Archive für Beiträge mit Schlagwort: Schikanen

Köln, 23. August 2014 (ADN). Gibt es wirklich eine Grabsteinrüttelverordnung ? Die kaum fassbare Frage wird gleich zu Beginn einer Deutschlandfunk-Sendung am Sonnabend gestellt. Und die noch weniger wahrscheinliche und an Komik kaum noch zu überbietende Antwort folgt prompt: Ja. Es handelt sich bei dem Wortkonglomerat nur um einen klitzekleinen Mosaikstein bundesdeutscher Regulierungswut und des sich austobenden Bürokratieterrors. Dabei ist es bereits ein gewissermaßen popularisiertes Wortungetüm, das besser ausgesprochen werden kann und zungenverträglicher ist.  Eigentlich bildet es den Dachbegriff für zwei rechtlich verbindliche Verordnungen: Das sind die Richtlinien des Bundesinnungsverbandes der Steinmetze und die Technische Anleitung Grabmal. Beide Paragraphenmonster dienen dem Zweck, Verantwortung von oben nach unten abzuwälzen, das heißt von Behörden, Unternehmen und Institutionen auf den einfachen Bürger. Nicht einmal auf dem Gottesacker befindet er sich in himmlischer oder zumindest überirdischer Hand, sondern auch dort im Klammergriff der Bürokraten. Berufsgenossenschaften sind häufig die treibenden Kräfte, weil das Wegdelegieren des Haftungsrisikos zu ihrem Hauptbetätigungsfeld gehört.

Der Inhalt der detailreichen juristischen Machwerke unter dem Oberbegriff Grabsteinrüttelverordnung lässt sich auf wenige Sätze zusammenstutzen: Die Friedhofsträger, also die Friedhofsverwaltungen, müssen einmal jährlich die Standfestigkeit jedes Grabsteins prüfen, indem sie einen kräftigen Rütteltest vornehmen. Inzwischen reicht es nicht einmal, dies gefühlvoll mit der Hand zu tun, sondern es werden dazu ausgefeilte technische Gerätschaften eingesetzt und ausgeklügelte Methoden angewandt. Ist dieser Testlauf an einer Grabstätte negativ verlaufen und der Stein hat irgendwie nachgegeben, werden darüber unverzüglich die Angehörigen des Verstorbenen schriftlich informiert. Damit geht automatisch die Haftung für eventuell umkippende Grabsteine und deren Folgeerscheinungen auf die Familie über. Steinmetze, die das Grabmal liefern, stehen dafür nur in den ersten fünf Jahren in der Pflicht. Angesichts des sich auf diesem Sektor entwickelnden Expertentums dürfte der Zeitpunkt nicht mehr fern sein, an dem die Wirtschaftsverbände  ein neues Berufsbild samt Aus- und Fortbildungsprogramm präsentieren – nämlich das des „Grabsteinrüttlers“.

Diese und weitere Idiotien summieren und multiplizieren sich ins kaum Messbare auf viele andere Bereiche. Besonders beliebt sind ausufernde Schikanen bei Bauvorschriften. In Nordrhein-Westfalen ist darauf  eine Teuerungsrate von 30 Prozent im Hausbau in den vergangenen zehn Jahren zurückzuführen. Die Schuldigen für den Schwachsinn sucht man meist in Brüssel, obwohl dort nur das verordnet wird, was aus den einzelnen Mitgliedsländern angeregt oder gar angefordert wird. Der krankhafte Absicherungswahn, von dem Juristen, Verwaltungen und andere Bürokratien prächtig profitieren, erreicht immer mehr Lebensbereiche. Ein Kölner Psychologe sieht besondere Gipfelpunkte und Superlative in der Tätigkeit von Gestapo, NSA und anderen Geheimdiensten, die überall Feinde suchen und finden wollen. Täten sie das nicht, wären die Spionageapparate überflüssig.  ++ (bk/mgn/23.08.14 – 234)

http://www.adn1946.wordpress.com, e-mail: adn1946@gmail.com, Redaktion: Matthias Günkel (mgn), adn-nachrichtenagentur, SMAD-Lizenz-Nr. 101 v. 10.10.46

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München/Berlin, 25. April 2014 (ADN). Zahlen des Bundesfinanzministeriums zufolge gibt es immer mehr Kontoabfragen durch Behörden. Nach einem Bericht der „Süddeutschen Zeitung“am Freitag  verzeichnete das zuständige Bundeszentralamt für Steuern  im Jahr 2013 knapp 142.000 solcher Kontokontrollen. Das ist eine Verdopplung gegenüber dem Jahr 2012. Im ersten Quartal dieses Jahres war der Anstieg ähnlich stark von rund 24.000 auf mehr als 48.000. Bisher stammten die meisten Abfragen aus den Finanzämter. Allerding ist nunmmehr der enorme Zuwachs fast allein auf die Schnüffelei von Gerichtsvollziehern zurückzuführen. Sie seien angeblich berechtigt seit Anfang 2013, Auskünfte bei der Rentenversicherung, beim Bundeszentralamt für Steuern und bei Kraftfahrt-Bundesamt über Arbeitsverhältnisse, Konten und Fahrzeuge einzuholen. Das sei allerdings nur möglich, wenn von Ihnen  verfolgte Ansprüche mehr als 500 Euro betragen. Zitiert wird der Bundesgeschäftsführer des Deutschen Gerichtsvollzieherbundes, Detlef Hüermann. Nach seinen Worten benutzen Gerichtsvollzieher dieses Instrument, wenn sich Schuldner als unkooperativ erweisen.

In einem Kommentar zu dieser Situation unter dem Titel „Schnüffeln ohne Maß“ stellte Thomas Öchsner ausgehend von der Maxime des Sowjet-Führers Wladimir I. Lenin „Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser“ fest, dass das den Bürgern Hinterherschnüffeln seitens staatlicher Behörden längst das rechte Maß verloren hat. Das Bundesverfassungsgericht habe den staatlichen Zugriff in die Privatsphäre nur innerhalb eng definierter Ausnahmen erlaubt. Ursprünglich sei dies als Anti-Terrormaßnahme deklariert gewesen. Nun ist es zum Massenphänomen geworden. Die Zahlen lassen darauf schließen, dass die Behörden die Bürger der Bundesrepublik Deutzschland als zumindest potentielle Terroristen betrachten. Besonders skandalös ist das Verhalten der Gerichtsvollzieher. Es ist nämlich keneswegs juristisch nachgewiesen, dass diese private Berufsgruppe zu solchen Schikanen gegenüber Bürgern autorisiert ist.  ++  (kr/mgn/25-04.14 – 114)

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