Archive für Beiträge mit Schlagwort: Siegermächte

Berlin, 7. Juli 2015 (ADN). „Bildung geht immer. Völkerverständigung auch. Mit Menschenrechten haben Finanzbeamte dagegen ein Problem, und auch mit Homosexuellen oder den Interessen schwarzer Menschen in Deutschland.“ Das stellt die Berliner Tageszeitung „Der Tagesspiegel“ am Dienstag fest. Vereine, die sich von Finanzämtern als gemeinnützig anerkennen und damit steuerrechtlich begünstigen lassen wollen, beißen daher hinsichtlich bestimmter Inhalte ihrer  Satzungen bei den bundesdeutschen Verwaltungen auf Granit. „In der Abgabenordnung sind genau 25 Betätigungsfelder für zivile Organisationen aufgeführt, die steuerrechtlich als gemeinnützig gelten. 2007 wurden sie zuletzt überarbeitet, doch auch Menschenrechte zählen noch immer nicht dazu“, heißt es in der Zeitung weiter. Sie zitiert Jörg Rohwedder, der eine Allianz von 40 zivilgesellschaftlichen Organisationen koordiniert: „Die Abgabenordnung trägt der Entwicklung der Zivilgesellschaft nicht Rechnung.“. Das größte Hindernis sei das „Beharrungsvermögen der Verwaltung“.

Dass die Ursache der äußerst makabren Praxis der Finanzämter in der Rechtsgeschichte zu suchen sein könnte, geht aus dem Pressebeitrag nicht hervor. Bemerkenswerterweise nämlich wurde vor kurzem im Strafgesetzbuch ein lupenreiner Paragraph aus der Nazi-Zeit „plötzlich und unerwartet entdeckt“. Es geht um den Tatbestand des Mordes, der in der bundesdeutschen Rechtspraxis immer noch bis in die Gegenwart uneingeschränkt angewendet wird. Bedauerlicherweise ist es kein Einzelfall. So werden im Gesellschaftsrecht Genossenschaften immer noch unter Berufung auf eine Novelle aus dem Jahre 1934 zur Zwangsmitgliedschaft in einem Prüfverband verdonnert. Auch auf einem Nazigesetz aus dem Jahr 1934 fußt die Abgabenordnung von 1977, mit der die gesamte heutige deutsche Bevölkerung zur Kasse gebeten – besser zum Zahlen gezwungen  – wird. Beim genauen Hinschauen wird der Betrachter an zahllosen weiteren juristischen Baustellen fündig. Und das, nachdem die Siegermächte des Zweiten Weltkriegs vor 70 Jahren die gesamte undemokratische Gesetzgebung der nationalsozialistischen Diktatur von 1933 bis 1945 fristlos für null und nicht erklärt haben.  ++ (mr/mgn/07.07.15 – 146)

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Berlin/Athen, 8. Mai 2015 (ADN). „Die Situation ist im Augenblick unerträglich. Es muss verstanden werden, dass es noch einen solchen Prozess braucht – um endlich auch mit all dem zu brechen, was die deutsche Ministerialbürokratie seit den 1950er Jahren an Verdrängungspolitik geleistet hat. Das erklärte unmittelbar vor dem Tag der Befreiung der Historiker Karl Heinz Roth in einem von der Rosa-Luxemburg-Stiftung veröffentlichten Interview bezüglich der bestehenden griechischen Reparationsforderungen. Bei einem solchen neuen 1968, um das es in diesem Zusammenhang gehe, seien auch die moralisch-politischen Aspekte einzubeziehen. Eine europäische Neugründung könne es nur geben, wenn jetzt agiert und in den nächsten Monaten eine breite soziale Massenbewegung in Gang gesetzt werde. Diese habe nicht nur das griechische Experiment zu beschützen und zu unterstützen, sondern auch den Umgang mit der moralischen Schuld zu erlernen.

