Archive für Beiträge mit Schlagwort: Staatsbürger

Berlin, 29. März 2015 (ADN). Die Bundesverfassungsrichter haben keine Ahnung, wie es in vielen Stadtvierteln zugeht. Das Urteil ist die völlig falsche Botschaft. Das erklärt der nach 14 Jahren aus dem Amt scheidende Bezirksbürgermeister von Berlin-Neukölln, Heinz Buschkowsky, am Sonntag im Interview mit dem Deutschlandfunk. Nach dieser Entscheidung des höchsten deutschen Gerichts zum Kopftuchverbot für muslimische Lehrerinnen an Schulen „hat die Frau zu gehorchen, sie hat rein und devot zu sein und sie ist das Eigentum ihres Mannes.“ Das Gericht habe damit eine Säule der Gesellschaft ohne Not geschleift – nämlich die des wertneutralen staatlichen Handelns.

Buschkowsky empfiehlt angesichts der desaströsen Situation ratlosen Bürgern die Lektüre eines speziellen Teils im Urteil. „Wer ein bisschen Kraft schöpfen und die Kontenance wahren will, sollte das Minderheitenvotum der Richter lesen. Ich habe noch nie in so barschen und deutlichen Worten gelesen, wie einige Verfassungsrichter ihre Mehrheitskollegen abwatschen.“ Dieses Urteil sei ein weiteres Einknicken vor denen, die wie Lautsprecher durch das Land gehen und immer einfordern, dass sie benachteiligt und Opfer sind. Ein Einwanderer und seine Kinder seien keine Patienten, sondern Staatsbürger wie alle anderen und hätten sich so zu benehmen. „Unsere Lebensregeln gelten für alle“. ++ (ju/mgn/29.03.15 – 78)

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Leipzig, 21. März 2015 (ADN). Die „unbeabsichtigte Schussabgabe“ beispielweise in eine Munitionskiste ist spätestens 30 Minuten später im parlamentarischen Raum bekannt und damit sofort öffentlich. Mit diesem Satz  skizzierte der für die Auslandseinsätze der Bundeswehr zuständige Pressesprecher, Oberstleutnant Boris Schneller, bei einer Konferenz der Organisation investigativer Journalisten „Netzwerk Recherche“ in Leipzig seine Tätigkeit. Als Informationsarbeiter wisse er, was Krisen-Berichterstattung ist und spreche deshalb Probleme lieber eher an, bevor es andere tun. Schwierigkeiten in der Berichterstattung aus den 15 Einsatzgebieten der Bundeswehr und über andere Auslandsaktivitäten sehe er insofern nicht, als dass die Zuständigkeiten zwischen Bundesverteidigungsministerium und Auswärtigem Amt (AA)  klar geregelt sind. Beispielsweise seien die Militärattaches an den Botschaften der Bundesrepublik Deutschland (BRD)  dem Außenministerium zugeordnet, nicht dem Verteidigungsressort. „Den deutschen Soldaten ist es letztlich egal, ob es eine Antonow oder ein Airbus ist, Hauptsache die Maschine steht flugbereit da“, so Schneller.

