Archive für Beiträge mit Schlagwort: Schule

Frankfurt am Main, 11. November 2014 (ADN). „Wer das sogenannte Gender-Main-Streaming kritisiert, gilt in Kreisen eines fortschrittlichen Zeitgeistes als homophob und reaktionär. Das ist das Kampfvokabular, mit dem sich Skeptiker staatlich verodneter Gender-Theorien in der Kita oder im Schulunterricht konfrontiert sehen.“ Mit dieser militanten pädogogischen Eröffnungssalve nimmt der Leitartikel der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung “ (FAZ) vom Dienstag eine gefährliche Strömung angeblich moderner Kindeserziehung aufs Korn. Die Ziele des Gender-Mainstreamings seien den Eltern  noch viel zu wenig bekannt. „Nur die Lehrpläne aus Baden-Württemberg und in Nordrhein-Westfalen bringen in einer selten aggressiven Form zutage, was sonst in einer ‚hidden agenda‘ begrifflicher Nebelkerzen und Anglizismen verdeckt bleibt,“ so die FAZ. Das Gender-Mainstreaming als EU-Richtlinie, die von allen Mitgliedsstaaten für verbindlich und von der Öffentlichkeit weitgehend unbemerkt schon 1999 vom Bundeskabinett als Leitprinzip der eigenen Politik anerkannt worden ist, umfasse viel mehr als die Gleichstellung von Mann und Frau. Sachlich über Gender-Theorien zu streiten scheine ähnlich unmöglich wie der nüchterne Diskurs über die Inklusion.

Die FAZ schreibt weiter: „Judith Butler, eine der amerikanischen Vordenker der Gender-Theorie, spricht deshalb konsequent von einer Beseitigung der Identität, von einem Menschen ohne traditionelle, biologisch determinierte Geschlechtsrollen, den es schon früh, möglichst in der frühkindlichen Phase zu entwickeln gilt. Ziel einer solchen Erziehung wäre, dass jeder Einzelne seine geschlechtliche Identität am Ende aus einer Vielzahl von Auswahlmöglichkeiten herauszufinden vermag. Die Schule spielt dabei aus naheliegenden Gründen eine zentrale Rolle.“ Bemerkenswert sei, dass eine derartige Theorie, deren Grundlage ein Glaubenssatz ist, überhaupt Einzug in die Papiere der EU-Kommission und in sämtliche öffentliche Institutionen, aber auch in die Hochschulen halten konnte. Inzwischen habe sich ein Netzwerk von 223 Professuren gebildet, deren Auftrag teilweise oder ganz die Genderforschung in dreißig Fachgebieten umfasst.  ++ (pä/mgn/11.11.14 – 314)

http://www.adn1946.wordpress.com, e-mail: adn1946@gmail.com, Redaktion: Matthias Günkel (mgn), adn-nachrichtenagentur, SMAD-Lizenz-Nr. 101 v. 10.10.46

Werbung

München, 27. September 2014 (ADN). Die kirchlichen Gemeindefusionen wiederholen die gravierenen Fehler der kommunalen Gebietsreformen der zurückliegenden Jahrzehnte in einigen  Bundesländern. Dort wurden ungefähr 400.000 ehrenamtlich tätige Bürger aus den Gemeindeparlamenten „wegrationalisiert“. Darauf weist der Essener  Geograph, Prof. Gerhard Henkel, am Sonnabend in einer in Süddeutschland herausgegebenen überregionalen Zeitung hin. Dies habe zum Desinteresse an der Kommunalpolitik geführt. Gleiches stehe nun auch der Kirche bevor. Durch den Wegfall der lokalen Pfarrgemeinderäte und Kirchenvorstände würden Hunderttausende gewählter und ehrenamtlich tätiger Christen nicht mehr gebraucht. Offenbar fehle den Kirchenleitungen das Vertrauen in die Gläubigen, in deren Kompetenzen und Kräfte sowie in die Selbstregulierungsfähigkeit der dörflichen Gemeinden. Auch die katholische Kirche befinde sich in diesem Sog. 

Als Alternative schlägt Henkel die Verbandsgemeinde vor. Diese schaffe eine starke zentrale Organisation und Verwaltung, ohne den zugehörigen Ortsgemeinden die Autonomie zu rauben. In den Bistümern Osnabrück und Mainz werde dies praktiziert. Dörfliche Pfarreien haben sich zu Pfarrverbänden zusammengeschlossen.