Mit welcher Intensität und Hartnäckigkeit das Kunsthandwerk des Verdrängens gravierender Wahrheiten insbesondere in den politischen Führungshierachien betrieben wird, belegt der freitägliche Auftritt des Bundestagspräsidenten Norbert Lammert in der Gedenkstunde zum 70. Jahrestag der Befreiung im Deutschen Bundestag. Während er erneut wie viele andere Repräsentanten trommelfeuerartig behauptet, mit welchem Mut, welcher Erkenntnisfähigkeit und welcher Courage der seinerzeitige Bundespräsident Richard von Weizsäcker vor genau dreißig Jahren offiziell offenbarte, dass es sich um einen Tag der Befreiung und nicht um einen Tag der Niederlage handelte, war dieser Tatbestand  den in der DDR aufgewachsenen Generationen bereits wiederum mindesten  dreißig Jahre vorher – also seit den 40er und 50er Jahren ein unumstößliches Faktum. Dennoch wird heute unisono verbreitet, als ob alle Deutschen darüber erst im Mai 1985 vom Bundespräsidenten informiert worden wären. Mit noch größerer Verspätung sickert nun immer unaufschiebbarer weiteres ungeheuer unangenehmes Wissen ins Fadenkreuz der deutschen Gehirne. Dazu zählt, dass in der Bundesrepublik Deutschland diverse grundlegende nationalsozialistische Gesetze einfach weiter angewendet werden, obwohl dies gleich nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs von den Siegermächten generell untersagt worden ist. Sie erklärten die deutsche Gesetzgebung von 1933 bis 1945 für nichtig und rechtsunwirksam. Es ist längst Zeit, auch dieses gedankliche Kartenhaus mit Getöse zusammenbrechen zu lassen. ++ (vk/mgn/08.05.15 – 104)

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Athen/München/Moskau, 8. April 2015 (ADN). Die zu Ostern von Griechenlands Vizefinanzminister Dimitris Mardas ausgelöste Reparationslawine rollt inzwischen auf vollen Touren. Sie hat ihre rasant wachsende Geschwindigkeit durch eine Zahl verliehen bekommen, die Mardas am Ende des christlichen Auferstehungsfestes im griechischen Abgeordnetenhaus erstmals verkündet hat: 278, 7 Milliarden Euro. Seitdem rauscht die gewaltige, penibel von einem Parlamentsausschuss, jedoch frei nach Archimedes und der allerorten seit Menschengedenken praktizierten Zinses-Zins-Rechnung  ermittelten Summe machtvoll durch den bundesdeutschen Blätterwald und löst einen „Aufstand der Geschichte“ aus, wie am Mittwoch die „Süddeutsche Zeitung“ (SZ) schreibt. Alte Schuld, die nicht recht gesühnt wurde, schaffe neue Probleme und belaste auch die Gegenwart anderer Völker. „Türken und Armenier entzweit der Völkermord, dem einst so viele Armenier zum Opfer fielen. Serben, Kroaten, Bosnier oder Kosovaren sehen sich wechselseitig als Opfer von Mord und Vertreibung. Nationen des Südens werfen dem Norden bis heute Kolonialismus und Sklaverei vor. Geschichte kann die Gegenwart überwältigen und die Zukunft gefährden. Auch deshalb müssen sich die Nationen ihr stellen, auch wenn sie sich nicht wiederholt. Deutschland hat sich vielen Entschädigungsforderungen aus Ländern, die einst vom Dritten Reich geschunden wurden, juristisch geschickt entzogen. Früher argumentierten die Bundesregierungen, Kriegsreparationen könnten erst in einem künftigen Friedensvertrag abschließend geregelt werden“, heißt es in der SZ. Doch nach dem Ende des Kalten Krieges habe sich die Geschichte zurückgemeldet und Deutschland sich dem Drängen erneut widersetzt. Das Argument laute nunmehr, der Zwei-plus-Vier-Vertrag von 1990 sehe keine Reparationen mehr vor. Eine Zwangsanleihe, die Griechenland nun wieder zurück haben will, sei gar kein echter Kredit gewesen.

