Archive für Beiträge mit Schlagwort: Staatshaftung

Berlin, 11. April 2014 (ADN). 57 Prozent der Polizisten in Nordrhein-Westfalen erstatten gegenüber ihren Behördenleitungen keine Anzeige mehr, wenn sie in gewalttätige Aktionen verstrickt worden sind. Das erklärte der stellvertretende Bundesvorsitzende der Polizei-Gewerkschaft, Arnold Plickert, am Freitag im Deutschlandfunk. Es breite sich Resignation aus, weil die Ordnungshüter weder von ihren eigenen Führungshierarchien als auch von der Justiz im Stich gelassen werden.  Die Zeichen wachsenden Legitimations- und Rechtfertigungsdrucks mehren sich und wurden jüngst von einer jungen Polizistin in der Gewerkschaftszeitung „Deutsche Polizei“ deutlich artikuliert.  Die 30jährige Tania Kamburi hatte Folgendes verlauten und veröffentlichen lassen: „Es kann nicht sein, dass wir als Polizebeamte kaum mehr Rechte haben und fürchten müssen, bei jeder rechtmäßigen Maßnahme, bei der wir uns gegenüber straffälligen Migranten durchsetzen müssen, sei es auch mit körperlicher Gewalt, sanktioniert zu werden. Es kann nicht sein, dass solche Menschen, die das Grundgesetz nicht achten und eine illegale Parallelgesellschaft, die in jeder Hinsicht autark ist, geschaffen haben, hier tun und lassen können,. was sie wollen, weil sie nicht auf den deutschen Staat angewiesen sind.“

Der bedenkenswerte Zerfall des inneren bundesdeutschen Sicherheitsaaparates könnte durchaus weitere, noch besorgniserregendere Hintergründe haben.  Die Polizei verliert augenscheinlich auch bei anderen noch größeren Bevölkerungsgruppen an Rückhalt und Glaubwürdigkeit, weil sie des bundesdeutschen Paragraphen-Dschungels geistig nicht mehr Herr wird und ihr die Orientierung im gesellschaftlichen Chaos eines seit Jahrzehnten nicht souveränen und unabhängigen Staatsgebildes abhanden  gekommen ist.  Dass das Grundgesetz keine vom Volk verabschiedete Verfassung ist, sondern bis heute eine von den alliierten Siegermächten abgenickte administrative Notverordnung,  hat so mancher Polizist noch nicht begriffen. Allein der Status als „Beamter“, der gerne herausgekehrt wird, ist dadurch außerordentlich strittig.  Ordnungswidrigkeitsgebühren, Bußgelder und sogar Haftbefehle werden vollzogen, obwohl solche in der Regel weder von Richtern noch von Staatsanwälten unterschriebenen Papiere gar nicht rechtswirksam sind.  Keiner will Staatshaftung per Unterschrift übernehmen, weil er dafür persönlich verantwortlich gemacht werden kann.  Hilflos müssen sich die Polizisten häufig von klugen und informierten Bürgern sagen lassen, dass ihr Tun und Lassen einer legalen Grundlage entbehrt.  Auch wer die verbale Allzweckwaffe „Rechtsextremismus“ zieht, steht nach wenigen Rechtfertigungsversuchen immer häufiger sprachlos und ohne zugkräftiges Argument da. Die Polizei ist zwischen die Mühlsteine von rat- und kenntnisloser  Verwaltungsbürokratie und kluger, engagierter Bürgergesellschaft geraten.   ++ (ip/mgn/11.04.14 – 101)

http://www.adn1946.wordpress.com, e-mail: adn1946@gmail.com, Redaktion: Matthias Günkel (mgn)

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Berlin, 30. Januar 2014 (ADN). Rund 90.000 Hafttage müssen in der Bundesrepublik Deutschland (BRD) pro Jahr entschädigt werden, weil angeklagte Bürger durch Fehlurteile der Justiz unschuldig im Gefängnis gesessen haben. Das teilte der CDU-Bundestagsabgeordnete Wolfgang Bosbach am Mittwochabend in der ARD-Fernsehdiskussion „Sind Justizirrtümer wirklich Ausnahmen ? – Jahre hinter Gittern“ mit. Er gestand ein, dass es sich angesichts der hohen Zahl unschuldig Verurteilter nicht um Einzelfälle, sondern um ein Systemversagen handelt. Als Lösungsvorschlag für die seit Jahrzehnten bestehende Misere nannte er eine neue Kodifizierung des Staatshaftungsrechts. Derzeit sei es versteckt und nur „verstreut in einzelnen Paragraphen“ zu finden. Wesentlich deutlicher formulierte die ehemalige Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin das besorgniserregende, im Justiz- und Polizeiapparat herrschende Dilemma. Angesichts der Tatsache, dass es pro unschuldig hinter Gittern verbrachtem Tag nur 25 Euro Entschädigung gebe, handele es sich um eine klare Verletzung der Menschenrechte. Hinzu kämen nämlich noch die kaum ermessbaren Nicht-Vermögensschäden wie gravierende Nachteile im Beruf, in der Familie und bei der Wohnungssuche, die an den Betroffenen meist lebenslänglich kleben bleiben.

