Archive für Beiträge mit Schlagwort: Strafgesetzbuch

Hamburg, 26. Mai 2014 (ADN). Der Chefredakteur der Hamburger Wochenzeitung „Die Zeit“, Giovanni di Lorenzo, hat bei der Europawahl zweimal gewählt. Wie die Deutschen Wirtschafts Nachrichten am Montag weiter berichten, hat di Lorenzo, der sowohl die bundesdeutsche als auch die italienische Staatsbürgerschaft besitzt, im Konsulat seines Herkunftslandes und in einem Wahllokal in einer Hamburger Grundschule die Stimme abgegeben. Das gab er in einer ARD-Sendung des Fernsehmoderators Günther Jauch am späten Sonntagabend  zu.

Ein offensichtlich aufmerksamer Zuschauer informierte darüber die zuständige Staatsanwaltschaft und stellte per e-mail eine Strafanzeige gegen den Prominenten. Inzwischen wird gegen di Lorenzo strafrechtlich seitens der Hamburger Staatsanwaltschaft vorgegangen. Das bestätigte deren Sprecherin, Nana Fromberg. Ermittelt wird gemäß Paragraph 107a des Strafgesetzbuches. Darin heißt es: „Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“

Chefredakteur di Lorenzo ist sich keiner Schuld bewusst. Er habe schließlich aus beiden Ländern eine Wahlbenachrichtigung erhalten.

Die doppelte Stimmabgabe hat inzwischen den Präsidenten des Statistischen Bundesamtes, Roderich Egeler zu der Schlussfolgerung veranlasst, dass es sich um einen Fall handele, der sicherlich noch einmal nachgearbeitet werden müsse. Auf Roderich, der gleichzeitig als Bundeswahlleiter fungiert, dürfte nun mehr als eine gravierende Frage zukommen. Immerhin ist di Lorenzo gewiss nicht der Einzige, der über zwei Staatsbürgerschaften verfügt. Zudem wird hier auf den ersten Blick deutlich, dass ein generelles Strukturproblem der Europawahl vorliegt. Die potenzielle Sprengkraft  für die verkündeten demokratischen Prinzipien ist enorm. Zweifel an der Gültigkeit dieser Art Europawahl sind berechtigt. ++ (dk/mgn/26.05.14 – 145)

http://www.adn1945.wordpress.com, e-mail: adn1946@gmail.com, Redaktion: Matthias Günkel (mgn), adn-nachrichtenagentur, SMAD-Lizenz-Nr. 101 v. 10.10.46

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Karlsruhe/München, 7. November 2012 (ADN). Die allseits gefeierte Marktwirtschaft ergreift alle Lebensbereiche und gefährdet damit fundamentale Werte einer Gesellschaft. Inzwischen sind auch Recht und Justiz zum Basar geworden.  Es wird gefeilscht, was das Zeug hält. Hauptakteure dieses Handels sind Staatsanwälte, Rechtsanwälte und Richter, die dann den Kauf und Verkauf letztlich absegnen. Die Handelserlaubnis der Ware Recht heißt Paragraph 257c und ist Teil des Strafgesetzbuches (StGB). „Aus den Strafrichtern sind juristische Makler geworden, aus dem Strafgesetzbuch wurde ein Handelsgesetzbuch“, schreibt Heribert Prantl in der „Süddeutschen Zeitung“ im Vorfeld einer am heutigen Mittwoch stattfindenden Verhandlung des Bundesverfassungsgerichts (BVG) in Karlsruhe. Seit dem Gesetz mit dem harmlosen Namen „zur Regelung von Absprachen im Strafprozess“ aus dem Jahr 2009 dürfe in jedem Strafprozess mit gesetzlicher Erlaubnis gedealt werden. Seitdem sei das von Kritikern „Handel mit der Gerechtigkeit“ genannte Prozedere offizieller Teil und Wesenskern des deutschen Strafrechts. Damit wurde die von der Bürgerrechtlerin Bärbel Boley aus der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) geäußerte Befürchtung, dass die Ostdeutschen mit der Wiedervereinigung statt Gerechtigkeit den Rechtsstaat bekommen hätten, bei weitem in negativer Weise überboten. Da die ehemaligen Bürger der DDR jedoch in der Regel wesentlich weniger Geld in ihrer Schatulle haben als ihre Schwestern und Brüder in den sogenannten Alten Ländern der Bundesrepublik Deutschland (BRD), sitzen sie demzufolge in überproportional hoher Zahl hinter den Gittern der Justizvollzuganstalten (JVA). Dort arbeiten sie für Stundenlöhne um einen Euro herum, unter anderem um Billgwaren möglicherweise für diejenigen herzustellen, die sich mit dem betreffenden Absprache-Gesetz freikaufen konnten. Ein praktisches Beispiel aus der JVA Berlin-Plötzensee belegt das eindrucksvoll. Während sich ein wohlhabender, soeben verhafteter Architekt aus dem Westteil der Metropole binnen weniger Stunden die Freiheit wieder einkaufen konnte, musste ein arbeitsloser armer Schlucker aus Weißensee im Ostteil Berlins mehr als ein Jahr im Knast verbringen.

