Archive für Beiträge mit Schlagwort: Schadenersatz

Berlin, 19. September 2014 (ADN). Es ist gegenwärtig eine ungeheure Entstaatlichung zu erleben. Dies stellte der Oppositionsführer im Deutschen Bundestag, Gregor Gysi, am Freitagabend in Berlin bei der Präsentation seines Buches „Wie weiter ? – Nachdenken über Deutschland“ fest. Das gelte weltweit. Obwohl nach dem Völkerrecht eigentlich bei den gegenwärtigen internationlen Konflikten die UNO und der UNO-Sicherheitsrat die Federführung übernehmen müssten, werden sie einfach umgangen. USA, Russland und China  entscheiden in  der Weltpolitik, kritisiert der Chef der Partei die Linke. Das habe schon mit dem Jugoslawien-Krieg in den 90er Jahren begonnen und sich immer weiter bis heute fortgesetzt. Auch für die Bekämpfung der Terrorgruppen des Islamischen Staates (IS) sei eigentlich die UNO zuständig. Diese Ignoranz habe dazu geführt, dass manche Länder wie Somalia, Irak und Lybien gar nicht mehr als Staaten funktionieren.

Der Prozess setzt sich nach den Worten von Gysi bei den Verhandlungen zum Freihandelsabkommen TTIP mit den USA fort. Letztlich entscheiden dann nicht mehr staatliche Behörden oder Gerichte über ökonomische Streitigkeiten, sondern private Schiedsgerichte. Sie bestehen aus drei bis fünf von Privatfirmen angeheuerten Rechtsanwälten und können de facto Staaten zu Schadenersatzforderungen in Milliardenhöhe „verurteilen“. ++ (sv/mgn/19.09.14 – 262)

http://www.adn1946.wordpress.com, e-mail: adn1946@gmail.com, Redaktion: Matthias Günkel (mgn), adn-nachrichtenagentur, SMAD-Nr. 101 v. 10.10.46

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Berlin, 30. Januar 2014 (ADN). Rund 90.000 Hafttage müssen in der Bundesrepublik Deutschland (BRD) pro Jahr entschädigt werden, weil angeklagte Bürger durch Fehlurteile der Justiz unschuldig im Gefängnis gesessen haben. Das teilte der CDU-Bundestagsabgeordnete Wolfgang Bosbach am Mittwochabend in der ARD-Fernsehdiskussion „Sind Justizirrtümer wirklich Ausnahmen ? – Jahre hinter Gittern“ mit. Er gestand ein, dass es sich angesichts der hohen Zahl unschuldig Verurteilter nicht um Einzelfälle, sondern um ein Systemversagen handelt. Als Lösungsvorschlag für die seit Jahrzehnten bestehende Misere nannte er eine neue Kodifizierung des Staatshaftungsrechts. Derzeit sei es versteckt und nur „verstreut in einzelnen Paragraphen“ zu finden. Wesentlich deutlicher formulierte die ehemalige Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin das besorgniserregende, im Justiz- und Polizeiapparat herrschende Dilemma. Angesichts der Tatsache, dass es pro unschuldig hinter Gittern verbrachtem Tag nur 25 Euro Entschädigung gebe, handele es sich um eine klare Verletzung der Menschenrechte. Hinzu kämen nämlich noch die kaum ermessbaren Nicht-Vermögensschäden wie gravierende Nachteile im Beruf, in der Familie und bei der Wohnungssuche, die an den Betroffenen meist lebenslänglich kleben bleiben.

Zum Vergleich zu den lächerlichen Entschädigungsbeträgen für unberechtigten Freiheitsentzug wurde das Reiserecht bemüht. Wenn jemandem durch den Tourismus-Veranstalter der Urlaub vermiest wird, erhält er im Durchschnitt eine Entschädigung von 75 Euro pro Tag.
Auf noch gigantischere Diskrepanzen wies der ehemalige Vorsitzende Richter am Landgericht Frankfurt am Main, Heinrich Gehrke, hin. Auch wenn ein unschuldig hinter Gitter Gekommener mit 100 Euro entschädigt werden würde, sei es längst nicht genug. In Amerika würde ein derart der Freiheit Beraubter mit Summen bis in den Millionen-Bereich bedacht.

Aufhänger der Debatte war das Schicksal von Harry Wörz aus Baden-Württemberg, der vier Jahre und sechs Monate unschuldig im Gefängnis saß. Er war durch ein Komplott der Pforzheimer Polizei, einseitige Ermittlungen und schlampiges Agieren der Staatsanwaltschaft in einem strafrechtlichen Verfahren rechtskräftig zu elf Jahren Haft verdonnert worden. Erst als die eigentlichen Drahtzieher des Tötungsdelikts übermütig wurden und gegen den Unglücklichen noch einen Schadenersatzanspuch in Höhe von 300.000 DM geltend machen wollten, flog erst im folgenden zivilrechtlichen Verfahren das von der Polizei- und Justizbürokratie errichtete Lügengebäude wie ein Kartenhaus zusammen. Jetzt ist Wörz zwar frei, aber ein physisch und psychisch gebrochener Mann, der seiner Arbeit, Gesundheit und Familie verlustig gegangen ist. Um ihn als Opfer kümmert sich in dem ageblichen Rechtsstaat Bundesrepublik keiner. Noch schlimmer findet Wörz, der selbst an der Diskussion teilnahm, dass nach den wirklichen Tätern des ihm ursprünglich angelasteten Verbrechens nicht mehr gesucht wird. Die Ermittlungen gegen die unter Verdacht stehenden Polizeibeamten wurden eingestellt. ++ (mr/mgn/30.01.14 – 030)

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