Archive für Beiträge mit Schlagwort: Staatsanwalt

Leipzig, 7. Januar 2015 (ADN). „Dummlöffel, Judensau und Nazidummsau“ waren Titulierungen die der Leipziger Obergerichtsvollzieher Michael Kratz in seinem Büro einem Leipziger Bürger angedeihen ließ, der dort persönlich ein Schreiben gegen Empfangsbestätigung abgegeben hatte. Allein die Übergabe des noch ungeöffneten Schriftstücks hatte Kratz offenbar so in Rage versetzt, dass er sich dieser und anderer Fäkalverbalien bediente. Letztlich konnte sich der vorgeladene Kratz des Vorgangs im September vorigen Jahres nicht mehr so recht erinnern. Dass die beleidigenden Äußerungen dennoch in brüllendendem Ton dem Munde des Ausgerasteten mangels Sachargumenten entfahren waren, hatte der Betroffene und nun plötzlich selbst einer falschen Verdächtigung Angeklagte in einer Erklärung an Eides statt schriftlich versichert und am Mittwoch im Amtsgericht Leipzig ausführlich geschildert. Dennoch beharrte  Richterin Heike Gunter-Gröne darauf, dass Gerichtsvollzieher Kratz „als integre Person im Bezirk bekannt“ sei.  Insofern war in der Prozessführung auch in dem Fortsetzungsverfahren frühzeitig und deutlich der Trend zur Befangenheit erkennbar. Ein entsprechender Befangenheitsantrag hatte bereits im ersten Teil der Hauptverhandlung zu einer Unterbrechung und Vertagung geführt, wurde jedoch von der Einzelrichterin abgelehnt. Staatsanwalt Thomas Ranft, der mit umständlichen und verschnörkelten Formulierungen das Verhalten des Gerichtsvollziehers zu rechtfertigen suchte, beantragte nach einer äußerst lückenhaften und unvollendeten Beweisaufnahme die Bestrafung des vom Opfer zum Täter Gestempelten mit 90 Tagessätzen von jeweil 10 Euro.  So geschah es denn auch.

Eine von mehreren Kernfragen wurde seltsamerweise weder erörtert noch beantwortet. Es geht darum, ob ein Gerichtsvollzieher eine Amtsperson mit Beamtenstatus und entsprechenden Vollmachten oder ein mit Gewinnerzielungsabsicht tätiger Geschäftsmann ist. Dass Letzteres zutrifft und sich die Frage eigentlich gar nicht stellt, blieb völlig im Dunkeln und unerwähnt. Gerichtsvollzieher sind nach aktueller Rechtslage keine Amtsträger und haben demzufolge auch nicht deren Befugnisse. ++ (ju/mgn/07.01.15 – 7)

http://www.adn1946.wordpress.com, e-mail: adn1946@gmail.com, Redaktion: Matthias Günkel (mgn), adn-nachrichtenagentur, SMAD-Lizenz-Nr. 101 v. 10.10.46

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Wien, 9. Mai 2013 (ADN). Das österreichische Justizministerium lädt für Anfang Juni 2013 zu einem Forum über das Phänomen Korruption nach Kufstein in Tirol ein. Wie Mediensprecherin Dagmar Albegger in einer Pressemitteilung dieser Woche informiert, werden daran neben Staatsanwälten, Richtern und anderen Juristen auch Historiker, Ökonomen, Journalisten und Polizeibeamte teilnehmen.

