Archive für Beiträge mit Schlagwort: Rückgabe

Prag/Augsburg, 23. Mai 2015 (ADN). Die Mehrheit der Tschechen hält die Vertreibung der Deutschen aus der Tschechoslowakei nach dem Zweiten Weltkrieg für unausweichlich und gerecht. Eine Entschuldigung oder Rückgabe von Eigentum ist nach Auffassung der meisten nicht angebracht. Gleichzeitig verurteilt eine Mehrheit jedoch die Gewalttätigkeiten im Zusammenhang mit der Vertreibung. Das teilte die „Prager Zeitung“ unmittelbar vor dem „Sudetendeutschen Tag“ mit, der am Pfingstwochenende in Augsburg stattfindet. Die Aussage der deutschsprachigen Wochenzeitung fußt auf einer aktuellen Umfrage des Meinungsforschungsinstituts NMS und der Initiative „Pamet naroda“ (Gedächtnis der Nation). Der Analyse ist weiter zu entnehmen, dass zwei Drittel der Befragten von den fortbestehenden Bestrebungen der Sudetendeutschen überzeugt sind, ihr ehemaliges Eigentum in Tschechien zurückerlangen zu wollen.

Unter Hinweis auf „Pamet naroda“ stellt die deutschsprachige Wochenzeitung fest, dass heute noch 40.000 Sudetendeutsche in Tschechien leben. Zitiert wird der Gründer der Intitiative, Mikulas Kroupa: „Es ist offensichtlich, dass das Thema Vertreibung die tschechische Gesellschaft nach wie vor spaltet.“

Diskussion und Verlauf des bevorstehenden Augsburger Treffens werden wegen der grundlegenden Standpunkte innerhalb der Sudetendeutschen Landsmannschaft mit Spannung erwartet. Während der Bundesvorstand der Organisation im Februar dieses Jahres mehrheitlich eine schwerwiegende Satzungsänderung beschloss, erhob sich dagegen in der Mitgliedschaft erheblicher Widerstand. Das Leitungsgremium hatte den Verzicht auf „Wiedergewinnung“ der Heimat erklärt. Die Gegner wollen gegen diese Statuten-Änderung vor Gericht ziehen. Zu ihnen gehört der schwäbische Bezirksobmann Felix Vogt-Gruber. Nach seiner Meinung werden sich zukünftige Vertreiber auf den Rechtsverzicht der Sudeten berufen. ++ (vk/mgn/23.05.15 – 120)

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Peking/Hongkong, 1. Juli 2014 (ADN). Rund 800.000 Bewohner von Hongkong beteiligten sich an einer am Wochenende abgeschlossenen informellen Volksabstimmung in der ehemaligen britischen Kronkolonie, die vor genau 17 Jahren an die Volksrepublik China zurückgegeben wurde. Das ist rund ein Viertel der Wahlberechtigten. Die Teilnehmer wurden dabei nach drei Varianten befragt, mit denen im Jahr 2017 ein neuer Verwaltungschef der jetzigen Sonderwirtschaftszone gewählt werden soll.  Wie das Nachrichtenportal nachrichten.at am Dienstag mitteilte, stimmt nach Ansicht der Pekinger Zentrale die dabei geforderte freie Nominierung der Kandidaten für die Wahl des neuen Regierungschefs von Hongkong nicht mit dem Grundgesetz der Sonderverwaltungszone überein. Dennoch soll nach dem Bekunden der Zentralregierung bei der Wahl in drei Jahren mehr Demokratie Einzug halten. Bislang wird der Verwaltungschef von Hongkong von einem Peking-treuen Komitee gewählt. Der gegenwärtige Chefadministrator Leung Chun Ying hatte die von einem Politologieprofessor organisierte Abstimmung, die per Internet und in Wahllokalen innerhalb von zehn  Tagen stattfand, verurteilt. Er warnte vor einer Konfrontation zwischen Peking und Hongkong.

