Hamburg, 22. März 2014 (ADN). 377 Arbeitsgerichtsverfahren hatte die gewerkschaftliche Beratungsstelle für mobile europäische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in den ersten 20 Monaten ihrer Existenz bis Januar dieses Jahres eingeleitet. Inzwischen dürfte es sich um mehr als 500 Klagen handeln. Dabei ging und geht es um ungerechtfertigte Kündigung, falsch abgerechneten Lohn oder gar nicht bezahltes Entgelt,  das von deutschen Unternehmen den von ihnen eingesetzten Wanderarbeiter verweigern. Darüber berichtete der Leiter der Einrichtung, Rüdiger Winter. Es sei die Spitze eines Eisberges an moderner Ausbeutung. Die meist aus Ost- und Mitteleuropa nach Deutschland kommenden Arbeitskräfte würden  oft als Sozialtouristen diffamiert. Diese Verleumdungskampagne hat nun am Donnerstag einen ganz besonders prominenten Impuls aus der Politik bekommen. Bundeskanzlerin Angela Merkel stimmte in der „Passauer Neuen Presse“ in den in dieser Art europafeindlichen Chor ein. Die EU sei keine Sozialunion. Und das behauptet sie, obwohl es seit über 50 Jahren sozialpolitische Prinzipien und Begünstigungen im Umgang mit Wanderarbeitern innerhalb der Europäischen Union gibt. Sogar die Gewerkschaften, die diesen neuen Beratungsservice in Norddeutschland initiiert haben, verhalten sich meist sehr zurückhaltend gegenüber derartigen Ausbeutungspraktiken ausländischer Arbeiter. Ihre Distanz begründen sie damit, dass die fremden Arbeitnehmer das Lohndumping von sich aus in Kauf nähmen.

Um welche immensen Summen und existenziellen Probleme es für die Betroffenen häufig geht, zeigt der Politikwissenschaftler Winter an einem Beispiel. Neun Polen, die für die Hotelreinigungsfirma Erdmann tätig waren, wurde der für diese Branche geltende gestzliche Mindestlohn von 8,82 Euro pro Stunde – später 9 Euro – vorenthalten. Sie wurden mit enormen Abzügen belegt und mussten außerdem für den ebenfalls vom Arbeitgeber gestellten Schlafplatz in Mehrbettzimmern zusätzlich  250 Euro pro Monat zahlen. Trotz Vollzeitbeschäftung bekam jeder von ihnen nur zwischen 400 bis 650 Euro monatlich. Sie klagten mit der Unterstützung der Hamburger Beratungsstelle erfolgreich insgesamt 40.000 Euro ein.

Von ähnlich krassen Schikanen sind neuerdings Rumänen und Bulgaren betroffen. Ihrer Arbeit in anderen EU-Mitgliedsländern steht seit kurzen kein arbeits- und europarechtliches Hindernis mehr im Wege. Dennoch werden sie – entgegen den Tatsachen – als Sozialschmarotzer abgestempelt. Bulgariens Botschafter in der Bundesrepublik Deutschland, Radi Naidenow, lehnt das Wort „Armutsmigranten“ für seine Landsleute schroff ab. 80 Prozent der Bulgaren, die in Deutschland leben, seien gut oder hoch qualifiziert.

Der Hamburger Historiker Dr. Lars Amenda weist darauf hin, dass solche Wellen von Wanderarbeiterschaft häufig über persönliche Netzwerke von Verwandten, Nachbarn oder Freunden ausgelöst werden. Das sei keinesfalls ein neues Phänomen. Ob Deutsche auf der Suche nach einem besseren Leben nach Amerika auswanderten oder ob Polen ins Ruhrgebiet kamen, sei oft über individuelle Mund-zu-Mund-Propaganda zustandegekommen. Zudem habe die Unternehmerschaft auch ihrerseits immer um Billigarbeit im Ausland gebuhlt. So waren um das Jahr 1900 herum von den 50.000 in der deutschen Handelsmarine Beschäftigten etwa 5.000 „farbige“ Seeleute. In asiatischen Häfen – vor allem in Hongkong – wurden vor allem chinesische und indische Seeleute angeworben.  ++ (so/mgn/22.05.14 – 141)

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