Archive für Beiträge mit Schlagwort: Staatsanwälte

Zürich/San Jose de Costa Rica, 9. März 2015 (ADN). Der argentinische Staatsanwalt Alberto Nisman wurde zweifelsfrei ermordet. Zu diesem Schluss kommen einem Bericht der „Neuen Zürcher Zeitung“ (NZZ) vom Montag zufolge Experten. Sie hatten im Auftrag der Mutter und der Töchter des im Januar Gestorbenen einen entsprechenden Bericht erstellt. Er beruht auf den offiziellen Untersuchungsergebnissen der Leiche und des Tatorts sowie auf eigenen Ermittlungen. „Die Familie hat damit, wohl in Sorge um eine Vertuschung des Sachverhalts, der offiziellen Untersuchung vorgegriffen“, schreibt die Tageszeitung. Die zuständige Staatsanwältin Viviana Fein habe bisher offengelassen, ob es sich bei Nismans gewaltsamen Tod um Mord oder Suizid handelt. Die offizielle Autopsie habe zu unvollständigen, übereilten und fehlerhaften Schlüssen geführt.

Nisman hatte vier Tage vor seinem Tod das Fazit jahrelanger Untersuchungen über die Hintergründe eines Attentats in Buenos Aires im Juli 1994 veröffentlicht. Darin wird festgestellt, dass Präsidentin Cristina Fernandez de Kirchner, Außenminister Hector Timerman und weitere Personen in den Fall verstrickt sind.  Nismans Schlussfolgerungen tat die argentinische Regierung als Einflüsterungen entlassener Geheimdienst-Angehöriger ab. Richter und Staatsanwälte in Argentinien werden je nach politischer Farbenlehre oft als befangen erklärt, verunglimpft oder unter Druck gesetzt. Einige sehen sich tatsächlich als Vertreter von Parteiinteressen. Unabhängige und seriöse juristische Arbeit ist unter solchen Umständen fast unmöglich, meint die NZZ. ++ (kr/mgn/09.03.15 – 60)

http://www.adn1946.wordpress.com, e-mail: adn1946@gmail.com, Redaktion: Matthias Günkel (mgn), adn-nachrichtenagentur, SMAD-Lizenz-Nr. 101 v. 10.10.46

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Mainz, 4. März 2014 (ADN). Den Unterschied zwischen Gutdünken und Willkür zu definieren, dürfte ein sprachsemantisches, vielleicht sogar rechtsphilosophisch anspruchsvolles Vorhaben sein. Solange keine präzise Klärung vorliegt, schalten und walten bundesdeutsche Richter im juristischen Alltag bei der Verteilung von Bußgeldern in Höhe von jährlich rund 100 Millionen Euro äußerst großzügig und subjektiv. Offizielle Richtschnur ist die Gemeinnützigkeit. Ein eindrucksvolles Gegenbeispiel lieferte am Dienstagabend die ARD-Redaktion „Report Mainz“ aus dem bayrischen Teil von Franken in die deutschen Wohnzimmer. Ein Richter des Amtsgerichts Würzburg hatte binnen vier Jahren 20.840 Euro an den ortsansässigen Reit- und Fahrverein überwiesen. Die Report-Rechercheure, denen derartige Verteilungslisten aus neun Bundesländern vorliegen, gingen der Motivation für diesen Geldfluss aus der Justizkasse nach. Von der Schatzmeisterin des Vereins, Annett Herold-Behl, erfuhren sie Einzelheiten zu den Finanzspritzen. Der Amtsrichter, der ihr Ehemann ist, kenne den Verein gut und habe das Geld angewiesen. Da die Tochter der beiden zudem als Geschäftsführerin des Reitvereins fungiert, konnte der Jurist offensichtlich das Geld besonders guten Gewissens gutschreiben.

Weitere interessante Fälle – darunter solche, die auf Systematik schließen lassen – wurden von den Report-Redakteuren aufgedeckt. So erhält die bundesweit agierende Organisation „Bund gegen Alkohol und Drogen“ (B.A. D.S.) jedes Jahr 1, 3 Millionen Euro aus diesen Quellen. Ihr Präsident, Peter Gerhardt, begründet im Interview diesen kontinuierlichen und starken Geldfluss mit „guten Kontakten“ zu Richtern und Staatsanwälten. Damit die Gelder auch todsicher nicht in falsche Hände geraten, bezahlten sie sich solche Summen selbst unter „Amtsbrüdern“ in Gestalt von Vortragshonoraren aus. In den für den B.A.D.S. gehaltenen Referaten klärten die Rechtsexperten sachkundig über die Gefahren von Alkohol- und Drogensucht auf. In den Vorständen der einzelnen Regional- oder Ortsvereinen des B.A.D.S. sitzen hauptsächlich Juristen.

