Archive für Beiträge mit Schlagwort: Stadt Leipzig

Leipzig, 17. Dezember 2014 (ADN). Höchst fehlerhafte Sachbearbeitung und grob mangelhafte Organisation im Rechtsamt der Stadtverwaltung Leipzig führten zum Verkauf fremder Häuser und Grundstücke – sogenannter „Herrenloser Häuser“. Das ist jedoch nicht strafbar. Zu dieser Schlussfolgerung gelangt Richter Rüdiger Harr vom Landgericht Leipzig am Mittwoch bei der Urteilsverkündung in einem langwierigen Strafprozess gegen drei ehemalige Mitarbeiter des Rechtsamtes und eine Rechtsanwältin, die vom Rechtsamt als sogenannte gesetzliche Vertreterin bestellt worden war. Eine Verurteilung hätte es nur bei nachgewiesenem Vorsatz und systematisch strafbarem Vorgehen geben können. Die Staatsanwaltschaft habe nicht einmal bedingten Vorsatz oder auch billigende Inkaufnahme von Unrecht belegt. Angesichts des hohen Arbeitsanfalls und der knappen Personaldecke im Rechtsamt sei mit Defiziten zu rechnen gewesen. Dass konkrete Arbeitsanordnungen und Dienstanweisungen nicht da waren, habe begünstigend gewirkt. „Die Struktur war wohl sehr hierarchisch geprägt“, so Harr. Zudem sei das Rechtsamt ein Amt mit vielfältigen Aufgaben in „stürmischen Zeiten“ gewesen. Die Fehler dürften zwar nicht bagatellisiert werden, aber für ein Strafurteil reichten sie eben nicht aus. Sie seien eher geeignet, Schadenersatzansprüche geltend zu machen. Keiner der Angeklagten habe sich bereichert. Insoweit fehle auch das Motiv. Auf gar keinen Fall handelt es sich um Korruption, betonte Harr. Die Angeklagten wurden allesamt „in vollumfänglichen Maße“ freigesprochen.

Das Strafverfahren war vor rund drei Jahren in Gang gekommen, nachdem Medien mehrfach über den unrechtmäßigen, von der Stadt Leipzig veranlassten Verkauf von Immobilien berichteten. Danach häuften sich die Verdachtsfälle, in denen das städtische Rechtsamt private Grundstücke verkaufte oder zum Verkauf freigab, indem es für die betreffenden Immobilien gesetzliche Vertreter bestallte. Das geschah sogar dann, wenn die wirklichen Eigentümer bekannt waren. Zudem wurde zumeist keine gründliche Erbenermittlung betrieben. Dass dazu keine Pflicht der Verwaltung besteht, darauf beriefen sich sowohl die Mitarbeiter des Rechtsamtes als auch gesetzliche Vertreter – meist Rechtsanwälte. Seit Bekanntwerden der zwielichtigen Praktiken stieg die Zahl der auf diese Weise von juristischen Dilettanten im Rechtsamt Leipzig in den vergangenen zwei Jahrzehnten verhökerten „Herrenlosen Häuser“ in Leipzig auf  700 bis 800. Nach vorherrschender Meinung der Justiz ist die Mehrzahl dieser Unrechtstaten ohnehin verjährt. Deshalb wurden exemplarisch fünf weitgehend aktuelle Fälle verhandelt.

Der Verband Deutscher Erbenermittler (VDEE) bestätigt, dass es in Sachsen keine gesetzliche Erbenermittlungspflicht gibt. Das betreffe im Übrigen fast alle Bundesländer außer Baden-Württemberg und Bayern. Der Verband, der darin eine erhebliche Verletzung von Artikel 14 Grundgesetz (GG) sieht,  bemängelt das in einem an die Bundesregierung gerichteten Forderungspapier.

Die Anklageseite in dem Leipziger Strafverfahren, namentlich Oberstaatsanwalt Ricardo Schulz, erklärte, dass seine Behörde nummehr prüft, ob Revision beim Bundesgerichtshof einzulegen ist. Dies müsse innerhalb der Frist von einer Woche geschehen. ++ (kr/mgn/17.12.14 – 350)

http://www.adn1946.wordpress.com, e-mail: adn1946@gmail.com, Redaktion: Matthias Günkel (mgn), adn-nachrichtenagentur, SMAD-Lizenz-Nr. 101 v. 10.10.46

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Leipzig, 16. Oktober 2014 (ADN). In dem Prozess um sogenannte „Herrenlose Häuser“ wurde am Donnerstag die Anklage verlesen. Der Auftakt des Verfahrens gegen Mitarbeiter des Rechtsamtes der Stadt Leipzig hatte in der vergangenen Woche stattgefunden. Für die Hauptverhandlung sind fünf Termine bis zum Dezember dieses Jahres im Landgericht Leipzig angesetzt. 

