Archive für Beiträge mit Schlagwort: Selbstbestimmungsrecht

Leipzig, 21. Januar 2015 (ADN). Die Teilnehmer der zweiten Leipziger Pegida-Demonstration (Legida) forderten am Mittwochabend eine vom Volk erarbeitete und verabschiedete neue Verfassung. Redner Leif Arnsen, der an diesem Tag seinen Geburtstag feierte, wünschte sich das unter dem Jubel der Kundgebungsteilnehmer. Deutschland sei reif für eine Verfassung von und für seine Bürger. Das sei im Grundgesetz im Fall der deutschen Einheit so vorgesehen, werde jedoch von den Regierenden  seit 25 Jahren systematisch verweigert. Die Deutschen sollen sich ein Beispiel an den Isländern nehmen. Sie nähmen ihr demokratisches Selbstbestimmungsrecht in vollem Umfang und direkt wahr. Der Inselstaat sei die Wiege der Versammlungsdemokratie. Den Beweis dafür hätten die Isländer in der Finanzkrise angetreten, indem sie den Anlegern der Pleitebanken per Volksentscheid die Entschädigung verweigerten.

Zuvor hatte der Chefredakteur des Magazins „Compakt“, Jürgen Elsässer, die Losung „Patrioten aller Länder und Religionen vereinigt Euch, für ein Europa der Vaterländer“ ausgegeben. Deutschland, dem die Luft zum Atmen fehle, empfahl er, sich die Schweiz mit ihren Volksentscheiden  zum Vorbild zu nehmen. Leipzig habe bereis im Jahr 1989 gezeigt, wie ein abgehalftertes Regime hinweggefegt wird. Diese Zeit sei nun wieder gekommen sowohl für die Regierenden in Berlin als auch in Leipzig. Oberbürgermeister Burkhard Jung sei zum Problem geworden und müsse weg. ++ (pl/mgn/21.01.15 – 21)

http://www.adn1946.wordpress.com, e-mail: adn1946@gmail.com, Redaktion: Matthias Günkel (mgn), adn-nachrichtenagentur, SMAD-Lizenz-Nr. 101 v. 10.10.46

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Bozen, 7. September 2013 (ADN). Wir sind mitten in einer politischen Umbruchphase. Die Spatzen pfeifen es schon von den Dächern: ohne Bürgerbeteiligung und Mitbestimmung geht es nicht mehr. Wenn die Bürger das nicht alles selber machen, dann macht es niemand und es fällt uns bald das Haus der Demokratie überm Kopf zusammen! Mit diesem dramatischen Appell wendet sich die Südtiroler Initiative Direkte Demokratie an die einheimische Bevölkerung und fordert sie dringlich auf, sich an einer jetzt laufenden Unterschriftensammlung gegen ein von der herrschenden Südtiroler Volkspartei (SVP) verabschiedetes Gesetz zu beteiligen. Das Referendum zugunsten von mehr direkter Demokratie sei möglich, weil Artikel 47 des Südtiroler Autonomiestatuts ein direktes Kontrollrecht für alle Stimmberechtigtem im Lande vorsieht. Die von dem Bozener Stephan Lausch koordinierte Initiative Direkte Demokratie wird unterstützt von 42 Organisationen. Ihr Vorwurf an die herrschende, sehr oft ohne Sachkenntnis agierende politische Vertretung besteht darin, die Mitbestimmung der Bürger seit mehr als 17 Jahren zu sabotieren und diese Strategie mit verschiedensten Täuschungsmanövern zu verschleiern.

Die generelle Auseinandersetzung in Südtirol wird seit Jahren von einem seit Jahrzehnten geführten, verbissenen Streit darüber geprägt, ob und auf welche Weise die vor dem Ersten Weltkrieg zu Österreich-Ungarn und jetzt zu Italien gehörende Region das Selbstbestimmungsrecht ausüben soll. Dabei geht es für Südtirol darum, ein Teil Italiens zu bleiben, ein Freistaat zu werden oder die Wiedervereinigung mit dem Bundesland Tirol in Österreich anzustreben. Einen der jüngeren Höhepunkte erreichte die hitzige Diskussion, als im Jahr 1990 die deutsche Wiedervereingung vonstatten ging. Insofern schlägt die gegnwärtige Debatte weitreichende Wellen bis ins Ausland und erregt die Gemüter auch in der Bundesrepublik Deutschland.

