Archive für Beiträge mit Schlagwort: Rupperg

Wasungen/Meiningen, 6. September 2014 (ADN).  Die Mehrheit der 33 noch ungeklärten Fälle offener Eigentumsfragen wurden in den vergangenen zwölf Monaten erledigt. Noch sieben harren ihrer Bearbeitung. Das teilte am Sonnabend in Wasungen an der Werra der stellvertretende Bürgermeister und Vorsitzende der Forstbetriebsgemeinschaft (FBG) Wasungen, Thomas Kästner, den Mitgliedern der Waldgenossenschaft Rupperg auf ihrer jährlichen Generalversammlung mit. Damit herrsche nun sehr viel mehr Klarheit darüber, wer derzeit die einzelnen Eigentümer der jahrhundertealten Gesellschafts-, Wirtschafts- und Selbsthilfeorganisation  sind. Die Kenntnisse darüber waren vor rund einem Vierteljahrhundert zu Zeiten der Vereinigung der beiden deutschen Teilstaaten äußerst gering. Die Deutsche Demokratische Republik (DDR) war bestrebt, diesen uralten Genossenschaften die Handlungs- und Existenzgrundlage einzuengen und  zu entziehen. Allerdings fehlten dazu letztlich die allerletzten juristischen Mittel. Auch nach dem Beitritt der DDR zur Bundesrepublik Deutschland (BRD) wurde den Waldgenossen das Leben nicht leicht gemacht. Der juristische Status, auf dem diese im Vergleich zu den allgemein bekannten Genossenschaften des Industriezeitalters wesentlich anders gearteten Waldgenossenschaften fußen, war in den Landesverwaltungen kaum bekannt oder wurde nach Belieben und jeweiligem Gutdünken interpretiert. Es stellte sich heraus, dass auch ausgebildete Juristen zu keinen eindeutigen Einordnungen fähig waren. So gerieten und geraten bis in die Gegenwart die Waldgenossen oft zwischen die Mühlsteine verschiedener Interessengruppen und drohen vom Verwaltungsrecht der Bundesländer zerrieben zu werden. Auf solche Probleme und Streitigkeiten verwies auch der Vorsitzende der Waldgenossenschaft Rupperg, Andreas Krause. Mit den örtlichen und regionalen Verwaltungen gebe es sehr häufig Meinungsverschiedenheiten und sogar heftige Auseinandersetzungen darüber, wer die Aufklärungsarbeit zur Eigentümerstruktur zu übernehmen und zu bezahlen hat. Das Beispiel Rupperg ist eines der wenigen, bei dem der „Freistaat Thüringen“ mit Fördermitteln die Recherchetätigkeit in Archiven und alten Aktenbeständen im vergangenen Jahr unterstützt hat. Auch im Folgejahr wird etwas aus dem Landeshaushalt dazugegeben.

Die Waldgenossenschaft Rupperg ist desweiteren Mitglied des 1926 gegründeten Bundes der Thüringer Berg-, Burg- und Waldgemeinden. Dass dieser Tabestand in der Mitgliedschaft selbst bisher unbekannt war, weist auf den erheblichen Grad verschütteten Wissens auf diesem Gebiet hin. Insofern stehen die Rupperger Waldgenossen und die Mitglieder zahlreicher weiterer altrechtlicher Waldgenossenschaften auch jetzt erst am Anfang, um sich ihrer ursprünglichen Rechte bewusst zu werden und diese auch tatsächlich wahrzunehmen. Dass diese Rechtspositionen angeblich – wie oft behauptet – erloschen sind,  entspricht nicht der juristischen Wahrheit  und dürfte auf mehr oder minder gezielter Desinformationsabsicht beruhen.