Solches Umhergeeiere und die gespielte Empörung seitens der bundesdeutschen Politik zeigt, dass dieser angeblich bislang unbekannte 278-Milliarden-Euro-Eisberg in Wirklichkeit nur ein Hügel ist, wenn die bislang permanent ein Viertel Jahrhundert lang bewusst ausgeblendeten Konsequenzen einbezogen werden. Den Zweiten Weltkrieg haben nämlich nicht nur vier Siegermächte gewonnen, sondern rund 50 weitere Staaten. Sie saßen im Jahre 1990 nicht mit am Verhandlungstisch und werden sich – wie die Griechen – nun auch näher mit ihren dem Weltkrieg entspringenden Entschädigungsansprüchen befassen. Reparationsfragen werden generell in Friedensverträgen geklärt. Im Zwei-plus-Vier-Vertrag steht davon kein Sterbenswort. Schon deshalb ist er kein Friedensvertrag. Zu seinem 25-Jahres-Jubiläum im September dürften den damaligen sechs Vertragspartnern eine Unmenge offener Rechnungen aus der ganzen Welt ins Haus flattern. Vielleicht sollten deshalb insbesondere die Deutschen den Griechen dankbar dafür sein, dass sie nun diesen Stein ins Rollen bringen und mit den Hauptsiegermächten auch darüber Sondierungsgespräche führen. Gewiss hat das Finanzminister Yanis Varoufakis kürzlich in Washington getan und Premier Alexis Tsipras tut es jetzt in Moskau. Die in Athen herausgegebene „Griechenland Zeitung“ von heute beklagt den „leeren Gabentisch“, auf den die Griechen zum bevorstehenden orthodoxen Osterfest blicken werden. Es wäre zu wünschen, wenn in 50 Tagen zum christlichen Pfingstfest, an dem alljährlich der „Heilige Geist“ über der Welt ausgegossen wird, die notwendigen völkerrechtlichen Erkenntnisse die Politiker-Hirne erreicht und erhellt haben. Um das über Jahrzehnte hinweg auf unverantwortliche Weise Versäumte endlich abzuarbeiten, ist die Zeit reifer denn je. ++ (vk/mgn/08.04.15 – 79)

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Hamburg/München/Berlin, 16. März 2015 (ADN). Das Londoner Schuldenabkommen von 1953 sollte genau unter die Lupe genommen werden. Das empfahl der  Völkerrechtler Jasper Finke von der Bucerius Law School Hamburg am Montag in einer Rundfunkdiskussion über das jüngste Aufflammen des Streits über die immer noch ungeklärten Reparationsansprüche der deutschen Kriegsgegner im Zweiten Weltkrieg. Dem Londoner Vertrag sei eindeutig zu entnehmen, dass Reparationsregelungen zurückgestellt werden bis zu einer endgültigen Vereinbarung in einem Friedensvertrag. Da ein solcher Friedensvertrag aber bis heute nicht existiere, gebe es eben auch noch keine Klärung und keinen Kontrakt über Reparationen. Die von zahlreichen Experten insbesondere in der Bundesrepublik Deutschland vorgebrachten Einwendungen, das in Moskau abgeschlossene Zwei-plus-Vier-Abkommen sei eine abschließende Regelung für Deutschland als Ganzes und komme einem – wenn auch prononciert nicht so bezeichneten – Friedensvertrag gleich, treffe nicht zu. Gleiches gelte für die Behauptung, in der Charta von Paris hätten die am Moskauer Vertrag von September 1990 nicht beteiligten Parteien – wie beispielsweise Griechenland – diese Vereinbarung wohlwollend zur Kenntnis genommen und damit akzeptiert. Auch die Redewendung „Wer schweigt, stimmt zu !“ habe keinerlei Relevanz und bedeute nicht, dass der Vertrag für nicht beteiligte Dritte Rechtskraft erlangt.