Dass sie ganz konkrete und persönliche Züge annehmen kann, belegt eine brandaktuelle Wortmeldung aus Berlin. Darin werden dem berühmten Südtiroler Bergsteiger Reinhold Messner, der sich im spannungs- und facettenreichen Dreieck zwischen europäischer, deutscher und Südtiroler Politik bewegt, gravierende Verfehlungen vorgeworfen. Er sei ein politischer Wendehals, der sich pünktlich zu den ebenfalls im Herbst dieses Jahres in Südtirol stattfindenden Landtagswahlen zu Wort meldet, um für das „System Südtiroler Volkspartei“ in die Bresche zu springen. Messner sei keineswegs ein Mann, der wie ein Fels in der Brandung seine politischen Überzeugungen vertritt. Im Gegenteil, auf der Bergspitze stehend versuche er, sein Taschentuch in den momentanen politischen Wind zu halten und daraus Kapital zu schlagen. in der „Anklageschrift“ heißt es: „Messner war von 1999 bis 2004 für die Grünen Abgeordneter im Europaparlament. Aufgrund seiner politischen Unberechenbarkeit wollte man ihn dort wohl nicht mehr haben. So bewarb er sich dann bei den bayrischen Grünen. Als er sich im Vorfeld der Wahlen für die Erweiterung des Münchner Flughafens einsetzte, entzog man ihm die Spitzenkandidatur. Die Grünen könnten einiges über seine politischen Eskapaden erzählen, wenn sie wollten.“
Noch in den 90er Jahren sei Messner einer der entschiedensten Gegner des „Systems Südtirol“ gewesen und habe es oft mit den Zuständen in der DDR verglichen. Unter dem Titel „Krankhaftes Nicken“ habe ein Nachrichtenmagazin Messners Verhältnis zu den SVP-Größen beleuchtet. Spätestens im Jahr 2002, als sein erstes „Messner Mountan Museum“ zum Teil mit öffentlichen Mitteln gebaut wurde, habe Stück für Stück eine Annäherung an die SVP stattgefunden.

„Reinhold Messner errichtete mit Hilfe des Landes mehrere Museen. Laut Wikipedia wurden dafür 30 Millionen Euro ausgegeben. Die Kosten für die öffentliche Anbindung wurden nicht genannt. So übernahm das Land Südtirol teilweise Baukosten bis zu 80 Prozent. Seitdem ist jede Kritik an der SVP und ihrem Machterhalt verstummt“, heißt es in dem Pamphlet. Lobeshymnen seien angesagt. Der Kritiker schlussfolgert abschließend: Angenommen, Messner wäre in der DDR aufgewachsen und seine Museen von der SED-Regierung finanziell unterstützt worden, sei ihm glatt zuzutrauen gewesen, als glühender Befürworter des „antifaschistischen Grenzwalls“ in Erscheinung zu treten. ++ (dk/mgn/07.09.13 – 245)

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Bochum, 20. August 2012 (ADN).Die Einrichtungen der Diakonie weichen einer gerechten Leistungsvergütung ihrer Mitarbeiter aus, indem sie sich geschickt einer zersplitterten Tariflandschaft konfessioneller Arbeitgeber in der Bundesrepublik Deutschland bedienen. Notfalls flüchten sie zu den biblischen Formeln des selbstlosen Dienstes am Nächsten, um ihren Belegschaften die geringen Entgelte verständlich und schmackhaft zu machen. Das erklärte der Soziologe Norbert Wohlfahrt von der Evangelischen Fachhochschule RWL (Rheinland-Westfalen-Lippe) Bochum am heutigen Montag im Deutschlandfunk. Der Wissenschaftler hatte kürzlich eine Studie über die Arbeitsbedingungen und Einkommensverhältnisse der Beschäftigten in rund  300 diakonischen Einrichtungen vorgelegt. Zu den Haupterkenntnissen der Analyse gehört, dass durch systematisches Ausgründen von Service-Gesellschaften Lohndumping verursacht wird. Außerdem mangele es an einer wirksamen Arbeitnehmervertretung. Er bedauerte, dass die Gerichte, diesen sogenannten dritten Tarif-Weg bisher mit ihren Entscheidungen verteidigt haben. Dies sei nicht mehr haltbar, weil der soziale Dienstleistungssektor – ob unter konfessioneller Ägide osder nicht – eine eigene Logik habe.

Beispielhaft nannte Wohlfahrt eine große diakonische Einrichtung in Rheinland-Westfalen-Lippe, die Löhne und Entgelte in ihren Sozialunternehmen auf der Grundlage eines in Bayern angewandten Tarifvertrages zahlt. Dieser AVR-Bayern liege unterhalb des vom Dachverband der Evangelischen Kirche Deutschlands (EKD) vorgegebenen Niveaus. Solches Vertrags-Hopping trage zur Tarifzersplitterung bei und führe zu bestimmten Wettbewerbsvorteilen. Nach den Worten des Soziologen gibt es ein starres kirchliches Dienstrecht, das für 22 Landesverbände der Diakonie gilt und dennoch 16 unterschiedliche Vertragsrichtlinien umfasst. Das Diakonische Werk sperre sich generell gegen einen Mindestlohn von neun Euro pro Stunde, weil dem finanziellen Druck sonst nicht widerstanden werden könne.

Als Konsquenz aus der Untersuchung forderte Soziologe Wohlfahrt einheitliche Tarifbestimmungen sowohl für kirchliche Sozialeinrichtungen als auch für weltliche Fürsorge-Unternehmen. Darauf müssten die deutschen Sozialverbände hinwirken. Dem kirchlichen Selbstbestimmungsrecht tue das keinen Abbruch. ++ (sp/mgn/20.08.12 – 238)

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