Archive für Beiträge mit Schlagwort: Sowjetunion

Berlin, 25. Juni 2015 (ADN). Wenn es eine regelrechte Volksabstimmung gegeben hätte – unter der Aufsicht der OSZE, nach allen Regeln des Völkerrechts – dann ist höchstwahrscheinlich, dass auch dann die ostukrainische Bevölkerung sich aus dem Staatsverband der Ukraine hätte lösen und zu Russland orientieren wollen. So bewertet der ehemalige Staatsminister im bundesdeutschen Auwärtigen Amt, Ludger Volmer, am Donnerstag im Deutschlandfunk die Wahl auf der Krim und die anschließende Hinwendung nach Moskau. Im Donbass sei diese Frage noch offen. „Aber die Krim, die auch historisch immer zu Russland gehörte und die nur durch einen Verwaltungsakt innerhalb der Sowjetunion in den 50er Jahren der Ukraine zugeschlagen wurde. Und aus russischer Sicht sieht das so aus, dass der Machtwechsel in der Ukraine und die Orientierung der Ukraine weg von Russland und hin zum Westen im Grunde bedeutet, dass die Geschäftsgrundlage des damaligen Verwaltungsaktes weggefallen ist. So würden wir in unserem Rechtssytem formulieren,“ erklärt Volmer. Man müsse diese Haltung nicht teilen, aber sie sei als realistisches Element einfach zur Kenntnis zu nehmen und in Rechnung zu stellen.

Den politischen Wechsel in der Ukraine bezeichnete Volmer als Putsch. Eine demokratisch gewählte Regierung ist aus dem Amt gejagt worden, stellt der heutige Politikwissenschaftler an der Freien Universität (FU) Berlin fest und ergänzt: „Wenn dann aber ein anderer Teil des ukrainischen Volkes , nämlich in der Ostukraine, nicht mehr mitmachen will und aus dem Ukrainischen Staatsverband austreten will, dann gilt das als illegitim und das ist die Heuchelei und die Doppelmoral der westlichen Politik.“ 

In einer abschließenden Einschätzung meint Volmer, dass Russland sich strategisch in der Defensive befindet. Starke Kräfte im Westen, insbesondere in den USA, wollten keine Partnerschaft mit den Russen. Im Übergang von der Clinton- zur Bush-Regierung sage man dort: Nachdem die Sowjetunion nun einmal gestürzt ist, werden wir Russland so stark schädigen, dass es sich nicht mehr erholen kann. ++ (vk/mgn/25.06.15 – 135)

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Leipzig, 10. Juni 2015 (ADN). Für Armenien wäre ein Beitritt zur NATO einem Völkerselbstmord gleichgekommen. Deswegen hat es sich für ein Bündnis mit Russland entschieden und arbeitet auch in der eurasischen Union mit. Das erklärte Georg Findeisen während einer Podiumsdiskussion zum Thema „Russland, Deutschland und Europa – Wie weiter ?“ am Mittwochabend in Leipzig. Der Jurist sprach sich gegen jedweden Waffenhandel aus – egal ob er von den USA, von Russland oder von Deutschland betrieben wird. Armenien habe im Sinne der Charta von Paris gehandelt.

Diese Vereinbarung war zuvor vom bundesdeutschen Botschafter in Russland, Rüdiger Freiherr von Fritsch, als Argument herangezogen worden, um die Entscheidungen der mittel- und osteuropäischen Länder und deren Hinwendung zur NATO und der Europäischen Union (EU) zu begründen. Das gelte auch ohne Einschränkung für die Ukraine. Nach Auffassung des ehemaligen Vizepräsidenten des Bundesnachrichtendienstes (BND) und jetzigen Spitzendiplomaten darf gemäß der Charta von Paris, die als Nachfolgevereinbarung des Helsinki-Abkommens einzustufen sei, jedes Land eine freie Wahl für seine eventuellen Bündniszugehörigkeiten treffen.

