Archive für Beiträge mit Schlagwort: Saarland

Saarbrücken, 5. August 2015 (ADN). Eigentlich sollten Städte, Gemeinden und Kreise des Saarlandes zehn Prozent ihres Personals einsparen. Doch auch 2014 geschieht das Gegenteil, teilte die „Saarbrücker Zeitung“ am Mittwoch mit. Das entspreche einem Wegfall von 1.400 Stellen. So sehe es ein mit dem Innenministerium geschlossener „Kommunalpakt“  vor. Im Widerspruch dazu wird personell aufgestockt. Allein zwischen dem 1. Juli 2013 und dem 30. Juni 2014 wurden bei den Kommunen 298 neue Stellen geschaffen. Hauptgründe sind Flüchtlingsbetreuung, Schulverpflegung und Kita-Besatzungen.  Um die Zielvorgabe doch zu erfüllen, sollen solche Störfaktoren einfach herausgerechnet werden.

Welch merkwürdige Blüten das hehre Streben nach Bürokratieabbau treibt, zeigt Berlin eindrucksvoll. Dort haben die Personaleinsparung und die entstandenen Engpässe zu unzumutbaren Wartezeiten in den Bürgerämtern geführt. Dies machte sich ein privates Intenet-Unternehmen zunutze und verkauft nun an die in Wartestellung befindlichen Bürger Termine in den Amtsstuben.  ++ (bk/mgn/05.08.15 – 164)

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Leipzig/Potsdam, 24. März 2015 (ADN). Nach drei ergebnislosen Tarifrunden in Brandenburgs Landeshauptstadt Potsdam zeigen sich die Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes in der Bundesrepublik erzürnt und empört über die Arbeitgeber. Mit einer Aktionswoche und einer Serie von Warnstreiks, die am Dienstag in Leipzig mit einer Kundgebung von Gewerkschaftsmitglieder aus Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen begann, soll der Druck auf die Arbeitsgeber wesentlich erhöht werden. Willi Russ vom Deutschen Beamtenbund (dbb) forderte ein „Wegkommen von einer Bezahlung nach Gutsherrenart“. Zudem stehe die Altersvorsorge auf dem Spiel. Hinter dem Verhandlungstrio der Gegenseite stünden die Staatskanzleien der Länder, die sogar die Vereinbarungen über die Zusatzversorgung kündigen wollen. Er kritisierte die durch die  Arbeitgeberseite bislang mut- und ergebnislos gebliebenen Gespräche scharf.

Nach den Worten des Verhandlungsführers der Gewerkschaft Erziehung und Ausbildung (GEW), Andreas Gehrke, ist ein vorgelegtes 60-Seiten-Paket kein Angebot, sondern ein Diktat. Er vermisse einen ernsthaften Dialog. Seine besonderen Verbalangriffe waren gegen den Arbeitgeber-Verhandlungsführer und Finanzminister von Sachsen-Anhalt, Jens Bullerjahn, gerichtet. Dessen Gegenargumente wie niedrige Inflationsrate und Schuldenbremse seien unsinnig.

Die Hauptforderung der Demonstranten, trug ein Lehrer vom Cotta-Gymnasium Brand-Erbisdorf auf einem selbstgemalten Transparent spazieren: „Ländertarif-Runde 2015 – 5,5 Prozent.“ Oder mindesten 175 Euro mehr pro Monat. Die Lehrer verlangten zudem nach 25 Jahren Wiedervereinigung eine in Deutschland einheitliche Vergütung. Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) drohte auf einem Riesen-Schriftband ihre Mutation „Vom Sparschwein zum Stachelschwein“ an. Angestellte der Justiz versuchten ihre Brötchengeber mit dem schlichten und phantasielosen Satz „Wer Recht gut gepflegt will, pflegt seine Rechtspfleger gut“ zu beeindrucken und aus der Reserve zu locken.