Weiteren von der Bundesrepublik jahrzehntelang vorgetragenen Ausflüchten, Griechenland sei bereits im Zuge längst vergangener Zahlungen an die Hauptsiegermächte und in den 60er Jahren, erschöpfend entschädigt worden, trat der Völkerrechtsexperte mit schwerwiegenden Argumenten entgegen. So gebe es keine Nachweise dafür, dass die Vier Mächte an die anderen der auf 50 Länder bezifferten Siegerstaaten von den gezahlten deutschen Geldern etwas weitergereicht haben. Darüberhinaus flossen die in den 1960er Jahren überwiesenen Millionensummen allein zum Ausgleich von NS-Unrecht. Diese hätten mit Kriegsfolgeschäden nichts zu tun. Finkes Fazit lautet: „Die Fragen sind eben juristisch nicht geklärt. Der Zwei-plus-Vier-Vertrag lässt zu viel offen und zwischen seinen Zeilen wird zu viel gelesen.“ Der Auffassung des Hamburger Juristen schlossen sich nach Angaben der Moderatorin etwa 90 Prozent der Zuhörer an, die sich per e-mail artikuliert hatten.

Nach Meinung des Wirtschaftswissenschaftlers Alexander Kritikos vom Deutschen Institut der Deutschen Wirtschaft (DIW) ist Griechenland im Vergleich zu Frankreich, Polen und Israel bei der Wiedergutmachung von Kriegsfolgen immer benachteiligt worden. Es bestehe zumindest eine moralische Pflicht Deutschlands, den Griechenland während der deutschen Besatzungszeit auferlegten Zwangskredit zurückzuzahlen. Denkbar wäre es zudem, das 1942 aufgenötigte und von einem Zuhörer als rein privatrechtlichen Kontrakt zwischen der Deutschen Reichsbank und der griechischen Nationalbank eingestufte Darlehen in großen gemeinsamen deutsch-griechischen Zukunftsprojekten aufgehen zu lassen.

Diesen Positionen trat  der Historiker und Chefkorrespondent der Tageszeitung „Die Welt“, Michael Stürmer, vehement entgegen. Wenn im Jahr 1990 sämtliche 50 Kriegssieger in die Verhandlungen einbezogen worden, hätte sich das „kleine Zeitfenster“ als zu kurz erwiesen, um mit der im Zerfall befindlichen Sowjetunion  noch eine Vereinbarung über die deutsche Wiedervereinigung zu treffen. Das gelte in der Gegenwart und Zukunft noch viel mehr, weil inzwischen eine solche staatliche Zerstückelung eingetreten ist, dass man es mit rund 100 Nachfolgestaaten der ursprünglichen Siegermächte als Verhandlungspartner zu tun haben würde. Im Übrigen müsse irgendwann einmal Rechtsfrieden einkehren. Ansonsten könnte Bayern von Griechenland noch die zwei Millionen Gulden einfordern, die sein König Otto und das Haus der Wittelsbacher den Hellenen vor rund 160 Jahren geliehen und noch nicht zurück bekommen haben. ++ (vk/mgn/16.03.15 – 67)

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Köln, 7. September 2014 (ADN). „Wir dürfen uns nicht unterwandern lassen. Beinahe wäre die Nachrichtenagentur dapd vom russischen Fernsehen gekauft worden.“ Diese Befürchtung äußerte der Chefredakteur der Zeitungsgruppe „Die Welt/Welt am Sonntag“, Jörg Eigendorf, am Sonntag am Ende der ARD-Diskussionsrunde „Presseclub“. Mit der Aufforderung  reagierte er auf einen aus dem thüringischen Saalfeld zugeschalteten Zuhörer, der den ehemaligen Bundesaußenminister Hans-Dietrich Genscher ermunterte, endlich wahrheitsgemäß über die konkreten Ereignisse, Verhandlungen und Vertragsabschlüsse mit den Siegermächten zur angeblichen Beendigung des Kalten Krieges zu berichten. Eigendorf, der sich zunehmend von Verschwörungstheorien umzingelt fühlt, versuchte so die unter dem Titel „Rückkehr des Ost-West-Konflikts – Muss die Nato wieder aufrüsten ?“ stehende Sendung zusammenzufassen.

