Archive für Beiträge mit Schlagwort: Staatliche Selbstverwaltung

Leipzig, 9. Mai 2014 (ADN). Das Verwaltungsgericht Leipzig entscheidet demnächst über die Legitimität und Zuständigkeit der gesamten bundesdeutschen Behördenarchitektur. Erstmals wurde am Freitag in Leipzig offiziell darüber verhandelt, welche generelle völkerrechtliche Position sämtliche admnistrativen Einrichtungen in der Bundesrepublik Deutschland einnehmen. Der Kläger Peter Frühwald, der im Jahr 2010 seine Staatliche Selbstverwaltung gemäß Artikel 9 UNO-Resolution Nr. 56/83 erklärt hatte, will ganz grundsätzlich von dem Gericht untersuchen und feststellen lassen, dass die Bundesrepublik nicht souverän ist und lediglich als Verwaltungseinheit der Alliierten fungiert. Er hat sich diese Rechtsauffassung im vergangenen Jahr bereits von Repräsentanten der russischen Militärverwaltung in der Berliner Botschaft Russlands und von US-amerikanischen Besatzungsbehörden in Stuttgart bestätigen lassen. Diese tatsächliche rechtliche Lage Deutschlands als Besatzungsgebiet von 1945 bis in die Gegenwart untermauerte er durch die Vorlage zahlreicher völkerrechtlich relevanter Dokumente aus den vergangenen sieben Jahrzehnten. Daraus geht hervor, dass Deutschland bislang weder einen Friedensvertrag mit den Siegermächten des Zweiten Weltkriegs hat noch über eine vom Volk nach 1945 verabschiedete Verfassung verfügt.

Richterin Zarden protokollierte die umfänglichen Darlegungen des Klägers und stellte eine rasche Entscheidung in Aussicht. Die Beklagte – im vorliegenden Fall die Landesdirektion Sachsen (LDS) bzw. das Bundesland Sachsen – trug keinerlei Gegenargumente vor und beschränkte sich darauf, die Zurückweisung der Anträge des Klägers zu beantragen.

Frühwald hatte darauf hingewiesen, dass die bundesdeutschen Verwaltungen aufgrund der besatzungsrechtlichen Vorgaben dazu verpflichtet waren und sind, die deutsche Bevölkerung über die wahre juristische Situation umfänglich und permanent zu informieren. Das wurde jedoch nicht getan. Im Gegenteil – über Jahrzehnte hinweg verschleierten Bundes- und Länderbehörden der BRD die wirkliche Lage nicht nur, sondern verschwiegen  sie zudem. Viele kritisch nachfragende Bürger wurden und werden dafür von BRD-Mitarbeitern aus Finanzämtern, Polizei oder von Gerichtsvollziehern schikaniert, wirtschaftlich ruiniert oder sogar inhaftiert.

Inzwischen haben sich viele Deutsche dieses juristische, nicht einmal an Universitäten und in Verwaltungssschulungen vermittelte Wissen vor allem aus dem Völkerrecht und dem internationalen Recht  autodidaktisch angeeignet. Einer vor wenigen Tagen ausgestrahlten Fernsehdokumentation des TV-Senders ZDFinfo zufolge gibt es 93 Gruppierungen im gesamten Bundesgebiet, deren Mitglieder entweder ihre staatliche Selbstverwaltung erklärt haben oder damit sympathisieren. Es seien Tausende. Andere Schätzungen reichen in den Millionen-Bereich. Nicht nur für sie hat die bevorstehende Entscheidung eine kaum übersehbare weitreichende Bedeutung. In der vom Kläger beantragten Konstellation bricht ein sorgsam und skrupellos aufgebautes Lügengebäude mitsamt der sogenannten deutschen Wiedervereinigung und dem angeblich alle noch offen gebliebenen Fragen regelnden 2+4-Vertrag von 1990  völlig in sich zusammen. Ein tatsächlicher und ehrlicher Neubeginn mit Friedensvertrag und Verfassung Deutschlands in der Mitte Europas würde in die Nähe des Möglichen rücken.

