Archive für Beiträge mit Schlagwort: Staatsanwaltschaft Leipzig

Leipzig, 20. Dezember 2014 (ADN). Die Staatsanwaltschaft Leipzig hat noch am Tag der Urteilsverkündung gegen den Freispruch der vier Angeklagten in dem unter dem Schlagwort „Herrenlose Häuser“ rangierenden Leipziger Immobilienskandal Revision eingelegt. Der Bundesgerichtshof (BGH) wird eingeschaltet.  Das teilt Oberstaatsanwalt Ricardo Schulz, Pressesprecher der Behörde, auf Anfrage gegenüber dem MGN-Nachrichtenbüro zum Wochenende mit. Der entsprechende Schriftsatz sei beim Landgericht Leipzig eingereicht worden. Das wiederum habe nun knapp sieben Wochen Zeit, um das vor drei Tagen mündlich verkündete Urteil schriftlich zu begründen. Im Anschluss daran werde die Staatsanwaltschaft binnen Monatsfrist ihre schriftliche Stellungnahme abgeben. „Danach werden die Akten dem Generalbundesanwalt (GBA) bei dem BGH übersandt und durch den GBA dem 5. Strafsenat in Leipzig vorgelegt“, so Schulz. In der Revision werde das Urteil nur auf Rechtsfehler und Verfahrensfehler überprüft. Eine erneute Beweisaufnahme finde vor dem BGH nicht statt.

Eine besonders pikante Nuance politischer Tragweite hat das Urteil des Landgerichts Leipzig inzwischen zusätzlich erhalten, als das zum Richtertrio der 8. Strafkammer eine Juristin gehört, die – ebenfalls in dieser Woche – in die neue Ratsversammlung als CDU-Stadträtin eingezogen ist. Sie ist also jetzt Teil des Stadtparlaments, das seinerseits an höchstmöglicher Transparenz und Aufklärung der ominösen Vorgänge interessiert sein müsste. Drei der Angeklagten waren im Tatzeitraum  Mitarbeiter des Rechtsamtes der Stadt Leipzig, das sich während der acht Verhandlungstage als ein Hort der juristischen Inkompetenz, des organisatorischen Chaos und unglaublicher Verantwortungslosigkeit erwiesen hat. Opfer waren Bürger, denen zum Teil mit heimtückischen und sittenwidrigen Methoden hundertfach Grundeigentum weggenommen wurde. Das Verfahren hat andeutungsweise darauf hingewiesen, dass ähnliche Fälle illegitimer Eigentumsverschiebungen  bei Häusern und Grundstücken in vermutlich erheblichem Umfang in den neuen Bundesländern noch im Verborgenen schlummern.  Eine Zeugin hatte während ihrer Vernehmung bestätigt, dass die Praxis in weiteren zehn ostdeutschen Städten ähnlich gelagert war. Einfachste Methoden der Eigentümer- und Erbenermittlung wurden ignoriert. Manchmal korrespondierten die städtischen Angestellten mit den bekannten und tatsächlichen Hauseigentümern, während gleichzeitig hinter deren Rücken ihre Liegenschaften von sogenannten gesetzlichen Vertretern verkauft wurden. Es ist in den neuen Bundesländern mit einer enormen Dunkelziffer derartiger Enteignungen zu rechnen, die unter dem Vorwand des Investionsvorrangs in den vergangenen zwei Jahrzehnten systematisch betrieben wurden. ++ (ju/mgn/20.12.14 – 353)

