Archive für Beiträge mit Schlagwort: Staatsanwaltschaft

Potsdam/Berlin, 18. Mai 2015 (ADN). „War ein Polizist der Maskenmann ?“ fragt die Berliner Tageszeitung „Der Tagesspiegel“ am Montag und erhebt den schweren Vorwurf gegen die Justiz, eventuell einen Unschuldigen zu verurteilen. „In einem der größten Kriminalfälle der Hauptstadtregion, zwei Überfälle auf eine Berliner Unternehmerfamilie 2011 und die Entführung eines Unternehmers 2012, droht einem möglicherweise Unschuldigen eine Verurteilung zu lebenslanger Haft.“ Zu diesem Ergebnis kommt die Tageszeitung nach eigenen Recherchen.

Die Anklagepunkte lauten versuchter Mord, versuchte Tötung, gefährliche Körperverletzung und schwere räuberische Erpressung. Neben dem vor dem Landgericht Frankfurt/Oder stehenden 47jährigen Dachdecker gibt es nach den Tagesspiegel-Recherchen einen weiteren Verdächtigen: ein Brandenburger Polizeibeamter. Doch dieser Spur gingen die Ermittler nur mit angezogener Handbremse nach und legten den Verdacht vorschnell zu den Akten. 

Der Prozess war überschattet von Kritik, die Beamte der Mordkommission äußerten. „Sie hatten bemängelt, dass sie Zweifeln an der Darstellung des Berliner Unternehmers Stefan T. , der im Oktober 2012 aus seinem Haus am Storkower See entführt worden war, nicht nachgehen durften. Aus ihrer Sicht ist auf Weisung von Vorgesetzten nur einseitig ermittelt und das Verfahren vorschnell auf den Dachdecker ausgerichtet worden, schreibt der „Tagesspiegel“. Dessen Recherchen zeigen nun, dass die Ermittler bei dem ehemaligen Polizeibeamten eine schlüssige Indizienkette häten finden können.

„Der Tagesspiegel“ berichtete bereits an den Vortagen intensiv über den Fall und legte am vergangenen Sonnabend auf drei vollen Zeitungsseiten umfangreiches Hintergrundmaterial vor. Die Staatsanwaltschaft will sich nach eigenen Angaben Anfang dieser Woche mit den Recherche-Ergebnissen der Journalisten beschäftigen.  ++ (ju/mgn/18.05.15 – 113)

http://www.adn1946.wordpress.com, e-mail: adn1946@gmail.com, Redaktion: Matthias Günkel (mgn), adn-nachrichtenagentur, SMAD-Lizenz-Nr. 101 v. 10.10.46

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Berlin, 5. März 2015 (ADN). „Die deutsche Justiz muss selbstständig, sie muss endlich unabhängig werden.“ Diesen Notruf setzt Christian Bommarius am Donnerstag in der „Berliner Zeitung“ ab. Seinen Hilfeschrei begründet und erläutert er ausführlich. Zunächst stellt er die Vertrauensfrage. Einer Umfrage vom Herbst vergangenen Jahres vertrauen der Justiz 30 Prozent der Befragten „eher nicht“.  Diesen Vertrauensverlust habe die Justiz sogar selbst zu verantworten. Spektakuläre Fehlurteile wie die im Falle von Gustl Mollath, der wegen eines Kettenversagens von Gutachtern und Gerichten für Jahre in der geschlossenenen Psychiatrie verschwand, krönen die berechtigte Negativeinschätzung. Das erschütternde Verwechseln von Judikative und Exekutive – wie dies jüngst Gerichtspräsidenten in Schleswig-Holstein unter Beweis stellten – verstärken das offene Misstrauen. Bezogen auf das dort Geschehene stellt der Autor fest: „Richter haben Recht zu sprechen und keine Solidaritätsadressen an Vertreter der Exekutive zu schicken. Das Agieren der Richter verrät wenig Verständnis für den Sinn der Gewaltenteilung und den Wert richterlicher Unabhängigkeit.“ Das grundsätzliche Problem bestehe darin, dass Gerichte und Staatsanwaltschaften in Deutschland nicht Herren ihrer selbst sind. In den Organigrammen der Ministerien und in den Haushaltsplänen tauchten die Gerichte als nachgeordnete Behörden auf. „Über die Einstellung von Proberichtern entscheiden nicht die Gerichte, sondern Ministerialbeamte, auch die Auswahl der Vorsitzenden Richter und der Gerichtspräsidenten treffen nicht die, die sie angeht,sondern die, die im Zweifel  unsachliche, häufig parteipolitische Interessen verfolgen, nämlich die Justizminister.“ Das widerspreche sowohl dem Gebot der Gewaltenteilung als auch dem Gebot der richterlichen Unabhängigkeit.“  Was die Staatsanwälte betreffe, so gehörten sie in Deutschland – anders als in vielen europäischen Ländern – ohnehin nicht zur Judikative, sondern zur Exekutive. Sie sind also den Weisungen der Justizminister unterworfen. ++ (ju/mgn/05.03.15 – 56)