  Die Warnstreiks, über deren Lärmpegel sich in der nahen Universität Prüfungarbeiten schreibende Studenten ausdrücklich beschwerten, werden in den nächsten Tagen andernorts fortgesetzt. Am Mittwoch sollen Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Niedersachsen, Bremen und das Saarland auf dem Programm stehen. In Bayern, Baden-Württemberg, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Berlin-Brandenburg  und Schleswig-Holstein wird am Donnerstag protestiert. Am kommenden Wochenende folgt die vierte Tarif-Verhandlungsrunde, auf der nach Ankündigung der Gewerkschaft ihrerseits keinerlei Kapitulationserklärung unterschrieben wird. ++ (so/mgn/24.03.15 – 73)

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Leipzig, 5. November 2014 (ADN). „Die Verfassungen der Länder sind in den vergangenen Jahren unterschiedlich häufig und in unterschiedlicher Reichweite verändert worden.“ Das sagte der Politikwissenschaftler Werner Reutter von der Universität Leipzig. Während in Sachsen seit Anfang 1992 nur einmal die Verfassung geändert wurde, geschah dies in Berlin 43 Mal und in Rheinland-Pfalz 37 Mal, allerdings seit 1950 bzw. 1947.  Grund für die Unterschiede seien u. a. die politischen Verhältnisse. In Brandenburg seien von Beginn an viele Staatsziele wie zum Tier- und Umweltschutz und soziale Grundrechte wie das Recht auf eine Wohnung in die Verfassung aufgenommen worden. Jedoch begründen alle diese Klauseln nach Aussage von Reutter keinen einklagbaren Rechtsanspruch, sondern sind eher als politische Bekenntnisse zu betrachten. Deswegen sähen Staatsrechtler diese Thematik auch als sehr kritisch.

Im Rahmen seines Projekts, das zunächst bis März 2016 läuft, will Reutter u. a. die Verfassungen Bayerns, Baden-Württembergs und des Saarlandes untersuchen. Für seine Analysen wertet der Politikwissenschaftler beispielsweise Gespräche mit Landtagsabgeordneten und Zeitungsdokumente aus.  ++ (dk/mgn/05.11.14 – 308)

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Leipzig, 3. November 2014 (ADN). Die Initiative „Volksbegehren Mitteldeutschland“ steht kurz vor ihrem Ziel, die erste Stufe der Zulassung zu erreichen. Dazu hat die jüngste Unterschriftensammlung am Montag in Leipzig beigetragen. Um die Minimalschwelle von 7.000 Unterschriften zu erreichen, fehlen nur noch wenige Unterstützer. Während Mitte August dieses Jahres mit 3.500 Unterschriften bereits Halbzeit war, konnten in der letzten Oktoberdekade 6.000 Unterschriften registriert werden. Ziel ist, aus den Bundesländern Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen die Region Mitteldeutschland zu formen. Initiator ist der sachsen-anhaltinische Landtagsabgeordnete Bernward Rothe aus Aschersleben. Zu den Lokomotiven der Idee gehört die regionale Wirtschaft.

Kommentare auf der Homepage http://www.volksbegehren-mitteldeutschland.de spiegeln ein äußerst konträres Meinungsbild über das Vorhaben wider. Ein Bewohner aus Rheinland-Pfalz schreibt: „Gerade die Bindestrichländer sind, schon durch den Namen erkennbar, in keiner Weise historisch. Sie sind Willkürgrenzziehungen, die nach dem Zweiten Weltkrieg den Besatzungszonen geschuldet sind. Da zum Beispiel die Amerikaner und Briten anfingen, in ihren Zonen Länder zu bilden, zog Frankreich nach und es entstand das Kunstgebilde Rheinland-Pfalz.“ Es sei für ihn ein Graus zu hören, wenn sich jemand als Saarländer oder als Rheinland-Pfälzer bezeichnet. Es käme ja auch keiner auf die Idee sich als Landkreis Cochem-Zeller zu bezeichnen, weil jedem klar ist, dass das nur eine Verwaltungseinheit und keine Nation ist. 

Holger Fauter verweist auf  Traditionen: „Thüringen und Sachsen sind in der deutschen Geschichte uralte bedeutende Regionen und gehören gestärkt.“ Er denke da an den südlichen Teil von Sachsen, der entsprechend den Mundartgrenzen Sachsen bzw. Thüringen zugeschlagen werden sollte. „Der nördliche Teil gehört mit Brandenburg und Berlin in ein wieder herzustellendes Land Preußen. Ja, für ein Land Preußen müßte man die Zustimmung der Siegermächte einholen. Aber das würde Frau Merkel wohl hinkriegen. In einem vereinten Europa sind historisch gewachsene Länder für die Bevölkerung extrem wichtig, so etwas schafft Gemeinschaftsgefühl und Stolz auf die Heimat. Für ein Kunstgebilde Mitteldeutschland kann ich mich nicht begeistern.“ ++ (bz/mgn/03.11.14 – 306)