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Leipzig, 20. September 2012 (ADN). Die Stadt Leipzig und ihr Oberhaupt sind gehalten, rechtmäßig zu handeln. Sie kann und darf deshalb keinerlei Akten an den Freistaat Sachsen, den Landtag und dessen Untersuchungsausschuss herausgeben. Das ist eine Schlüsselfrage der kommunalen Selbstverwaltung, erklärte Oberbürgermeister Burkhard Jung am Donnerstagabend  auf der Stadtratssitzung in Antwort auf eine Eilanfrage der Fraktion Die Linke im Zusammenhang mit dem unrechtmäßigen Verkauf angeblich herrenloser Grundstücke durch die Stadtverwaltung.  Nur die Bürger von Leipzig und die von ihnen in das Kommunalparlament gewählten Repräsentanten haben nach seinen Worten das Recht, Einsicht in die betreffenden Unterlagen zu nehmen. Die Forderung des parlamentarischen Untersuchungsausschusses des Freistaates auf Herausgabe der Akten sei nicht rechtens, weil dieses Gremium unzuständig ist. Um seine Ansicht zu untermauern, habe er den Staatsrechtler Prof. Hans-Peter Schneider beauftragt, mittels eines juristischen Gutachtens diese strittige Frage eindeutig zu klären. Er werde sich dem Urteil des ehemaligen Richters an den Verfassungsgerichtshöfen Niedersachsens und Sachsens auch dann beugen, wenn es seiner Rechtsauffassung entgegensteht. Das Gutachten soll im Oktober fertiggestellt sein und werde dann auch dem Untersuchungsausschuss des sächsischen Landtages zugeleitet. Erst dann – je nach Ergebnis – werde über eine Herausgabe der Unterlagen weiter entschieden. Im übrigen widerspreche es dem Datenschutz, wenn solche Akten Unbefugten zur Verfügung gestellt werden. Der Untersuchungsausschuss sei auch deswegen nicht zur Akteneinsicht berechtigt, weil diese Angelegenheit nicht zu dessen vom Landtag erteilten Auftrag gehört. Als das Gremium ins Leben gerufen wurde, sei das Problem „Herrenlose Grundstücke“ noch gar nicht bekannt gewesen. Jung verwies im Übrigen darauf, dass der Staatsanwaltschaft sämtliche in Frage kommenden Papiere zugesandt worden sind. Diese habe die Schriftstücke geprüft und keinerlei Hinweise auf Korruption gefunden.

Die Beteuerungen des Leipziger Oberbürgermeisters, der der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD) angehört, stießen bei den Stadträten dennoch auf erhebliche Zweifel.  Dieter Deissler von der Christlich-Demokratischen Union (CDU) brachte den Eindruck seiner Fraktion zum Ausdruck, Jung wolle die Vorgänge nicht wirklich aufklären. Auch bei den Bürgern von Leipzig habe sich die Vermutung verstärkt, dass einige Verantwortungsträger korrupt seien oder sich sogar bereichert hätten. Diese Befürchtung bekomme neue Nahrung, wenn der Oberbürgermeister die Kooperation mit den Landesbehörden in Dresden so brüsk verweigert.

Aus anderen Fraktionen wurden ebenfalls sehr kritische Fragen gestellt. Wolfram Leuze, Fraktionsvorsitzender von Bündnis 90/Die Grünen, äußerte, der ganze Umgang mit der Sache wecke Zweifel. Das Stadtoberhaupt hätte einen gemeinsamen Gutachter zusammen mit den Landespolitikern suchen und finden können. Zudem hätte Jung den Ältestenrat von den skandalträchtigen Geschehnissen unterrichten müssen. Das habe er nicht getan. Dieses Versäumnis gestand Jung ein. Ein anderer Stadtrat äußerte, dass mit dem Gutachten-Auftrag an einen – wie der Oberbürgermeister – der SPD angehörenden Rechtsexperten der Verdacht der Parteienkungelei entsteht.

Burkhard Jung teilte mit, dass für die inzwischen mehr als 750 Fälle eventuell unberechtigt verkauften Immobilien bis Dezember nächsten Jahres Klarheit geschaffen werden soll. Wichtig für die Aufklärung sei es, kein neues Unrecht zu stiften und nicht wieder weitere Fehler machen. Wenn beispielsweise Vergleichslösungen mit den ursprünglichen Grundeigentümern gefunden werden, müsse das mit dem kommunalen Schadensausgleich in Übereinstimmung gebracht werden.++ (kr/mgn/20.09.12 – 268)

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