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Tokio, 15. Februar 2015 (ADN). 118 Personen müssen sich vor der taiwanesischen Justiz verantworten. Sie gehören zu den friedlichen Demonstranten, die im  vergangenen Jahr drei Wochen lang das Parlament besetzt hielten, berichtet die „Neue Zürcher Zeitung“ (NZZ) am Wochenende weiter. Die Staatsanwaltschaft wirft den Organisatoren der Demonstrationen vor, zu Straftaten aufgerufen, Polizeibeamte bei der Amtsausübung behindert sowie Beamte und Behörden beleidigt zu haben. 

Obwohl die Besetzer das Gebäude letztlich freiwillig verließen, es sogar selber reinigten und für kleine Schäden bezahlten, werden sie angeklagt. Die Anklage stößt deshalb auf besonderes Unverständnis, weil sich die Demonstranten äußerst diszipliniert verhalten hatten. „Selbst eine Solidaritätskundgebung mit einer halben Million Teilnehmern verlief friedlich“, stellt die NZZ fest. Hingegen gebe es anhaltende Vorwürfe gegen die Polizei, bei der Räumung des Regierungssitzes übermäßig Gewalt angewandt zu haben. Amnesty International (AI) verurteilte die Strafverfolgung der Studenten in einer Erklärung.

Auslöser der Demonsrationen unter dem Namen Sonnenblumen-Bewegung war ein Dienstleistungsabkommen mit China. Nach Ansicht der Protestierer ist es auf undemokratischem Weg durchs Parlament gepeischt worden. ++ (de/mgn/15.02.15 – 44)

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München/Frankfurt am Main, 10. Februar 2015 (ADN). Das Material ist politischer Sprengstoff. Es zeigt auf, dass über Jahre die Kapitalflucht verniedlicht wurde. Dieses Urteil fällt am Dienstag der ehemalige Steuerfahnder Rudolf Schmenger in einem Interview mit der „Süddeutschen Zeitung“ (SZ). Er bezieht sich dabei auf die jüngsten Rechercheergebnisse  eines Teams investigativer Journalisten von WDR, NDR und SZ über die Methoden von Steuerhinterziehung und das Bunkern illegalen Geldes durch die Schweizer Bank HSBC. In Deutschland hätte man zwingend eine Steuerfahndungsstelle oder eine Staatsanwaltschaft federführend mit den Ermittlungen beauftragen müssen. Das sei nicht geschehen und eines von vielen diesbezüglichen Problemen. „Wir brauchen in Deutschland eine Bundessteuerfahndung und darüber hinaus eine EU-Fahndung. Nur so können wir im Rahmen einer Vernetzung auch mit Amerika und mit weiteren Drittstaaten sicherstellen, dass wir dieser globalen Steuerflucht und dem Führen von Konten, die sehr fragwürdig sind, Herr werden,“ so Schmenger. Neben Steuerhinterziehung seien weitere Gründe für die Kapitalflucht in der Veruntreuung oder durch Betrug angeeignetes Geld. Weiterhin seien Korruption und Verstöße gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz als Ursachen denkbar.

