Archive für Beiträge mit Schlagwort: Steuereinnahmen

Düsseldorf, 23. Juli 2014 (ADN). Langfristig kann die staatliche Zwangserhebung der Beiträge auch für die Kirchen selber kein zukunftsfähiges Modell sein. So kommentierte und bilanzierte Florian Kolf am Mittwoch in der Wirtschafts- und Finanzzeitung „Handelsblatt“ die Entscheidung, dass jeder Firmeneigentümer ab dem Jahr 2015 sich persönlich darum kümmern muss, dass seine Kirchensteuer exakt in seinem Kirchensprengel ankommt.

„Der Staat zieht die Kirchensteuer ein, die Steuerpflichtigen können gezahlte Kirchensteuern sogar als Sonderausgaben von der Steuer abziehen.  Zugleich finanziert der Staat Jahr für Jahr durch vielfältige direkte und indirekte Zuwendungen in hoher dreistelliger Millionenhöhe die Religionsgemeinschaften – Zahlungen, die nirgendwo zentral und transparent aufgelistet werden“, so der Autor. Dieses über Jahre gewachsene chaotische Finanzverhältnis müsse dringend überprüft, entrümpelt und sinnvoll geordnet werden. Bereits Jesus Christus habe klare Vorstellungen über eine saubere Trennung zwischen Staat und Kirche gehabt – zumindest bei den Finanzen. Zitiert wird aus dem Markus-Evangelium: „Gebt dem Kaiser, was des Kaisers ist, und Gott, was Gottes ist“. Eine solche klare Trennung suche man in Deutschland rund 2.000 Jahre später vergeblich.

Die dank des wirtschaftlichen Aufschwungs weiter steigenden Steuereinnahmen kaschieren, dass die Kirchen ein immer größeres Problem haben, ihre Mitglieder davon zu überzeugen, das es sinnvoll ist, diese Organisation zu finanzieren. Korf stellt fest, die Kirchen haben sich mit der Zwangsabgabe eingerichtet. Das dürfe aber kein Argument sein, sie in Ewigkeit fortzuschreiben. In den meisten anderen Staaten überlebe die Kirche auch ohne Kirchensteuer. Eine komplette Offenlegung der Finanzen und die Verwendung der Gelder sei in Deutschland notwendig. Zudem sei der Kirchenaustritt als staatlicher Verwaltungsakt völlig antiquiert.++ (re/mgn/23.07.14 – 203)

http://www.adn1946.wordpress.com, e-mail: adn1946@gmail.com, Redaktion: Matthias Günkel (mgn), adn-nachrichtenagentur, SMAD-Lizenz-Nr. 101 v. 10.10.46

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Erfurt/Berlin, 15. August 2012 (ADN). „Eine Billion Mark zahlt die Reichsbankhauptkasse in Berlin gegen diese Banknote dem Einlieferer. Vom 1. Februar 1924 ab kann diese Banknote aufgerufen und unter Umtausch gegen andere gesetzliche Zahlungsmittel eingezogen werden.“ Das auffällige Foto in der heutigen Mittwoch-Ausgabe der „Berliner  Zeitung“, das die Reichsbanknote Nummer F 01524738 mit zwölf, am 1. November 1923 geleisteten Unterschriften von Mitgliedern des Reichsbankdirektoriums abbildet, spricht Bände. Beigefügt ist ein Interview mit dem SPD-Haushaltsexperten Carsten Schneider unter der Überschrift „Deutschland haftet mit einer Billion Euro“. Aus seiner außerordentlich beunruhigenden Feststellung leitet der junge Sozialdemokrat die Konsequenz ab, dass die Freiheit des Kapitalverkehrs in Europa keine heilige Kuh sein darf. Um sie tatsächlich zu schlachten, ist die reiche deutsche Oberschicht zur Kasse zu bitten und in die Lösung der Schuldenkrise einzubeziehen.

Schneider weist darauf hin, dass das deutsche Haftungsrisiko in Höhe von inzwischen einer Billion Euro zu zwei Dritteln von der Europäischen Zentralbank (EZB) verursacht worden ist. Diese Situation sei auf völlig intransparente und undemokratische Weise zustandegekommen. Die Regierung Merkel bevorzuge diesen Weg, weil er ihr immer neue Abstimmungen im Bundestag über immer höhere Haftungssummen erpart.

Carsten Schneider schilderte das Szenario für den Fall, dass die Bunderepublik Deutschland genauso stark sparen müsste, wie es die Regierung in Madrid soeben für Spanien beschlossen hat. Dort soll bis zum Jahr 2014 im Umfang von rund vier Prozent des Bruttoinlandsprodukts eingespart werden. „Auf deutsche Verhältnisse übertragen, müssten wir eta 250 Milliarden Euro einsparen“, erklärte er. Das entspreche beinahe den Steuereinnahmen des Bundes für ein Jahr. Um ein solches Ziel zu erreichen, müssten beispielsweise die komplette Forschungsförderung gestrichen und  die Mehrwertsteuer um drei bis vier Prozent erhöht werden. Gleichzeitig hätten sich Leistungsempfänger auf Einkommensverluste von rund 20 Prozent einzustellen. ++ (fk/mgn/15.08.12 – 243)

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