Der Offizier, der seine Position als Staatsbürger in Uniform und im parlamentarischen Auftrag mehrfach unterstrich, reagierte damit auf Vorwürfe von Markus Frenzel vom Mitteldeutschen Rundfunk (MDR), dass der Bundeswehr Stellungnahmen zu bestimmten Fragen sehr schwer fallen und diese häufig dem Außenministerium zugeschoben werden. So hatte der Fernsehreporter scharfe Kritik an Praktiken in der Führungsakademie der Bundeswehr geübt. Es sei niemandem zu vermitteln, wenn diese Ausbildungsstätte von einem Diktator aus Guinea oder einem Veranwortlichen für den Völkermord in Ruanda frequentiert wird. Ähnliches gelte für die umfassende militärische Nutzung des Flughafens Halle-Leipzig zur Passage von 400.000 US-Soldaten nach Nahost, Afghanistan und in andere Krisenherde der Welt. Diese Information sei erst durch bürgerbewegte Menschen bekannt geworden, die sich vor Ort hinsetzten und diese Vorgänge registrierten. Dass solche enormen Truppenbewegungen von zuständiger Stelle nicht öffentlich gemacht werden und zudem für Bundeswehrsoldaten bestimmte Flugblätter über Flora und Fauna in Afghanistan zur Verschluss-Sache erklärt werden, zeuge von einem völlig überzogenen Sicherheitsbedürfnis. Zu derartigen Auswüchsen an Geheimniskrämerei stellte Rechtsanwalt Christoph Partsch klar, dass die pauschale Begründung „Gefährdung sicherheitspolitischer Belange“ für eine Auskunftsverweigerung nicht ausreicht. Immerhin habe eine hartnäckige Gruppe von Journalisten es erreicht, dass das Bundesverfassungsgericht in einem Streitfall den Bundesnachrichtendienst (BND) zur Herausgabe von rund 7.000 Dokumenten verpflichtet hat. ++ (mi/mgn/21.03.15 – 71)

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Leipzig, 16. Februar 2015 (ADN). Die mündliche Verhandlung in einem Beleidigungsprozess gegen den französischen Staatsbürger Stephane Pierre Roger Simon am Amtsgericht Leipzig wurde am Montag nach etwa einer halben Stunde abgebrochen und ausgesetzt. Genau genommen konnte die Verhandlung gar nicht erst eröffnet werden, denn Richterin Daute war nicht in der Lage, ihre Zulassung als gesetzliche Richterin zu dokumentieren und nachzuweisen. Das jedoch verlangte Simon vor Prozessbeginn. Daute wiederum berief sich auf den im Gerichtspräsidium vorliegenden Geschäftsverteilungsplan. Um die Angaben der Einzelrichterin zu überprüfen, begab sich der Angeklagte unverzüglich in Begleitung von zwei Zeugen zum Amtsgerichtspräsidium. Allerdings waren die Büroräume des Gerichtspräsidenten verschlossen. Auch telefonisch war die Führungsspitze des Amtsgerichts Leipzig nicht zu erreichen.

Nach der dadurch eingetretenen Verzögerung kehrte die kleine Delegation mit dem ehemaligen Angehörigen der Deutsch-Französischen Brigade und ehemaligen Beamten des Grenzschutzpräsidiums Ost Simon an der Spitze unverrichter Dinge in den Gerichtssaal zurück. Da die Befürchtung des Angeklagten, vor einem Gericht ohne gesetzliche Grundlage zu stehen, nicht zerstreut werden konnte, wurde das Verfahren ausgesetzt. Ein neuer Termin nebst Ladung wurde angekündigt. Simon forderte bereits vorab ein von einem berechtigten Richter unterschriebenes Ladungsschreiben. An einem solchen habe es bereits zu dem nunmehr gescheiterten Gerichtstermin gemangelt. Eine gültige gerichtliche Ladung  habe die persönliche Unterschrift des Richters zu tragen; jedenfalls nicht die der Putzfrau, des Hausmeisters oder eines Urkundsbeamten des betreffenden Gerichts. Die scharfe Kritik des Franzosen richtete sich auch auf Geschehnisse im Vorfeld der Verhandlung. Bürgerrechte und Grundgesetz – insbesondere Artikel 103 GG – seien mit Füßen getreten worden. Außerdem liege Protokoll-Fälschung vor. Wichtige Zeugen seien gar nicht geladen worden. ++ (jz/mgn/16.02.15 – 45)

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Berlin, 1. Juni 2014 (ADN). Dass vom Bundesnachrichtendienst (BND) auch E-Mails in die USA und nach Europa mitgelesen werden, wurde erst in der Verhandlung vor dem Bundesverwaltungsgericht Leipzig bekannt. Über diese Neuigkeit informierte der Rechtsawalt Niko Härting die „Berliner Zeitung“, die in ihrer Wochenendausgabe die Leistung des Juristen zur Internet-Transparenz würdigte.