Zum Vergleich zu den lächerlichen Entschädigungsbeträgen für unberechtigten Freiheitsentzug wurde das Reiserecht bemüht. Wenn jemandem durch den Tourismus-Veranstalter der Urlaub vermiest wird, erhält er im Durchschnitt eine Entschädigung von 75 Euro pro Tag.
Auf noch gigantischere Diskrepanzen wies der ehemalige Vorsitzende Richter am Landgericht Frankfurt am Main, Heinrich Gehrke, hin. Auch wenn ein unschuldig hinter Gitter Gekommener mit 100 Euro entschädigt werden würde, sei es längst nicht genug. In Amerika würde ein derart der Freiheit Beraubter mit Summen bis in den Millionen-Bereich bedacht.

Aufhänger der Debatte war das Schicksal von Harry Wörz aus Baden-Württemberg, der vier Jahre und sechs Monate unschuldig im Gefängnis saß. Er war durch ein Komplott der Pforzheimer Polizei, einseitige Ermittlungen und schlampiges Agieren der Staatsanwaltschaft in einem strafrechtlichen Verfahren rechtskräftig zu elf Jahren Haft verdonnert worden. Erst als die eigentlichen Drahtzieher des Tötungsdelikts übermütig wurden und gegen den Unglücklichen noch einen Schadenersatzanspuch in Höhe von 300.000 DM geltend machen wollten, flog erst im folgenden zivilrechtlichen Verfahren das von der Polizei- und Justizbürokratie errichtete Lügengebäude wie ein Kartenhaus zusammen. Jetzt ist Wörz zwar frei, aber ein physisch und psychisch gebrochener Mann, der seiner Arbeit, Gesundheit und Familie verlustig gegangen ist. Um ihn als Opfer kümmert sich in dem ageblichen Rechtsstaat Bundesrepublik keiner. Noch schlimmer findet Wörz, der selbst an der Diskussion teilnahm, dass nach den wirklichen Tätern des ihm ursprünglich angelasteten Verbrechens nicht mehr gesucht wird. Die Ermittlungen gegen die unter Verdacht stehenden Polizeibeamten wurden eingestellt. ++ (mr/mgn/30.01.14 – 030)

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Berlin/Gotha, 23. Oktober 2013 (ADN). Im Gedächtnis des deutschen Volkes wird offenbar die Mahnung an die Verluste und Schäden am Kulturerbe bewusst gelöscht, die Kriege anrichten. Das erklärte Irina Antonowa, Präsidentin des Puschkin-Museums Moskau, am Mittwoch im Rundfunk. Hitler-Deutschland habe im Zweiten Weltkrieg in der Sowjetunion 427 Museen, mehr als 4.000 Bibliotheken und Kulturdenkmäler wie das Zarenschloss Petershof zerbombt. Deutschland gebe bis heute keine Auskunft, wo sich von den Deutschen während des Krieges geraubte Kunstschätze befinden. In Dresden sei ihr zudem aufgefallen, dass offenbar alle Hinweise auf die Rückgabe von Kunstwerken und die Arbeit russischer Restauratoren entfernt wurden. „Auch deshalb bin ich der Meinung, dass die Haager Konvention zum Schutz des Kulturerbes geändert werden muss. Sie genügt schon lange nicht mehr den Ansprüchen der modernen Welt,“ sagte sie im Deutschlandfunk (DF). Die Konvention solle nur um einen Satz ergänzt werden. Er laute: „Ein Land haftet mit seinen eigenen Kunstschätzen für den Schaden, den es dem Kulturerbe einer anderen Nation.“

Antonowa ist seit mehr als 60 Jahren international hoch anerkannte Kunstexperin und respektierte Chefin des Puschkin-Museums. Die 92jährige war dabei, als 1945 Kunstwerke aus der Dresdner Gemäldegalerie in Moskau eintrafen. Sie hatte am vergangenen Wochenende an der feierlichen Wiedereröffnung des aufwendig sanierten Schlosses Friedensstein und seiner neugeordneten Kunstsammlungen im thüringischen Gotha teilgenommen. ++ (ku/mgn/23.10.13 – 290)

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