Wie schon so oft bei Sendungen in den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten zu aktuellen politischen Themen waren sich die Gesprächsteilnehmer im Allgemeinen einig und es wurden lediglich Modifikationen und Petitessen diskutiert, mit denen beispielsweise dem Ukraine-Problem beizukommen wäre. Eine substanziell konträre Meinung – beispielsweise die eines russischen Medienmachers – konnte nicht wahrgenommen werden, weil sie schlicht nicht eingeladen worden war. Ines Pohl von der „taz“ wich da bereits erheblich vom roten Argumentationsfaden ab, indem sie anstatt militärischer Instrumente der NATO gegen Wladimir Putin den Einsatz zivilgesellschaftlicher Gegenmittel empfahl. Sylke Tempel von der Zeitschrift „Internationale Politik“ machte es dem russischen Präsidenten allen Ernstes zum Vorwurf, dass er den notwendigen Zusammenhalt des russischen Volkes unter Hinweis auf die Nationaldichter Fjodor Dostojewski und Lew Tolstoi begründet. Der Konflikt des Westens mit Putin werde eine sehr langfristige politisch-ideologische Angelegenheit. ++ (me/mgn/07.09.14 – 250)

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Frankfurt am Main, 4. September 2014 (ADN). Die Wiederkehr der Abschreckung beklagt die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ (FAZ) am Donnerstag in einem Leitartikel unmittelbar vor dem NATO-Gipfel in Wales. Damit kehre ein Konzept nach Europa zurück, dass nach der Zeitenwende von 1989 vergessen war. Das vielleicht größte Problem dieser Wiedergeburt einer Politik der Abschreckung bestehe darin, dass sie die heimischen Gesellschaften völlig unvorbereitet trifft.  Gerade in Deutschland habe man sich an die Stabilität in Europa und die guten Geschäfte mit Russland gewöhnt. „Abschreckung und klassische Machtpolitik gehören schon seit zwei Jahrzehnten nicht mehr zur politischen Erfahrungswelt der Bevölkerung. Der außenpolitische Diskurs der Eliten ist in Deutschland seit langem von idealistischen Untertönen durchzogen, die der Bürger von isolationistischen. Das erklärt die zum Teil heftigen Reaktionen im Internet auf die westliche Ukraine-Politik. Viele Bürger scheinen zu fürchten, dass Deutschland in einen Krieg mit Russland hineingezogen wird“, schreibt Nikolas Busse. Er gibt zu, dass von Russlands Putin keine so große und so unmittelbare Gefahr für die Verbündeten ausgeht, dass man zu Rüstungsausgaben des Kalten Krieges zurückkehren müsste.

Wozu dann aber das ganze westliche Säbelgerassel, fragt sich der weit und tief blickende Betrachter. Vielleicht ist der seit der militärischen Kapitulation einer deutschen Streitmacht im Jahr 1945 angeblich beendete Krieg noch gar nicht zuende und schwelt unter der Oberfläche einfach weiter. Juristisch ohnehin, denn es gibt bis heute keinen Friedensvertrag zwischen sämtlichen beteiligten Mächten. Jahrzehntelang wurden über diese offene und permanent schwelende Wunde Notpflaster geklebt. Auf derartige Kleisterei und Verschleierung hereinzufallen, neigen Deutsche besonders. Seit wenigen Jahren begreifen immer mehr Menschen die wahren Verhältnisse, lassen sich von der etablierten Politik nicht mehr einschläfern und belesen sich autodidaktisch in der eigentlich wichtigen Rechtsliteratur. Das gefällt den Machthabern nicht, weil die Standard-Argumente nicht mehr ziehen. Außerdem sind sie selbst unfähig und unwillig, Völkerrecht und internationales Recht anzuerkennen. Mit diesem Manko sind nicht nur niedrige Verwaltungsebenen behaftet, sondern es hat die Spitzen der herrschenden Oberschicht erfasst. Sogar die Justiz ist von diesem Bazillus fehlenden Wissens und Wollens auf breiter Ebene infiziert. ++ (mi/mgn/04.09.14 – 247)