Jetzt erlangt eine Bank nach den Worten des Ex-Steuerfahnders nur noch dann Glaubwürdigkeit, wenn sie die zweifelhaften Gelder einfriert und mit den betroffenen Staaten einvernehmliche Regelungen findet. Im vorliegenden Fall der HSBC waren in Frankreich von knapp 3.000 überprüften Konten nur sechs korrekt angemeldet. Von einem ähnlichen Missverhältnis sei auch für Deutschland auszugehen. Bisher waren 1.136 deutsche Namen durch französische Behörden bekannt gewesen. Durch die aktuelle Untersuchung der 140 Journalisten aus 45 Ländern unter Leitung des Internationalen Konsortiums für Investigative Journalisten (ICIJ), sind nochmals rund 1.000 deutsche Namen aufgelistet worden. Schmenger, der aufgrund seiner kritischen und aufklärerischen Grundhaltung als Steuerfahnder von den deutschen Steuerbehörden zwangspensioniert wurde, fordert nun ernsthafte Ermittlungen auch auf deutscher Seite. In Belgien und Frankreich wurden inzwischen gegen die HSBC Verfahren wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung eröffnet. ++ (kr/mgn/10.02.15 – 39)

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Leipzig, 17. Dezember 2014 (ADN). Höchst fehlerhafte Sachbearbeitung und grob mangelhafte Organisation im Rechtsamt der Stadtverwaltung Leipzig führten zum Verkauf fremder Häuser und Grundstücke – sogenannter „Herrenloser Häuser“. Das ist jedoch nicht strafbar. Zu dieser Schlussfolgerung gelangt Richter Rüdiger Harr vom Landgericht Leipzig am Mittwoch bei der Urteilsverkündung in einem langwierigen Strafprozess gegen drei ehemalige Mitarbeiter des Rechtsamtes und eine Rechtsanwältin, die vom Rechtsamt als sogenannte gesetzliche Vertreterin bestellt worden war. Eine Verurteilung hätte es nur bei nachgewiesenem Vorsatz und systematisch strafbarem Vorgehen geben können. Die Staatsanwaltschaft habe nicht einmal bedingten Vorsatz oder auch billigende Inkaufnahme von Unrecht belegt. Angesichts des hohen Arbeitsanfalls und der knappen Personaldecke im Rechtsamt sei mit Defiziten zu rechnen gewesen. Dass konkrete Arbeitsanordnungen und Dienstanweisungen nicht da waren, habe begünstigend gewirkt. „Die Struktur war wohl sehr hierarchisch geprägt“, so Harr. Zudem sei das Rechtsamt ein Amt mit vielfältigen Aufgaben in „stürmischen Zeiten“ gewesen. Die Fehler dürften zwar nicht bagatellisiert werden, aber für ein Strafurteil reichten sie eben nicht aus. Sie seien eher geeignet, Schadenersatzansprüche geltend zu machen. Keiner der Angeklagten habe sich bereichert. Insoweit fehle auch das Motiv. Auf gar keinen Fall handelt es sich um Korruption, betonte Harr. Die Angeklagten wurden allesamt „in vollumfänglichen Maße“ freigesprochen.

