Archive für Beiträge mit Schlagwort: Strafprozessordnung

Berlin/Wiesbaden, 8. August 2012 (ADN). Der Vorsitzende der bundesdeutschen Justizministerkonferenz Jörg-Uwe Hahn will die Facebook-Fahndung auf „rechtlich gesicherte Füße“ stellen. Das teilte der hessische Justizminister der „Berliner Zeitung“ mit,  die ihn in der heutigen Mittwoch-Ausgabe weiterhin mit dem Satz zitierte: „Die Beziehung zwischen Facebook und den Strafverfolgungsbehörden steckt noch in den Kinderschuhen.“ Bis zum Herbsttreffen mit den anderen Ressort-Chefs wolle er Lösungen finden.

Derzeit ist Facebook für die bundesdeutsche Polizei eine rechtliche Grauzone, schreibt Autor Volker Schmidt. Er verweist auf den Anhang der Strafprozessordnung. Danach sollen Internet-Anbieter grundsätzlich nicht eingeschaltet werden.  Diese Formulierung spricht im Kern jedoch das Verbot einer solchen fragwürdigen Kooperation aus.

Dass sich die Behörden um solche entschiedenen gesetzlichen Weisungen kaum scheren, beweist das Bundesland Niedersachsen.  Die Polizeidirektion Hannover begann dem Bericht zufolge im März vergangenen Jahres ein Modellprojekt, das acht erfolgreiche Facebook-Fahndungen erbracht habe. Dann intervenierte der Datenschutzbeauftragte des Landes. Davon ließ sich die Polizei jedoch kaum beeindrucken. Auch das hessische Landeskriminalamt ist inzwischen in diese eigentlich untersagte Spurensuche eingetreten.

Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar hat sich inzwischen ebenfalls zu Wort gemeldet. Zu Recht argumentiert er, dass einmal online gestellte Angaben auch dann noch im Netz kursieren, wenn Verdächtige sich längst als unschuldig erwiesen haben. Nach Zeugen auf diesem Weg zu suchen, sei ohnehin ein absolutes Tabu. Ob die Polizei sich solche Mahnungen zu Herzen nimmt, dürfte angesichts der bereits geschaffenen Tatsachen und der politischen Ankündigungen nicht zu vermuten sein. ++ (ml/mgn/08.08.12 – 227)

Werbung

Dortmund, 7. Dezember 2011 (ADN).  Mitglieder der Bundesregierung und andere Spitzenpolitiker der Bundesrepublik Deutschland (BRD) werden sich demnächst vor dem Amtsgericht Dortmund wegen  Jahrzehnte währender ungerechtfertigter Steuererhebung und deren Folgen zu verantworten haben. Dazu zählen Bundeskanzlerin Angela Merkel, Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble, Bundesjustizministerin Sabine Leutheuser-Schnarrenberger und der Präsident des Bundesverfassungsgerichts Andreas Voßkuhle. Weiterhin stehen Mitglieder der Landesregierung in Nordrhein-Westfalen sowie leitende Juristen und Finanzbeamte dieses Bundeslandes unter Anklage.

Zu den Hauptvorwürfen der Klage, die Rechtsanwalt Torsten Ramm aus Herdecke kürzlich für seinen unter staatlicher Selbstverwaltung stehenden Mandanten eingereicht hat,  gehören Rechtsbeugung, ungerechtfertigte Strafverfolgung und rechtswidrige Pfändungen.  Solch komplexes unberechtigtes und strafbares Vorgehen diverser Finanz- und Justizbehörden gegen seinen Mandanten habe erhebliche rechtliche Konsequenzen – darunter Schadenersatzforderungen und Schmerzensgeldansprüche.

Gemäß Klageschrift gelten seit dem Jahr 1990 u. a. die Abgabenordnung (AO), die Strafprozessordnung (StPO)  und das Grundgesetz (GG) nicht mehr. Daraus ergebe sich der Mangel an Legitimität der Behörden der Vereinigten Wirtschaftsgebiete Bundesrepublik Deutschland für ihr Vorgehen, das neben psychischem Leid in nicht unerheblichem Ausmaß auch massive Vermögens- und Eigentumsverluste für den unschuldig verfolgten Kläger mit sich gebracht hat.

Desweiteren sind die Aktivitäten der Beklagten mit erheblichen Eingriffen in  die Grundrechte sowie in die Meschenrechte der EU-Menschenrechtscharta als Teil des allgemeinen Völkerrechts des Klägers verbunden, geht aus der Klage hervor.

In dem Dokument wird weiteren Personen der Streit verkündet. Darunter sind Justizangestellte im Amtsgericht Dortmund und Bundespräsident Christian Wulff. Letzterem wird beispielsweise zur Last gelegt, das vermeintliche Staatsvolk über die tatsächliche Rechtslage im Unklaren gelassen und nicht über den Wegfall der Bundesrepublik Deutschland seit dem 23. September 1990 informiert zu haben. ++ (dk/mgn/07.12.11 -28)