Archive für Beiträge mit Schlagwort: Sowjetrepublik

Leipzig, 18. November 2014 (ADN). Klare Aussagen des russischen Präsidenten Wladimir Putin über die völkerrechtliche Situation des Kosovo und der Krim in dem mit ihm in Wladiwostok geführten und am Wochenende im ARD-Fernsehen ausgestrahlten Interview brachten bereits von westlichen Regierungen ins Feld geführte Argumente stark ins Wanken. Nun tut das die Weisheit des Volkes in Gestalt von Gert Bundesmann am Dienstag in der „Leipziger Volkszeitung“ (LVZ). In einem Leserbrief beschreibt und analysiert der in dem sächsischen Städtchen Borna lebende Weltbürger die internationale Rechtslage sehr verständlich und überzeugend. Unabhängig von der sonstigen Politik Putins und dessen Verteidiger Michail Gorbatschow möchte er folgendes klarstellen: „Erstens: Die Krim hat zu keinem Zeitpunkt rechtmäßig zur Ukraine gehört. Warum ? Weil Chrustschow 1954 unter Bruch der Verfassung die Krim von Russland an die Ukraine ‚verschenkt‘ hat. Darüber hätten die Parlamente der betroffenen Sowjetrepubliken abstimmen müssen. Sie wurden jedoch übergangen – und die Krim (obwohl auch damals autonom !) wurde gar nicht erst gefragt. Somit hat Chrustschow etwas verschenkt, was ihm gar nicht gehörte. Zweitens: Die Ukraine hätte daher im Zuge ihrer Unabhängigkeitserklärung von Moskau 1991 ein Referendum durchführen müssen. Warum ? Weil die Regierung in Kiew so für völkerrechtlich gesicherte Verhältnisse auf der Krim hätte sorgen können.  Stattdessen hat Kiew die damalige Schwäche Russlands ausgenutzt und so eine Zeitbombe zum Ticken gebracht, die nun im Jahre 2014 hochgegangen ist. Es kann ja wohl keine Rede davon sein, dass die Krim seinerzeit vom russischen Volk an die Ukraine verschenkt wurde.“

Die Waage des auf diese Weise aus der sächsischen Provinz zu Recht ins Fadenkreuz der Öffentlichkeit gerückten Völkerrechts neigt sich noch deutlicher zugunsten der russischen Position. In diesem Jahr wurde nämlich eine Volksabstimmung auf der Krim durchgeführt. Dabei hat sich eine eindeutige Mehrheit der Wähler für die Zugehörigkeit zu Russland bekannt. Im Kosovo hat es dergleichen bei der Frage einer staatlichen Abspaltung von Serbien nicht gegeben. Die Separation wurde vom Parlament 2008 proklamiert. Seitdem gilt die UN-Resolution 1244. Danach ist Kosovo bei formeller Wahrung der Zugehörigkeit zu Jugoslawien bzw. Serbien unter die Verwaltungshohheit der Vereinten Nationen gestellt. Eine Bewertung des völkerrechtlichen Status des Kosovo wurde von dem damit beauftragten Internationalen Gerichtshof (IGH) vermieden.  ++ (vk/mgn/18.11.14 – 321)

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Zürich/Bonn, 23. Aprl 2014 (ADN). Die Mehrheit der Deutschen wünscht keine Konfrontation mit der Russischen Föderation. Das teilte der Bundeswehr-Oberstleutnant a. D., Jochen Scholz, dem russischen Präsidenten, Wladimir Putin, in einem offenen Brief mit. Dem in der aktuellen Ausgabe der schweizerischen Wochenzeitung „Zeit-Fragen“ veröffentlichten Wortlaut des von 200 deutschen Persönlichkeiten unterzeichneten Schreibens ist zu entnehmen, dass die Bewohner der Bundesrepublik Deutschland Verständnis für die russische Reaktion auf die Ereignisse in der Ukraine aufbringen.

In dem Brief heißt es im Rückblick auf die Geschichte: „Den entscheidenden Beitrag zur Befreiung Europas von den Nationalsozialisten  hat, unter unvergleichlichen Opfern, die Sowjetunion geleistet. Gleichwohl war sie bereit, die deutsche Wiedervereinigung zu unterstützen, 1991 die Warschauer Vertragsgemeinschaft aufzulösen und die NATO-Mitgliedschaft Gesamtdeutschlands zu akzeptieren. Dies wurde vom Westen nicht honoriert.“ Die Ausdehnung der NATO bis in ehemalige Sowjetrepubliken, die Errichtung von Militärstützpunkten  in ehemaligen Warschauer Vertragsstaaten und der Aufbau eines Raketenabwehrschirms in Osteuropa bei gleichzeitiger Kündigung des ABM-Vertrages seitens der USA, seien eklatante Wortbrüche. Die USA hätten die durchaus berechtigten Proteste der ukrainischen Bevölkerung für ihre Zwecke instrumentalisiert. Das geschehe nach einem Muster das bereits in anderen Ländern praktiziert wurde: Serbien, Georgien, Ägypten, Syrien, Libyen und Venezuela. ++ (mi/mgn/23.04.14  – 112)

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Bonn/Berlin, 15. März 2014 (ADN). Die Ukraine im Jahre 1954 mit der Krim zu segnen, war ein Willkürakt. Das erklärte der ehemalige Bundeswehrgeneral und Vorsitzende des Militärausschusses im Nordatlantikpakt (NATO), Klaus Naumann, am Sonnabend im Fernsehsender „Phoenix“. In einem Interview, das während eines Spaziergangs an dem zum Gedenken an den Sieg der Roten Armee über Hitlerdeutschland errichteten sowjetischen Ehrenmal in Berlin-Tiergarten geführt wurde, erläuterte der Miltärbefehlshaber im Ruhestand diverse Aspekte der aktuellen brisanten Lage um die Halbinsel Krim, die vom damaligen Kreml-Chef Nikita S. Chrutschow vor 60 Jahren an die Ukrainische Sowjetrepublik verschenkt wurde. Zuvor hatte das Territorium seit 1782 zu Russland gehört. Katharina die Große veranlasste seinerzeit auch den Aufbau und die Stationierung der russischen Schwarzmeerflotte in der geostrategisch günstigen Region. Als Chrustschow das ungewöhnliche Präsent an Kiew machte, soll er weitgehend betrunken gewesen sein.

Erstaunlicherweise werden die bemerkenswerten Umstände und fragwürdigen Methoden des Wechsels der Krim von Russland zur Ukraine im Westen so gut wie gar nicht gewürdigt. Ob dieser Vorgang überhaupt völkerrechtlich legitim war, wird  nicht näher unter die Lupe genommen. Um so lautstärker wird behauptet, dass der bevorstehende Volksentscheid der Bewohner der Halbinsel über die künftige nationale Zugehörigkeit einer Anektion gleichzusetzen sei. Dass es sich im Grunde um ein urdemokratisches Prozedere handelt, wird völlig ausgeblendet. ++ (vk/mgn/15.03.14 – 074)

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