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Leipzig, 17. Juli 2014 (ADN). Die Vereinigten Staaten von Amerika (USA) verfolgen einen radikalen Pragmatismus. Daran muss man sich gewöhnen. Das ist nicht unbedingt eine schöne Welt. Diese entzaubernde Erklärung gab am Mittwochabend in Leipzig der ehemalige USA-Botschafter in Deutschland John C. Kornblum ab. Auf der unter dem Titel „Transatlantische Störungen“ stehenden Veranstaltung  teilte der ehemalige Spitzendiplomat dem deutschen Publikum und dessen – aus seiner Sicht – zart besaiteter Seele mit, dass sich Deutschland immer noch in der Phase befindet, um das 20. Jahrhundert zu verdauen. Während der vergangenen 30 bis 40 Jahre habe es ihn, der aus einem Land mit einer mehrere Jahrhunderte alten Demokratie kommt, stets gestört, dass die Deutschen das gute Verhältnis zu den USA so schnell aufgeben. Er forderte die von ihm schroff Kritisierten auf, sich eine ganz andere Art anzueignen, um seinem Heimatland näher zu treten. In der folgenden Diskussion nach dem Status der Siegermächte des Weltkrieges, der Souveränität Deutschlands und der Nichtexistenz eines Friedensvertrages gefragt, erklärte Kornblum stoisch und in aller Kürze: „Kein Land der Welt ist im Moment hundertprozentig souverän.“

Unmittelbar daran knüpfte der Sozialdemokrat Karsten Voigt mit der überraschenden und wenig bekannten Version an, dass ein Friedensvertrag gar nicht im deutschen Interesse war und ist. Zunächst gebe es gegen einen solchen Friedensschluss erhebliche Vorbehalte seitens der Polen, Italiener und Niederländer. Außerdem habe es am Ende des Zweiten Weltkrieges mehr als 100 Kriegssieger gegeben. Mit all diesen Staaten Frieden zu schließen, sei schier unmöglich und nicht praktikabel gewesen. Deshalb sei der Zwei-plus-Vier-Vertrag bei der UNO gleichsam als Friedensvertrag notifiziert worden. Insofern ist der häufig verbreitete Standpunkt, die Deutschen seien von den Alliierten gelinkt worden, völlig falsch, teilte der ehemalige Koordinator der Bundesregierung für die deutsch-amerikanische Zusammenarbeit mit. Er ergriff die Gelegenheit sofort beim Schopfe, um ein weiteres öffentlich wucherndes Missverständnis aus dem Weg zu räumen. Es geht um die leidenschaftliche Abneigung der Deutschen gegenüber Atomwaffen – insbesondere den amerikanischen. Nach den Worten von Voigt wäre es den USA leicht gefallen, ihre Kernwaffen aus Deutschland abzuziehen. Jedoch hätten einige östliche Nachbarstaaten darauf beharrt, das Atomarsenal der Amerikaner in Deutschland zu belassen. Dafür gebe es auch eine gewisse Berechtigung, weil „die Russen auf ihrer Seite viel mehr derartiger Gefechtsfeldwaffen stationiert haben.“  ++ (vk/mgn/17.07.14 – 197)

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Zürich, 28. September 2012 (ADN). Im Streit zwischen China, Taiwan und Japan um die Senkaku-Inseln ist das Völkerrecht auf Seiten Japans.  Dieses Urteil fällte der Professor für Völker- und Staatsrecht an der Universität Zürich, Oliver Diggelmann, in einem Beitrag der heutigen Freitagausgabe der „Neuen Zürcher Zeitung“. Der 6,3 Quadratkilometer umfassende Archipel, befand sich im Jahre 1945 in japanischem Besitz, so der Leiter des Instituts für Völkerrecht und ausländisches Verfassungsrecht der schweizerischen Hochschule. Das sei entscheidend, weil in diesem Jahr das völkerrechtliche Gewaltverbot geschaffen wurde. Ob die Inseln zuvor von Japan annektiert worden sind, wie es China unterstellt, sei ohne Belang. Annexion war bis zur Schaffung des Gewaltverbots ein anerkannter Gebietserwerbstitel. Insofern sitzt China, das zwar im frühen 15. Jahrhundert die Inseln entdeckt und später einmal besiedelt haben dürfte,  somit offensichtlich am kürzeren Hebel. „Japan mag sie 1885 auch gewaltsam ‚gestohlen‘ haben, wie Englasnd die Falkland-Inseln,“ so Diggelmann. Dennoch seien für die heutigen Territorialrechte in beiden Fällen die Besitzverhältnisse 1945 ausschlaggebend. 

