Archive für Beiträge mit Schlagwort: Staatsbürgerschaft

Frankfurt am Main, 2. Oktober 2014 (ADN). Den Personalausweis einziehen und gegen ein Ersatzdokument austauschen. Darin sehen Spitzenvertreter der deutschen Behörden das wirksamste Mittel, um potentielle IS-Kämpfer an der Ausreise aus der Bundesrepublik Deutschland (BRD) in den Nahen Osten zu hindern. Darüber berichtet die „Frankfurter Allgmeine Zeitung“ (FAZ) am Donnerstag in Schwerpunktbeiträgen. 

„Solange ein Dschihad-Verdächtiger die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt und damit mindestens einen Personalausweis, bleibt er schwer zu fassen. Er kann mit dem Auto oder dem Bus von Solingen ohne Grenzkontrollen nach Amsterdam oder Paris fahren und mit dem Personalausweis Richtung Türkei fliegen. Jemanden den Personalausweis zu entziehen, ist gesetzlich nicht vorgesehen. Wer in Deutschland lebt, ist verpflichtet, sich mit diesem Dokument ausweisen zu können. Nähme der Staat es ihm weg, triebe er ihn in die Illegalität.“

Mit solchen, überprüfungsbedürftigen Formulierungen legt die FAZ nicht nur ein gerade brennendes Akutproblem auf den Tisch, sondern sticht mittenhinein in eine seit Jahrzehnten schwelende Wunde des deutschen Staatsbürgerschaftsrechts. Grund ist laut FAZ die Resolution der Vereinten Nationen Nummer 2178 vom 24. September dieses Jahres, die rechtlich verbindlich ist und wirksame Grenzkontrollen anhand von „Identitäts- und Reisedokumenten“ vorsieht. Daraus ergebe sich eine Pflicht, vielen Gesprächen und Verhandlungen über Änderungen des Staatsbürgerschaftsrechts, des Pass- und des Personalausweisgesetzes endlich Taten folgen zu lassen. Ein führender Innenpolitiker wird mit der Feststellung zitiert „Wir können diese Resolution nicht einfach knicken, lochen und abheften.“ ++ (../mgn/02.10.14 – 274)

http://www.adn1946.wordpress.com, e-mail: adn1946@gmail.com, Redaktion: Matthias Günkel (mgn), adn-nachrichtenagentur, SMAD-Lizenz_Nr. 101 v. 10.10.46

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Berlin/Frankfurt am Main, 30. April 2014 (ADN). Staatsangehörigkeitsrecht ist in der Demokratie Recht besonderen Ranges. Es definiert den Souverän. Mit diesen beiden Sätzen eröffnet Prof. Peter Graf Kielmannsegg von der Universität Mannheim seinen unter der Überschrift „Abschied von uns selbst“ stehenden Artikel  über das weitere Vermurksen der juristischen Dominante eines Staatskonstrukts in der Mittwoch-Ausgabe der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ (FAZ). Wir seien gerade dabei, den Souverän umzudefinieren. Einer großen eingewanderten Minderheit solle das vererbliche Recht verliehen werden, Deutsche zu werden und zugleich ihre Herkunftsstaatsangehörigkeit beizubehalten. „Man modernisiere das Staatsangehörigkeitsrecht, heißt es.“ Der Pass mutiere möglicherweise zu einer Art Berechtigungsschein wie Gewerbeerlaubnis oder Rentenbescheid. „Staatsbürgerschaft, ernst genommen, bedeutet aber nicht nur, Rechte gegen das Land und in dem Land zu haben, dessen Bürger man ist. Es bedeutet im Kern, Mitverantwortung für dieses Land zu übernehmen, “ schrebt der Politikwissenschaftler. Es gehe um das Recht, in einem Gemeinwesen über öffentliche Angelegenheiten mitzubestimmen, das unbedingte Heimatrecht, dass das Gemeinwesen seinen Bürgern gewährt. Die Schutzzusage, die es ihnen macht, könne vernünftigerweise nicht ohne ein korrespondierendes Bewusstsein des Bürgers von eben dieser Mitverantwortlichkeit für das Geschick des Landes gedacht werden. Dieses Bewusstsein setze wiederum voraus, dass der Bürger sich dem Gemeinwesen zugehörig weiß und in ihm „sein Land“ sieht.

„Auch wenn Demokratien nicht wirksam einfordern können, dass ihre Bürger ihre staatsbürgerlichen Rechte im republikanischem Geist verstehen, sollten sie doch wissen: Wenn sie dieses Ideal durch Gleichgültigkeit aufkündigen, es gar demonstrativ negieren. beschädigen sie sich selbst im Kern. Denn sie sind auf ein solches Leitbild elementar angewiesen“, gibt Graf Kielmannseg zu bedenken. Mit der Mehrfach-Staatsangehörigkeit gehe in der Tendenz die republikanische Idee zu Bruch.  Eine zweite Staatsangehörigkeit diene in der Regel allein praktischen Interessen.     ++ (me/mgn/30.04.14 – 119)

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Berlin, 16. Februar 2014 (ADN). Eine ausländische Mutter sucht sich ein deutsches Maskulin und bietet ihm Geld, damit es die Vaterschaft für das Kind anerkennt. Das hat sich als gesetzeskonformes Geschäftsfeld erwiesen, nachdem Gegenaktionen der Behörden vom Bundesverfassungsgericht Ende Januar dieses Jahres für verfassungswidrig erklärt wurden.