Den Mitarbeitern des Gerichts war die epochale Dimension des Streitgegenstands offensichtlich klar, denn unmittelbar vor dem Verhandlungstermin wurden Besucher und Pressevertreter gründlich gefilzt. Sie mussten sich umfangreichen Sicherheitsuntersuchungen und Leibesvisitationen unterziehen. Das ist für die Verwaltungsgerichtsbarkeit ein ausgesprochen seltenes Phänomen.++ (vk/mgn/09.05.14 – 128)

http://www.adn1946.wordpress.com, e-mail: adn1946@gmail.com, Redaktion: Matthias Günkel (mgn), adn-nachrichtenagentur, SMAD-Lizenz-Nr. 101 v. 10.10.46

 

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Berlin/Leipzig, 6. November 2013 (ADN). Die Reaktionen bundesdeutscher Politiker auf die fast täglich neu eingehenden Skandal-Nachrichten über die einseitige Ausspähung deutscher Bürger, des politischen Apparates der Bundesrepublik Deutschland (BRD) und der deutschen Wirtschaft durch die Geheimdienste der Vereinigten Staaten von Amerika (USA), des Vereinigten Königreichs von Großbritannien und Nordirland und die Französische Republik bestätigen die Ohnmacht, Abhängigkeit und Furcht der bundesdeutschen Regierenden gegenüber den Westallierten. Bis in kleine Details lässt sich daran nachweisen, dass die BRD nicht als souveräner Staat existent ist. Das Weiterbestehen des Besatzungsstatus durch die Siegermächte des Zweiten Weltkriegs tritt immer deutlicher zutage. Wie flächendeckend und intensiv im Alltag der Großstadt Hannover die Überwachungsmaschine funktioniert, wurde am Mittwochvormittag im Deutschlandfunk unter der Überschrift „Permanent unter Beobachtung“ diskutiert. Am Nachmittag gab das Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz Ratschläge in der Sendung „Wie enttarnt man den Spion im Handy ?“ Unter diesen Umständen betrachten immer mehr Ostdeutsche inzwischen die menschenverachtende „Kundschaftertätigkeit“ des DDR-Staatssicherheitsdienstes als geradezu harmlos, diskret und unauffällig. Das nunmehr seit Jahrzehnten währende Fehlen eines Friedensvertrages und einer vom Volk verabschiedeten deutschen Verfassung macht sich immer spürbarer und schmerzlicher bemerkbar.

Die Medien beweisen mit permanentem Umschiffen dieses generellen Mankos, dass sie die Problemlage entweder nicht kennen oder bewusst ignorieren. Sofern doch Veröffentlichungen über alternative gesellschaftliche Aktivitäten erfolgen, dann werden sie zu Zerrbildern der Wirklichkeit verunstaltet. Besonders bevvozugt sind Versuche, den widerständigen, couragierten und sich nach Völkerrecht als Staatliche Selbstverwaltung konstituierenden Bürgern einen rechtsextremen Anstrich zu verpassen. Gerne wählt man auch die Variante, sie nach dem Modell Gustl Mollath als geistig verwirrt oder minder bemittelt zu deklarieren. Allerdings gibt es positive Ausnahmen. Eine solche bot vor wenigen Tagen die „Süddeutsche Zeitung“, die über einen außerordentlich sachkundig und streitbar mit dem bayrischen Behördenapparat in den juristischen Clinch getretenen Mann berichtete.

Vor genau drei Jahren entstand in Leipzig die Arbeitsgemeinschaft Staatlicher Selbstverwaltungen (ARGE StaSeVe). Der Gründungsort war bewusst gewählt, weil in der sächsischen Metropole seinerzeit das Selbstbewusstsein der Bürger und ihr Wille nach tatsächlicher Freiheit, Demokratie und informationeller Selbstbestimmunmg in der Friedlichen Revolution vulkanartig ausgebrochen ist. Mit dem Ruf „Wir sind das Volk“ haben Zehntausende Protestierer gegen das DDR-Diktat Front gemacht. Inzwischen wird ihnen mehr und mehr klar, dass sie nun wieder instrumentalisiert werden und einem neuen Willkürapparat ausgesetzt sind. So wächst die Zahl derjenigen, die nach den Prinzipien der Staatlichen Selbstverwaltung handeln oder sie sogar gegenüber den installierten Administrationen schriftlich erklären, stetig. Auf diese Weise den begonnenen Wandlungsprozess in Deutschland fortzusetzen, haben sich inzwischen viele Tausende entschlossen. Den mündigen Bürgern steht der verknöcherte Verwaltungsapparat zunehmend hilflos gegenüber. Nicht selten reagiert er aggressiv und repressiv. Dabei verirrt er sich oft im selbstgeschaffenen Paragraphen-Dschungel, ohne ihm jemals zu entrinnen. ++ (vk/mgn/06.11.13 – 304)

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