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Rom/Berlin/München, 25. Oktober 2014 (ADN). Während der Vorschlag der saarländischen Ministerpräsidentin Annegret Kramp-Karrenbauer zum Eindampfen von bis zu zehn Bundesländern die deutschen Schlagzeilen am Wochenende füllt und künstliche Empörung verbreitet, fristet die jüngste, außerordentlich gravierende Entscheidung des höchsten Gerichts Italiens ein merkwürdiges Schattendasein. Die italienische Nachrichtenagentur ANSA bringt des Urteil des Verfassungsgerichtshofs mit einem Satz auf seinen Kern: „Das Prinzip der Staatenimmunität in der zivilen Rechtsprechung anderer Staaten gilt nicht für Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit“. Damit erklären die römischen Richter ein vor zwei Jahren vom Internationalen Gerichtshof (IGH) in Den Haag getroffenes Urteil, das von der Bundesrepublik Deutschland (BRD)  angestrebt worden war, für verfassungswidrig. Der IGH hatte Gegenteiliges entschieden, indem er die Staatenimmunität auch für schwerste Menschheitsverbrechen als gültig eingestuft  und die italienische Regierung zur Verabschiedung eines entsprechenden nationalen Gesetzes im Jahr 2013 gezwungen hatte. Dieses Gesetz, nach dem Zivilklagen italienischer Nazi-Opfer gegen Deutschland als unzulässig abzuweisen waren, wurde nunmehr vom Römischen Verfassungsgericht kassiert und außer Kraft gesetzt.  „Das ist eine äußerst wichtige Entscheidung, ich glaube, dass sie die internationale Gemeinschaft nicht ignorieren kann“. So zititierte die „Süddeutsche Zeitung“ den Militärstaatsanwalt von Rom, Marco de Paolis.

Infolgedessen ist nun mit einer großen Zahl erfolgreicher Klagen auf Entschädigung gegen die BRD zu rechnen. Sollten sich die bundesdeutschen Behörden wiederum sträuben, ist erneut mit der Konfiskation, Zwangsvollstreckung und Zwangsversteigerung deutschen Vermögens in Italien zu rechnen. Vor einer derartigen Situation standen bereits vor einigen Jahren Eigentümer der Deutschen Bahn AG, deutscher Kulturinstitute und andere BRD-Vermögenswerte. Auch die Villa Vigoni bei Menaggio in Norditalien war bereits zur Versteigerung vorgesehen.

Die ersten Reaktionen des bundesdeutschen Auswärtigen Amtes werden als gelassen charakterisiert. Man werde das Urteil von Rom genau prüfen. Allerdings dürften die zur gleichen  Zeit öffentlich gewordenen beiden Neuigkeiten von dem römischen Gerichtsurteil und dem Vorschlag Kramp-Karrenbauers zur Fusion von Bundesländern bereits bestehende Zweifel an der Staatlichkeit und der Souveränität der Bundesrepublik Deutschland (BRD) deutlich erhärten.  ++ (vk/mgn/25.10.14 – 297)

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Köln, 16. März 2014 (ADN). Der Nordatlantikpakt (NATO) ist ein Militärbündnis und keine Wirtschaftsorganisation oder ein Wohltätigkeitsverein. Das bekräftigte die für russische Medien tätige Journalistin Anna Rose am Sonntag in der ARD-Diskussionssendung „Internationaler Frühschoppen“ im Zusammenhang mit dem auf der Krim abgehaltenen Referendum und der kritischen Lage in der Ukraine. Sie erinnerte an die zahlreichen von NATO-Mitgliedländern mit den USA an der Spitze seit 1989 vom Zaun gebrochenen militärischen Konflikte wie in Irak, Afghanistan und weiteren Regionen. Zudem habe die NATO in den vergangenen 25 Jahren ihr Einflussgebiet – entgegen den gegebenen Zusicherungen Anfang der 90er Jahre – immer näher an die Grenze zu Russland gerückt. Zwar habe man stets Gewaltlosigkeit beteuert, jedoch immer Abstand von den konkreten Vorschlägen des russischen Präsidenten Wladimir Putin für ein gemeinsames Militärbündnis genommen. Besonders deutlich sei das bei dem Plan zur Installation eines Raketenschildes mit oder gegen Russland geworden, der das Aufstellen von Abschussrampen in Polen und Tschechien vorsah. „Das alles lässt Russland zweifeln“, so Rose. Auch bei der Krim gehe es um das Austragen eines geostrategischen Konflikts. Rose erwähnte namentlich das die Menschenrechte verletzende Regime in Saudi-Arabien, wohin Deutschland „munter Waffen liefert“ und dafür von den plötzlich das Völkerrecht entdeckenden westlichen Meinungsführern nicht kritisiert wird. Der Vorwurf ging an den Diskussionsteilnehmer Christoph von Marschall, der Russland mit Vehemenz und Leidenschaft schwerer Vergehen gegen das Völkerrecht bezichtigte. Der Journalist der Berliner Tageszeitung „Der Tagesspiegel“ hatte bezüglich des Volksentscheides auf der Krim wissen lassen, dass eine Provinz nicht das Recht habe über nationale Grenzen zu beschließen. Auch das Saarland als Teil der Bundesrepublik könne sich nicht einfach ausklinken. „Es ist ein hervorragender Moment, um mehr über Völkerrecht zu lernen und sich wieder mehr mit Geschichte zu befassen“, so von Marschall.

