Leipzig, 4. Dezember 2013 (ADN). Ein französischer Publizist wurde am Mittwoch in Leipzig aus dem Saal 247 des örtlichen Amtsgerichts gewiesen. Trotz seines Hinweises auf seine französische Staatsbürgerschaft und seine journalistische Tätigkeit wurde der Franzose ohne erkennbaren äußeren Anlass von Richterin Seitz aus dem Verhandlungsraum geschickt, nachdem sie seine Identitätsdaten protokolliert hatte.
Es blieb nicht die einzige Merkwürdigweit in dem Ordnungswidrigkeitsverfahren, bei dem eigentlich der Vorwurf eines Verkehrsdelikts zur Debatte stehen sollte. Seitz verweigerte dem „Angeklagten“ neben dem Nachweis ihrer Legitimation als staatliche Richterin die Aufnahme zahlreicher Aussagen und Feststellungen im Protokoll. Aufgrund fehlender Publikumsplätze konnten einige am Verfahren interessierte Bürger nicht teilnehmen. Sie wurden auf Anordnung der Richterin von einem halben Dutzend uniformierten Justizbeamten aus dem Saal gedrängt. Weiteren anwesenden Pressevertretern wurden Informationen vorenthalten bis hin zu Vor- und Nachnamen. Die Auskunft lautete, man möge sich an die Pressestelle des Gerichts wenden. Diese wiederum war ganztätig geschlossen.

Ähnliches hatte sich bereits vor einigen Monaten im Amtsgericht Gera abgespielt. Dort kam es letztlich gar nicht zu einer Verhandlung. Sie wurde abgesagt. Ebenfalls wurden Hintergrundinformationen vorenthalten. Als Journalisten deswegen den Pressesprecher des Gerichts kontaktieren wollten, wurde ihnen kurzerhand von der Gerichtspräsidentin Hausverbot erteilt.

Inzwischen häufen sich solche und ähnliche Vorfälle in bundesdeutschen Justizstellen. Das bürgerschaftliche Engagement der Bevölkerung und das zunehmende Interesse der Zivilgesellschaft an den internen Vorgängen von Justiz und Behörden irritiert die die dort Tätigen immer öfter. ++ (ju/mgn/04.12.13 – 332)

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