Constanze Krehl, Mitglied des Europäischen Parlaments, kritisierte scharf das vom Westen verursachte Ende der strategischen Partnerschaft mit Russland. Auf diese Weise sei  die NATO-Russland-Vereinbarung in eine Sackgasse geführt worden. Sie sei wohl bei der Veranstaltung die einzige, die noch als Abgeordnete in der letzten DDR-Volkskammer gesessen hat. Insofern könne sie aus erster Hand bestätigen, dass es bei den Verhandlungen zur deutschen Wiedervereinigung feste Zusagen des Westens an Michael Gorbatschow und die Sowjetunion gegeben hat, dass die NATO ihren Einflussbereich nicht auf die mittel- und osteuropäischen Staaten des längst aufgelösten Warschauer Paktes ausdehnt. Andernfalls hätten die sowjetischen Vetragspartner niemals das 2-plus-4-Abkommen von Moskau 1990 unterzeichnet. Dennoch habe der Westen sein Wort gebrochen und den NATO-Sektor direkt bis an die Grenzen Russlands erweitert. Insofern dürfe sich niemand über das gewachsene Misstrauen Russlands gegenüber dem westlichen Militärbündnis wundern. In früheren Zeiten habe ein Handschlag zwischen zwei Vertragspartnern ausgereicht, um sich einig zu werden oder ein Geschäft als wirksam abzuschließen. Allein auf schriftliche Vertragstexte zu pochen und  minimalistische Wortklaubereien zu betreiben, zeuge von höchstem gegenseitigen Argwohn und niedrigem Respekt voreinander.

Diese Überlegungen griffen mehrere Diskussionsteilnehmer auf und verwiesen auf den immer noch nicht existenten Friedensvertrag, der nach dem Zweiten Weltkrieg hätte geschlossen werden müssen. Die Behauptung, der 2-plus-4-Vertrag verkörpere gewissermaßen einen Friedenskontrakt, sei schlichtweg falsch. Wenn dem so wäre, hätten klare Regelungen über Reparationsleistungen der Kriegsverlierer vereinbart werden müssen. Die gebe es bis heute nicht. Die jüngste Diskussion über derartige Entschädigungen, die Griechenland momentan von der Bundesrepublik Deutschland (BRD) fordert, seien illustrer und überzeugender Beweis. Das sei die Ursache dafür, warum das Vertrauen der Bürger und der Zivilgesellschaft in die Politiker in eine so abgrundtiefe Kluft gestürzt ist. Sogar der ehemalige bundesdeutsche Außenminister Hans-Dietrich Genscher, der allerorten gelobt und gewürdigt wird, habe diesbezüglich kläglich versagt. ++ (vk/mgn/10.06.15 – 120)

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Hamburg/München/Berlin, 16. März 2015 (ADN). Das Londoner Schuldenabkommen von 1953 sollte genau unter die Lupe genommen werden. Das empfahl der  Völkerrechtler Jasper Finke von der Bucerius Law School Hamburg am Montag in einer Rundfunkdiskussion über das jüngste Aufflammen des Streits über die immer noch ungeklärten Reparationsansprüche der deutschen Kriegsgegner im Zweiten Weltkrieg. Dem Londoner Vertrag sei eindeutig zu entnehmen, dass Reparationsregelungen zurückgestellt werden bis zu einer endgültigen Vereinbarung in einem Friedensvertrag. Da ein solcher Friedensvertrag aber bis heute nicht existiere, gebe es eben auch noch keine Klärung und keinen Kontrakt über Reparationen. Die von zahlreichen Experten insbesondere in der Bundesrepublik Deutschland vorgebrachten Einwendungen, das in Moskau abgeschlossene Zwei-plus-Vier-Abkommen sei eine abschließende Regelung für Deutschland als Ganzes und komme einem – wenn auch prononciert nicht so bezeichneten – Friedensvertrag gleich, treffe nicht zu. Gleiches gelte für die Behauptung, in der Charta von Paris hätten die am Moskauer Vertrag von September 1990 nicht beteiligten Parteien – wie beispielsweise Griechenland – diese Vereinbarung wohlwollend zur Kenntnis genommen und damit akzeptiert. Auch die Redewendung „Wer schweigt, stimmt zu !“ habe keinerlei Relevanz und bedeute nicht, dass der Vertrag für nicht beteiligte Dritte Rechtskraft erlangt.