In der deutschen Region Franken, die sich vor allem über Teile der gegenwärtigen Verwaltungsterritorien Bayern und Thüringen erstreckt, gibt es die meisten altrechtlichen Waldgenossenschaften. Viele davon verdanken ihre Existenz dem Bestreben der Bauern und der Landbevölkerung nach ökonomischer und sozialer Unabhängigkeit, Selbstbestimmung und Souveränität gegenüber den jeweils herrschenden Fürsten. Sie schufen sich durch die Gründung von Waldgenossenschaften eine stabile Lebensgrundlage, verbürgte Rechte sowie eine weitgehende juristische und territoriale Autonomie gegenüber den jeweiligen Machthabern. Die bekanntermaßen älteste dieser Wirtschafts- und Politikorganisationen, die Musterbeispiele kommunaler Selbstverwaltung verkörpern, ist die Waldgenossenschaft Defertshausen bei Meiningen. Die in dem thüringischen Teil Frankens tätige Genossenschaft begeht in zwei Jahren ihr 500jähriges Bestehen. Damit ist sie älter als die Reformation. ++ (jr/mgn/06.09.14 – 249)

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Jena, 29. Mai 2014 (ADN). Das im Volksmund Männer-, Herren- oder Vatertag genannte Himmelfahrtsfest zog trotz kühlen und regnerischen Wetters am Donnerstag Tausende zu Ausflügen auf Straßen und Wege durch Wald und Flur. In Thüringen, wo nach Angaben der „Ostthüringer Zeitung“ vom Vortag 970.000 Männer im Alter von 15 Jahren und mehr leben, gehört Jena und seine reizvolle Umgebung zu den traditionellen Himmelfahrts-Pilgerstätten. Besonders beliebte Anlaufpunkte der fröhlichen und bierseligen Trupps sind dort das Restaurant „Am Jenzig“ und der in luftiger Höhe über der Stadt gelegene Fuchsturm mit seinem angegliederten Lokal, in dem Oldie-Bands trotz des ungemütlichen Wetters zum Tanz im Freien aufspielten. Auffällig ist, dass an dem regen Treiben immer mehr Frauen und ganze Familien teilnehmen.  Der Fuchsturm und seine Aussichtspunkte bieten neben dem ausgezeichneten Rundblick auf die alte Universitätsstadt auch interessante Sachzeugnisse in die Geschichte Thüringens.

Neben den zahlreichen von  Studenten diverser Matrikel und Fakultäten aufgestellten Gedenktafeln gewähren am Fuchsturm viele eindrucksvolle Erinnerungssteine aufschlussreiche Blicke auf das einst stark ausgeprägte kommunale Selbstverwaltungssystem der Region. Sie sind aus dem Material hergestellt, das ortstypisch für die jeweilige Gemeinde ist, derer auf einem bewaldeten Plateau gedacht  wird. Die mit Moos bedeckten Naturquader stammen beispielweise aus den Ortschaften Greußen (Westthüringen) , Friedrichroda (Thüringer Wald) und Rupperg (Südthüringen bei Wasungen). Das sind Berg-, Burg- und Wald-Gemeinden, die seinerzeit in einem Thüringer Bund zusammengefasst waren und deren Geschichte von der im Jahr 1861 gegründeten Fuchsturmgesellschaft Jena wach gehalten wird. Meist weiß die heutige Bevölkerung dieser Siedlungen nichts über diese stolze, von Selbstständigkeit dominierte Vergangenheit, die von wirtschaftlicher Unabhängigkeit und Prosperität sowie von hoher kommunaler Souveränität bestimmt war – also ganz im Gegensatz zum gegenwärtigen Zustand höchster administrativer und finanzieller Abhängigkeit der Städte und Gemeinden von äußeren Umständen und Mächten. Der Berg Jenzig als Basis der gleichnamigen Gemeinde wird bereits im Jahr 1157 von Friedrich I. – Barbarossa – als „gar trefflicher Weinberg“ bezeichnet. Aus dieser Zeit stammt der vielsagende Spruch: „Wer einen Weinberg am Jenzig, einen Garten auf der Insel, ein Haus hat am Markt, neun Arkker im Feld und 300 Gulden im Kasten – der kann ein Bürger von Jena wohl bleiben.“

Der Thüringer Bund der Berg-, Burg- und Waldgemeinden (TBBWG) wurde im Jahr 1921 in Waltershausen gegründet, 1945 durch die sowjetische Militärverwaltung aufgelöst und 2001 in Jena wieder gegründet. ++ (km/mgn/29.05.14 – 148)

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