Die Logik des damals geschaffenen Gewaltverbots nahm um eines höheren Ziels willen auch Ungerechtigkeiten in Kauf. Angriffskriege sollten nach zwei Weltkriegen nicht mehr legal sein. Dazu verboten die Siegermächte jede weitere Annexion und froren die Besitzverhältnisse ein. Die Folge war zwar mehr Stabilität, jedoch entstanden auch mehr Feinseligkeiten, erklärte der Völkerrechtler.  Deshalb sei die Regelung unbeabsichtigterweise zur Quelle von Konflikten geworden, die bis in die Gegenwart sprudelt. Gewinner von 1945 waren Staaten, die im 19. und 20. Jahrhundert imperialistische Ziele verfolgten. Dazu gehört auch Japan trotz der Verluste von in den 1930er und 1940er Jahren eroberten Gebieten.

Japan ist durch eine weitere damals geschlossene Regelung abermals im Vorteil: die Rechte von Meeresanrainerstaaten zur Ausbeutung der See sowie des Festlandsockels wurden erheblich ausgedehnt. Zu den Initiatoren dieser völkerrechtlichen Vereinbarungen gehörten die USA, weil zu Zeiten von Präsident Harry Truman vor den Küsten der Vereinigten Staaten von Amerika reiche Bodenschätze gefunden worden waren. Diggelmann weist darauf hin,  dass solche Funde im Falle der jetzt umstrittenen Senkaku-Inseln nicht von den derzeitigen „Streithähnen“ geortet wurden, sondern von Experten der Vereintzen Nationen (UNO).  Nach seiner Auffassung werden die neuen Privilegien, die das Seerecht Staaten mit vielen Inseln verschafft, oft als illegitim empfunden. Das sei jedoch zugunsten eines einheitlichen Vorgehens in Kauf genommen worden. Um im vorliegenden Fall eine zufriedenstellende Lösung zu erreichen, muss sich nach Meinung des Wissenschaftlers bei Verhandlungen China stärker bewegen als Japan.++ (vk/mgn/28.09.12 – 276)

Bonn/Paris, 26. Mai 2012 (ADN). Der heute vor 60 Jahren unterzeichnete „Deutschlandvertrag“ sollte staatliche Souveränität herstellen. Das misslang nicht nur, sondern  erwies sich als durchschaubares und miserables Täuschungsmanöver. Der Kontrakt war von Vorneherein ein Papiertiger. Mehr noch. Er spaltete Deutschland nach der Währungsreform in den westlichen Besatzungszonen im Jahr 1948 weiter und tiefer, weil die Vereinbarung Konrad Adenauers mit Großbritannien, Frankreich und den USA vom 26. Mai 1952 losgelöst von der Sowjetunion erfolgte. Der Spaltpilz wirkte zusätzlich beschleunigend, denn es fand eine deutsche Remilitarisierung statt. Sie widersprach den ursprünglichen Vereinbarungen zwischen den Vier Siegermächten über die Zukunft Deutschlands. Adenauer selbst bestätigt die von ihm beförderte deutsche Teilung durch seinen ausdrücklichen Verweis auf den tags darauf geschlossenen Vertrag über die europäische Verteidigungsgemeinschaft (EVG). Den deklarierte die DDR damals als einen Generalkriegsplan. Aus der EVG entstand die NATO mit der Bundeswehr als Teil. Die logische Reaktion der UdSSR war der Warschauer Vertrag mit der DDR als ein Vertragspartner und der Gründung der Nationalen Volksarmee (NVA) in der sowjetischen Einfluss-Sphäre Deutschlands. Die Chronologie der Ereignisse ist dabei von erheblicher Bedeutung.