Weiteren von der Bundesrepublik jahrzehntelang vorgetragenen Ausflüchten, Griechenland sei bereits im Zuge längst vergangener Zahlungen an die Hauptsiegermächte und in den 60er Jahren, erschöpfend entschädigt worden, trat der Völkerrechtsexperte mit schwerwiegenden Argumenten entgegen. So gebe es keine Nachweise dafür, dass die Vier Mächte an die anderen der auf 50 Länder bezifferten Siegerstaaten von den gezahlten deutschen Geldern etwas weitergereicht haben. Darüberhinaus flossen die in den 1960er Jahren überwiesenen Millionensummen allein zum Ausgleich von NS-Unrecht. Diese hätten mit Kriegsfolgeschäden nichts zu tun. Finkes Fazit lautet: „Die Fragen sind eben juristisch nicht geklärt. Der Zwei-plus-Vier-Vertrag lässt zu viel offen und zwischen seinen Zeilen wird zu viel gelesen.“ Der Auffassung des Hamburger Juristen schlossen sich nach Angaben der Moderatorin etwa 90 Prozent der Zuhörer an, die sich per e-mail artikuliert hatten.

Nach Meinung des Wirtschaftswissenschaftlers Alexander Kritikos vom Deutschen Institut der Deutschen Wirtschaft (DIW) ist Griechenland im Vergleich zu Frankreich, Polen und Israel bei der Wiedergutmachung von Kriegsfolgen immer benachteiligt worden. Es bestehe zumindest eine moralische Pflicht Deutschlands, den Griechenland während der deutschen Besatzungszeit auferlegten Zwangskredit zurückzuzahlen. Denkbar wäre es zudem, das 1942 aufgenötigte und von einem Zuhörer als rein privatrechtlichen Kontrakt zwischen der Deutschen Reichsbank und der griechischen Nationalbank eingestufte Darlehen in großen gemeinsamen deutsch-griechischen Zukunftsprojekten aufgehen zu lassen.

Diesen Positionen trat  der Historiker und Chefkorrespondent der Tageszeitung „Die Welt“, Michael Stürmer, vehement entgegen. Wenn im Jahr 1990 sämtliche 50 Kriegssieger in die Verhandlungen einbezogen worden, hätte sich das „kleine Zeitfenster“ als zu kurz erwiesen, um mit der im Zerfall befindlichen Sowjetunion  noch eine Vereinbarung über die deutsche Wiedervereinigung zu treffen. Das gelte in der Gegenwart und Zukunft noch viel mehr, weil inzwischen eine solche staatliche Zerstückelung eingetreten ist, dass man es mit rund 100 Nachfolgestaaten der ursprünglichen Siegermächte als Verhandlungspartner zu tun haben würde. Im Übrigen müsse irgendwann einmal Rechtsfrieden einkehren. Ansonsten könnte Bayern von Griechenland noch die zwei Millionen Gulden einfordern, die sein König Otto und das Haus der Wittelsbacher den Hellenen vor rund 160 Jahren geliehen und noch nicht zurück bekommen haben. ++ (vk/mgn/16.03.15 – 67)

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Zürich, 24. Februar 2015 (ADN).  Nach dem Zusammenbruch der Sowjetunion vor 25 Jahren begann ein hoffnungsvoller Siegeszug der Demokratie. Seit der Jahrtausendwende aber häufen sich die Rückschläge. Zarte Demokratiepflänzchen vertrocknen und werden zu autoritären Gebilden. Das stellt am Dienstag Kaspar Villiger als Gastkommentator in der „Neuen Zürcher Zeitung“ (NZZ) fest. Früher erfolgreiche und bewährte westliche Demokratien versinken im Schuldensumpf, sind politisch blockiert, haben keine Kraft zu Reformen, leiden an chronischer Arbeitslosigkeit und kämpfen gegen destruktive populistische Bewegungen“, schreibt der ehemalige Verwaltungsratspräsident der UBS. Derweil feierten Staaten mit autoritären Systemen, die auf Marktwirtschaft setzen, wirtschaftliche Erfolge. Um die Ursachen dieses Phänomens zu erforschen, erläutert der Autor fünf Bedingungen, die Menschen zur wirtschaftlichen Arbeitsleistung animieren und Wohlstand schaffen. Eine dieser Konditionen beschreibt er folgendermaßen: „Die Menschen müssen die Früchte ihrer Arbeit behalten dürfen. Nur dann arbeiten sie hart, sparen, entwickeln Ideen und bilden sich ständig aus und weiter. Diese Bedingung umfasst unter anderem Elemente wie Eigentumsgarantie einschließlich belehnbaren Grundeigentums, moderate Steuern, stabilen Geldwert und Patentrecht.“

