Archive für Beiträge mit Schlagwort: Richter

Wien/Brüssel, 3. Juni 2015 (ADN). In der Europäischen Union (EU) sind in einigen Wirtschaftszweigen schwere Formen von Arbeitsausbeutung weit verbreitet. Dazu zählen der Agrarsektor, die Bauwirtschaft, Hotellerie und Gastronomie sowie die Bereiche Hausarbeit und verarbeitendes Gewerbe. Darüber informiert eine Studie der Wiener Agentur für Grundrechte (FRA), die in dieser Woche präsentiert wurde. Die Täter können dem Bericht zufolge ungestraft weitermachen. Um den Straftatbestand Arbeitsausbeutung aufzudecken, wirke es erschwerend, dass es dafür in den einzelnen EU-Ländern unterschiedliche Definitionen gibt. Opferzahlen seien deshalb mit Vorsicht zu genießen. Beispielsweise schätzt die Internationale Arbeitsorganisation (ILO), dass von 2002 bis 2011 „stets rund drei von 1.000 Personen weltweit Zwngsarbeit verrichteten“. FRA-Interimsdirektor Constantinos Manolopoulos nennt es ein endemisches Problem, das dringenden Handlungsbedarf erfordert. Er verlangte von den EU-Staaten, ein Klima der Null-Toleranz gegenüber schweren Formen der Arbeitsausbeutung zu schaffen.

Bei der Studie handelt es sich um die erste EU-Forschungsarbeit, die umfassend alle strafbaren Formen dert Ausbeutung von Arbeitern aus anderen EU-Staaten und Drittländern analysiert. Teil der Untersuchung waren 616 Befragungen von Experten verschiedener Berufsgruppen, die mit dem Thema Arbeitsausbeutung zu tun haben. Dazu gehören die Richterschaft, Polizei und Arbeitsaufsichtsbehörden. ++ (gr/mgn/03.06.15 – 131)

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Zürich/San Jose de Costa Rica, 9. März 2015 (ADN). Der argentinische Staatsanwalt Alberto Nisman wurde zweifelsfrei ermordet. Zu diesem Schluss kommen einem Bericht der „Neuen Zürcher Zeitung“ (NZZ) vom Montag zufolge Experten. Sie hatten im Auftrag der Mutter und der Töchter des im Januar Gestorbenen einen entsprechenden Bericht erstellt. Er beruht auf den offiziellen Untersuchungsergebnissen der Leiche und des Tatorts sowie auf eigenen Ermittlungen. „Die Familie hat damit, wohl in Sorge um eine Vertuschung des Sachverhalts, der offiziellen Untersuchung vorgegriffen“, schreibt die Tageszeitung. Die zuständige Staatsanwältin Viviana Fein habe bisher offengelassen, ob es sich bei Nismans gewaltsamen Tod um Mord oder Suizid handelt. Die offizielle Autopsie habe zu unvollständigen, übereilten und fehlerhaften Schlüssen geführt.

Nisman hatte vier Tage vor seinem Tod das Fazit jahrelanger Untersuchungen über die Hintergründe eines Attentats in Buenos Aires im Juli 1994 veröffentlicht. Darin wird festgestellt, dass Präsidentin Cristina Fernandez de Kirchner, Außenminister Hector Timerman und weitere Personen in den Fall verstrickt sind.  Nismans Schlussfolgerungen tat die argentinische Regierung als Einflüsterungen entlassener Geheimdienst-Angehöriger ab. Richter und Staatsanwälte in Argentinien werden je nach politischer Farbenlehre oft als befangen erklärt, verunglimpft oder unter Druck gesetzt. Einige sehen sich tatsächlich als Vertreter von Parteiinteressen. Unabhängige und seriöse juristische Arbeit ist unter solchen Umständen fast unmöglich, meint die NZZ. ++ (kr/mgn/09.03.15 – 60)

