Archive für Beiträge mit Schlagwort: Sozialverbände

Berlin/Genf, 11. November 2012 (ADN).  Der Nationale Aktionsplan der Bundesregierung zur Umsetzung der UNO-Behindertenrechtskonvention (BRK) stellt keine ausreichende Umsetzung der von den Vereinten Nationen gesetzten Ziele und Ansprüche dar.  Das ist eine von zahlreichen essenziellen Feststellungen des 16seitigen Kurzberichts, der von dem deutschen Bündnis „BRK-Allianz“ verfasst und in diesem Monat fristgerecht dem Büro des UN-Hochkommissariats für Menschenrechte in Genf zugeleitet wurde.  Der Aktionsplan enttäusche nicht nur inhaltlich, sondern auch unter zahlreichen weiteren Aspekten. Er liste zwar mehr als 200 Maßnahmen auf. Diese seien jedoch wenig ambitioniert, berücksichtigten teilweise nicht die spezifischen Belange von Menschen mit Behinderung oder seien nicht explizit mit Blick auf die Konvention entwickelt worden. Beispielhaft werden dazu in dem Rapport der altersgerechte Umbau von Wohnungen und Bauwerken, das Patientenrechtegesetz sowie die Modellvorhaben zur Zusammenarbeit landwirtschaftlicher Betriebe mit Werkstätten im Zeitraum 2008 bis 2011 genannt. Nicht zuletzt fehle es an verbindlichen, überprüfbaren Zielen, die mit dem Aktionsplan erreicht werden sollen.  So zeuge es von wenig Entschlossenheit, wenn die Bundesregierung – trotz erheblich steigender Arbeitslosigkeit – die Arbeitgeber nur „sensibilisieren“ möchte und deren Bereitschaft für das Thema Ausbildung und Beschäftigung behinderter Menschen lediglich „gefördert werden soll“.

„Wir haben uns in unserem Bericht nur auf einige ausgewählte Aspekte der Umsetzung konzentrieren können, da wir eine exakte Umfangsvorgabe vom Menschenrechtsrat hatten“, erklärten die Sprecher der BRK-Allianz Dr. Sigrid Arnade und Dr. Detlef  Eckert. Der Bogen der Kritik reiche vom Fehlen angemessener Vorkehrungen und mangelnder Barrierefreiheit  über Betreungsrecht, Gewalt, Zwangsbehandlungen, Assistenz, Inklusion in der Schule und auf  dem Arbeitsmarkt bis hin zum Ausschluss vom Wahlrecht.  Sogar fehlerhafte sprachliche Übersetzungen wichtiger Völkerrechtstexte zählen zu den registrierten Mängeln.

Die BRK-Allianz, in der 78 Verbände der deutschen Zivilgesellschaft zusammengeschlossen sind, fordert die Bundesregierung unter anderem auf, umgehend konkret gesetzgeberisch tätig zu werden, um die UN-Behindertenrechtskonvention in nationales Recht umzusetzen und Sanktionen für dessen Nichteinhaltung festzulegen.

Das Bündnis ist zu Beginn dieses Jahres insbesondere zu dem Zweck gegründet worden, die sogenannte Staatenberichtsprüfung für Deutschland zur UN-BRK zu begleiten und einen Parallelbericht zu verfassen. Das Spektrum der Mitgliedsorganisationen umfasst Selbstvertretungsverbände behinderter Menschen, der Behindertenselbsthilfe und der Sozialverbände. Weiterhin sind Wohlfahrtsverbände, die Fachverbände der Behindertenhilfe und der Psychatrie vertreten.  Außerdem arbeiten Berufs- und Fachverbände aus dem Bereich der allgemeinen Schule, Elternverbände und Gewerkschaften mit.

Die Bundesrepublik Deutschland ist Vertragspartei des UN-Menschenrechtsübereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen und eines dazu gehörigen Fakultativprotokolls.  Sie wurden 2007 unterzeichnet, 2008 ratifiziert und am 26. März 2009 in Kraft gesetzt. Darauf wird eingangs des Berichts hingewiesen. Der Nationale Aktionsplan wurde von der Bundesregierung im Juni 2011 verabschiedet. Der erste Staatenbericht wurde im August 2011 publiziert und dem zuständigen Ausschuss zugeleitet.  ++ (mr/mgn/11.11.12 – 221)

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Bochum, 20. August 2012 (ADN).Die Einrichtungen der Diakonie weichen einer gerechten Leistungsvergütung ihrer Mitarbeiter aus, indem sie sich geschickt einer zersplitterten Tariflandschaft konfessioneller Arbeitgeber in der Bundesrepublik Deutschland bedienen. Notfalls flüchten sie zu den biblischen Formeln des selbstlosen Dienstes am Nächsten, um ihren Belegschaften die geringen Entgelte verständlich und schmackhaft zu machen. Das erklärte der Soziologe Norbert Wohlfahrt von der Evangelischen Fachhochschule RWL (Rheinland-Westfalen-Lippe) Bochum am heutigen Montag im Deutschlandfunk. Der Wissenschaftler hatte kürzlich eine Studie über die Arbeitsbedingungen und Einkommensverhältnisse der Beschäftigten in rund  300 diakonischen Einrichtungen vorgelegt. Zu den Haupterkenntnissen der Analyse gehört, dass durch systematisches Ausgründen von Service-Gesellschaften Lohndumping verursacht wird. Außerdem mangele es an einer wirksamen Arbeitnehmervertretung. Er bedauerte, dass die Gerichte, diesen sogenannten dritten Tarif-Weg bisher mit ihren Entscheidungen verteidigt haben. Dies sei nicht mehr haltbar, weil der soziale Dienstleistungssektor – ob unter konfessioneller Ägide osder nicht – eine eigene Logik habe.

Beispielhaft nannte Wohlfahrt eine große diakonische Einrichtung in Rheinland-Westfalen-Lippe, die Löhne und Entgelte in ihren Sozialunternehmen auf der Grundlage eines in Bayern angewandten Tarifvertrages zahlt. Dieser AVR-Bayern liege unterhalb des vom Dachverband der Evangelischen Kirche Deutschlands (EKD) vorgegebenen Niveaus. Solches Vertrags-Hopping trage zur Tarifzersplitterung bei und führe zu bestimmten Wettbewerbsvorteilen. Nach den Worten des Soziologen gibt es ein starres kirchliches Dienstrecht, das für 22 Landesverbände der Diakonie gilt und dennoch 16 unterschiedliche Vertragsrichtlinien umfasst. Das Diakonische Werk sperre sich generell gegen einen Mindestlohn von neun Euro pro Stunde, weil dem finanziellen Druck sonst nicht widerstanden werden könne.

Als Konsquenz aus der Untersuchung forderte Soziologe Wohlfahrt einheitliche Tarifbestimmungen sowohl für kirchliche Sozialeinrichtungen als auch für weltliche Fürsorge-Unternehmen. Darauf müssten die deutschen Sozialverbände hinwirken. Dem kirchlichen Selbstbestimmungsrecht tue das keinen Abbruch. ++ (sp/mgn/20.08.12 – 238)

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