Den Angeklagten aus der Stadtverwaltung wird vorgeworfen, in den vergangenen Jahren Privathäuser und Grundstücke verkauft zu haben, ohne die wirklichen Eigentümer zu ermitteln und zu involvieren. Die ihnen gehörenden Gebäude waren zu „Herrenlosen Häusern“ deklariert worden. Beispielhaft wird vor dem Landgericht über derartige Vorgehensweisen bei fünf Leipziger Immobilien verhandelt. Insgesamt haben 784 Liegenschaften in Leipzig unrechtmäßig den Eigentümer gewechselt.  Beobachter bezeichnen dies allerdings nur als die Spitze eines Eisberges. Der Rechtsstreit wird unter dem Dachvorwurf der Korruption in drei Tatkomplexen ausgetragen: illegitime Bestallung gesetzlicher Vertreter, Veruntreuung von Zinsen und Nichtberechnung von Verwaltungsgebühren.

Neben dem Vortrag der Anklageschrift stand die die Vernehmung des ersten Zeugen im Vordergrund. Als Leiter des Rechnungsprüfungsamtes der Stadt Leipzig hatte Thomas Hilschenz im Auftrag des Oberbürgermeister die mysteriösen Grundstücksgeschäfte zu untersuchen und die ersten Prüfberichte zu erstellen. Dazu entstand ein Katalog von 38 Prüfkriterien, mit deren Hilfe die Fälle unabhängig und neutral zu untersuchen waren und sind. Der Aussage des Zeugen zufolge ging es im Rechtsamt der Stadt Leipzig drunter und drüber. Es herrschte dauerhafte Unübersichtlichkeit und Chaos. Eigentümerrecherchen wurden nicht vorgenommen und die Vermarktung vieler der betroffenen Gebäude ist ungerechtfertigter Weise innerhalb von zehn Tagen an gesetzliche Vertreter übergeben worden. „Freiwillig wurde auf die Erhebung von Verwaltungsgebühren bei der Bestallung der gesetzlichen Vertreter verzichtet“, erklärte Hilschenz. ++ (eg/mgn/16.10.14 – 288)

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Leipzig, 17. Februar 2014 (ADN). Vor genau einem Jahr fand in der Stadt der Friedlichen Revolution Leipzig der zweite Wahlgang zur Wahl eines neuen Stadtoberhauptes statt. Nur rund 34 Prozent der Wahlberechtigten traten an die Urnen. Vor- und nachher wurden Grundregeln einer urdemokratischen Wahl verdrängt und missachtet. Diese Praxis bezeichnet Burkhard Jung von der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD) als „repräsentative Demokratie“. Das ist ein mit Paragraphen gespicktes, unüberschaubares, dem normalen Menschenverstand weit entrücktes Gestrüpp von Vorschriften. Nach diesem Reglement hat Jung sich vor einem Jahr von seiner Klientel und Interessenbruderschaft huldigen und küren lassen. Die Kandidaten der anderen Parteien hatten das Nachsehen, billigten aber das Verfahren. Die parteilosen und unabhängigen Einzelbewerber – sieben an der Zahl – waren von Vorneherein ausgesondert worden und wurden zur Wahl gar nicht erst zugelassen – weder für den ersten noch den zweiten Wahlgang. Einige der Separierten protestierten nicht nur, sondern legten Beschwerde bei der Landesdirektion Sachsen (LDS) ein. Es zeichnete sich ein mühsamer und qualvoller Treck durch das riesige sächsische Bürokratie-Kartell und die juristischen Instanzen ab. Angesichts dessen war Aufgeben verständlich. Zwei taten es nicht und traten eine hürdenreiche rechtspolitische Ochsentour an. Derzeit liegen ihre Klagen beim Sächsischen Oberverwaltungsgericht (OVG). All das entspricht dem vorgeschriebenen Gang der Dinge, die dem Rechtsstaat und seiner repräsentativen Demokratie wesenseigen sind. 

Plötzlich sollen diese Regeln nicht mehr gelten. „Amtsverweser“ Jung, der sich seit einem Jahr nur noch aufgrund seiner verblichenen Machtfülle der ersten Amtszeit Oberbürgermeister nennen darf, hat nämlich die Geduld verloren. In Deutschlands größter Boulevard-Zeitung hat er Ende Januar ankündigen lassen, er werde am 19. März – also in vier Wochen – vereidigt. Damit ignoriert er nicht nur die noch laufenden Widerspruchs- und Klageverfahren, sondern auch die fehlende Rechtskraft der Wahl. Jetzt sollen nicht einmal mehr die ohnehin fragwürdigen Regeln der von ihm stets vielgepriesenen repräsentativen Demokratie gelten. Jung frönt nun einer merkwürdigen Mixtur aus königlicher Allmacht und obrigkeitsstaatlicher Willkür.