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Straßburg/Moskau/Zürich, 18. Dezember 2014 (ADN). Der Europäische Menschenrechtsgerichtshof  (EGMR) in Straßburg hat eine Berufungsklage Russlands zurückgewiesen. Wie die „Neue Zürcher Zeitung“ (NZZ) am Donnerstag weiter berichtet, ist Moskau nunmehr zur Rückzahlung von 1, 9 Milliarden Euro Entschädigung an die 55.000 ehemaligen Aktionäre des 2007 aufgelösten Ölkonzerns Yukos verpflichtet. Damit endete in dieser Woche ein zehnjähriger Rechtsstreit. „In der über 50-jährigen Geschichte des Menschenrechtsgerichtshofs ist eine Geldstrafe von fast 2 Mrd. Euro beispiellos und beschädigt die Reputation des Kremls. Politisch aber kommen Präsident Wladimir Putin sowie die Justiz und die Finanzbehörden Russlands einigermassen glimpflich davon“, urteilt die Schweizer Tageszeitung.Ursprünglich hatten die Ex-Aktionäre eine Entschädigungssumme in der astronomischen Höhe von 80 Milliarden Euro gefordert.

Schon 2011 hatten es die Richter in einer ersten Entscheidung abgelehnt, hinter der Yukos-Enteignung politische Motive zu sehen. Die Eintreibung der Steuerschulden sei vielmehr ein legitimes Anliegen. Es existierten keine Indizien, dass der Staat den Fiskus aus politischen Gründen zur Eliminierung der Firma instrumentalisiert habe. ++ (wi/mgn/18.12.14 – 351)

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Zürich, 31. Juli 2014 (ADN). In Europa macht sich ein Rückzug der Völker hinter die nationalen Grenzen bemerkbar. Dazu kommt allgemeines Wehklagen, der Ruf nach dem starken Staat  und die Idealisierung  der eigenen Vergangenheit. Darauf verweist Dieter Freiburghaus, emeritierter Professor für europäische Studien am IDHEAP der Universität Lausanne, am Donnerstag in der „Neuen Zürcher Zeitung“ (NZZ). Es handele sich um Symptome der Angst. Vordergründig gehe es um „Überfremdung“ um den Islam, um die Fahrenden, um fremde Richter und andere ausländische Einwirkungen, an denen sich der Volksgroll entzünde. Doch die eigentlichen Ursachen lägen tiefer. Dazu zähle die unsicherer gewordene Gegenwart. „Wir waren für ein halbes Jahrhundert fest im Westen verankert und wurden von den USA beschützt. Die Welt war zweigeteilt, hie Freund, hie Feind. Diese Ordnung hat sich weitgehend aufgelöst, und nun bereitet uns Russland mehr Bauchschmezen als die späte Sowjetunion“, schreibt der Autor unter der Überschrift „Der neue Nationalismus“. China sei zwar weit weg, aber riesengroß und unberechenbar.  ++ (vk/mgn/31.07.14 – 211)

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Berlin, 22. Juni 2014 (ADN). Für rechtsuchende Bürger ist die Berufsgruppe der Rechtsanwälte zu einer Gefahr geworden.Das stellte die „Welt am Sonntag“ (WamS) in ihrer aktuellen Ausgabe fest und dokumentiert das ausführlich in einem Zwei-Seiten-Beitrag. Als einer der Zeugen wird der ehemalige Präsident des Deutschen Anwaltvereins Hartmut Kilger herangezogen. Nach dessen Schätzung „besteht bei rund einem Drittel der Anwälte das Risiko, qualitativ schlecht beraten zu werden.“ Desweiteren wird der Präsident der Rechtsanwaltkammer Schleswig-Holstein, Michael Purruker, mit den Sätzen zitiert: „Viele Anwälte, die um ihre Existenz ringen, liefern in ihrer Arbeit eine beschämende Qualität ab. Wir wissen es, aber keiner will es sagen.“

