechslungen der Bild- und Tonkonserven danach als Versehen, während hohe politische Kreise die Vorgänge als „bewusste Sabotage“ interpretierten.  ++ (pl/mgn/01.01.15 – 1)

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Leipzig, 5. November 2014 (ADN). „Die Verfassungen der Länder sind in den vergangenen Jahren unterschiedlich häufig und in unterschiedlicher Reichweite verändert worden.“ Das sagte der Politikwissenschaftler Werner Reutter von der Universität Leipzig. Während in Sachsen seit Anfang 1992 nur einmal die Verfassung geändert wurde, geschah dies in Berlin 43 Mal und in Rheinland-Pfalz 37 Mal, allerdings seit 1950 bzw. 1947.  Grund für die Unterschiede seien u. a. die politischen Verhältnisse. In Brandenburg seien von Beginn an viele Staatsziele wie zum Tier- und Umweltschutz und soziale Grundrechte wie das Recht auf eine Wohnung in die Verfassung aufgenommen worden. Jedoch begründen alle diese Klauseln nach Aussage von Reutter keinen einklagbaren Rechtsanspruch, sondern sind eher als politische Bekenntnisse zu betrachten. Deswegen sähen Staatsrechtler diese Thematik auch als sehr kritisch.

Im Rahmen seines Projekts, das zunächst bis März 2016 läuft, will Reutter u. a. die Verfassungen Bayerns, Baden-Württembergs und des Saarlandes untersuchen. Für seine Analysen wertet der Politikwissenschaftler beispielsweise Gespräche mit Landtagsabgeordneten und Zeitungsdokumente aus.  ++ (dk/mgn/05.11.14 – 308)

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Leipzig, 3. November 2014 (ADN). Die Initiative „Volksbegehren Mitteldeutschland“ steht kurz vor ihrem Ziel, die erste Stufe der Zulassung zu erreichen. Dazu hat die jüngste Unterschriftensammlung am Montag in Leipzig beigetragen. Um die Minimalschwelle von 7.000 Unterschriften zu erreichen, fehlen nur noch wenige Unterstützer. Während Mitte August dieses Jahres mit 3.500 Unterschriften bereits Halbzeit war, konnten in der letzten Oktoberdekade 6.000 Unterschriften registriert werden. Ziel ist, aus den Bundesländern Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen die Region Mitteldeutschland zu formen. Initiator ist der sachsen-anhaltinische Landtagsabgeordnete Bernward Rothe aus Aschersleben. Zu den Lokomotiven der Idee gehört die regionale Wirtschaft.

Kommentare auf der Homepage http://www.volksbegehren-mitteldeutschland.de spiegeln ein äußerst konträres Meinungsbild über das Vorhaben wider. Ein Bewohner aus Rheinland-Pfalz schreibt: „Gerade die Bindestrichländer sind, schon durch den Namen erkennbar, in keiner Weise historisch. Sie sind Willkürgrenzziehungen, die nach dem Zweiten Weltkrieg den Besatzungszonen geschuldet sind. Da zum Beispiel die Amerikaner und Briten anfingen, in ihren Zonen Länder zu bilden, zog Frankreich nach und es entstand das Kunstgebilde Rheinland-Pfalz.“ Es sei für ihn ein Graus zu hören, wenn sich jemand als Saarländer oder als Rheinland-Pfälzer bezeichnet. Es käme ja auch keiner auf die Idee sich als Landkreis Cochem-Zeller zu bezeichnen, weil jedem klar ist, dass das nur eine Verwaltungseinheit und keine Nation ist. 

Holger Fauter verweist auf  Traditionen: „Thüringen und Sachsen sind in der deutschen Geschichte uralte bedeutende Regionen und gehören gestärkt.“ Er denke da an den südlichen Teil von Sachsen, der entsprechend den Mundartgrenzen Sachsen bzw. Thüringen zugeschlagen werden sollte. „Der nördliche Teil gehört mit Brandenburg und Berlin in ein wieder herzustellendes Land Preußen. Ja, für ein Land Preußen müßte man die Zustimmung der Siegermächte einholen. Aber das würde Frau Merkel wohl hinkriegen. In einem vereinten Europa sind historisch gewachsene Länder für die Bevölkerung extrem wichtig, so etwas schafft Gemeinschaftsgefühl und Stolz auf die Heimat. Für ein Kunstgebilde Mitteldeutschland kann ich mich nicht begeistern.“ ++ (bz/mgn/03.11.14 – 306)