Erste Signale für ein solches Ausscheren aus dem gesetzten Ordnungsrahmen gab es bereits. Mit einem vom OVG im November 2013 vorgeschlagenen Güte- und Vermittlungsverfahren, das von den Klägern begrüßt wurde, war die beklagte LDS nicht einverstanden. Ihr Rechtsreferent Daniel Rücker teilte dem 4. OVG-Senat am 4. Januar 2014 mit: „Die Durchführung eines Mediationsverfahrens wird seitens der Beklagten abgelehnt.“ Es mangelt also nicht nur an Rechtsbewusstsein, sondern auch an Gesprächsbereitschaft. Allerdings steckt auch dieses Elaborat mit der ablehnenden Erklärung voller Janusköpfe , denn Rücker hat das Schriftstück gar nicht unterschrieben und will scheinbar für die Konsequenzen nicht haften.  ++ (dk/mgn/17.02.14 – 048)

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Leipzig, 26. Juli 2012 (ADN). Behörden der Bundesrepublik Deutschland (BRD) sowie Angestellte des Landes Sachsen und der Stadt Leipzig haben unter Missachtung der Grund-, Bürger- und Menschenrechte die journalistische Arbeit der Nachrichtenagentur ADN abrupt abgebrochen und über mehrere Tage hinweg unterbunden. Die Redaktion wurde von der Polizei zu Unrecht verhaftet, in die Justizvollzugsanstalt (JVA) Leipzig gebracht und dort mehrere Tage festgehalten.  Stichhaltige Gründe für die Festnahme, die bei Weigerung mit Gewalt – unter Anlegen von „Handfesseln“ – sprich Handschellen – vorgenommen worden wäre,  konnten die involvierten Polizeikommissare Bernd Herrmann und Michael Müller nicht nennen.  Es fehlte sogar an einem schriftlichen und rechtswirksamen richterlichen Haftbefehl.

Opfer der ungwöhnlichen Repressalien war nicht nur die Presse- und Meinungsfreiheit. Damit wurden sogar die Gesetze der BRD,  die diese sich selbst verordnet hat, gebrochen. Die Staatsanwaltschaft Leipzig griff damit willkürlich und  brutal in ein laufendes bislang nicht abgeschlossenes juristisches Bußgeldverfahren um die Zahlung von 100 Euro ein, das derzeit beim Bundesgerichtshof (BGH) anhängig ist und in dem die Rückäußerung einer beteiligten Partei bis in die erste August-Dekade dieses Jahres im 2. BGH-Strafsenat erwartet wird.

Damit diese skandalösen Vorgänge nicht an die Öffentlichkeit gelangen, haben die sächsischen Sicherheitsorgane de facto eine Informationssperre verhängt. Sogar enge Angehörige eines betroffenen Journalisten wussten tagelang nichts über dessen Schicksal. Er konnte bei der Verhaftung und während des Gefängnisaufenthalts weder mit seinen Verwandten telefonieren noch einen Rechtsanwalt informieren, damit dieser dem Willkürakt entgegentreten konnte. Selbst die sofortige Konfrontation mit Dokumenten, mit der die Unrechtmäßigkeit der Aktion zu belegen war,  ließ bei den Polizisten, Justizangestellten und anderen beteiligten Personen, keinen Sinneswandel eintreten.  Sie argumentierten, lediglich die ihnen obliegenden, eng begrenzten Aufgaben zu erfüllen und verweigerten jeden Blick in die Unterlagen. Dazu gehörten neben den Papieren, die den konkreten Fall betrafen, auch der Wortlaut des Grundgesetzes (GG) und der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK), mit denen direkt vor Ort die Illegalität des Geschehens nachweisbar war.  Der menschenverachtende und pressefeindliche Spuk endete vor zwei Tagen mit Ablauf der in einem Schreiben der Leipziger Staatsanwaltschaft genannten Frist.  Eine unvollständige Kopie des Schriftstücks wurde dem Gefangenen erst rund zwei Tage nach der Inhaftierung ausgehändigt. Mit dem Willkürakt wurde bei der Agentur eine Nachrichtenblockade von fast zwei Wochen verursacht. ++ (pf/mgn/26.07.12 – 214)

