Erfurt, 4. März 2015 (ADN). Die Stadtverwaltung Erfurt erwägt, an den Thüringer Landtag und dessen Abgeordnete vermietete Wohnungen zu kündigen und Flüchtlingen zur Verfügungen zu stellen. Wie die Tageszeitung „Thüringer Allgemeine“ (TA) am Mittwoch weiter berichtet, besteht seitens der Betroffenen gegenüber der Absicht gewisse Skepsis und wenig Entgegenkommen.  Die Neigung mancher Volksvertreter, aus den nur temporär bei Präsenz in der Landeshauptstadt genutzten Dienstwohnungen auszuziehen, sei gering.

Die Stadt benötigt dringend weiteren Wohnraum für Flüchtlinge, teilt die Tageszeitung mit. Wöchentlich kommen aus den Erstaufnahmeeinrichtungen in Suhl und Eisenberg Reisebusse mit Flüchtlingen in die Landeshauptstadt. Die Stadt Erfurt muss laut Verteilerschlüssel jeden zehnten in Thüringen eintreffenden Flüchtling aufnehmen.

„Das sogenannte Haus der Abgeordneten ist im Eigentum des Erfurter Sportbetriebs. Seit Jahren ist die Immobilie an den Landtag vermietet, der seinen Abgeordneten aus den weiter entfernten Wahlkreisen in Thüringen hier kleine Dienstwohnungen zur Verfügung stellt.Die Finanzierung von Übernachtungen sieht das Abgeordnetengesetz vor“, schreibt die TA und fährt fort: „Aus Sicht der Stadt ist die Immobilie in mehrfacher Hinsicht sehr gut geeignet für die Flüchtlingsunterbringung. Die etwa 40 komplett eingerichteten und modern ausgestatteten Ein-Zimmer-Wohnungen sind jeweils ausgerüstet mit kleiner Küchenzeile und Sanitärbereich. Es könnten Paare oder einzelne Flüchtlinge hier untergebracht werden.“ Die Wohnungen wären sofort beziehbar, wenn der Landtag dem nicht widerspricht. Ein weiterer Vorteil bestehe darin, dass das Haus in einem Ortsteil gelegen ist, in dem noch nicht so viele Flüchtlinge leben. Nach den Worten von Erfurts Sozialdezernentin, Tamara Thierbach, die für die Unterbrigung der Flüchtlinge zuständig ist,  würde sie die Wohnungen sofort nehmen.  ++ (mi/mgn/04.03.15 – 55)

http://www.adn.1946.wordpress.com, e-mail: adn1946@gmail.com, Redaktion: Matthias Günkel (mgn), adn-nachrichtenagentur, SMAD-Lizenz-Nr. 101 v. 10.10.46

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