Nach den Worten von Villiger ist es zur Einschätzung der Zukunft der Demokratie wichtig zu wissen, dass die Demokratie zwar Marktwirtschaft braucht, Marktwirtschaft aber nicht unbedingt Demokratie. Sie brauche lediglich geeignete Staatlichkeit, die ihr auch ein kluges autoritäres Regime bieten kann. Als ausgeprägte Beispiele dafür nennt er China und Singapur. „In den meisten Demokratien werden nun die fünf Wohlstandsbedingungen durch das Wachstum des Staatssektors, explodierende Regulierung , hohe Steuern, erodierende Eigentumsrechte und rigide Arbeitsmärkte zunehmend verletzt“, urteilt der Autor. Mit dem System Weltwirtschaft habe der Territorialstaat sein Politikmonopol verloren und müsse seine Macht mit raumübergreifenden Akteuren teilen. Mit diesem Machtverlust des Nationalstaates werde das Volumen an politischer Substanz kleiner, das noch demokratisch bewirtschaftet werden kann. Damit werde die Einflussmöglichkeit der Bürger reduziert. Zudem stelle sich die Frage, was angesichts solcher Verflechtung der Begriff Souveränität noch für eine Bedeutung haben kann. Selbstverständlich dürfe Demokratie nicht nur wirtschaftlich beurteilt werden. Sie habe auch mit der Würde des Menschen zu tun. ++ (dk/mgn/24.02.15 – 51)

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Washington/Berlin, 14. Januar 2015 (ADN). Es ist schon eine bemerkenswerte Koinzidenz, dass die Pressekonferenz des ehemaligen US-Senators und Vorsitzenden der offiziellen Untersuchungskommission der Ereignisse des 11. September 2001, Bob Graham, und der Terroranschlag auf die Journalisten der französischen Satirezeitschrift „Charlie Hebdo“ auf den gleichen Tag fielen. Darauf weist die Vorsitzende der Bürgerrechtsbewegung „Solidarität“, Helga Zapp-La Rouche, zu Wochenbeginn hin. Graham habe nämlich mitgeteilt, dass die von den US-Präsidenten Bush und Obama veranlasste Geheimhaltung eines ganzen Kapitels aus dem ursprünglichen Kommissionsbericht für die bislang nicht erfolgte Aufklärung der Hintergründe des 11. September 2001 verantwortlich ist. Diese Unterlassung wirke fort als Bedrohung für die Welt, „wie wir heute morgen in Paris gesehen haben“, hatte Graham unterstrichen.

Es gilt als Sensation, dass Graham die Geheimhaltung von 28 Seiten des 800-Seiten-Berichts öffentlich und persönlich vor der nationalen und internationalen Presse als eine Ursache der Terroranschläge brandmarkte. 

Nach den Worten von Zapp-La Rouche sind die Pariser Anschläge nicht nur ein Akt der Destabilisierung Frankreichs, sondern auch gegen den Bug von Präsident Hollande. Er habe sich bei bestimmten anglo-amerikanischen Kreisen unbeliebt gemacht, als er sich für eine Deeskalation gegenüber Russland und für die Aufhebung der Sanktionen aussprach. Die Verstrickung des Westens mit terroristischen Gruppierungen habe nicht erst mit dem Krieg gegen Assad begonnen. Spätestens seit Zbigniew Brzezinski 1975 auf einem Treffen der Trilateralen Kommission in Tokio das Spielen der „Islamischen Karte“ im Kampf gegen die Sowjetunion vorschlug, hatte der Westen immer eine Hand in den Aktivitäten diverser islamischer Gruppen, so die BüSo-Vorsitzende. ++ (go/mgn/14.01.15 – 14)