Deutschland ist nach Aussage des Berichts das einzige Land in Europa mit einem uneingeschränkten Zugang zum Jurastudium und einem uneingeschränkten Zugang zur zweiten Ausbildungsphase – dem Referendariat. Das habe zur Vermassung und zu der wirtschaftlichen Misere in weiten Teilen des Berufsstandes geführt. Dagegen helfen nur höhere  Zulassungsbeschränkungen an juristischen Fakultäten und eine zweite, juristische Ausbildungsphase. Sie soll auf die verschiedenen Sparten juristischer Berufe vorbereiten sowie Richter, Anwälte und Verwaltungsjuristen qualifizieren. ++ (ju/mgn/22.06.14 – 172)

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Zürich, 3. April 2014 (ADN). Erfolgreiche politische Systeme mussten eine alternative unsichtbare Hand erschaffen. Sie führt dazu, Probleme zu benennen, Lösungen vorzuschlagen und die Umsetzung zu überwachen. Das ist dezentral zu vollziehen, um so viel wie möglich Informationen in die Entscheidung einfließen zu lassen. Das schreibt am Mittwoch der gebürtige Venezolaner Ricardo Hausmann, der an der Havard -Universität Ökonomie lehrt,  in der Zeitung „Finanz und Wirtschaft“.  Deshalb seien alle reichen Länder Demokratien und deshalb würden andere Länder wie sein Heimatland ärmer.  „Obschon solche Staaten Wahlen durchführen, neigen sie zum Versagen selbst bei einfachsten Koordinationsproblemen. Schlange stehen dürfen vor dem Wahllokal garantiert nicht, dass die Bürger nicht auch werden Schlange stehen müssen für Klopapier.

Hausmann plädiert energisch für die Schaffung und Existenz eines dezentralen Informationssystems und schreibt dabei der Lehre des klassischen Ökonomen Adam Smith aus England  brandaktuelle Bedeutung zu.  Als Smith vor rund 250 Jahren die Schrift „Wohlstand der Nationen“ veröffentlichte, sei er zum ersten Erforscher von Konplexität geworden. Er habe verstanden, dass die Wirtschaft ein komplexes System ist, das die Arbeit Tausender koordinieren muss, um nur so einfache Dinge wie ein Brot oder ein Kleidungssstück hervorzubringen. Hausmann setzt dies in ein Verhältnis zu Staat und öffentlichem Sektor.  Dabei stellt er die Fragen: „Wer kontrolliert das Angebot an von der öffentlichen Hand erstellten Inputs ? Der Regierungschef ? Das Parlament ? In welchem Land haben die obersten Richter die Millionen Seiten an Gesetzestexten gelesen oder darüber nachgedacht, wie die Gesetze einander entsprechen oder widersprechen ?“ Selbst eine präsidiale Exekutive könne sich nicht restlos über alles im Klaren sein, was die Tausenden Regierungsstellen tun oder nicht tun und wie all das jeden Teil der Gesellschaft berührt. Das sei ein Problem des Informationsreichtums, der nur durch freie Presse als Teil der Struktur erreichbar ist. Sie liest und überwacht Millionen Seiten an Gesetzestexten und das, was Behörden tun und lassen. ++ (03.04.14 – 093)

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Mainz, 4. März 2014 (ADN). Den Unterschied zwischen Gutdünken und Willkür zu definieren, dürfte ein sprachsemantisches, vielleicht sogar rechtsphilosophisch anspruchsvolles Vorhaben sein. Solange keine präzise Klärung vorliegt, schalten und walten bundesdeutsche Richter im juristischen Alltag bei der Verteilung von Bußgeldern in Höhe von jährlich rund 100 Millionen Euro äußerst großzügig und subjektiv. Offizielle Richtschnur ist die Gemeinnützigkeit. Ein eindrucksvolles Gegenbeispiel lieferte am Dienstagabend die ARD-Redaktion „Report Mainz“ aus dem bayrischen Teil von Franken in die deutschen Wohnzimmer. Ein Richter des Amtsgerichts Würzburg hatte binnen vier Jahren 20.840 Euro an den ortsansässigen Reit- und Fahrverein überwiesen. Die Report-Rechercheure, denen derartige Verteilungslisten aus neun Bundesländern vorliegen, gingen der Motivation für diesen Geldfluss aus der Justizkasse nach. Von der Schatzmeisterin des Vereins, Annett Herold-Behl, erfuhren sie Einzelheiten zu den Finanzspritzen. Der Amtsrichter, der ihr Ehemann ist, kenne den Verein gut und habe das Geld angewiesen. Da die Tochter der beiden zudem als Geschäftsführerin des Reitvereins fungiert, konnte der Jurist offensichtlich das Geld besonders guten Gewissens gutschreiben.