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Mainz, 2. Juli 2014 (ADN). Mit rund 250 Teilnehmern rechnen die Organisatoren eines Trauermarsches am Mittwochabend in der Ortschaft Maikammer in der Südpfalz. Damit wollen die Bürger erneut ihren Protest gegen die Zwangsfusion dokumentieren, mit der sie seit Monatsbeginn in einen Verwaltungstopf mit den Einwohnern der Verbandsgemeinde Edenkoben von den in Rheinland-Pfalz herrschenden Bürokraten trotz lautstarker Gegenwehr geworfen worden sind. Ausgangspunkt der kommunalen Selbstenthauptung ist ein Landesgesetz aus dem Jahr 2013. Es wurde – wie so oft bei umstrittenen Regelwerken zur Täuschung der Öffentlichkeit – kurz vor Weihnachten am 20. Dezember verabschiedet. Als Gründe für die neuen Ortsgrenzen werden der demographische Wandel und die katastrophale Finanzsituation vieler Kommunen vorgeschoben. Obwohl viele Menschen nicht auf vertraute Gemeindegrenzen verzichten wollen, setzen sich die Landespolitiker eiskalt über den Bürgenwillen hinweg. Kein Trost ist es für die Ortsbevölkerung von Maikammer, dass ihr Bürgermeister Karl Schäfer weiterhin mit seiner Sekretärin in der altbekannten Ratsstube residieren und Anträge auf Personalausweise entgegennehmen darf. 

Demnächst soll es in Rheinland-Pfalz 20 Kommunen weniger geben. zehntausende Menschen sollen sich an völlig neue Namen ihrer Wohnorte gewöhnen. Beispielsweise verschmelzen die Verbandsgemeinde Osthofen und die Verbandsgemeinde Westhofen zu einem administrativen Einheitsbrei mit dem Namen „Verbandsgemeinde Wonnegau“. Das ist für die Bürger keineswegs wonniglich und das verwaltunhgstechnische Fusionsfieber verläuft nicht konfliktfrei. Neben zehn freiwilligen Fusionen sind jetzt acht „Zwangsfusionen vollstreckt worden“ –  trotz Demonstrationen, Bürgerentscheiden und Klagen. Inzwischen liegen dem Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz sieben Klagen vor. Ein Verfahren wird noch 2014 verhandelt. Die anderen sollen 2015 folgen. Für einen gemeinsamen Termin sind die Sachlagen wohl zu unterschiedlich. Vielleicht soll auch die Gewohnheitskarte gespielt werden, mit der die Zeit ins Land geht und die Einwohnerproteste allmählich eingelullt werden. Ein Muster seines Vorgehens hatte das Verfassungsgericht bereits jüngst geliefert. Der Antrag der Verbandsgemeinden Mandscheid in der Eifel und Enkenbach-Alsenborn in der Westpfalz, die kürzlich erfolgte Wahl der Verbandsgemeinderäte zu verschieben und damit die Kommunalreform nicht zu zementieren, wurde von dem Gericht zurückgewiesen. Das muntere Neuziehen von Gemeindegrenzen ist offenbar systembedingt. Die Landesbürokraten scheren sich weder um den basisdemokratischen Bürgerwillen noch um eine funktionstüchtige Zivilgesellschaft. Der berühmt-berüchtigte deutsche Obrigkeitsstaat zieht alle Register. ++ (ks/mgn/02.07.14 – 182)

