Archive für Beiträge mit Schlagwort: Rundfunkrat

Leipzig/Hamburg, 8. Juli 2015 (ADN). „Der Rundfunkrat hat sich nochmals mit unserer Beschwerde befasst und ist zu dem Schluss gekommen, dass keine Verstöße gegen das HR-Gesetz und entsprechende Programmgrundsätze vorliegen.“ Diese Mitteilung des Hessischen Rundfunks (HR) wurde am Mittwoch von der in Leipzig ansässige Ständige Publikumskonferenz der öffentlich-rechtlichen Medien e. V. im Internet veröffentlicht. Um nachzuvollziehen, wie Rundfunkräte arbeiten und wie sie innerhalb ihrer Entscheidungsfindung selbst unmittelbar Betroffene ausblenden, empfehle sich nochmals die Durchsicht des gesamten Vorgangs. 

Ausgangspunkt der Beschwerde war ein Beitrag in der „Hessenschau“ am 2. Februar 2015. Kern des Vorwurfs sind Falschinformation und Manipulation eines Interviews. Seitdem hat sich eine breite und langwierige Korrespondenz zwischen dem Verein und den Gremien des Hessischen Rundfunks entwickelt, zu denen der Programmausschuss Fernsehen und die Intendanz sowie der Rundfunk- und Verwaltungsrat gehören. Ein Ende der Auseinandersetzung ist nicht absehbar. Inzwischen häufen sich solche hartnäckigen Einwendungen seitens der Zuschauer und Zuhörer in einem Ausmaß, dass den Verantwortlichen der elektronischen Medien fast die Nerven durchgehen. Das bestätigten vor wenigen Tagen in Hamburg Elmar Theveßen vom Zweiten Deutschen Fernsehen (ZDF) und Uwe Grund von der Arbeitsgemeinschaft der Rundfunkanstalten in Deutschland (ARD) bei einer äußerst kontrovers geführten Diskussion mit der Vereinsvorsitzenden Maren Müller, der vorgeworfen wird, aus ideologischen Vorbehalten heraus zu handeln und von linken Mächten ferngesteuert zu sein. Auf dem Internetportal ihres Vereins reagiert Müller unverzüglich mit Spott und Ironie insbesondere bezüglich der umstrittenen Ukraine- und Griechenland-Berichterstattung: „Die Kooperation mit weiteren internationalen Trollfabriken ist in Planung, da aufgrund ihrer wirtschaftlichen Situation weder Moskau noch Athen zur Zeit eine angemessene Vergütung unserer Dienste gewährleisten können.“

Per Kommentar umreißt Volker Bräutigam die Dimensionen des zunehmenenden Streits zwischen Publikum und den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten: „De facto finanzieren wir Gebührenpflichtige sogar die Propaganda und Desinformationen eines Staatsfunks, eines Regierungsfernsehens.“ Sein Urteil über ARD und ZDF sowie deren innerem Kompetenz-Labyrinth fällt niederschmetternd aus: „Konkrete Programmbeschwerden nämlich müssen von den Sendern formell behandelt und beschieden werden, schriftlich und umfassend. Der zuständige Intendant muss den verantwortlichen Chefredakteur zur schriftlichen internen Stellungnahme auffordern. Auf der Grundlage dieser Stellungnahme hat der Intendant dann dem Beschwerdeführer zu schreiben. Reicht diesem die Auskunft nicht und teilt er dem Intendanten per Dreizeiler mit, er bleibe bei seiner Beschwerde, dann muss der Intendant den Eingabeausschuss, den Rechtsausschuss und den Programmausschus des Rundfunkrates einschalten und diese den gesamten Vorgang prüfen lassen; schließlich muss die Vollversammlung des Rundfunkrates aufgrund der Ausschussempfehlungen entscheiden. Jede Beschwerde aus dem Publikum verursacht diesen erheblichen internen Prüfungsaufwand. Sie erzwingt einen Klärungsprozess und damit Widerstand gegen den Desinformationsdrall der Redaktion.“ Die öffentlich-rechtlichen Anstalten verstünden sich längst nicht mehr als rechenschaftspflichtige Kostgänger einer Gesellschaft, für die sie eine demokratisch legitimierte Kontrollfunktion gegenüber Regierung, Parlament und Justiz wahrzunehmen haben. Sie schienen sich vielmehr selbst als Teil des Herrschaftssystems zu betrachten. Allein das Internetforum Ständige Publikumskonferenz e. V. der Medienkritikerin Maren Müller habe in den vergangenen elf Monaten 80 förmliche Programmbeschwerden veröffentlicht. Es sei getrost anzunehmen, dass mindestens einige der Klagen mit Fug und Recht erhoben wurden. Dennoch sei nicht einer einzigen stattgegeben worden. Stattdessen werde versucht, die Kritiker und Maren Müller als „Verschwörungstheoretiker“ und Querulanten abzumeiern. Das sei weder souverän und schon gar nicht überzeugend. „Auf Dauer untergraben die Anstalten damit die eigene Glaubwürdigkeit. Sie leugnen und bestreiten, was nicht zu leugnen ist. Sie haben die Grundsätze eines fairen und seriösen Journalismus aufgehoben,“ meint der Kommentator. Bräutigam ist auch einer der kritischen Zwischenrufer.  Der Nachrichtenjournalist hatte in der Ukraine-Berichterstattung eine Verletzung des Staatsvertrages des Norddeutschen Rundfunks (NDR) gesehen und musste auf den abschlägigen Bescheid seiner Eingabe sieben Monate warten. ++ (me/mgn/08.07.15 – 147)