Weitere interessante Fälle – darunter solche, die auf Systematik schließen lassen – wurden von den Report-Redakteuren aufgedeckt. So erhält die bundesweit agierende Organisation „Bund gegen Alkohol und Drogen“ (B.A. D.S.) jedes Jahr 1, 3 Millionen Euro aus diesen Quellen. Ihr Präsident, Peter Gerhardt, begründet im Interview diesen kontinuierlichen und starken Geldfluss mit „guten Kontakten“ zu Richtern und Staatsanwälten. Damit die Gelder auch todsicher nicht in falsche Hände geraten, bezahlten sie sich solche Summen selbst unter „Amtsbrüdern“ in Gestalt von Vortragshonoraren aus. In den für den B.A.D.S. gehaltenen Referaten klärten die Rechtsexperten sachkundig über die Gefahren von Alkohol- und Drogensucht auf. In den Vorständen der einzelnen Regional- oder Ortsvereinen des B.A.D.S. sitzen hauptsächlich Juristen.

Erste Phänomene derartiger Selbstdienung wurden bereits in den 70er Jahren des vergangenen Jahrhunderts öffentlich gemacht, berichtete „Report Mainz“. Augenscheinlich hat sich diesbezüglich innerhalb von vierzig Jahren nichts geändert. Die aktuellen Würzburger Vorgänge wurden dem bayrischen Justizministerium nahegebracht. Die Behörde teilte mit: „Es ist selbstverständlich, dass Richter bei ihren Entscheidungen nicht den geringsten Anschein von Parteilichkeit oder ‚Vetternwirtschaft‘ erwecken dürfen.“ Dem fränkischen Vorfall geht nun der Richter am Oberlandesgericht Koblenz, Dr. Peter Itzelt, per Dienstaufsichtsverfahren nach.

Die Empfängerlisten der so mit Geld bedachten Vereine weisen weitere schon äußerlich stutzig machende Auffälligkeiten aus: Ein Katzenverein im Saarland, zwei Karnevalsvereine in Rheinland-Pfalz, ein Zoo in Nordrhein-Westfalen und der Verein der Westerwälder Eisenbahnfreunde. Der Phantasie von Richtern und Staatsanwälten sind augenscheinlich keine Grenzen gesetzt. Einer diesbezüglichen Verordnung ist lediglich eine Empfehlung zu entnehmen. Danach sollten Vereine, die sich um Opferhilfe, Kinder- und Jugendhilfe, Bewährungshilfe oder um Suchthilfe kümmern, berücksichtigt werden. ++ (04.03.14 – 063)