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Eisenach/Weimar, 26. Oktober 2013 (ADN). Das politische Thüringen feierte am Wochenende auf der Wartburg bei Eisenach eine 2ojährige Landesverfassung, die im Hinterstübchen entstand und der demokratische Grundelemente fehlen. Das geben die Väter dieses Dokuments auch unumwunden zu. Warum zusätzlich nach der deutschen Wiedervereinigung das am Schreibtisch zusammengezimmerte Land Thüringen sich zum Freistaat erklärt hat, darüber haben sie keinen Schimmer. Keiner weiß, warum Thüringen ein „Freistaat“ ist. Darüber rätselt bis zum heutigen Tag selbst „Verfassungsvater“ Frieder Lippmann von der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD), der den allerersten Entwurf der thüringischen Verfassung zu Ostern 1991 in eine alte DDR-Schreibmaschine vom Typ „Erika“ getippt hatte. Der ehemalige Bergmann und Ingenieur hatte als Vorlagen das Grundgesetz und die Landesverfassung von Rheinland-Pfalz neben sich gelegt und aus den beiden Papieren die Verfassung für Thüringen komponiert. Wie er weiter in einem Gespräch mit der in Weimar herausgegebenen „Thüringischen Landeszeitung“ (TLZ) zugibt, habe er sich damals von der Identitätssuche leiten lassen. „Sie müssen sich vorstellen: Aus dem einen Staat waren wir noch nicht ganz raus und in dem anderen noch nicht richtig drin“. Ein klares juristisches Konzept lag dem Schaffensprozess um die neue Verfassung, an dem nur ein kleiner, ausschließlich aus den etablierten Parteien rekrutierter Kreis von Landtagsabgeordneten beteiligt war, nicht zugrunde. Einziges Handlungsprinzip sei gewesen, dass die Landesverfassung mit dem Grundgesetz kompatibel sein musste. Die dennoch zusätzlich hineingeschriebenen Staatsziele wie Umweltschutz, Wohnung und Arbeit seien jedoch nicht als Recht einklagbar.

Solchen Zufälligkeiten entsprang auch die Bezeichnung Freistaat. Das ist nicht auf unserem Mist gewachsen, erklärt Lippmann einer Journalistin. Die Christlich Demokratische Union (CDU) habe diese Idee von einer Parteitagung aus dem ostthüringischen Wurzbach mitgebracht. Dort habe es wohl Beratungshilfe aus Sachsen oder gar Bayern gegeben. Für ihn sei die „ganze Freistaat-Kiste so lustig wie überflüssig.“

Die Erklärungsversuche der Landtagspräsidentin Birgit Diezel (CDU) sind nicht weniger hilflos. In einem TLZ-Interview sagte sie: „In der Gründungsphase der Weimarer Republik verwendeten etliche der thüringischen Kleinstaaten diese Bezeichnung, um zu betonen, dass nunmehr alle Staatsgewalt vom Volke ausging und die Menschen das Staatsoberhaupt selbst bestimmen konnten.“ Damit schoss Diezel nicht nur ein verbales, sondern auch ein inhaltliches Eigentor, denn seit dem Bestehen des Konstrukts Thüringen im Jahr 1990 ist dort bislang noch kein Oberhaupt des Landes vom Volk der Thüringer direkt gewählt worden. Es waren immer nur die im Landtag vertretenen Parteien. Nach Meinung von Diezel ist der Name Freistaat dem Stolz der Thüringer auf ihre reiche Kulturlandschaft im Herzen Deutschlands geschuldet. Da diese von den Landespolitikern seit Jahren jedoch systematisch demontiert wird, indem den Kulturstätten immer mehr Finanzmittel entzogen werden, dürfte demzufolge der „Freistaat“ bald als Hohlkörper umzubenennen sein. Es ist höchste Zeit, den juristischen Nebel in Thüringen zu lichten und rechtliche Klarheit Einzug halten zu lassen. Die konstitutionelle Blamage, die man sich am Gründungsort der Weimarer Republik und der Geburtsstätte der Weimarer Reichsverfassung leistet, sollte möglichst bald beendet sein. ++ (gr/mgn/26.10.13 – 293)

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München, 4. Oktober 2013 (ADN). Die Zahl ausländischer Ärzte nimmt in Deutschland stetig zu. Im vergangenen Jahr waren es 16 Prozent mehr. In den deutschen Krankenhäusern haben inzwischen sieben Prozent der Ärzte ausländische Wurzeln. Darüber berichtet die jüngste Ausgabe der „Apotheken-Umschau“. Der Zustrom komme aus dem Osten. An der Spitze steht Rumänien, woher einer Statistik der Bundesärztekammer zufolge 2.399 Mediziner stammen. Es folgen Griechenland, Russland, Polen, Ungarn, Syrien und Bulgarien.
Dagegen regt sich erheblicher Widerstand – vorwiegend in der Politik und in Berufsverbänden. Neue moderne Zunft-Barrieren werden aufgebaut. Die Gesundheitsminister der Bundesländer taten das im Juni dieses Jahres, indem sie Sprachtests für ausländische Ärzte anordneten. Vorbild ist Rheinland-Pfalz, wo seit August 2012 Sprachkurse Pflicht sind. Wer durchfällt, darf nicht als Mediziner arbeiten. Das betraf in Rheinland-Pfalz 40 Prozent der Interessenten.