Erste Phänomene derartiger Selbstdienung wurden bereits in den 70er Jahren des vergangenen Jahrhunderts öffentlich gemacht, berichtete „Report Mainz“. Augenscheinlich hat sich diesbezüglich innerhalb von vierzig Jahren nichts geändert. Die aktuellen Würzburger Vorgänge wurden dem bayrischen Justizministerium nahegebracht. Die Behörde teilte mit: „Es ist selbstverständlich, dass Richter bei ihren Entscheidungen nicht den geringsten Anschein von Parteilichkeit oder ‚Vetternwirtschaft‘ erwecken dürfen.“ Dem fränkischen Vorfall geht nun der Richter am Oberlandesgericht Koblenz, Dr. Peter Itzelt, per Dienstaufsichtsverfahren nach.

Die Empfängerlisten der so mit Geld bedachten Vereine weisen weitere schon äußerlich stutzig machende Auffälligkeiten aus: Ein Katzenverein im Saarland, zwei Karnevalsvereine in Rheinland-Pfalz, ein Zoo in Nordrhein-Westfalen und der Verein der Westerwälder Eisenbahnfreunde. Der Phantasie von Richtern und Staatsanwälten sind augenscheinlich keine Grenzen gesetzt. Einer diesbezüglichen Verordnung ist lediglich eine Empfehlung zu entnehmen. Danach sollten Vereine, die sich um Opferhilfe, Kinder- und Jugendhilfe, Bewährungshilfe oder um Suchthilfe kümmern, berücksichtigt werden. ++ (04.03.14 – 063)

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Madrid, 13. November 2012 (ADN).  Rund 400.000 Wohnungen sind in Spanien seit 2008 zwangsgeräumt worden. Die Bewohner können aufgrund ihrer prekären Lebenssituation und ihrer miserablen, durch die Wirtschaftskrise ausgelösten Finanzlage aufgenommene Kredite nicht an die Banken zurückzahlen. Der Sprecher der Juristischen Vereinigung JpD (Juristen für Demokratie), Joaquim Bosch, schätzt, dass täglich etwa 500 Wohnungen in Spanien zwangsweise geräumt werden.  Hunderttausende von Menschen verlören auf diese Weise ihr Heim. Die Problematik habe alarmiernde Dimensionen angenommen. Betroffen seien auch alte Leute, Behinderte und Familien mit Kindern. Zudem hat das rigorose Vorgehen eine Welle von Selbstmorden ausgelöst. Jüngster Suizid ist der einer ehemaligen sozialistischen Politikerin, die sich angesichts des anrückenden Räumungskommandos und des Gerichtsvollziehers aus dem Fenster in den Tod stürzte.

Als rechtliche Grundlage für das brutale Vorgehen benutzen die Kreditinstitute ein Gesetz aus dem Jahr 1909, das in einer Studie der Justizverwaltung als veraltet qualifiziert wurde. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) bestätigte diesen Befund. Das betreffende spanische Gesetz sei unvereinbar mit dem heutigen Verständnis von Menschenwürde.

Inzwischen wächst der Widerstand in der Bevölkerung und bei kommunalen Behörden.  Bürger haben sich zu Initiativen wie „Stoppt Zwangsräumungen“ und die Plattform PAH zusammengeschlossen. Sie tauchen vor den zur Räumung anstehenden Wohnungen auf und protestieren dagegen massiv. Die Polizeigewerkschaft SUP sagte allen Beamten, die eine Teilnahme an Zwangsräumungen verweigerten, juristischen Beistand zu.  Auch Richter und Staatsanwälte wenden sich gegen die Zwangsräumungspraxis der Geldhäuser. Der Vorwurf des Richterverbandes APM lautet: „Die Geldinstitute haben die Gerichte zu ihren Inkasso-Büros gemacht.“

Ein besonders eindrucksvolles Beispiel, die Banken Mores zu lehren, lieferte der Bürgermeister von Santa Cruz auf Teneriffa, Jose Manuel Bermudez. Er forderte angesichts einer zwangsgräumten zweifachen Mutter, die seit Monaten vor den Glashallen der Bankia-Bank campierte und für erträgliche Kreditkonditionen demonstrierte, ein Gespräch mit den Bankvertretern. Diese reagierten darauf überhaupt nicht. Deshalb hob das Stadtoberhaupt kurzerhand das Gesamtguthaben der Kommune in Höhe von 1,5 Millionen Euro von der Bank ab und entzog den Finanzmanagern die Verantwortung dafür. Erst dieser drastische Schritt bewog die Banker zu einem Sinneswandel. Sie gingen umgehend auf die Forderungen und Konditionen der aus ihrer Wohnung geworfenen Familie ein. Inzwischen sind in Teneriffa sämtliche Zwangsräumungen ausgesetzt.