Andernfalls sind nach den Worten des Wissenschaftlers die negativen Erscheinungen bereits zu beobachten. Kirchen, Pfarrhäuser und andere sakrale Bauwerke werden geschlossen, entweiht und verramscht. Mit der Auflösung der Ortspfarreien schade die Kirche nicht nur sich selbst, sondern auch dem Land und seinen Menschen. Das Dorf verlöre seine älteste und über Jahrhunderte mit Leben gefüllte, selbst organisierte und getragene gemeindliche Institution. Die geistliche, kulturelle und soziale Mitte verschwinde – und damit – der Kern lokaler Identifikation. Schulen, Post und Bürgermeister seien schon weg. Mit den Kirchen gehe das Herz verloren. ++ (re/mgn/27.09.14 – 270)

http://www.adn1946.wordpress.com, e-mail: adn1946@gmailo.com, Redaktion: Matthias Günkel (mgn), SMAD-Lizenz-Nr. 101 v. 10.10.46

Berlin/Genf, 11. November 2012 (ADN).  Der Nationale Aktionsplan der Bundesregierung zur Umsetzung der UNO-Behindertenrechtskonvention (BRK) stellt keine ausreichende Umsetzung der von den Vereinten Nationen gesetzten Ziele und Ansprüche dar.  Das ist eine von zahlreichen essenziellen Feststellungen des 16seitigen Kurzberichts, der von dem deutschen Bündnis „BRK-Allianz“ verfasst und in diesem Monat fristgerecht dem Büro des UN-Hochkommissariats für Menschenrechte in Genf zugeleitet wurde.  Der Aktionsplan enttäusche nicht nur inhaltlich, sondern auch unter zahlreichen weiteren Aspekten. Er liste zwar mehr als 200 Maßnahmen auf. Diese seien jedoch wenig ambitioniert, berücksichtigten teilweise nicht die spezifischen Belange von Menschen mit Behinderung oder seien nicht explizit mit Blick auf die Konvention entwickelt worden. Beispielhaft werden dazu in dem Rapport der altersgerechte Umbau von Wohnungen und Bauwerken, das Patientenrechtegesetz sowie die Modellvorhaben zur Zusammenarbeit landwirtschaftlicher Betriebe mit Werkstätten im Zeitraum 2008 bis 2011 genannt. Nicht zuletzt fehle es an verbindlichen, überprüfbaren Zielen, die mit dem Aktionsplan erreicht werden sollen.  So zeuge es von wenig Entschlossenheit, wenn die Bundesregierung – trotz erheblich steigender Arbeitslosigkeit – die Arbeitgeber nur „sensibilisieren“ möchte und deren Bereitschaft für das Thema Ausbildung und Beschäftigung behinderter Menschen lediglich „gefördert werden soll“.

„Wir haben uns in unserem Bericht nur auf einige ausgewählte Aspekte der Umsetzung konzentrieren können, da wir eine exakte Umfangsvorgabe vom Menschenrechtsrat hatten“, erklärten die Sprecher der BRK-Allianz Dr. Sigrid Arnade und Dr. Detlef  Eckert. Der Bogen der Kritik reiche vom Fehlen angemessener Vorkehrungen und mangelnder Barrierefreiheit  über Betreungsrecht, Gewalt, Zwangsbehandlungen, Assistenz, Inklusion in der Schule und auf  dem Arbeitsmarkt bis hin zum Ausschluss vom Wahlrecht.  Sogar fehlerhafte sprachliche Übersetzungen wichtiger Völkerrechtstexte zählen zu den registrierten Mängeln.

Die BRK-Allianz, in der 78 Verbände der deutschen Zivilgesellschaft zusammengeschlossen sind, fordert die Bundesregierung unter anderem auf, umgehend konkret gesetzgeberisch tätig zu werden, um die UN-Behindertenrechtskonvention in nationales Recht umzusetzen und Sanktionen für dessen Nichteinhaltung festzulegen.

Das Bündnis ist zu Beginn dieses Jahres insbesondere zu dem Zweck gegründet worden, die sogenannte Staatenberichtsprüfung für Deutschland zur UN-BRK zu begleiten und einen Parallelbericht zu verfassen. Das Spektrum der Mitgliedsorganisationen umfasst Selbstvertretungsverbände behinderter Menschen, der Behindertenselbsthilfe und der Sozialverbände. Weiterhin sind Wohlfahrtsverbände, die Fachverbände der Behindertenhilfe und der Psychatrie vertreten.  Außerdem arbeiten Berufs- und Fachverbände aus dem Bereich der allgemeinen Schule, Elternverbände und Gewerkschaften mit.

Die Bundesrepublik Deutschland ist Vertragspartei des UN-Menschenrechtsübereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen und eines dazu gehörigen Fakultativprotokolls.  Sie wurden 2007 unterzeichnet, 2008 ratifiziert und am 26. März 2009 in Kraft gesetzt. Darauf wird eingangs des Berichts hingewiesen. Der Nationale Aktionsplan wurde von der Bundesregierung im Juni 2011 verabschiedet. Der erste Staatenbericht wurde im August 2011 publiziert und dem zuständigen Ausschuss zugeleitet.  ++ (mr/mgn/11.11.12 – 221)

http://www.adn1946.wordpress.com, e-mail: adn1946@gmail.com