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Berlin, 30. Januar 2014 (ADN). Rund 90.000 Hafttage müssen in der Bundesrepublik Deutschland (BRD) pro Jahr entschädigt werden, weil angeklagte Bürger durch Fehlurteile der Justiz unschuldig im Gefängnis gesessen haben. Das teilte der CDU-Bundestagsabgeordnete Wolfgang Bosbach am Mittwochabend in der ARD-Fernsehdiskussion „Sind Justizirrtümer wirklich Ausnahmen ? – Jahre hinter Gittern“ mit. Er gestand ein, dass es sich angesichts der hohen Zahl unschuldig Verurteilter nicht um Einzelfälle, sondern um ein Systemversagen handelt. Als Lösungsvorschlag für die seit Jahrzehnten bestehende Misere nannte er eine neue Kodifizierung des Staatshaftungsrechts. Derzeit sei es versteckt und nur „verstreut in einzelnen Paragraphen“ zu finden. Wesentlich deutlicher formulierte die ehemalige Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin das besorgniserregende, im Justiz- und Polizeiapparat herrschende Dilemma. Angesichts der Tatsache, dass es pro unschuldig hinter Gittern verbrachtem Tag nur 25 Euro Entschädigung gebe, handele es sich um eine klare Verletzung der Menschenrechte. Hinzu kämen nämlich noch die kaum ermessbaren Nicht-Vermögensschäden wie gravierende Nachteile im Beruf, in der Familie und bei der Wohnungssuche, die an den Betroffenen meist lebenslänglich kleben bleiben.

Zum Vergleich zu den lächerlichen Entschädigungsbeträgen für unberechtigten Freiheitsentzug wurde das Reiserecht bemüht. Wenn jemandem durch den Tourismus-Veranstalter der Urlaub vermiest wird, erhält er im Durchschnitt eine Entschädigung von 75 Euro pro Tag.
Auf noch gigantischere Diskrepanzen wies der ehemalige Vorsitzende Richter am Landgericht Frankfurt am Main, Heinrich Gehrke, hin. Auch wenn ein unschuldig hinter Gitter Gekommener mit 100 Euro entschädigt werden würde, sei es längst nicht genug. In Amerika würde ein derart der Freiheit Beraubter mit Summen bis in den Millionen-Bereich bedacht.

Aufhänger der Debatte war das Schicksal von Harry Wörz aus Baden-Württemberg, der vier Jahre und sechs Monate unschuldig im Gefängnis saß. Er war durch ein Komplott der Pforzheimer Polizei, einseitige Ermittlungen und schlampiges Agieren der Staatsanwaltschaft in einem strafrechtlichen Verfahren rechtskräftig zu elf Jahren Haft verdonnert worden. Erst als die eigentlichen Drahtzieher des Tötungsdelikts übermütig wurden und gegen den Unglücklichen noch einen Schadenersatzanspuch in Höhe von 300.000 DM geltend machen wollten, flog erst im folgenden zivilrechtlichen Verfahren das von der Polizei- und Justizbürokratie errichtete Lügengebäude wie ein Kartenhaus zusammen. Jetzt ist Wörz zwar frei, aber ein physisch und psychisch gebrochener Mann, der seiner Arbeit, Gesundheit und Familie verlustig gegangen ist. Um ihn als Opfer kümmert sich in dem ageblichen Rechtsstaat Bundesrepublik keiner. Noch schlimmer findet Wörz, der selbst an der Diskussion teilnahm, dass nach den wirklichen Tätern des ihm ursprünglich angelasteten Verbrechens nicht mehr gesucht wird. Die Ermittlungen gegen die unter Verdacht stehenden Polizeibeamten wurden eingestellt. ++ (mr/mgn/30.01.14 – 030)

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Frankfurt am Main, 14.Dezember 2013 (ADN). Unter der Überschrift „Richterstaat statt Rechtsstaat“ übt der Leser der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ (FAZ) Horst Trieflinger aus Frankfurt am Main in der Sonnabend-Ausgabe heftige Kritik an den Zuständen in der bundesdeutschen Justiz. Ausgangspunkt seiner Überlegungen ist die Handlungsweise eines Vorsitzenden Richters am Arbeitsgericht Leipzig. Er ist gegen die negative Einschätzung seiner Arbeitsleistung durch den zuständigen Gerichtspräsidenten selbst juristisch vorgegangen und hat dabei sämtliche Rechtswege bis zum Bundesgerichtshof (BGH) als letzte Instanz durchlaufen. Dieses Gremium ließ den klagenden Richter unter dem Motto „Kein Anspruch auf Faulheit“ ebenfalls abblitzen. Parallel hatte der Arbeitsrichter in derselben Sache auch beim Verwaltungsgericht mehrere Klagen eingereicht. Der FAZ-Leser weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Überlastung der Justiz hausgemacht ist.