Nun gibt es kein Halten mehr. Profis vermitteln solchen Müttern mittellose Männer – oft Obdachlose – , mit denen das vereinbart wird. Unterhaltszahlungen brauchen und können sie ohnehin wegen ihrer prekären sozialen Lage nicht leisten. Im Gegenzug bekommen sie Bargeld auf die Hand, nicht selten mehrere tausend Euro. So ergeben sich für zwei sozial benachteiligte Gruppen Vorteile: Dem Kind wird die bundesdeutsche „Staatsbürgerschaft“ zuerkannt. Daraus folgt ein gesicherter Aufenthaltsstatus der aus dem Ausland stammenden Mutter.  Zudem verbessert der verarmte deutsche Neuvater seine Existenzlage erheblich.

Obwohl ein Hamburger Anwalt den juristischen Stein ins Rollen gebracht hat, erweist sich Berlin wieder einmal als innovatives Experimentierfeld. Bis März 2011 meldete die Innenverwaltung 360 Verdachtsfälle. Der Missbrauchsverdacht wurde administrativ verfolgt. Der Stadtbetirk Marzahn-Hellersdort stellte dafür eigens einen Verwaltungsjuristen ein, der die Praxis anfechten sollte. Nun wird er arbeitslos, denn die Akten werden gänzlich geschlossen. Befürchtet wird, dass sich die Methode in Windeseile in „Fachkreisen“ herumspricht und massenweise in die Alltagspraxis überführt wird. ++ (so/mgn/16.02.14 – 047)

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Leipzig, 4. Dezember 2013 (ADN). Ein französischer Publizist wurde am Mittwoch in Leipzig aus dem Saal 247 des örtlichen Amtsgerichts gewiesen. Trotz seines Hinweises auf seine französische Staatsbürgerschaft und seine journalistische Tätigkeit wurde der Franzose ohne erkennbaren äußeren Anlass von Richterin Seitz aus dem Verhandlungsraum geschickt, nachdem sie seine Identitätsdaten protokolliert hatte.
Es blieb nicht die einzige Merkwürdigweit in dem Ordnungswidrigkeitsverfahren, bei dem eigentlich der Vorwurf eines Verkehrsdelikts zur Debatte stehen sollte. Seitz verweigerte dem „Angeklagten“ neben dem Nachweis ihrer Legitimation als staatliche Richterin die Aufnahme zahlreicher Aussagen und Feststellungen im Protokoll. Aufgrund fehlender Publikumsplätze konnten einige am Verfahren interessierte Bürger nicht teilnehmen. Sie wurden auf Anordnung der Richterin von einem halben Dutzend uniformierten Justizbeamten aus dem Saal gedrängt. Weiteren anwesenden Pressevertretern wurden Informationen vorenthalten bis hin zu Vor- und Nachnamen. Die Auskunft lautete, man möge sich an die Pressestelle des Gerichts wenden. Diese wiederum war ganztätig geschlossen.

Ähnliches hatte sich bereits vor einigen Monaten im Amtsgericht Gera abgespielt. Dort kam es letztlich gar nicht zu einer Verhandlung. Sie wurde abgesagt. Ebenfalls wurden Hintergrundinformationen vorenthalten. Als Journalisten deswegen den Pressesprecher des Gerichts kontaktieren wollten, wurde ihnen kurzerhand von der Gerichtspräsidentin Hausverbot erteilt.

Inzwischen häufen sich solche und ähnliche Vorfälle in bundesdeutschen Justizstellen. Das bürgerschaftliche Engagement der Bevölkerung und das zunehmende Interesse der Zivilgesellschaft an den internen Vorgängen von Justiz und Behörden irritiert die die dort Tätigen immer öfter. ++ (ju/mgn/04.12.13 – 332)

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Sofia, 21. September 2013 (ADN). Ausländer, die in die bulgarische Wirtschaft mindestens zwei Millionen Lewa investieren, können einen bulgarischen Pass beantragen und damit die Staatsbürgerschaft des Balkanlandes erwerben. Wie die monatlich erscheinende Publikation „Bulgarisches Wirtschaftsblatt und Südeuropäischer Report“ in ihrer September-Ausgabe weiter berichtet, haben die bulgarischen Sozialisten (BSP) einen entsprechenden Gesetzentwurf ins Parlament eingebracht. Aufgrund des derzeitigen Wechselkurses sind das umgerechnet etwas mehr als eine Million Euro. Gegenwärtig entspricht 1 Lewa 0, 51 Euro.