Die Ärztekammern verteidigen die neuen Hürden. Die „Apotheken-Umschau“ zitiert Verbandsfunktionäre aus Mainz und Berlin. Ihr Hauptargument: Ohne Kommunikation in Deutsch sei die notwendige Kommunkation zwischen Patient und behandelndem Arzt erheblich gestört. Dieser Auffassung widersprechen Patientenvertretungen. So erklärte der Geschäftsführer der Unabhängigen Patientenvertretungen Deutschland, Dr. Sebastian Schmnidt-Kaehler, dass in 75.000 Beratungsfällen sprachliche Verständigungsschwierigkeiten nicht ein einziges Mal problematisiert worden sind. s++ (wi/mgn/04.10.13 – 271)

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Berlin/Leipzig, 18. Oktober 2012 (ADN). Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz beziffert in einer Hochrechnung die Zahl der jährlichen Stromsperren auf 786.255 betroffene Haushalte im dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland (BRD). Rund 600.000 lautet die Schätzung der Partnerorganisation in Nordrhein-Westfalen (NRW). Sie ist bei ihren Berechnungen von der tatsächlichen Ziffer von 120.000 Stromsperren in NRW ausgegangen. Diese Angaben macht die Zeitschrift „Energiedepesche“ in ihrer jüngsten Ausgabe. Darin wird darauf hingewiesen, dass mindestens ein Drittel der Sperrungen illegal ist. Gesetzlich vorgeschriebene Fristen wurden von den Energieversorgern einfach umgangen oder falsche Rechnungen erstellt. Im Übrigen wies die Publikation auf das menschenverachtende Vorgehen gegen die Kunden hin. Insofern kommen die Versorgungsunternehmen mit den allgemeingültigen Menschenrechtsregeln in Konflikt. Es werden überzeugende Beispiele genannt, mit denen das Desinteresse der Energiefirmen an dem Schicksal der betroffenen Kunden belegt wird. So wurden einer Mutter von zwei kleinen Kindern mitten im Winter Strom und Gas abgedreht, weil sie mit zwei Ratenzahlungen im Rückstand war. Die Frau war gezwungen, zu ihrer Mutter zu ziehen. Ansonsten wäre sie mit den Kindern in eine lebensbedrohliche Lage geraten.

Dass solche Fälle dann tatsächlich eintreten, zeigt der tödliche Ausgang eines Wohnungsbrandes in Leipzig. Dem alleinstehenden Mieter war der Strom abgesperrt worden. Um in seiner Not etwas Licht zu schaffen, hatte er eine Kerze angezündet. Er schlief darüber ein und das Feuer der unbeaufsichtigten Kerze erfasste die ganze Wohnung. Der Mann verbrannte. Die für die Stromsperrung verantwortlichen Stadtwerke Leipzig empfanden keinerlei Verantwortungsbewusstsein. Polizei und Staatsanwaltschaft zogen keine juristischen Konsequenzen. Die Tragödie wurde als Unglücksfall eingestuft.

Abzusehen ist, dass die Situation sich noch weiter verschärft, indem im Zusammenhang mit der sogenannten Energiewende erhebliche Preiserhöhungen zu erwarten sind. So weist der Vorsitzende des Vereins der Energieverbraucher, Aribert Peters, auf erhöhte Netzentgelte hin. Sie sollen insbesondere den Privathaushalten angelastet werden. Andererseits werden Wirtschaftsunternehmen zunehmend davon befreit. Nach den Worten von Peters ist das eine sehr große Ungerechtigkeit. Zudem sei das höhere Netzentgelt bereits in den derzeitigen Preisen enthalten. Auf diese Weise wird die ohnehin wachsende Stromarmut zusätzlich angeheizt. ++ (so/mgn/18.10.12 – 297)