Traditionsgemäß finden in dem Gebiet am 1. Juli, dem Jahrestag der Rückgabe Hongkongs an China, Massendemonstrationen für Demokratie statt. Auf bemerkenswerte demokratiehistorische und soziale Phänomene weist am Dienstag das Nachrichtenportal german.china.org.cn hin. Es zitiert den wissenschaftlichen Leiter für internationales Business am Indien-China-USA-Institut, Dan Steinbock: „Die politische Ironie ist erschütternd. Als Hongkong von 1841 bis 1997 unter britischer Verwaltung stand, hat Großbritannien die Demokratie nicht gefördert. Das begann erst kurz vor und speziell nach der Wiedervereinigung. Mit dem Start der Reform- und Öffnungspolitik im Zuge der Wiedervereinigung hat sich das Einkommensniveau in Hongkong vervierfacht. 1980 lagen die Einkommen 40 Prozent unter dem von Großbritannien.  1997 waren sie um 15 Prozent höher.“

Die soeben absolvierte Volksabstimmung in Hongkong und deren Einordnung liefert zudem interessante Erkenntnisse im Vergleich zu Europa. Während der alte, von westlichen Demokratien geprägte Kontinent geradezu notorisch und gebetsmühlenartig die demokratischen Defizite in China anprangert, werden aus den politischen Zentralen der Europäischen Union (EU) und deren Mitgliedsländern ähnliche Referenden auf eigenem Terrain für irrelevant oder gar illegal erklärt. Das gilt beispielsweise für das im Frühjahr dieses Jahres im Süden Europas in der Region Venedig per Internet organisierte Volksbegehren, in der mit großer Mehrheit die Bildung der souveränen Republik Venetien und die Abspaltung von Italien befürwortet wurde. Noch abwegiger waren in den Augen der politischen Führungsspitzen der EU der Volksentscheid auf der Krim und die damit verbundene Wiedervereinigung mit Russland sowie die politische Separation in Donezk und Lugansk von der Ukraine.  ++ (dk/mgn/01.07.14 – 181)

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Berlin, 2. Juni 2014 (ADN). Über die Rückgabe menschlicher Gebeine aus Beständen deutscher Universitäten an Regierungsvertreter Namibias berichtet die jüngste Ausgabe des Magazins „Africa Positive“.  Einer Delegation unter Leitung des Jugend- und Kulturministers Jerry Ekandjo wurden kürzlich 14 Schädel aus der Universität Freiburg sowie 18 Schädel und drei Skelette aus der Berliner Humboldt-Universität ausgehändigt. Die Gebeine waren vor mehr als 100 Jahren aus der damaligen Kolonie Deutsch-Südwestafrika ins wilhelminische Kaisserreich zur „Rassenforschung“ gebracht worden.

Eine erste derartige Rückführung hatte bereits Anfang Oktober 2011 stattgefunden. Wie bereits damals hatte auch diesmal kein Mitglied der Bundesregierung an der Rückgabe teilgenommen. Lediglich der Afrikabeauftragte des Auswärtigen Amtes, Egon Kochanke, war präsent. In seiner Ansprache fiel das Wort „Völkermord“ nicht. Auch eine Entschuldigung für die kolonialen Gewaltverbrechen war nicht zu hören. Mit dem Verschweigen dieser Tatbestände wollen offizielle Stellen der Bundesrepublik Deutschland (BRD) ein öffentliches Schuldanerkenntnis vermeiden. Daraus sich ergebenden möglichen Reparationsforderungen soll vorgebeugt werden. Demgegenüber nannte Minister Ekandjo Roß und Reiter. Es habe sich damals um den „ersten Genozid des 20. Jahrhunderts“ gehandelt. Die Vergangenheit zu ignorieren, werde sie nicht ungeschehen machen.

Vor der Gedenkstunde im Berliner Klinikum Charite, in der die menschlichen Überreste aufgebahrt und mit einer namibischen Nationalflagge bedeckt waren, protestierten Gegner des Kolonialismus dagegen, dass die Übergabezeremonie als geschlossene Veranstaltung deklariert war. Diesen Status änderte das Auswärtige Amt als Organisator erst kurzfristig und ermöglichte die Teilnahme der Öffentlichkeit.  

In den nächsten Jahren ist mit weiteren ähnlichen Restitutionen zu rechnen, da noch in zahlreichen medizinhistorischen Sammlungen deutscher Hochschulen und Museen menschliche Knochen aus dem heutigen Namibia lagern. Die meisten stammen von Afrikanern der Völker Herero und Nama, die im Zeitraum 1904 bis 1908 von deutschen Kolonialtruppen umgebracht worden sind.  ++ (kl/mgn/02.06.14 -152)

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