Archive für Beiträge mit Schlagwort: Staatlichkeit

Zürich, 24. Februar 2015 (ADN).  Nach dem Zusammenbruch der Sowjetunion vor 25 Jahren begann ein hoffnungsvoller Siegeszug der Demokratie. Seit der Jahrtausendwende aber häufen sich die Rückschläge. Zarte Demokratiepflänzchen vertrocknen und werden zu autoritären Gebilden. Das stellt am Dienstag Kaspar Villiger als Gastkommentator in der „Neuen Zürcher Zeitung“ (NZZ) fest. Früher erfolgreiche und bewährte westliche Demokratien versinken im Schuldensumpf, sind politisch blockiert, haben keine Kraft zu Reformen, leiden an chronischer Arbeitslosigkeit und kämpfen gegen destruktive populistische Bewegungen“, schreibt der ehemalige Verwaltungsratspräsident der UBS. Derweil feierten Staaten mit autoritären Systemen, die auf Marktwirtschaft setzen, wirtschaftliche Erfolge. Um die Ursachen dieses Phänomens zu erforschen, erläutert der Autor fünf Bedingungen, die Menschen zur wirtschaftlichen Arbeitsleistung animieren und Wohlstand schaffen. Eine dieser Konditionen beschreibt er folgendermaßen: „Die Menschen müssen die Früchte ihrer Arbeit behalten dürfen. Nur dann arbeiten sie hart, sparen, entwickeln Ideen und bilden sich ständig aus und weiter. Diese Bedingung umfasst unter anderem Elemente wie Eigentumsgarantie einschließlich belehnbaren Grundeigentums, moderate Steuern, stabilen Geldwert und Patentrecht.“

Nach den Worten von Villiger ist es zur Einschätzung der Zukunft der Demokratie wichtig zu wissen, dass die Demokratie zwar Marktwirtschaft braucht, Marktwirtschaft aber nicht unbedingt Demokratie. Sie brauche lediglich geeignete Staatlichkeit, die ihr auch ein kluges autoritäres Regime bieten kann. Als ausgeprägte Beispiele dafür nennt er China und Singapur. „In den meisten Demokratien werden nun die fünf Wohlstandsbedingungen durch das Wachstum des Staatssektors, explodierende Regulierung , hohe Steuern, erodierende Eigentumsrechte und rigide Arbeitsmärkte zunehmend verletzt“, urteilt der Autor. Mit dem System Weltwirtschaft habe der Territorialstaat sein Politikmonopol verloren und müsse seine Macht mit raumübergreifenden Akteuren teilen. Mit diesem Machtverlust des Nationalstaates werde das Volumen an politischer Substanz kleiner, das noch demokratisch bewirtschaftet werden kann. Damit werde die Einflussmöglichkeit der Bürger reduziert. Zudem stelle sich die Frage, was angesichts solcher Verflechtung der Begriff Souveränität noch für eine Bedeutung haben kann. Selbstverständlich dürfe Demokratie nicht nur wirtschaftlich beurteilt werden. Sie habe auch mit der Würde des Menschen zu tun. ++ (dk/mgn/24.02.15 – 51)

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Rom/Berlin/München, 25. Oktober 2014 (ADN). Während der Vorschlag der saarländischen Ministerpräsidentin Annegret Kramp-Karrenbauer zum Eindampfen von bis zu zehn Bundesländern die deutschen Schlagzeilen am Wochenende füllt und künstliche Empörung verbreitet, fristet die jüngste, außerordentlich gravierende Entscheidung des höchsten Gerichts Italiens ein merkwürdiges Schattendasein. Die italienische Nachrichtenagentur ANSA bringt des Urteil des Verfassungsgerichtshofs mit einem Satz auf seinen Kern: „Das Prinzip der Staatenimmunität in der zivilen Rechtsprechung anderer Staaten gilt nicht für Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit“. Damit erklären die römischen Richter ein vor zwei Jahren vom Internationalen Gerichtshof (IGH) in Den Haag getroffenes Urteil, das von der Bundesrepublik Deutschland (BRD)  angestrebt worden war, für verfassungswidrig. Der IGH hatte Gegenteiliges entschieden, indem er die Staatenimmunität auch für schwerste Menschheitsverbrechen als gültig eingestuft  und die italienische Regierung zur Verabschiedung eines entsprechenden nationalen Gesetzes im Jahr 2013 gezwungen hatte. Dieses Gesetz, nach dem Zivilklagen italienischer Nazi-Opfer gegen Deutschland als unzulässig abzuweisen waren, wurde nunmehr vom Römischen Verfassungsgericht kassiert und außer Kraft gesetzt.  „Das ist eine äußerst wichtige Entscheidung, ich glaube, dass sie die internationale Gemeinschaft nicht ignorieren kann“. So zititierte die „Süddeutsche Zeitung“ den Militärstaatsanwalt von Rom, Marco de Paolis.

Infolgedessen ist nun mit einer großen Zahl erfolgreicher Klagen auf Entschädigung gegen die BRD zu rechnen. Sollten sich die bundesdeutschen Behörden wiederum sträuben, ist erneut mit der Konfiskation, Zwangsvollstreckung und Zwangsversteigerung deutschen Vermögens in Italien zu rechnen. Vor einer derartigen Situation standen bereits vor einigen Jahren Eigentümer der Deutschen Bahn AG, deutscher Kulturinstitute und andere BRD-Vermögenswerte. Auch die Villa Vigoni bei Menaggio in Norditalien war bereits zur Versteigerung vorgesehen.

Die ersten Reaktionen des bundesdeutschen Auswärtigen Amtes werden als gelassen charakterisiert. Man werde das Urteil von Rom genau prüfen. Allerdings dürften die zur gleichen  Zeit öffentlich gewordenen beiden Neuigkeiten von dem römischen Gerichtsurteil und dem Vorschlag Kramp-Karrenbauers zur Fusion von Bundesländern bereits bestehende Zweifel an der Staatlichkeit und der Souveränität der Bundesrepublik Deutschland (BRD) deutlich erhärten.  ++ (vk/mgn/25.10.14 – 297)

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