Bei der Frage nach einem geeigneten neutralen Vermittler in der die derzeitigen Schlagzeilen bestimmenden Auseinandersetzung hielt der chinesische Publizist Shi Ming einige überraschende Informationen bereit. So biete sich sein Mutterland  für eine solche Rolle nicht an, weil es erhebliche wirtschaftliche Interessen in der Ukraine hat. Beispielsweise gebe es Vereinbarungen, nach denen die Agrarprodukte von einem Fünftel der ukrainischen Getreideanbaufläche zur Versorgung Chinas mit Nahrungsmittel zu liefern sind. Außerdem habe der Präsident der Ukraine Janukowitsch zwei Tage nach dem Scheitern des Assoziierungsabkommens mit der Europäischen Union (EU) eine Reise nach China unternommen und in Peking ein Rüstungsabkommen über 9 Milliarden abgeschlossen. Das alles sichert den Rüstungsschmieden in der Ost-Ukraine Aufträge und  den Getreideproduzenten in der West-Ukraine Abnahme-Garantien in Ostasien. Als besonders beachtenswert bezeichnete Ming die Umstände der jüngsten Abstimmung im UNO-Sicherheitsrat über die Krim, in der sich China der Stimme enthalten hatte. Sein Land habe das getan, weil es allein die Existenz des Resolutionsentwurfs als nicht produktiv angesehen hat. „So deutlich hat sich China noch nie artikuliert“, stellte Shi Ming fest. ++ (vk/mgn/16.03.14 – 075)

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Mainz, 4. März 2014 (ADN). Den Unterschied zwischen Gutdünken und Willkür zu definieren, dürfte ein sprachsemantisches, vielleicht sogar rechtsphilosophisch anspruchsvolles Vorhaben sein. Solange keine präzise Klärung vorliegt, schalten und walten bundesdeutsche Richter im juristischen Alltag bei der Verteilung von Bußgeldern in Höhe von jährlich rund 100 Millionen Euro äußerst großzügig und subjektiv. Offizielle Richtschnur ist die Gemeinnützigkeit. Ein eindrucksvolles Gegenbeispiel lieferte am Dienstagabend die ARD-Redaktion „Report Mainz“ aus dem bayrischen Teil von Franken in die deutschen Wohnzimmer. Ein Richter des Amtsgerichts Würzburg hatte binnen vier Jahren 20.840 Euro an den ortsansässigen Reit- und Fahrverein überwiesen. Die Report-Rechercheure, denen derartige Verteilungslisten aus neun Bundesländern vorliegen, gingen der Motivation für diesen Geldfluss aus der Justizkasse nach. Von der Schatzmeisterin des Vereins, Annett Herold-Behl, erfuhren sie Einzelheiten zu den Finanzspritzen. Der Amtsrichter, der ihr Ehemann ist, kenne den Verein gut und habe das Geld angewiesen. Da die Tochter der beiden zudem als Geschäftsführerin des Reitvereins fungiert, konnte der Jurist offensichtlich das Geld besonders guten Gewissens gutschreiben.