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New York, 6 . Januar 2015 (ADN). „Ein vereintes Deutschland, verankert in einer veränderten (politischen) Nato, deren Vertragsgebiet nicht nach Osten verschoben wird.“ So lautet eine Gedächtnisnotiz des amerikanischen Außenminister James Baker nach einem Gespräch am 9. Februar 1990 mit dem sowjetischen Präsidenten Michail Gorbatschow, mit dem er das „Endergebnis“ der Unterredung zusammenfasste. Wie die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ (FAZ) am Dienstag weiter berichtete, hat diesen allgemein unbekannten Tatbestand die Historikerin Mary Elise Sarotte von der University of Southern California auf der Jahrestagung der US-amerikanischen Historiker in New York präsentiert und erläutert. „Das hieß: Die Nato sollte noch nicht einmal um das Territorium der DDR erweitert werden. Baker hinterließ einen Brief für Kohl, der einen Tag nach ihm Moskau besuchte. Demnach hatte er Gorbatschow vor die Wahl gestellt, ob ihm ein blockfreies Deutschland ohne amerikanische Truppen lieber sei oder ein Deutschland mit Nato-Bindung und der Zusicherung, das das Bündnisgebiet auch nicht ‚um einen Zoll‘ wachsen solle,“ ergänzt die FAZ.  Kohl habe dann an Gorbatschow ein Angebot auf der Linie Bakers gemacht, mit dem er die sowjetische Zustimmung die Wiedervereinigung erwirkte. Das Versäumnis Gorbatschows sei es gewesen, sich die Zusage über das Einfrieren des geopolitischen Status schriftlich geben zu lassen.

Bei einem kürzlichen Vortrag in der Residenz der deutschen Generalkonsulin in New York hatte Sarotte Verständnis dafür geäußert, dass sich die Russen an ein solches Versprechen erinnern. Die in Memoiren und Meinungsartikeln von amerikanischen Akteuren verbreitete Auffassung, die Nato sei kein Thema bei den Verhandlungen 1990 gewesen, könne damit als Legende widerlegt werden. Diese Erkenntnis verdanke die Historikerin auch Helmut Kohl, der in entsprechende Akten Jahrzehnte vor Ablauf der üblichen Sperrfrist zugunsten der Forschung  Einsicht gewährte, so die Tageszeitung. ++ (vk/mgn/06.01.15 – 6)

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Bonn, 30. November 2014 (ADN). Unkenntnis über geschichtliche Hintergründe haben zu den bis heute andauernden schwerwiegenden Diskrepanzen über die jüngste mediale Berichterstattung zu den Ereignissen in der Ukraine geführt. Das ist eine Konsequenz, die Paul Siebertz vom ADN-Programmbeirat am Sonntag in einer Diskussionsrunde im Fernsehsender „Phoenix“ aus einem 322 Seiten umfassenden Recherche-Protokoll zog. Aus der den Zeitraum November 2013 bis Mai 2014 umfassenden Untersuchung gehe hervor, dass wichtige historische Tatbestände in der journalistischen Wiedergabe außer Betracht gelassen worden sind. Dazu gehören die unumstößlichen Sachverhalte, dass die Krim nie zur Ukraine gehörte und Kiew  die Wiege des russischen Reichs ist. Zudem sei in den öffentlich-rechtlichen Medien die politische Entwicklung zu Unrecht auf die Personalie Wladimir Putins eingeengt und pauschalisiert worden. Ihm wurden Macho-Allmacht und ein Führungsstil sowjetischen Stils zugeschrieben. Das habe insbesondere die Fernsehmagazine „Monitor“ und „Panorama“ betroffen. In der Essenz seien teilweise Voreingenommenheit, einseitige und tendenziöse Berichterstattung zu registrieren gewesen. Der österreichische Jurist Siebertz wies bezüglich der jüngsten Geschehnisse darauf hin, dass die Details des EU-Assoziierungsakommen mit der Ukraine weitgehend unbekannt geblieben sind. Das gilt auch für die Gründe, warum diese Vereinbarung letztlich „gekänzelt“ wurde – eventuell nur, um Julia Timoschenko freizubekommen. 