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Stuttgart/Leipzig, 18. April 2012 (ADN). Mit 26 Prozent Einwohnern mit Migrationshintergrund hat das deutsche Bundesland Baden-Württemberg den höchsten Anteil in der Bundesrepublik Deutschland (BRD). Bei der jungen Generation liegt der Anteil noch höher. Beispielsweise haben sechs von zehn Kindern in der Landeshauptstadt Stuttgart Migranten als Eltern. Diese Zahlen wurden bei einer im Rundfunk übertragenen Podiumsdiskussion aus dem Stuttgarter Rathaus am heutigen Mittwoch genannt. Oberbürgermeister Manfred Schuster erklärte dazu, dass aus diesen Gründen gezielt mehr neue Angestellte und Beamte mit Migrationshintergrund für den öffentlichen Dienst gewonnen werden sollen. Verschämt gibt er erst am Schluss der Veranstaltung zu, dass ein Ziel von 40 Prozent Auszubildenden mit Migrationshintergrund für eine Tätigkeit in der Stuttgarter Stadtverwaltung angepeilt wird. Nötig seien wesentlich mehr Migranten als Führungskräfte in öffentlichen Ämtern. Derzeit seien solche Mitarbeiter fast ausschließlich nur im öffentlichen Niedriglohnsektor zu finden, wo sie zum Beispiel als Müllwerker oder Friedhofsarbeiter tätig sind.  Das Stadtoberhaupt begründete den angestrebten personellen Wandel damit, dass Stuttgart sich als internationale und integrative Metropole begreift. Mitarbeiter, die mehrsprachig ausgebildet sind, seien deshalb in der städtischer Verwaltung – schon wegen der besseren Kommunikation – höchst willkommen.

Die Landesministerin für Integration Baden-Württembergs, Bilkay Öney, forderte, mehr Steuerbeamte, Standesbeamte und Polizisten aus Einwandererfamilien zu rekrutieren. Sie hatte bereits vor einigen Wochen erklärt, mit einer Reihe von Erlassen, die Einbürgerungsverfahren für solche Bevölkerungsgruppen zu vereinfachen und zu beschleunigen. Notfalls nehme man dabei auch die Mehrstaatlichkeit von qualifizierten Arbeitskräften in Kauf, wenn die normalerweise geforderte Entlassung aus der ursprünglichen Staatsbürgerschaft sich als zu kompliziert erweise. Das betreffe beispielsweise die Herkunftsstaaten Irak, Jemen und Angola.

Die Staatssekretärin im Bundesinnenministerium, Cornelia Rogall-Grothe, wies auf das gemeinsame Interesse von Bund und Ländern hin, mehr Migranten im öffentlichen Dienst zu beschäftigen. Das sei zwar schwierig wegen der fehlenden familiären Vorbildwirkung der potentiellen Anwärter, jedoch bestehe darin ein wichtiger Teil des „Nationalen Aktionsplans Integration“. Die Festsetzung einer Migranten-Quote lehnten die Diskussionsteilnehmerin einhellig ab. Die aus Italien stammende Teamleiterin im Wohnungsamt Stuttgart, Francesca Moschella, erklärte, dass die Leistung zähle, nicht Quote oder Herkunft.

Die generellen Fragwürdigkeiten und Ungereimtheiten der BRD-Staatsbürgerschaft standen bei der Veranstaltung nicht zur Debatte. Welche skurrilen Phänomene die Ignoranz dieses fundamentalen Problems im administrativen Alltag hervorbringt, belegt ein Pressebeitrag unter dem Titel „Kafkaeske Bürokratie“ am vergangenen Wochenende in der „Leipziger Volkszeitung“. In dem geschilderten Fall wird der Familie eines vor fünf Monaten Neugeborenen vom Standesamt der Stadt Leipzig die Geburtsurkunde verweigert. Der Vater Zakarya El-Liazidi, ein gebürtiger Marokkaner, ist seit drei Jahren BRD-Bürger und arbeitet nach Studienabschluss als Wissenschaftler am Institut für Orientwissenschaften. Er erhielt zunächst die Auskunft, seiner eigenen Geburtsurkunde aus dem Heimatland mangele es an der notariellen Beglaubigung. Den betroffenen Eltern, denen bereits vor knapp zwei Jahren ein Töchterchen geboren wurde und dessen admiminstrative Registratur seinerzeit keinerlei Probleme bereitete, erteilte das Standesamt die verwirrende Auskunft: „Die Vorschriften im internationalen Urkundenverkehr ändern sich ständig. Was vor zwei Jahren galt, kann heute schon ganz anders sein.“ Die bürokratische Odyssee ist bis heute nicht beendet, das Schildbürgertum in Leipzig treibt weitere neue Blüten. ++ (in/mgn/18.04.12 – 113)