Das Strafverfahren war vor rund drei Jahren in Gang gekommen, nachdem Medien mehrfach über den unrechtmäßigen, von der Stadt Leipzig veranlassten Verkauf von Immobilien berichteten. Danach häuften sich die Verdachtsfälle, in denen das städtische Rechtsamt private Grundstücke verkaufte oder zum Verkauf freigab, indem es für die betreffenden Immobilien gesetzliche Vertreter bestallte. Das geschah sogar dann, wenn die wirklichen Eigentümer bekannt waren. Zudem wurde zumeist keine gründliche Erbenermittlung betrieben. Dass dazu keine Pflicht der Verwaltung besteht, darauf beriefen sich sowohl die Mitarbeiter des Rechtsamtes als auch gesetzliche Vertreter – meist Rechtsanwälte. Seit Bekanntwerden der zwielichtigen Praktiken stieg die Zahl der auf diese Weise von juristischen Dilettanten im Rechtsamt Leipzig in den vergangenen zwei Jahrzehnten verhökerten „Herrenlosen Häuser“ in Leipzig auf  700 bis 800. Nach vorherrschender Meinung der Justiz ist die Mehrzahl dieser Unrechtstaten ohnehin verjährt. Deshalb wurden exemplarisch fünf weitgehend aktuelle Fälle verhandelt.

Der Verband Deutscher Erbenermittler (VDEE) bestätigt, dass es in Sachsen keine gesetzliche Erbenermittlungspflicht gibt. Das betreffe im Übrigen fast alle Bundesländer außer Baden-Württemberg und Bayern. Der Verband, der darin eine erhebliche Verletzung von Artikel 14 Grundgesetz (GG) sieht,  bemängelt das in einem an die Bundesregierung gerichteten Forderungspapier.

Die Anklageseite in dem Leipziger Strafverfahren, namentlich Oberstaatsanwalt Ricardo Schulz, erklärte, dass seine Behörde nummehr prüft, ob Revision beim Bundesgerichtshof einzulegen ist. Dies müsse innerhalb der Frist von einer Woche geschehen. ++ (kr/mgn/17.12.14 – 350)

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Barcelona, 13. November 2014 (ADN). „Es gibt eine demokratische Revolution in ganz Spanien. In Katalonien sehen viele Leute in der Unabhängigkeit einen schnelleren Weg, um mit dieser Korruption Schluss zu machen und mehr Demokratie zu erreichen.“ Das erklärte die Aktivistin Ada Colau, die an der Spitze der Bürgerinitiative „Gewinnen wir Barcelona zurück“ eine Alternative zu den etablierten Parteien anbieten will, am Donnerstag im Deutschlandfunk. Das aktuelle System, das Regime stehe in  ganz Spanien zur Debatte. Speziell in Katalonien gehe es nicht um Nationalismus, sondern um eine Bewegung gegen das Regime.

Wie die katalanische Nachrichtenagentur ACN kur zuvor berichtete, hat Spaniens Ministerpräsident Mariano Rajoy es abgelehnt, über ein offizielles Unabhängigkeits-Referendum zu verhandeln. Gegen die inoffizielle Volksabstimmung vom vergangenen Sonntag, bei der rund 80 Prozent der Wähler die Unabhängigkeit Kataloniens befürwortet hatten, will die spanische Staatsanwaltschaft nach Angaben der staatlichen Nachrichtenagentur EFE gegen den katalanischen Regierungschef Artur Mas und Minister seines Kabinetts Klage beim katalanischen Gerichtshof erheben.

Mas hat nach einem Bericht der „Salzburger Nachrichten“ mitgeteilt, dass es während der Abstimmung am vergangenen Wochenende zahlreiche Störversuche gegeben hat. So seien während der Wahl massive Internetangriffe auf das Computersystem registriert worden. Die Attacken hätten das elektronische System an den Rand des Zusammenbruchs und die medizinische Versorgung in Gefahr gebracht. 90 Prozent der Angriffe gingen Mas zufolge vom spanischen Staatsgebiet aus. „Das war nicht das Werk einzelner Hacker. Da steckte mehr dahinter“, wird der Regierungschef von der österreichischen Zeitung zitiert.