Zu Beginn dieser Woche teilte der spanische Bankenverband AEB in Madrid mit, dass sich die Geldhäuser aus humanitären Gründen auf ein Moratorium geeinigt haben. Es gilt für zwei Jahre und nur für äußerste Notfälle. Spaniens konservative Regierung unter Ministerpräsident Mariano Rojoy hat Verhandlungen mit der sozialistischen Opposition angekündigt, um im Eilverfahren eine Gesetzesreform zur Regelung von Zwangsräumungen herbeizuführen.

Scharfe Kritik  am Verhalten der Banken übte der sozialistische Abgeordnete und ehemalige Arbeitsminister Valeriano Gomez. Die Regierung wolle 60 Milliarden Euro für die Sanierung der Banken ausgeben und tue nichts für die Menschen, die ihre Wohnung verlassen müssten.  In der Zeitung „El Pais“ wird gefordert, das eigentlich zur Sanierung der Banken bestimmte Geld den Not leidenden Wohnungsinhabern zu geben, damit sie ihre Wohnungskredite bedienen können.  ++ (so/mgn/13.11.12 – 223)

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München, 25. Juni 2012 (ADN). „Die Bürger durften auf Bundesebene zwar alle paar Jahre wählen; abstimmen aber durften sie nie. Das ist ein Verfassungsverstoß durch Unterlassen, ein Verfassungsverbrechen im Fortsetzungszusammenhang.“ Das schreibt die „Süddeutsche Zeitung“ in ihrer heutigen Montagausgabe unter der Überschrift „Recht, Macht, Volk“.  Nach Meinung von Autor Heribert Prantl  ist daher die Forderung nach Plebisziten auf Bundesebene nicht eine Keckheit der Bürgergesellschaft, sondern ein bisher unerfülltes, aber unabänderbares zentrales Verfassungsgebot. Dabei handele es sich um einen Auftrag an den Gesetzgeber, dem sich dieser bisher zur Hälfte verweigert hat. Es gebe zwar ein Wahlgesetz, das die Regularien für die Bundestagswahl regelt. Jedoch fehle bis  zum heutigen Tag ein entsprechendes Gesetz, in dem die Regularien für Volksabstimmungen geregelt sind. Jahrzehntelang sei behauptet worden, dass dazu erst das Grundgesetz geändert werden müsse. Prantl, der selbst vor seiner journalistischen Laufbahn einige Jahre lang als Richter tätig war, nennt das eine sonderbare Behauptung und fragt: „Warum soll man das Grundgesetz ändern, um etwas hineinzuschreiben, was dort schon ausdrücklich steht ?“. Es sei also für ein Plebiszit auf Bundesebene gar keine Verfassungsänderung mit Zwei-Drittel-Mehrheit nötig, sondern lediglich ein Ausführungsgesetz – so wie beim Wahlrecht auch.

  Der Mythos von der Notwendigkeit einer Verfassungsänderung ist nach den Worten von Prantl der letzte falsche Mythos, der einem Plebiszit im Wege steht. Er bezieht diese offenbar überraschende Erkenntnis von dem Berliner Staatsrechtler Hans Meyer, der diese seit Jahrzehnten glasklaren juristischen Wahrheiten jüngst in einer Fachzeitschrift publiziert hat.  Darin wird auch das jahrzehntelang verbreitete verfassungspolitische Märchen, die Weimarer Republik sei an den Volksabstimmungen gescheitert,  widerlegt.  In Wirklichkeit hat es damals nur drei Volksbegehren gegeben und die sind bereits im Vorfeld an den Quoren gescheitert, ist in dem Pressebeitrag zu lesen.

Unklar bleibt, warum diese ABC -Weisheit aus der verfassungsrechtlichen Klipp-Schule als einfach fundamentaler Grundsatz einer Demokratie Legionen und Generationen deutscher Politiker, Richter, Staatsanwälte und Rechtsanwälte verborgen geblieben ist ? Einem zufälligen Irrtum oder einer oberflächlichen Vergesslichkeit kann eine solche, täglich nachlesbare und glaskare Tatsache wohl kaum angelastet werden. Im Gegenteil. Es ist wohl arglistige Täuschung von  ‚zig Millionen deutschen Bürgern durch die regierenden Schichten.  Die geschlossene, sich selbst zensierende Gesellschaft der oberen Zehntausend hat über eine ganze Epoche hinweg das Volk betrogen und hinters Licht geführt.  

Deswegen ist es jetzt Zeit für Volksabstimmungen im Sinn des Grundgesetz-Artikels 20 Absatz 2,  bekräftigt Prantl.  Es sei fast ein Treppenwitz der Geschichte, dass diese Zeit just jetzt in einer historischen Situation  kommt,  in der nach Artikel 146 über das Grundgesetz ganz generell abgestimmt werden muss, nämlich über seine europäische Fortschreibung und Ergänzung. Beides sei unabhängig voneinander, habe aber miteinander zu tun. „Der Souverän pocht auf sein Recht“, schließt er. ++ (dk/mgn/25.06.12 – 183)