In der teilweise sehr hitzigen Diskussion, die anlässlich der Verleihung des Hanns-Joachim Friedrichs-Preises stattgefunden hat, gab Preisträgerin Golineh Atai zu, dass viele ihrer journalistischen Angebote nicht berücksichtigt wurden oder leider nur im Nachtmagazin landeten. Die ARD-Korrespondentin bedauerte zudem die kurzen Aufmerksamkeitsspannen. Beispielsweise sei ein wichtiges Interview von Thomas Roth mit Wladimir Putin in Brüssel nur fragmentarisch, anstatt vollständig und mehrfach ausgestrahlt worden. Atais Eindrücke bestätigte der Spiegel-Korrespondent Christian Neef, der die Existenz eines Ideologie-Journalismus kategorisch leugnete. Es fehle das Wissen über die Ukraine. Es zu vermitteln, habe seine Redaktion regelmäßig abgelehnt, Daran habe Null-Interesse geherrscht – außer den Personen Witali Klitschko und Julia Timoschenko. ++(me/mgn/30.11.14 – 333)

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Berlin, 19. August 2014 (ADN). Die Sowjetunion ist eine der Siegermächte des von Deutschland begonnenen Zweiten Weltkrieges. Damit haben wir ein Stück ihrer Geschichte geerbt. Das erklärte der Franktionsvorsitzende der Partei Die Linke im Deutschen Bundestag, Gregor Gysi, der Zeitung „Der Tagesspiegel“ auf Anfrage nach der zu DDR-Zeiten auf dem Platz der Vereinten Nationen errichteten Lenin-Statue, die 1991 abgeräumt und im Köpenicker Stadtforst vergraben worden ist. Gysi schlussfolgert in der Dienstagausgabe der Zeitung weiter: „Lenin darf man nicht verbuddeln. Man muss ihn zeigen und darf sich mit ihm auseinandersetzen.“ Der Linkspolitiker will nun diesbezüglich gegenüber dem Regierenden Bürgermeister von Berlin, Klaus Wowereit, initiativ werden.

Die Frage ist im Zusammenhang mit dem Aufbau  einer Ausstellung unter dem Titel „Enthüllt. Berlin und seine Denkmäler“ neu aufgerollt worden. Die Idee, Lenin auszugraben und auf der geplanten Dauerexposition wieder der Öffentlichkeit zu präsentieren, stammt von Ausstellungsleiterin Andrea Theissen. Das Vorhaben wird jedoch von den Berliner Behörden abgelehnt. Es herrscht offenbar panische Angst vor dem in Stein gehauenen Revolutionär und Gründer der Sowjetunion. Unausgesprochen wird zwischen guten und bösen Denkmalen unterschieden. Die Stadtentwicklungsverwaltung, zu der auch das Landesdenkmalamt gehört, will dazu keine Nachfragen beantworten. Es gebe sowohl technische und finanzielle Gründe als auch denkmalschützerische Erwägungen. Die offizielle Begründung des Landeskonservators Jörg Haspel lautet, die genaue Lage von Lenins Kopf und der tatsächliche Aufwand für die Bergung seien ungewiss.

Inzwischen kommt die Administration immer stärker in Erklärungsnot, da die Stadtentwicklungssenatsverwaltung der Ausstellungsleiterin bereits 2009 eine Zusage gegeben und ihr Lenins Denkmal reserviert hatte. Theissen hofft nun auf den Erfolg von Gysis Intervention bei Wowereit, der im Frühjahr den Grundstein für die Exposition legte.

Der Umgang der Berliner Behörden mit den Denkmälern aus der DDR-Zeit  ist äußerst fragwürdig. Die Palette der Vorbehalte reicht von Ignoranz über Ideologiebefangenheit bis hin zu direkter Feindseligkeit. Manches wird ohne jede Überlegung liquidiert. So verschwand 1991 in einer Art Nacht-und-Nebel-Aktion der Lenin aus ukrainischem Marmor, später wurde unter äußerst bedenklichen Umständen der Palast der Republik Stück für Stück abgetragen und erst Anfang dieses Jahres fiel ein architektonisches Kleinod im Bezirk Marzahn-Hellersdorf – die Galerie M als einmalige Kultur- Kunst- und Kommunikationsstätte – ohne ersichtlichen Grund, aus angeblich rein wirtschaftlichen Motiven, die gar nicht zutrafen, dem Vernichtungswahn zum Opfer. Das Bauwerk, das wegen seiner hervorragenden Akustik auch eine beliebte Konzerthalle war, wurde binnen vier Wochen abgerissen. Proteste blieben ungehört. Juristische Widersprüche durchliefen den gesamten Instanzenweg. Vor wenigen Tagen wurde gegen die blinde Zerstörungswut der Behörden und der Wohnungsbaugesellschaft DEGEWO Verfassungsbeschwerde eingelegt. ++ (ku/mgn/19.08.14 – 230)