Das ebenfalls in Österreich herausgegebene „Wirtschafts-Blatt“ wies darauf hin, dass in Katalonien ansässige deutsche Großunternehmen Druck auf Mas ausübten. Bereits vor einigen Monaten hatten sie eine „Erklärung von Barcelona“ verabschiedet. Darin wurde vor den „verheerenden Folgen“ einer Unabhängigkeit Kataloniens gewarnt. Schützenhilfe kam von einem Wirtschaftsprofessor, der für einen solchen Fall das unverzügliche Ausscheiden aus der Europäischen Union (EU) und dem Euro androhte. ++ (dk/mgn/13.11.14 – 316)

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München, 19. Mai 2014 (ADN). Die ehemaligen Bundestagsabgeordneten der Sozialdemokratischen Partei (SPD) Dagmar Luuk und Heinz-Adolf Steiner kassierten in den Jahren 2000 bis 2005 über eine Beratungsfirma vom bundesdeutschen Rüstungskonzern Krauss-Maffai-Wegmann (KMW) heimlich mehr als fünf Millionen Euro. Darüber berichtet die „Süddeutsche Zeitung“ am Montag auf der Titelseite. Das sei bei internen Untersuchungen zu zwei Panzer-Geschäften entdeckt worden, die KMW selbst im Zuge von mutmaßlichen Schmiergeldzahlungen im Zusammenhang mit Griechenland-Geschäften in Auftrag gegeben hatte.

Das Unternehmen hat im vergangenen Jahrzehnt für fast zwei Milliarden Euro Leopard-2-Panzer und Panzerhaubitzen an den Balkanstaat verkauft. Die Schmiergeld-Zahlungen an die beiden SPD-Politiker gingen an die Beratungsfirma BfS. Hinter dem Kürzel versteckt sich die Bezeichnung „Büro für Südosteuropa“. Die für beste Kontakte nach Griechenland bekannte Luuk saß von 1980 bis 1990 im Bundestag, Steiner von 1980 bis 1994. Er war zeitweise Vizechef des Verteidigungsausschusses. Wirtschaftsprüfer waren auf die Spur gekommen, nachdem ein griechischer Rüstungshändler in Athen ein entsprechendes Geständnis abgelegt hatte und und die 5-Millionen-Zahlung nicht nachzuvollziehen war. Ob die Untersuchungsergebnisse der Athener Staatsanwaltschaft an die Münchner Staatsanwaltschaft weitergereicht wurden, die ihrerseits gegen Ex-Mitarbeiter des Rüstungskonzerns in Sachen Steuerhinterziehung und zu Unrecht als Betriebsausgaben deklarierte Schmiergeldzahlungen ermittelt, ist nicht bekannt.  ++ (kr/mgn/19.05.14 – 138)

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Caracas/Hamburg, 6. März 2014 (ADN). Der Kommunikationswissenaschaftler Malte Daniljuk hat in einem offenen Brief die völlig einseitige Berichterstattung der Arbeitsgemeinschaft der Rundfunkanstalten Öffentlichen Rechts in Deutschland (ARD) über die Sozialproteste in Venezuela scharf kritisiert. Der Wortlaut des Schreibens vom 28. Februar 2014, das an die Chefredakteure Dr. Kai Gniffke und Thomas Hinrichs gerichtet ist, wurde gestern im Nachrichtenportal amerika21.de veröffentlicht. In acht Themenbereichen werden die Vorwürfe detailliert geschildert und präzisiert. Daniljuk, der intensiver Rechercheur des Mediensystems des Landes und Leser der venezolanischen Presse ist, bemängelt eine außerordentlich große Unausgewogenheit der Fernsehsender in ihren Berichten über die Vorgänge in dem lateinamerikanischen Land. Sie nehmen unübersehbar Partei für die politische Opposition.

„Die ARD nennt in ihrer Berichterstattung über die Proteste zuletzt die Zahl von über 700 verhafteten Demonstranten. Tatsächlich befinden  sich aber nur 44 Personen in Haft. Alle anderen Festgenommenen wurden sofort wieder entlassen“, stellt der Medienexperte fest. Bei den tatsächlichen Verfehlungen registriert er ein konsequentes Durchgreifen der Strafverfolgungsbehörden und der Justiz. So hätten die Staatsanwaltschaften bislang acht Mitarbeiter des Geheimdienstes Sebin wegen Mordverdacht verhaften lassen. Der Chef des Geheimdienstes wurde entlassen.Allgemein sei es in fast Lateinamerika üblich, Spiopnageleute unbehelligt zu lassen.