Weitere interessante Fälle – darunter solche, die auf Systematik schließen lassen – wurden von den Report-Redakteuren aufgedeckt. So erhält die bundesweit agierende Organisation „Bund gegen Alkohol und Drogen“ (B.A. D.S.) jedes Jahr 1, 3 Millionen Euro aus diesen Quellen. Ihr Präsident, Peter Gerhardt, begründet im Interview diesen kontinuierlichen und starken Geldfluss mit „guten Kontakten“ zu Richtern und Staatsanwälten. Damit die Gelder auch todsicher nicht in falsche Hände geraten, bezahlten sie sich solche Summen selbst unter „Amtsbrüdern“ in Gestalt von Vortragshonoraren aus. In den für den B.A.D.S. gehaltenen Referaten klärten die Rechtsexperten sachkundig über die Gefahren von Alkohol- und Drogensucht auf. In den Vorständen der einzelnen Regional- oder Ortsvereinen des B.A.D.S. sitzen hauptsächlich Juristen.

Erste Phänomene derartiger Selbstdienung wurden bereits in den 70er Jahren des vergangenen Jahrhunderts öffentlich gemacht, berichtete „Report Mainz“. Augenscheinlich hat sich diesbezüglich innerhalb von vierzig Jahren nichts geändert. Die aktuellen Würzburger Vorgänge wurden dem bayrischen Justizministerium nahegebracht. Die Behörde teilte mit: „Es ist selbstverständlich, dass Richter bei ihren Entscheidungen nicht den geringsten Anschein von Parteilichkeit oder ‚Vetternwirtschaft‘ erwecken dürfen.“ Dem fränkischen Vorfall geht nun der Richter am Oberlandesgericht Koblenz, Dr. Peter Itzelt, per Dienstaufsichtsverfahren nach.

Die Empfängerlisten der so mit Geld bedachten Vereine weisen weitere schon äußerlich stutzig machende Auffälligkeiten aus: Ein Katzenverein im Saarland, zwei Karnevalsvereine in Rheinland-Pfalz, ein Zoo in Nordrhein-Westfalen und der Verein der Westerwälder Eisenbahnfreunde. Der Phantasie von Richtern und Staatsanwälten sind augenscheinlich keine Grenzen gesetzt. Einer diesbezüglichen Verordnung ist lediglich eine Empfehlung zu entnehmen. Danach sollten Vereine, die sich um Opferhilfe, Kinder- und Jugendhilfe, Bewährungshilfe oder um Suchthilfe kümmern, berücksichtigt werden. ++ (04.03.14 – 063)

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Saarbrücken, 22. Februar 2014 (ADN). Der Schöpfer des am schlechtesten beleumdeten Korpus bundesdeutscher Sozialgesetzgebung – kurz Hartz IV genannt – , Peter Hartz, kreiert eine neuartige Methode zur Bewältigung der Langzeitarbeitslosigkeit. In einem Interview mit der Monats-Zeitschrift „Psychologie heute“, das in der März-Ausgabe veröffentlicht wurde, präsentiert der ehemalige VW-Manager sein jüngstes Konzept. Es wird seit 2010 im Saarland in zwei Testgruppen mit 15 bzw. 20 Teilnehmern erprobt. Die Hälfte der Probanden konnten nach Aussage von Hartz inzwischen erfolgreich vermittelt werden. Das Hartz-V-Rezept steht unter der Devise „Langzeitarbeitslose als Miniproneure“ und gehört zum Programm der „SHS-Foundation“. Das Kürzel steht für „Saarländer helfen Saarländern“, Peter Hartz, der damit in seiner Heimat an der Saar die Saat für neue Arbeitsplätze ausbringen will, erläutert in dem Gespräch mit dem Magazin die Begriffe und das Anliegen: „Ein Miniproneur ist jemand, der sein Leben selbst in die Hand nimmt, sich selbst zum Projekt macht. Und dabei wollen wir ihn unterstützen. Die entscheidende Frage ist nicht: Welche Fehler hat jemand, was sind seine Vermittlungshemmnisse ? Sondern: Was hat jemand im Laufe seines Lebens an Wissen, Können und Erfahrungen gesammelt und was lässt sich daraus machen ?“ Um das herauszufinden setze man bei diesem Vorhaben auf eine „ausgeklügelte Talentediagnostik“. „Wenn Sie das mit allen Langzeitarbeitslosen machen, bekommen Sie tolle Ergebnisse“, ist der vielgehasste ehemalige Wirtschaftsboss überzeugt. Mit Hilfe der Trendforschung hätten sich 131 Dienstleistungen der Zukunft herauskristallisiert, die in sieben „Jobfamilien“ einsortiert sind. „Blog- und Twitter-Ghostwriter“ sei eine dieser Tätigkeiten. „Mit unserem Beschäftigungsradar finden wir geeignete Jobs im 30-Kilometer-Radius“, berichtet Hartz. Er erinnert in diesem Zusammenhang an ein bereits vor zehn Jahren praktiziertes Modell. „Die Ich-AGs hatten viel mehr Erfolg, als ihnen heute bescheinigt wird. 390.000 haben es gewagt.“ 