Österreich hat im März dieses Jahres ein neues internetbasiertes Anzeigesystem in Betrieb genommen, dem anonym der Verdacht auf Korruption an die zuständigen offiziellen Behörden gemeldet werden kann. Dieses System mit dem Namen BKMS (Business Keeper Monitoring System) eröffnet Staatsanwälten im Gegensatz zu den bisherigen postalischen oder auf anderen Wegen eingehenden Anzeigen einen völlig neuen, leichteren Zugang zu Informationen über eventuelle strafrechtlich relevante Verfehlungen. Für den Absender und Hinweisgeber ist das Meldeverfahren ohne jegliche Folgewirkung. Neben der technisch garantierten Anonymität haben die Informanten dennoch die Möglichkeit, sich zu offenbaren und ihre Personendaten zu hinterlassen.
In den ersten sechs Wochen der auf zwei Jahre geplanten Probezeit wurden in die Computer bereits 335 Korruptionsverdachtsfälle eingespeist. Das teilte der Leiter der Abteilung Strafverfahrensrecht im österreichischen Justizministerium, Friedrich Alexander Koenig, in einer allerersten Bilanz über den Start des bemerkenswerten Vorhabens mit. 127 der bei der Zentralen Staatsanwaltschaft zur Verfolgung von Wirtschaftsstrafsachen und Korruption (WKStA) werden inzwischen wegen des zu Recht bestehenden und sich erhärtenden Verdachts einer Wirtschaftsstraftat oder der Korruption in Eigenzuständigkeit intensiv bearbeitet. Zehn Fälle wurden an örtliche Staatsanwaltschaften übermittelt. 62 Meldungen betreffen Finanzdelikte und wurden den dafür zuständigen Ermittlungsinstanzen übergeben. Weitere sechs Informationen gingen an andere Behörden, in deren Aufgabenbereich der Konfliktstoff gehört. Bei rund 100 Meldungen boten sich bislang noch keine ausreichenden Ermittlungsansätze oder sie sind derzeit noch in Prüfung. Nur 30 Meldungen – also weniger als 10 Prozent des Posteingangs – haben sich als substanzlos erwiesen oder konnten einfach nicht bearbeitet werden. ++ (kr/mgn/09.05.13 – 123)

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Karlsruhe/München, 19. März 2013 (ADN). „Aus dem Strafgesetzbuch wird so ein Handelsgesetzbuch, aus der Strafkammer eine Handelskammer, der Strafrichter wird zum Handelsrichter.“ Das schreibt Heribert Prantl am Dienstag auf dem Internet-Portal sueddeutsche.de über die am Vormittag im Bundesverfassungsgericht (BVG) verkündete Entscheidung zu der seit Jahren im Strafprozess praktizierten sogenannten Dealerei, die nunmehr hochoffiziell genehmingt ist. Es werde in diesem neuen Strafverfahren nicht mehr unbedingt die Wahrheit gesucht. Stattdessen werde gefeilscht, gekungelt, gepokert und gezahlt. Geständnis und Deal würden außerhalb des Gerichtssaals oft am Telefon von Richter, Staatsanwalt, Verteidiger und Angeklagtem ausgetüftelt. Die Strafe werde nicht nach der festgestellten, sondern der ausgehandelten Schuld bemessen.
„Das ist nun die Zukunft des Strafverfahrens – und es ist keine gute“, schreibt Prantl, der selbst einmal als Richter tätig war. Sie habe ohnehin längst begonnen, denn jedes fünfte Strafverfahren ist laut Schätzungen schon jetzt gedealt.

Der Deal wurde vor rund 30 Jahren am geltenden Recht vorbei in der Praxis entwickelt, dann legalisiert und ausgeweitet. Jetzt trägt er höchstrichterliche Weihen und Mahnungen. Es ist nach den Worten von Prantl eine epochale Umwälzung des Rechtssystems. Der bisherige Strafprozess, in dessen Mittelpunkt die Aufklärung der Tat stand, verliert an Bedeutung, heißt es in dem Kommentar. „Und der Glaube an das Recht verliert seine Kraft“.

In den sofort rege im Internet verfassten Diskussionsbeiträgen ist von Verhältnissen wie in einer Bananenrepublik. von umfassender Zulassung von Willkür und von der nur noch virtuellen Existenz des Rechtsstaates die Rede. „Ein armer Mensch und Bürger wird juristisch deklassiert. Analog zu den finanziellen Umverteilungen von oben nach unten wird so auch das Recht eine Sache des Geldes und des Standes. Die Augenbinde der Justitia wird obsolet“. Das ist eine der zahlreichen auf den wahren Kern gebrachten Reaktionen. ++ (re/mgn/19.03.13 – 073)