    Der Autor fügte seinem Protestschreiben eine Todesliste mit 19 Namen von Personen an, die bis Wochenmitte im Zusammenhang mit den Unruhen gestorben sind. Darin nennt er die genauen Ursachen und die Umstände des Todes. Dazu zählen ein leichtsinniger Schaulustiger, der vom Dach eines Gebäudes stürzte, und ein Autofahrer, der sein Fahrzeug in eine Straßenbarrikade steuerte. Der Plünderer eines Supermarktes wurde erschossen. 

Ähnlich verzerrte, in den USA publizierte Berichte über die Vorgänge in Venezuela wurden inzwischen korrigiert. So räumte die Tageszeitung „New York Times“ erhebliche Fehler in ihren Veröffentlichungen aus Caracas ein. ++ (me/mgn/06.03.14 – 065)

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Redaktion: Matthias Günkel

Köln/Hamburg, 23. Februar 2014 (ADN). Das Handeln der Staatsanwaltschaft Hannover im Verdachtsfall Sebastian Edathy ist nicht nur nicht rechtens, sondern skandalös. Das erklärte der Hamburger Strafrechtsprofessor Reinhard Merkel von der Universität Hamburg am Sonntag im Rundfunk. Angesichts der Hausdurchsuchung bei dem Verdächtigten im Beisein der Presse wurde das Prinzp der Unschuldsvermutung missachtet. Edathy in dieser Situation derart an den Pranger zu stellen, sei lebensvernichtend. Um versuchte Anstiftung zum Geheimnisverrat handele es sich bei dem derzeit vieldiskutierten Telefonat zwischen dem Chef des Bundeskriminnalamtes (BKA), Jörg Ziercke, und dem Fraktionsgeschäftsführer der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD) im Deutschen Bundestag, Thomas Oppermann. Letzterem, der sich Volljurist nennt und bereits als Richter tätig war, nehme er dessen zur parteipolitischen Kumpanei tendierende Haltung nicht ab. „Das Vorbeigehen an juristschen Verbotsschildern ist befremdlich“, sagte der Hamburger Rechtsphilosoph, der auch an der Universität Greifswald tätig ist. Er stufte den Verrat von Dienstgeheimnissen als Amtsträger durch den seinerzeitigen Bundesinnenminster Hans-Peter Friedrich als Notstand ein und bewertet ihn als Kollision geschützter kollektiver Interessen mit dem Interesse des Schutzes des Dienstgeheimnisses.

Solche Phänomene sind nach Auffassung von Merkel weit verbreitet. Sie seien eher auf Fahrlässigkeit als auf Vorsatz zurückzuführen. Politiker nähmen sich mehr heraus als für die normale Bevölkerung gilt. Dazu komme die Unkenntnis der labyrinthischen Verworrenheit rechtlicher Regelungen, die zudem von den Politikern nicht beherrscht wird.

Weniger wissenschaftlich, aber wesentlich verständlicher und derber über die bundesrepublikanischen Zustände äußern sich „Alte Herren“ und Prominente des politischen Lebens. So kommentiert der ehemalige Chefredakteur des Nachrichtenmagazins „Der Spiegel“, Stefan Aust, in der aktuellen Ausgabe der „Welt am Sonntag“: “ Im Falle Edathys kommt einiges zusammen, was man früher eher Bananenrepubliken zugetraut hätte: serielle Inkompetenz von Behörden, Staatsanwaltschaften und Politikern in Bund und Ländern. Hallo – regiert hier eigentlich noch jemand ?“ Bereits vor wenigen Tagen hatte auch der als klassischer Sozialdemokrat geltende Rudof Dreßler das bundesdeutsche Verwaltungsgebilde in die unmittelbare Nähe einer „Bananenrepublik“ gerückt. Primär werden Staaten als Bananenrepubliken definiert, in denen Korruption bzw. staatliche Willkür vorherrschen oder denen diese Eigenschaften zugeschrieben werden. Solche Zustände sind nicht zufällig und erst kürzlich eingetreten. Das belegt die Wahl des Begriffs „Bananenrepublik in Deutschland“ zum Wort des Jahres 1984 – also schon vor drei Jahrzehnten. ++ (kr/mgn/23.02.14 -054)