Dass diese äußerst brisante und schändliche Regelung nicht erst vor drei Jahren erfunden wurde, sondern bereits viele Jahre praktiziert wird, belegt der Autor des Beitrags in der Münchner Tageszeitung ausführlich. Seit einem Vierteljahrhundert sei dieser Deal nun tägliches Geschäft bei den Strafgerichten. Schon 1990 habe eine Strafverteidiger-Vereinigung das bestätigt. Dieses tägliche Geschäft wurde sogar noch im Jahr 2005 per Grundsatzurteil des Großen Senats im BVG abgesegnet.

Prantl vergleicht das Verfahren mit dem Ablass-Handel der katholischen Kirche vor 500 Jahren. Gläubige konnten sich damals ihre Sünden abkaufen lassen. Der Freispruch des Mönches Johann Tetzel lautete „Wenn das Geld im Kasten klingt, die Seele in den Himmel springt!“.  Nach den Worten von Prantl, der vor seiner journalistischen Laufbahn selbst einmal als Richter tätig war,  zerbrach an diesem Ablass-System, das den Priester zum Händler machte und die ewige Seligkeit ökonomisierte, damals der Glaube an die Kirche. Die Kritiker des gegenwärtigen Deals hegen die Befürchtung, dass der Glaube an das Recht wegen dessen Ökonomisierung zerbrechen könnte.  

Viel näher liegt wohl die grausame Erkenntnis, dass dieser Glaube längst zerbrochen ist.  Diese Wahrheit muss nur laut ausgesprochen und entsprechend oft wiederholt werden, damit sie auch die entlegenen Winkel der Gesellschaft erreicht.  Dazu ist „dem Volke auf’s Maul zu schauen“, um mit dem Mönch Martin Luther zu sprechen. Er hatte vor fast einem halben Jahrtausend seinen Berufskollegen Tetzel überführt und die Reformation ausgelöst. Dergleichen ist heute wieder vonnöten. Das bevorstehende 500jährige Jubiläum der Reformation bietet dafür beste Gelegenheit. Die Aufklärungs-Thesen müssen auch nicht nur an die Wittenberger Schloßkirche genagelt werden. Es gibt genügend Gotteshäuser und Kirchentüren in jeder Stadt und jedem Dorf, um  diese Tatsachen zu verkünden. ++ (ju/mgn/07.11.12 – 217)

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Halle (Saale)/Herford, 4. August 2012 (ADN). „Trotz des anhaltenden Einwohnerrückgangs steigen in Sachsen-Anhalt die Einnahmen aus Buß- und Verwarngelder bei den Kommunen. Die Städte, Kreise und Gemeinden nahmen 2007 insgesamt fast 11,57 Millionen Euro ein, 2011 waren es 12,51 Millionen Euro – ein Anstieg um gut 940.000 Euro (plus acht Prozent).“ Das schreibt an diesem Wochenende die „Mitteldeutsche Zeitung“. Halle an der Saale sei die Knöllchen-Hauptstadt. Die größte Stadt Sachsen-Anhalts habe 2011 nach Angaben des Innenministeriums 2,4 Millionen Euro auf diesem Wege eingenommen. Die Landeshauptstadt Magdeburg liege mit 1, 56 Millionen Euro auf Platz zwei.

Die Zahlen und Fakten bestätigen einen bundesweiten Trend und  belegen, dass nicht das Bemühen um mehr Verkehrssicherheit der Anlass für das Abkassieren bei den Automobilisten ist, sondern deren zusätzliche Ausplünderung.

Das hatte auch Richter Helmut Knöner vom Amtsgericht Herford (Westfalen) erkannt und vermeintliche Temposünder im Jahr 2010 reihenweise freigesprochen.  Er hatte  insbesondere das ungefragte Fotografieren der Autofahrer für illegitim erklärt. Dies sei nach § 100 h StGB nur bei Terrorismusverdacht erlaubt und für alltägliche Ordnungswidrigkeiten völlig ungeeignet. Inzwischen haben die Staatsanwaltschaft und das Oberlandesgericht (OLG) Hamm den als Richter Gaspedal bekannt gewordenen Juristen in die Schranken gewiesen. In einer dienstlichen Erklärung musste er seiner Rechtsauffassung abschwören und sich den Ansichten des OLG Hamm und ähnlichen Rechtsinterpretationen des Bundesverfassungsgerichts (BVG) beugen. Knöner hatte in seiner ursprünglichen Argumentation auch dem BVG vorgeworfen, einen wichtigen Aspekt völlig außer acht zu lassen. Nämlich, dass mit solchen Maßnahmen sehr viel Geld – jährlich mehrere hundert Millionen Euro – verdient werden.