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Karlsruhe/München, 7. November 2012 (ADN). Die allseits gefeierte Marktwirtschaft ergreift alle Lebensbereiche und gefährdet damit fundamentale Werte einer Gesellschaft. Inzwischen sind auch Recht und Justiz zum Basar geworden.  Es wird gefeilscht, was das Zeug hält. Hauptakteure dieses Handels sind Staatsanwälte, Rechtsanwälte und Richter, die dann den Kauf und Verkauf letztlich absegnen. Die Handelserlaubnis der Ware Recht heißt Paragraph 257c und ist Teil des Strafgesetzbuches (StGB). „Aus den Strafrichtern sind juristische Makler geworden, aus dem Strafgesetzbuch wurde ein Handelsgesetzbuch“, schreibt Heribert Prantl in der „Süddeutschen Zeitung“ im Vorfeld einer am heutigen Mittwoch stattfindenden Verhandlung des Bundesverfassungsgerichts (BVG) in Karlsruhe. Seit dem Gesetz mit dem harmlosen Namen „zur Regelung von Absprachen im Strafprozess“ aus dem Jahr 2009 dürfe in jedem Strafprozess mit gesetzlicher Erlaubnis gedealt werden. Seitdem sei das von Kritikern „Handel mit der Gerechtigkeit“ genannte Prozedere offizieller Teil und Wesenskern des deutschen Strafrechts. Damit wurde die von der Bürgerrechtlerin Bärbel Boley aus der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) geäußerte Befürchtung, dass die Ostdeutschen mit der Wiedervereinigung statt Gerechtigkeit den Rechtsstaat bekommen hätten, bei weitem in negativer Weise überboten. Da die ehemaligen Bürger der DDR jedoch in der Regel wesentlich weniger Geld in ihrer Schatulle haben als ihre Schwestern und Brüder in den sogenannten Alten Ländern der Bundesrepublik Deutschland (BRD), sitzen sie demzufolge in überproportional hoher Zahl hinter den Gittern der Justizvollzuganstalten (JVA). Dort arbeiten sie für Stundenlöhne um einen Euro herum, unter anderem um Billgwaren möglicherweise für diejenigen herzustellen, die sich mit dem betreffenden Absprache-Gesetz freikaufen konnten. Ein praktisches Beispiel aus der JVA Berlin-Plötzensee belegt das eindrucksvoll. Während sich ein wohlhabender, soeben verhafteter Architekt aus dem Westteil der Metropole binnen weniger Stunden die Freiheit wieder einkaufen konnte, musste ein arbeitsloser armer Schlucker aus Weißensee im Ostteil Berlins mehr als ein Jahr im Knast verbringen.

Dass diese äußerst brisante und schändliche Regelung nicht erst vor drei Jahren erfunden wurde, sondern bereits viele Jahre praktiziert wird, belegt der Autor des Beitrags in der Münchner Tageszeitung ausführlich. Seit einem Vierteljahrhundert sei dieser Deal nun tägliches Geschäft bei den Strafgerichten. Schon 1990 habe eine Strafverteidiger-Vereinigung das bestätigt. Dieses tägliche Geschäft wurde sogar noch im Jahr 2005 per Grundsatzurteil des Großen Senats im BVG abgesegnet.

Prantl vergleicht das Verfahren mit dem Ablass-Handel der katholischen Kirche vor 500 Jahren. Gläubige konnten sich damals ihre Sünden abkaufen lassen. Der Freispruch des Mönches Johann Tetzel lautete „Wenn das Geld im Kasten klingt, die Seele in den Himmel springt!“.  Nach den Worten von Prantl, der vor seiner journalistischen Laufbahn selbst einmal als Richter tätig war,  zerbrach an diesem Ablass-System, das den Priester zum Händler machte und die ewige Seligkeit ökonomisierte, damals der Glaube an die Kirche. Die Kritiker des gegenwärtigen Deals hegen die Befürchtung, dass der Glaube an das Recht wegen dessen Ökonomisierung zerbrechen könnte.  

Viel näher liegt wohl die grausame Erkenntnis, dass dieser Glaube längst zerbrochen ist.  Diese Wahrheit muss nur laut ausgesprochen und entsprechend oft wiederholt werden, damit sie auch die entlegenen Winkel der Gesellschaft erreicht.  Dazu ist „dem Volke auf’s Maul zu schauen“, um mit dem Mönch Martin Luther zu sprechen. Er hatte vor fast einem halben Jahrtausend seinen Berufskollegen Tetzel überführt und die Reformation ausgelöst. Dergleichen ist heute wieder vonnöten. Das bevorstehende 500jährige Jubiläum der Reformation bietet dafür beste Gelegenheit. Die Aufklärungs-Thesen müssen auch nicht nur an die Wittenberger Schloßkirche genagelt werden. Es gibt genügend Gotteshäuser und Kirchentüren in jeder Stadt und jedem Dorf, um  diese Tatsachen zu verkünden. ++ (ju/mgn/07.11.12 – 217)

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