Dass Adenauers einseitige Westaktivitäten das Ziel der neu zu erlangenden deutschen Einheit torpedierten, machte der  Oppositionspolitiker Carlo Schmid im Bundestag deutlich. Im Juli 1952 stellte er fest, Deutschland kann nur zustande kommen, wenn die Russen mit gesamtdeutschen Wahlen einverstanden sind. Er fragte die Zuhörer, ob man den glaube, „dass sie das tun werden, wenn von Vorneherein feststehen soll, dass der Teil, den Russland aufgibt, einem Block zugeschlagen werden soll, den dieses Russland als feindselig empfindet ?“

Angesichts der gegenwärtigen Auseinandersetzung zwischen der NATO und Russland über den sogenannten Raketenabwehrschild in Europa hat sich an der generellen politischen und militärstrategischen Lage wenig geändert. Es ist zwar nicht mehr von Blöcken explizit die Rede, aber ihre unsichtbare Existenz wird nicht geleugnet. Die Logik daraus: Bis heute gibt es kein souveränes unabhängiges und selbstbestimmtes Deutschland. ++ (ml/mgn/26.05.12 – 153)

Kairo/Bonn/Berlin, 23. Mai 2012 (ADN). Ägypten wählt heute einen neuen Staatspräsidenten. Zwölf Kandidaten treten an. Es ist eine Direktwahl. Jeder einzelne Ägypter darf den Namen seines Favoriten in eigener Selbstbestimmung auf dem Wahlzettel ankreuzen. Jeder der mehr als 50 Millionen ägyptischen Wahlberechtigten darf  seiner individuellen Überzeugung folgen und sich für den aus seiner Sicht richtigen Kandidaten entscheiden.

Die Deutschen durften das vor 87 Jahren zum ersten und bislang letzten Mal. Damals im Jahr 1925 wurde im direkten Verfahren gemäß Weimarer Reichsverfassung Paul von Hindenburg zunächst für sieben Jahre gewählt.Daran änderte auch das heute vor 63 Jahren für Westdeutschland in Kraft gesetzte Grundgesetz nichts. Auch die Bewohner der DDR konnten nicht per Direktwahl das Personal für die zeitweilig existierenden Ämter des Präsidenten und des Staatsratsvorsitzenden festlegen. Als sich den Deutschen in Ost und West  im Jahr 1990 die große Chance bot, blieb sie nicht nur ungenutzt, sie wurde systematisch hintertrieben. Als am 17. Juli 1990 auf der Pariser Konferenz die Todesstunde beider deutscher Teilstaaten BRD und DDR durch die Siegermächte des Zweiten Weltkrieges verkündet wurde und auch schlug, wurde entgegen jeder nationalen und internationalen Rechtslogik das Grundgesetz ignoriert und vergewaltigt. Dieses ohnehin nur als zeitweilige Notverordnung und Übergangslösung ins Werk gesetzte juristische Instrument sah für den 1989/90 eingetretenen Fall vor, dass die Deutschen mit ihren Besatzungsmächten einen Friedensvertrag aushandeln und schließen. Zudem hätte eine Verfassung entworfen und durch direkten Volksentscheid in Kraft gesetzt werden müssen. Das Verfahren wäre – wie heute in Ägypten die Wahl des Staatspräsidenten – ein direktes gewesen.

Warum dieser „Kairos“ – der vorzüglichste historische Moment – tatenlos verstrichen ist, bleibt ein unausgesprochenes Geheimnis. Absichtlich werden die Deutschen unmündig gehalten. Die Urheber dieser geistigen Knechtschaft wollen nicht, dass Deutschland souverän und unabhängig wird. Darauf verwenden sie ihre gesamte Kreativität. Die Geschichtsvergessenheit der Menschen wird mit allen Mitteln befördert. Sogar Grundaussagen und Handlungsprinzipien  der Schöpfer des Grundgesetzes wie Prof. Carlo Schmid werden verschwiegen oder verdreht. Er hatte erklärt, dass das Grundgesetz nur ein zeitweiliges Provisorium sein kann bis zu dem Zeitpunkt, wenn die Deutschen über ihr Schicksal wieder selbst bestimmen können. Diese und andere bis heute unterdrückten historischen Wahrheiten müssen ans Tageslicht kommen. Der Kuh-Handel und die Manipulationen rund um die Einsetzung deutscher Bundespräsidenten zeigen, das die Zeit dafür ist überreif ist. ++ (dk/mgn/23.05.12 – 150)

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