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Leipzig/Hannover/München, 24. Januar 2012 (ADN). Pünktlich zum 300. Geburtstag von Friedrich dem Großen rücken preußische Tugenden ins Rampenlicht und bieten Christian Wulff die notwendigen juristrischen Strohhalme, um sich seiner verzwickten Lage zu entziehen. Heribert Prantl erläutert in der heutigen Dienstagausgabe der „Süddeutschen Zeitung“, wie sich der Bundespräsident mit einer Selbstreinigungsklage beim Staatsgerichtshof zu befreien versuchen  könnte. Der Absatz 3 des Artikels 40 der niedersächsischen Landesverfassung könnte Wulff dem Ansinnen seiner politischen Gegner entrinnen lassen. Sie wollen dem Bundespräsidenten  mit Hilfe des ersten Absatzes dieses Artikels – einer „Anklage von Regierungsmitgliedern“ – ein juristisches Bein stellen. Dem könnte Wulff unter Berufung auf den dritten Absatz zuvorkommen. Der sieht eine Selbstreinigungsklage vor, die im Übrigen mit keiner besonderen Hürde verbunden ist.

Derartiges ist ein sehr selten angewandtes, fast verschollenes juristisches Instrument, das zu Zeiten der Weimarer Republik einmal eingesetzt wurde. Am 20. Juli 1932 ist es als sogenannter „Preußenschlag“ in die Rechtsgeschichte eingegangen. Damals sollte mittels Artikel 59 der Weimarer Reichsverfassung, mit dem gegen Reichspräsident, Reichskanzler oder Reichsminister Anklage beim Staatsgerichtshof in Leipzig  erhoben werden konnte, die preußische Regierung abgesetzt werden. Der Erfolg war mittelmäßig. Für Preußen wurde infolge der Auseinandersetzung ein Reichskommissar bevollmächtigt.

Ähnliche Regelungen wurden nach 1945 in die Landesverfassungen einiger alter Bundesländer aufgenommen, um gegen Staatsverbrechen wirksam vorzugehen. Ihre Anwendung wurde ebenfalls sehr selten praktiziert: in Niedersachsen scheiterte Oppositionsführer Christian Wulff damit zweimal – 1999 und 2001. Ein weiteres noch sehr aktuelles Beispiel lieferte Rheinland-Pfalz. Dort haben vor fast einem Jahr 37 CDU-Abgeordnete und 10 FDP-Abgeordnete dieses schwere Geschütz aus der Versenkung geholt und gegen den SPD-Juistizminister Heinz Georg Bamberger in Stellung gebracht. In ihrem Antrag vom 22. Februar 2011 heißt es: „Bamberger hat am 22.  Juni 2007 in seinem Dienstzimmer die Ernennungsurkunde für das Amt des Präsidenten des Oberlandesgerichts Koblenz an den ausgewählten Bewerber unmittelbar nach Zustellung der Beschwerdeentscheidung des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz ausgehändigt, obwohl ihm zuvor der unterlegene Bewerber seine Absicht mitgeteilt hatte, das Bundesverfassungsgericht anzurufen…. Nach alldem ist eine Ministeranklage vor dem Verfassungsgerichtshof geboten, die im Falle einer Verurteilung die Entlassung nach sich zieht.“ Letztlich wurde der Antrag mit knapper Mehrheit der SPD-dominierten Mehrheit im Mainzer Landtag abgeschmettert.

Einen zusätzlichen Impuls für dieses „Institut der Präsidenten- und Ministeranklage“ löste ein Hannoveraner Rechtswissenschaftler aus. Erst vor wenigen Monaten holte Sebastian Steinbarth diesen Sachverhalt aus der rechtshistorischen Mottenkiste und analysierte dessen Wahrheiten umfassend. In seiner 2011 abgeschlossenen und erfolgreich an der Juristischen Fakultät der Leibniz-Universität Hannover verteidigten Promotion beleuchtet er dies unter „rechtshistorischer und rechtsvergleichender Perspektive“.  Auf 336 Seiten untersuchte Steinbarth „Ursprünge, Erscheinungsformen und bleibende Sinnhaftigkeit von Gerichts- und Impeachementverfahren gubernativer Verantwortlichkeit“. Gewiss wird die Schrift demnächst vergriffen sein. ++ (jr/mgn/24.01.12 – 24)