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Leipzig, 6. Mai 2015 (ADN). Der „Geist von Leipzig“ breitete sich geradezu blitzschnell am Mittwoch bei der zentralen Diskussion des dreitägigen „Medientreffpunkts Mitteldeuschland“ über der Gedankenwelt der Oberhäupter bundesdeutscher elektronischer Medien aus – sowohl der öffentlich-rechtlichen als auch der privaten. Nachdem ihn namentlich der Intendant des Norddeutschen Rundfunks (NDR), Lutz Marmor, als erster benannt und sich zu ihm bekannt hatte, folgten seinem Beispiel die anderen Fernseh- und Rundfunkchefs von ARD, ZDF, ProSiebenSat 1 und RTL. Das seit langem geschwungene Kriegsbeil soll begraben werden, indem die zahlreichen Konflikte nicht mehr auf juristischem Wege, sondern mit einer in Leipzig ansässigen privaten Schiedsgerichtsbarkeit schneller gelöst werden. So lautet der Vorschlag von Staatssekretärin Jacqueline Kraege aus Rheinland-Pfalz. „Das finde ich gar nicht schlecht“, reagiert Tobias Schmid von RTL unverzüglich und charakterisiert dies als „freundschaftlichen untergerichtlichen Modus der Auseinandersetzung“. Er sympathisiert offen mit diesen „kleinen regulatorischen Laubsägearbeiten, die wir dann stolz den Eltern präsentieren“. Als Plattform verlangte er mehr Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) und weniger preußisches Landrecht. Jürgen Brautmeier von DLM stimmte sofort diesem „Geist von Leipzig“ zu, den anschließend die Intendantin des Mitteldeutschen Rundfunks (MDR), Karola Wille, noch näher beschrieb: Dieser Geist, für dessen Entweichen aus der Flasche der als Person und Diskutant anwesende Julian Geist von ProSiebenSat1 Anlass gegeben hatte, müsse geprägt sein durch die Übereinstimmung der Interessen von Bund und Ländern einerseits und den Privaten andererseits.

Wie steinig, sogar chaotisch und zudem noch undemokratisch dieser Weg sein kann und wahrscheinlich wird, zeigte die finale Schlußrunde, deren Grundlage ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts bildete. Das Gericht hatte im vergangenen Jahr die geringe Staatsferne und Transparenz bei der Besetzung der Aufsichtsgremien des Zweiten Deutschen Fernsehens (ZDF) für grundgesetzwidrig erklärt. Nun muss diese Entscheidung, die auch in vollem Umfang für die ARD gilt, umgesetzt werden. Das erste Versagen ist bereits in Kürze zu erwarten, denn im Herbst dieses Jahres wird der neue MDR-Rundfunkrat für weitere sechs Jahre gewählt. Seine personelle Zusammensetzung ist in einer neuen Regelung zu klären, über deren Entwurf die Länderministerpräsidenten bis zum 30. Juni dieses Jahres zu entscheiden haben. Einstimmigkeit ist nötig. Um sich nicht gegeneinander auszuspielen, sind kaum Reibungen zu erwarten. „Es wird so durchgehen, weil die Länderparlamente keinen Einfluss haben“, bedauert ZDF-Fernsehratsmitglied Oliver Passek. Das absurde Theater darüber, wie künftig die Plätze in den Aufsichtsgremien vergeben werden, gehe weiter. Dass sie die geforderte Vielfalt der zivilgesellschaftlichen Gruppen einigermaßen widerspiegeln, sei nicht zu erwarten. Parteipolitik und Staatseinfluss lassen sich so nicht verdrängen. ++ (me/mgn/06.05.15 – 105)

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