München, 26. September 2014 (ADN). Das Bundeskriminalamt (BKA) hat mehr als 1,5 Millionen Menschen in einer Datenbank mit Stichworten registriert. Sie lauten beispielsweise „Fixer“, „Sexualtäter“ oder „geisteskrank“. Darüber berichtet die „Süddeutsche Zeitung“ am Freitag. Um einen solchen Eintrag ohne eigenes Wissen zu erhalten, genüge eine harmlose Begegnung mit der Polizei. „Ein Kontakt mit der Polizei kann unangenehme Folgen haben, auch solche, von denen man selbst nichts bemerkt. Und zwar selbst dann, wenn sich aus der Angelegenheit nie ein Verfahren ergibt, oder ein Verfahren ohne Urteil“, teilt die Zeitung mit. Die Etikettenliste, auf der auch die Einstufungen „Freitodgefahr“, „Rocker“ und „Land/Stadtstreicher“ stehen, umfasse 18 Schubladen in einem großen virtuellen Schrank. Das alles sei erlaubt, um einerseits Beamte zu schützen und andererseits Menschen, mit denen die Polizisten Umgang haben.

Die durch eine Anfrage eines Abgeordneten der Partei „Die Linke“ bekannt gewordene Enthüllung wäre vor wenigen Jahren wohl unter den Tisch gefallen, vermutet das Blatt. Doch die Ereignisse um den US-Geheimdienstmitarbeiter Edward Snowden haben offenbart, dass staatliche Datensammlungen in einem größeren Zusammenhang zu sehen sind. In der Behörden-Fachsprache tragen diese Beurteilungen den Namen „personenbezogene Hinweise“. Das BKA habe darauf hingewiesen, dass bei der Vergabe eines Etiketts stets der Einzelfall geprüft werden muss. In die Kategorie „Betäubungsmittelkonsument“ werde nur der eingeordnet, dem das Risiko einer „erheblichen Gesundheitsgefahr für sich selbst oder etwa Polizeibedienste“ innewohnt.

Über weitere Details will das BKA dem Bericht zufolge keine Angaben machen. Unklar bleibe demnach, nach welchen Kriterien, die Stichworte vergeben werden, ob weitere Datenbanken mit ähnlichen Methoden arbeiten, und zu welchem Anlass die Beamten die Etiketten verwenden. Daraus ergeben sich aus Sicht des Autors Johannes Boie wesentliche Problemkomplexe: „Die Debatten um Datenschutz und Persönlichkeitsrechten in den vergangenen Jahren zeigen, wie schnell die Grenze zwischen dem ursprünglichen Zweck einer Datenspeicherung und neuen Ideen verschwimmt. Was bedeutet es für einen Menschen, wenn der Staat ihn in internen Datenbanken für ‚geisteskrank‘ erklärt hat ?“++ (in/mgn/26.09.14 – 269)

http://www.adn1946.wordpress.com, e-mail: adn1946@gmail.com, Redaktion: Matthias Günkel (mgn), adn-nachrichtenagentur, SMAD-Lizenz-Nr. 101 v. 10.10.46