Der Honorarprofessor an der Hochschule für Wirtschaft und Recht hatte bislang weitgehend unbekannte Überwachungsmethoden des BND gegenüber deutschen Bürgern aufgedeckt und angeklagt. Ausgangspunkt seiner Klage waren in einem Bericht des Parlamentarischen Kontrollgremiums enthaltene Erkenntnisse, nach denen der BND im Jahr 2010 rund 37 Millionen E-Mail-Wechsel mit 196 Ländern überprüft hatte. Härting hält eine solche Überwachung für unverhältnismäßig, weil sich von dieser schieren Unmenge an Schriftwechseln lediglich zwölf als nachrichtendienstlich relevant herausstellten. Härting fürchtet, dass insbesondere seine Anwaltskorrespondenz mit arabischen Staaten und nach Russland unbefugt mit verfolgt wird.

Vorausgegangen war eine sieben Stunden währende Verhandlung im Verwaltungsgericht, an der auch BND-Mitarbeiter teilnahmen. Er wird nunmehr das Verfahren ans Bundesverfassungsgericht herantragen, um seinem staatsbürgerliches Interesse an einem Ende solch uferloser Schnüffelei Genüge zu tun. ++ (gh/mgn/01.06.14 – 151)

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Santa Barbara/Köln, 16. November 2013 (ADN). Keiner weiß, was er verbrochen hat, wenn man ihn urplötzlich nicht ins Flugzeug steigen lässt, von dort rausholt oder gar verhaftet. Das erklärte die Journalistin und Publizistin, Dr. Michaela Haas, im Deutschlandfunk am Sonnabend. Die ehemalige Chefin des ARD-Kulturweltspiegels, die jetzt für diverse deutsche und US-amerikanische Publikationen tätig ist und seit sieben Jahren zwischen zwei Kontinenten – Amerika und Europa – pendelt, sieht eine wachsende Unsicherheit unter den Journalisten. Die Gefahr, die Meinungsfreiheit zu verlieren, nehme deutlich zu. Das Beispiel des Schriftstellers Ilja Trojanow, dem der Flug nach USA verweigert wurde, beweise das nachdrücklich. Das führe dazu, dass viele Berufskollegen ihr Verhalten in der Öffentlichkeit verändern. Der PEN habe jüngst festgestellt, ein Drittel der medialen Akteure haben ihr Auftreten in sozialen Netzwerken modifiziert, unterzeichnen weniger Petitionen und schreiben nur noch selten offene Briefe. Die existenziellen Unwägbarkeiten und beruflichen Risiken hätten sich unter USA-Präsident Barack Obama am rigidesten entwickelt. So sei beispielsweise die Dokumentarfilmregisseurin Laura Poitras in den vergangenen sechs Jahren oft von Sicherheitskräften festgehalten, ihr Handy und Laptop aus unbekannten Gründen beschlagnahmt worden.

Ilja Trojanow hatte sich kürzlich selbst dezidiert zu den gegen ihn praktizierten Schikanen und Einschüchterungsversuchen geäußert. Gegenüber Spiegel online wies er auf das völlige Ungleichgewicht der Reisebestimmungen und -praktiken der USA und der Bundesrepublik Deutschland hin. Ihm sei bekannt, dass das Auswärtige Amt keine Einflussmöglichkeit hat. „Die wenigsten Leute wissen vielleicht, dass es eine sehr einseitige Einreisepolitik gibt. Denn die Amerikaner können ja ohne jedwede Formalität bei uns einreisen.“ Grundlos deutschen Bürgern, die Einreise in die USA zu verwehren, aber Amerikaner völlig frei nach Deutschland kommen zu lassen, gebe zu mehr als Verwunderung Anlass. „Was soll ich von Deutschland erwarten, wenn nicht einmal die Bundeskanzlerin in der Lage ist, die unglaublich skandalösen Vorgänge zu thematisieren“, die durch Snowden publik geworden sind. Als positives Gegenbeispiel nannte er die Reaktion der in ähnliche Lage gekommenen brasilianischen Staatspräsidentin Dilma Rousseff, die auf der UNO-Vollversammlung schärfste Proteste vorgebracht und Gegenmßnahmen ergriffen hat.
Von Zeit.online befragt erklärte Trojanow, die Tatenlosigkeit der Bundesregierung mache ihn wütend. „Und ich als deutscher Staatsbürger fühle mich angesichts dieser in ihrem Umfang ja immer noch nicht überschaubaren Überwachungssysteme in meinen Rechten absolut angegriffen. Eine Bundesregierung, die einen Eid geschworen hat, diese Verfassung zu schützen und überhaupt nichts unternimmt, halte ich für mehr als skandalös. Das ist ein richtiger Verrat am eigenen Volk.“ ++ (me/mgn/16.11.13 – 314)