Der bisherigen Regelung zufolge sind für die Zuerkennung der bulgarischen Staatsbürgerschaft nur eine Million Lewa erforderlich. Allerdings sind mehrere Bedingungen daran geknüpft. Wenn beispielsweise der Betrag in ein „zertifiziertes Prioritätsprojekt“ fließt oder als sogenannte A-Klassen-Investition eingestuft wird, kann sich der Investor nach Ablauf einer Jahres um einen bulgarischen Pass bemühen. ++ (st/mgn/21.09.13 – 258)

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Stuttgart/Leipzig, 18. April 2012 (ADN). Mit 26 Prozent Einwohnern mit Migrationshintergrund hat das deutsche Bundesland Baden-Württemberg den höchsten Anteil in der Bundesrepublik Deutschland (BRD). Bei der jungen Generation liegt der Anteil noch höher. Beispielsweise haben sechs von zehn Kindern in der Landeshauptstadt Stuttgart Migranten als Eltern. Diese Zahlen wurden bei einer im Rundfunk übertragenen Podiumsdiskussion aus dem Stuttgarter Rathaus am heutigen Mittwoch genannt. Oberbürgermeister Manfred Schuster erklärte dazu, dass aus diesen Gründen gezielt mehr neue Angestellte und Beamte mit Migrationshintergrund für den öffentlichen Dienst gewonnen werden sollen. Verschämt gibt er erst am Schluss der Veranstaltung zu, dass ein Ziel von 40 Prozent Auszubildenden mit Migrationshintergrund für eine Tätigkeit in der Stuttgarter Stadtverwaltung angepeilt wird. Nötig seien wesentlich mehr Migranten als Führungskräfte in öffentlichen Ämtern. Derzeit seien solche Mitarbeiter fast ausschließlich nur im öffentlichen Niedriglohnsektor zu finden, wo sie zum Beispiel als Müllwerker oder Friedhofsarbeiter tätig sind.  Das Stadtoberhaupt begründete den angestrebten personellen Wandel damit, dass Stuttgart sich als internationale und integrative Metropole begreift. Mitarbeiter, die mehrsprachig ausgebildet sind, seien deshalb in der städtischer Verwaltung – schon wegen der besseren Kommunikation – höchst willkommen.

Die Landesministerin für Integration Baden-Württembergs, Bilkay Öney, forderte, mehr Steuerbeamte, Standesbeamte und Polizisten aus Einwandererfamilien zu rekrutieren. Sie hatte bereits vor einigen Wochen erklärt, mit einer Reihe von Erlassen, die Einbürgerungsverfahren für solche Bevölkerungsgruppen zu vereinfachen und zu beschleunigen. Notfalls nehme man dabei auch die Mehrstaatlichkeit von qualifizierten Arbeitskräften in Kauf, wenn die normalerweise geforderte Entlassung aus der ursprünglichen Staatsbürgerschaft sich als zu kompliziert erweise. Das betreffe beispielsweise die Herkunftsstaaten Irak, Jemen und Angola.

Die Staatssekretärin im Bundesinnenministerium, Cornelia Rogall-Grothe, wies auf das gemeinsame Interesse von Bund und Ländern hin, mehr Migranten im öffentlichen Dienst zu beschäftigen. Das sei zwar schwierig wegen der fehlenden familiären Vorbildwirkung der potentiellen Anwärter, jedoch bestehe darin ein wichtiger Teil des „Nationalen Aktionsplans Integration“. Die Festsetzung einer Migranten-Quote lehnten die Diskussionsteilnehmerin einhellig ab. Die aus Italien stammende Teamleiterin im Wohnungsamt Stuttgart, Francesca Moschella, erklärte, dass die Leistung zähle, nicht Quote oder Herkunft.

Die generellen Fragwürdigkeiten und Ungereimtheiten der BRD-Staatsbürgerschaft standen bei der Veranstaltung nicht zur Debatte. Welche skurrilen Phänomene die Ignoranz dieses fundamentalen Problems im administrativen Alltag hervorbringt, belegt ein Pressebeitrag unter dem Titel „Kafkaeske Bürokratie“ am vergangenen Wochenende in der „Leipziger Volkszeitung“. In dem geschilderten Fall wird der Familie eines vor fünf Monaten Neugeborenen vom Standesamt der Stadt Leipzig die Geburtsurkunde verweigert. Der Vater Zakarya El-Liazidi, ein gebürtiger Marokkaner, ist seit drei Jahren BRD-Bürger und arbeitet nach Studienabschluss als Wissenschaftler am Institut für Orientwissenschaften. Er erhielt zunächst die Auskunft, seiner eigenen Geburtsurkunde aus dem Heimatland mangele es an der notariellen Beglaubigung. Den betroffenen Eltern, denen bereits vor knapp zwei Jahren ein Töchterchen geboren wurde und dessen admiminstrative Registratur seinerzeit keinerlei Probleme bereitete, erteilte das Standesamt die verwirrende Auskunft: „Die Vorschriften im internationalen Urkundenverkehr ändern sich ständig. Was vor zwei Jahren galt, kann heute schon ganz anders sein.“ Die bürokratische Odyssee ist bis heute nicht beendet, das Schildbürgertum in Leipzig treibt weitere neue Blüten. ++ (in/mgn/18.04.12 – 113)