Er nennt weitere Beispiele, Gründe und Auswüchse der Selbstbeschäftigung in den inneren Zirkeln bundesdeutscher Juristen. So setze sich die Juristenschaft sogar in ihrer Rechtssprechung über den Willen des Gesetzgebers hinweg und erhebe sich zum Ersatzgesetzgeber. Insofern habe man es nicht mit einem Rechtsstaat zu tun, sondern sei mit einem Richterstaat konfrontiert. Er zitiert den ehemaligen Richter am Oberlandesgericht Köln, Egon Schneider, der den Zustand der Dienstaufsicht gegenüber Richtern aufs Korn nimmt und sie ein Experiment nennt. „Eine Crux unseres Rechtswesens ist das völlige Versagen der Rechtsaufsicht gegenüber Richtern … Welche Rechtsverletzungen Richter auch immer begehen mögen, ihnen droht kein Tadel“. Daraus darf geschlossen werden, dass die Robenträger in diesem kruden System letztlich machen können, was sie wollen. ++ (ju/mgn/14.12.13 – 342)

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Wien, 9. Mai 2013 (ADN). Das österreichische Justizministerium lädt für Anfang Juni 2013 zu einem Forum über das Phänomen Korruption nach Kufstein in Tirol ein. Wie Mediensprecherin Dagmar Albegger in einer Pressemitteilung dieser Woche informiert, werden daran neben Staatsanwälten, Richtern und anderen Juristen auch Historiker, Ökonomen, Journalisten und Polizeibeamte teilnehmen.

Österreich hat im März dieses Jahres ein neues internetbasiertes Anzeigesystem in Betrieb genommen, dem anonym der Verdacht auf Korruption an die zuständigen offiziellen Behörden gemeldet werden kann. Dieses System mit dem Namen BKMS (Business Keeper Monitoring System) eröffnet Staatsanwälten im Gegensatz zu den bisherigen postalischen oder auf anderen Wegen eingehenden Anzeigen einen völlig neuen, leichteren Zugang zu Informationen über eventuelle strafrechtlich relevante Verfehlungen. Für den Absender und Hinweisgeber ist das Meldeverfahren ohne jegliche Folgewirkung. Neben der technisch garantierten Anonymität haben die Informanten dennoch die Möglichkeit, sich zu offenbaren und ihre Personendaten zu hinterlassen.
In den ersten sechs Wochen der auf zwei Jahre geplanten Probezeit wurden in die Computer bereits 335 Korruptionsverdachtsfälle eingespeist. Das teilte der Leiter der Abteilung Strafverfahrensrecht im österreichischen Justizministerium, Friedrich Alexander Koenig, in einer allerersten Bilanz über den Start des bemerkenswerten Vorhabens mit. 127 der bei der Zentralen Staatsanwaltschaft zur Verfolgung von Wirtschaftsstrafsachen und Korruption (WKStA) werden inzwischen wegen des zu Recht bestehenden und sich erhärtenden Verdachts einer Wirtschaftsstraftat oder der Korruption in Eigenzuständigkeit intensiv bearbeitet. Zehn Fälle wurden an örtliche Staatsanwaltschaften übermittelt. 62 Meldungen betreffen Finanzdelikte und wurden den dafür zuständigen Ermittlungsinstanzen übergeben. Weitere sechs Informationen gingen an andere Behörden, in deren Aufgabenbereich der Konfliktstoff gehört. Bei rund 100 Meldungen boten sich bislang noch keine ausreichenden Ermittlungsansätze oder sie sind derzeit noch in Prüfung. Nur 30 Meldungen – also weniger als 10 Prozent des Posteingangs – haben sich als substanzlos erwiesen oder konnten einfach nicht bearbeitet werden. ++ (kr/mgn/09.05.13 – 123)

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