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Nürnberg, 27. April 2013 (ADN). Bayerns Justiz und andere Behörden machen derzeit in vielerlei Hinsicht Schlagzeilen. Dafür steht der Streit um die Presseplätze beim NSU-Prozess ebenso wie die mehr als anrüchigen Beschäftigunsverhältnisse von Verwandten diverser Abgeordneter des Landesparlaments. Dass es noch skandalöser geht im sogenannten Rechtsstaat, beweist die bayrische Justiz seit mehr als sieben Jahren im Fall eine Ingenieurs aus Franken. So lange sitzt der betroffene Gustl Mollath auf richterliche Anweisung in Psychohaft. Mit den Einzelheiten der haarsträubenden Geschichte beweist der Rechtsapparat in Süddeutschland, wie tief er selbst in den Sumpf illegaler und krimineller Machenschaften hineingezogen worden ist. Mit schlüssigen Zusammenhängen und schlagenden Argumenten hatte dieser Mann an einem konkreten Beispiel belegt, dass die Hypo-Vereinbank Nürnberg, maßgebliche Juristen und andere Mitwirkende eines mysteriösen Schwarzgeld-Konto-Netzwerks um jeden Preis Steuerhinterziehung verschleiert und dabei glaubwürdige Zeugen als Täter diffamierten. Da sich Gustl Mollath nicht einschüchtern und mundtot machen ließ, landete er schließlich in der Psychohaft des Bezirkskrankenhauses Bayreuth. Allein der Verlauf dieses Justizdramas, in das Amtsgericht, Landgericht und Staatsanwaltschaft maßgeblich verwickelt sind, liest sich wie ein prwisgekrönter Kriminalroman. Die Juristen gingen nicht nur leichtfertigt, sondern strafrelevant mit verschiedenen Gutachten über Mollaths Gesundheitszustand um. Wegen seiner wahrheitsgetreuen Aussagen und Belege wurde er per Gericht für „verrückt“ erklärt und hinter die Gitter einer Psychiatrie gesteckt.

Nun ist ein engagierter Hamburger Rechtsanwalt dabei, Licht in das künstlich geschaffene Dunkel zu bringen. Mollaths Rehabilitierung rückt in greifbare Nähe. Der Dauerskandal wird absichtsvoll von anderen gesellschaftlichen Ungereimtheiten wie die Höneß-Steuerangelegenheit medial überblendet, um die Furcht erregende Eindeutigkeit dieses Geschehens in den Hintergrund zu drängen. Dennoch hat die ebenfalls in den aktuellen Nepotismus des bayrischen Parlaments verwickelte Justizmisterin Beate Merk auf einem Schleudersitz Platz genommen. Ein Rundfunksender zitiert dazu einen Kenner der Materie mit folgenden Sätzen: „Aus diesem ganzen Bericht und dem Konglomerat des Wissens, was Mollath vorgebracht hat, sind 19 Ermittlungsverfahren generiert worden. Einige Selbstanzeigen sind generiert worden von Leuten, die nur gehört haben, dass also hier in Sachen Mollath das Ganze wieder aufgerollt wird. Die da Angst bekommen haben. Und da muss man sagen: Da steckt noch einiges dahinter. Von daher hätte die Ministerin im Ausschuss letztes Jahr auch deutlich sagen können, dass hier Ermittlungsansätze da sind. Da fragt man sich schon, warum sie das nicht getan hat.“ ++ (kr/mgn/27.04.13 – 112)

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