Inzwischen werden Geschwindigkeits-Enthusiasten unter den Auto- und Motorradfahrern nach dem Blitzen und folgenden Bußgeldverfahren in der Regel wieder nach dem Terrorismus-Paragraphen vor Gericht abgestraft.

Völlig außer Betracht gelaasen wird dabei der Tatbestand, dass spätestens seit dem Jahr 2007 das Ordnungswidrigkeitengesetz und das Strafgesetzbuch der BRD keine Gültigkeit mehr haben. Der ganze Spuk des Blitzer-Unwesens ist demzufolge eine juristische Fata Morgana und wird von den Verwaltungsbehörden   zum Einschüchtern und Abkassieren der Leute missbraucht. ++ (sv/mgn/04.08.12 – 223)

Bogota/Zug/Berlin, 10. März 2012 (ADN). Gegen den weltweit agierenden Nahrungsmittelkonzern Nestle wurde wegen Mitverantwortung für Mord Anzeige in der Schweiz erstattet. Wortwörtlich lautet der Vorwurf „Fahrlässige Tötung durch Unterlassen“. Das Verfahren wird zum Präzedenzfall, teilte die Berliner Tageszeitung „Der Tagesspiegel“ in ihrer heutigen Sonnabendausgabe mit. Der Verhandlungsort liegt nämlich Tausende Kilometer entfernt vom Tatort, in Lateinamerika, genauer gesagt in Kolumbien. Der kolumbianische Anwalt Leonardo Jaimes ist nach Europa gekommen und hat gemeinsam mit Berliner Menschenrechtlern im schweizerischen Zug, wo ein Teil der Nestle-Zentrale sitzt, in der vergangenen Woche Strafanzeige gegen den Konzern eingereicht.

Mordopfer war Luciano Romero, ein engagierter Gewerkschafter. Er starb nach qualvoller Folter durch 47 Messerstiche am 10. September 2005. Damit teilt er sein Schicksal mit 2.500 Gewerkschaftern, die seit 25 Jahren in Kolumbien umgebracht wurden. Allein im Jahr 2010 waren es 51. Seit 1986 kamen zwölf Nestle-Mitarbeiter ums Leben. Romero gehörte zur Belegschaft des südamerikanischen Nestle-Tochterunternehmens Cicolac, dem größten Milchverarbeiter der Region.

Jaimes will mit seinen Mitstreitern klären lassen, inwieweit global tätige, auch in Unrechtsstaaaten präsente Unternehmen Mitverantwortung für Verbrechen tragen. Führende Mitarbeiter der Firma Nestle Kolumbien, die seit 1944 in dem lateinamerikanischen Land tätig ist, sollen Romero als „Guerillero“ diffamiert haben. Nach den Worten von Jaimes kommt das einem Todesurteil in Kolumbien gleich. Zudenm verbreiteten Nestle-Angehörige, dass die Gerwerkschafter mit ihren Streiks den Standort gefährden und die Milchpreise drücken. Solche Gerüchte ließen Romero weiter nach oben auf der Liste der Todeskandidaten rücken, weil die Großgrundbesitzer Nestles Milchlieferanten und eng mit den Paramilitärs vernetzt sind. Statt die Schutzpflicht seinen Firmenangehörigen gegenüber Ernst zu nehmen, tat Nestle das Gegenteil. Es multiplizierte die Lebensgefahr für Romero und riet ihm schließlich, das Land zu verlassen. Dazu bot es an, ihm ein Visum zu beschaffen. Das lehnte Romero ab mit der Bemerkung, Exil sei auch eine Form des Todes.

Nun setzen seine Verteidiger auf die Schweiz. Die hat seit 2003 einen Paragraphen im Strafgesetzbuch, der Unternehmenshaftung erlaubt, wenn kein Einzelverantwortlicher ausgemacht werden kann. Allerdings wurde diese Regelung noch nicht für Menschenrechtsklagen aus dem Ausland in der juristioschen Praxis getestet. Dieses Experiment beginnt nun.

In der Bundesrepublik Deutschland gibt es einen solchen Paragraphen nicht. ++ (kr/mgn/10.03.12 – 74)