An dem Gespräch nahm Prof. Hilarion Petzold teil, der an dem Projekt beteiligt ist und mit Hartz gemeinsam ein Buch verfasst hat. Nach den Worten des wissenschaftlichen Leiters an der Europäischen Akademie für biopsychosoziale Gesundheit Hückswagen und Leiters des Studiengangs psychosoziale Supervision an der Donau-Universität Krems ist Arbeitslosigkeit keine Krankheit. Sie könne jedoch auf der somatischen, seelischen und sozialen Ebene zu extremen Belastungen und dann auch zu Krankheit führen. Da seien umfassende „biopsychosozialökologische Beratungs- und Coachingansätze gefragt“, so Petzold. „Wenn aber durch die Langzeitarbeitslosigkeit und andere Belastungen – wie Wohnungsverlust, Familienstress, Schuldenlast, soziale Stigmatisierung – aufgetreten sind, dann sollte man nicht zögern, die Hilfe kurzzeitig wirksamer aktueller Therapieverfahren in Anspruch zu nehmen.“ ++ (so/mgn/22.02.14 – 053)

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Saarbrücken/Erfurt, 21. Oktober 2011 (ADN). Vor 22 Jahren begann in der untergehenden DDR die Invasion der drei großen G. Das Symbol GGG stand rasch im Sprachgebrauch in den sogenannten neuen Bundesländern für Gangster, Gauner und Ganoven. Sie kamen aus der – wie die Deutsche Demokratische Republik (DDR) im Juli 1990 – ebenfalls ihres staatlichen Reststatus‘  gleichzeitig und vollends entkleideten Bundesrepublik Deutschland (BRD). Offiziell wurden sie Investoren genannt, benahmen sich wie Kolonisatoren und spielten sich als Exekutoren rechtsstaatlicher Gesetze auf. Es setzte eine umfassende Ausplünderung und Demütigung der ehemaligen DDR-Bürger ein.  Als in diesem enormen innerdeutschen Raubzug immer weniger bis nichts mehr zu holen war, folgte vor wenigen Jahren nahtlos ein globaler Beutegang, dem auch die Westdeutschen immer häufiger zum Opfer fielen und fallen. Die Deutschen sind allerdings nur eines von inzwischen zahlreichen anderen nationalen Opfern. Täter, sprich Räuber, sind all die in der mittlerweile viel geschmähten Finanzbranche wirkenden Akteure.

Nun gibt es also eine neue Spezies, die einzuordnen ist: MM – Monster oder Mafia ? Vieleicht auch beides in Einem.  Der Fraktionsvorsitzende der Partei Die Linke im saarländischen Landtag, Oskar Lafontaine, sollte zum Auftakt des Parteitages seiner Bundespartei in Erfurt heute im Rundfunk klären, in welche Gruppe er die weltweit tätigen Finanzjongleure einsortiert. Dass die Frage ideologisch vorprogrammiert und parteipolitisch eingefärbt ist, liegt auf der Hand. Immerhin hatte der ehemalige CDU-nahe Bundespräsident Horst Köhler  noch zu seiner aktiven Zeit diese nebulöse Berufsgruppe in die Monster-Abteilung gesteckt. Demgegenüber wählte die derzeit in der Partei Die Linke als Aufsteigerin gehandelte Sahra Wagenknecht die Mafia-Schublade. Diesem Urteil schloss sich Lafontaine sofort an. Das schließe strafrechtliche Relevanz ein. Er zitierte einen amerikanischen Vizepräsidenten, nach dessen Meinung die meisten Wallstreet-Banker hinter Schloss und Riegel gehörten. „Wir müssen uns von der Diktatur der Finanzmärkte befreien“, so der Saarländer.  Es müsse ein Systemwechsel der heutigen Bankenwelt stattfinden und ein anderes Geldsystem errichtet werden. Nötig sei eine demokratische Finanzwelt. ++ (nö/mgn/21.10.11 – 11)

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