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Zürich, 31. Juli 2014 (ADN). In Europa macht sich ein Rückzug der Völker hinter die nationalen Grenzen bemerkbar. Dazu kommt allgemeines Wehklagen, der Ruf nach dem starken Staat  und die Idealisierung  der eigenen Vergangenheit. Darauf verweist Dieter Freiburghaus, emeritierter Professor für europäische Studien am IDHEAP der Universität Lausanne, am Donnerstag in der „Neuen Zürcher Zeitung“ (NZZ). Es handele sich um Symptome der Angst. Vordergründig gehe es um „Überfremdung“ um den Islam, um die Fahrenden, um fremde Richter und andere ausländische Einwirkungen, an denen sich der Volksgroll entzünde. Doch die eigentlichen Ursachen lägen tiefer. Dazu zähle die unsicherer gewordene Gegenwart. „Wir waren für ein halbes Jahrhundert fest im Westen verankert und wurden von den USA beschützt. Die Welt war zweigeteilt, hie Freund, hie Feind. Diese Ordnung hat sich weitgehend aufgelöst, und nun bereitet uns Russland mehr Bauchschmezen als die späte Sowjetunion“, schreibt der Autor unter der Überschrift „Der neue Nationalismus“. China sei zwar weit weg, aber riesengroß und unberechenbar.  ++ (vk/mgn/31.07.14 – 211)

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Berlin, 17. März 2014 (ADN). „Wenn die dänische Minderheit in Schleswig-Holstein plötzlich auf die Idee käme, eine Abstimmung in Flensburg durchzuführen, dass Flensburg zu Dänemark gehören soll, dann würden wir auch das nicht tatenlos hinnehmen.“ Das erklärte der Spitzenkandidat der Freien Demokratischen Partei (FDP) zur Europawahl, Alexander Graf Lambsdorff, am Montag im Deutschlandfunk auf die Frage, ob das Krim-Referendum demokratisch war. Das sei ein ganz gefährlicher Weg, „den die Russen hier der Krim aufgedrückt haben, den die Krim dann dankbar mitgemacht hat“. Es gebe kein Recht von einzelnen Bevölkerungsbestandteilen souveräner Nationen, Abstimmungen durchzuführen über den Anschluss an ein Nachbarland. „Wenn wir diesen Weg beschreiten würden, dann hätten wir in Europa ein Riesenproblem, weil wir doch viele Länder haben, in denen verschiedene Volksgruppen zusammen leben, mal besser und mal weniger gut.“ Er halte eine Unterstützung der Krim-Bevölkerung für den Anschluss an Russland für plausibel. Es sei dahingestellt, ob mit 95, 5 Prozent oder etwas weniger. Allerdings habe es ja keine „Gelegenheit gegeben für die Gegner eines Anschlusses an Russland, entsprechend Werbung zu machen, während die Befürworter, sprich diese von Moskau gesteuerte Marionettenregierung, die ganze Krim ja mit Plakaten überzogen hat.“

Bezüglich einer neutralen Wahlbeobachtung erklärte Lambsdorff: “ Das war unmöglich für die OSZE, dort hinzufahren auf die Krim, denn so eine Einladung zu einer Wahlbeobachtung muss von der anerkannten Regierung kommen.“ Die sitze aus Sicht der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) wie auch der Europäischen Union (EU) in Kiew, nicht in Simferopol. „Und insofern, weil die Einladung von der Krim kam, aber Kiew sagte, das ist gar keine legale Abstimmung, konnte die OSZE nicht hin. Das war auch richtig. Es hätte eine implizite Anerkennung dieser Marionettenregierung auf der Krim bedeutet.“

Zum häufig herangezogenen Vergleich mit dem Kosovo forderte der Liberale einen tieferen Blick ins Völkerrecht. Kroatien, Slowenien, Mazedonien und die anderen Nachfolgerepubliken Jugoslawiens hätten keine Sezession begangen, sondern das sei ein sogenannte Dismembration. Jugoslawien habe sich einfach aufgelöst  genauso wie die Sowjetunion. Im Gegensatz dazu handele es sich bei einer Sezession um die Abspaltung eines Landesteils von einem anderen. ++ (vk/mgn/17.03.14 – 076)

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