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Zürich, 29. Oktober 2012 (ADN).  Die scharfen Angriffe bundesdeutscher Politiker, Medien und Behörden gegenüber der Schweiz, deren Steuersystem und ihr Bankkundengeheimnis sind nicht nur anmaßend, sondern stellen Versuche dar, das Alpenland nach deutschem Gusto umzugestalten. Ziel ist es wohl auch, die Schweiz bei passender Gelegenheit leichter „anschließen“ zu können. Das schreibt die am Montag in Zürich herausgegebene, aktuelle Ausgabe der Wochenzeitung „Zeit-Fragen“. Einen solchen „Anschluss“ dürfe man sich nicht nur wie einst denjenigen Österreichs im Jahre 1938 vorstellen. Auch eine Mitgliedschaft in der EU würde einem solchen Anschluss durchaus gleichkommen. 

Der Presseartikel geht auf die Kritik des Präsidenten des deutschen Bundesfinanzhofes auf dem 35. Deutschen Steuertag in Hamburg vor wenigen Tagen am Vorgehen der von den Finanzämtern eingesetzten sogenannten Außenprüfer ein. Nach Auffassung von Präsident Rudolf Mellinghoff  sollen diese Finanzamts-Mitarbeiter eigentlich nur die Höhe einer etwaigen Steuerpflicht kontrollieren. Sie besäßen in Deutschland jedoch mehr Rechte als Steuerfahnder, die Straftaten aufdecken sollen.  Wenn es zudem zu einem Informationsaustausch zwischen Außenprüfern und der Steuerfahndung komme, übergehe man ganz klammheimlich die Rechte der Bürger.  Während Bürger im Veranlagungsverfahren Mitwirkungspflichten hätten, steht ihnen im Strafverfahren ein Schweigerecht zu. Dort müsse sich niemand selbst belasten und es gelte die Unschuldsvermutung. Der höchste bundesdeutsche Steuerrichter forderte, dass einer solchen Vermischung mit großer Entschiedenheit entgegengetreten werden müsse. Andernfalls bestehe die Gefahr, Staatsbürger unzulässig zu kriminalisieren.

Mellinghoff  äußerte sich weiterhin sehr ablehnend zum Ankauf  von CD’s mit Daten von Schweizer Bankkunden durch bundesdeutsche Administrationen. Es sei ein „unerträgliches Spitzeltum entstanden.“ Diese Warnungen des obersten deutschen Richters in Steuerangelegenheiten und weitere Ausführungen der bundesdeutschen Steuerberater müssen nach Ansicht der Wochenzeitung sehr ernst genommen werden. „Sie weisen darauf hin“ – so führt Blatt weiter aus -,  „dass der deutsche Staat immer weniger ein Bürgerstaat ist. Statt dessen nehmen wie in der Despotie nicht nur die aggressiven Akte gegen andere Staaten und Völker zu, sondern auch die Versuche, die Staatsgewalt gegen die eigenen Staatsbürger in Stellung zu bringen.  Das heisst aber, dass in Deutschland alle Alarmglocken geläutet werden müssen, weil die Grundlagen des Grundgesetzes, nämlich das Demokratie- und Rechtsstaatsprinzip, von Personen, die ihre Amtsgewalt missbrauchen, nicht mehr geachtet werden.“ Kluge Köpfe hätten diese Entwickung schon seit Jahren vorausgesagt. Jetzt gehe es  immer direkter gegen die Bürger und deren ganz konkrete Rechte. ++ (dk/mgn/29.10.12 – 208)

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