Archive für Beiträge mit Schlagwort: Straftat

Wien/Brüssel, 3. Juni 2015 (ADN). In der Europäischen Union (EU) sind in einigen Wirtschaftszweigen schwere Formen von Arbeitsausbeutung weit verbreitet. Dazu zählen der Agrarsektor, die Bauwirtschaft, Hotellerie und Gastronomie sowie die Bereiche Hausarbeit und verarbeitendes Gewerbe. Darüber informiert eine Studie der Wiener Agentur für Grundrechte (FRA), die in dieser Woche präsentiert wurde. Die Täter können dem Bericht zufolge ungestraft weitermachen. Um den Straftatbestand Arbeitsausbeutung aufzudecken, wirke es erschwerend, dass es dafür in den einzelnen EU-Ländern unterschiedliche Definitionen gibt. Opferzahlen seien deshalb mit Vorsicht zu genießen. Beispielsweise schätzt die Internationale Arbeitsorganisation (ILO), dass von 2002 bis 2011 „stets rund drei von 1.000 Personen weltweit Zwngsarbeit verrichteten“. FRA-Interimsdirektor Constantinos Manolopoulos nennt es ein endemisches Problem, das dringenden Handlungsbedarf erfordert. Er verlangte von den EU-Staaten, ein Klima der Null-Toleranz gegenüber schweren Formen der Arbeitsausbeutung zu schaffen.

Bei der Studie handelt es sich um die erste EU-Forschungsarbeit, die umfassend alle strafbaren Formen dert Ausbeutung von Arbeitern aus anderen EU-Staaten und Drittländern analysiert. Teil der Untersuchung waren 616 Befragungen von Experten verschiedener Berufsgruppen, die mit dem Thema Arbeitsausbeutung zu tun haben. Dazu gehören die Richterschaft, Polizei und Arbeitsaufsichtsbehörden. ++ (gr/mgn/03.06.15 – 131)

http://www.adn1946.wordpress.com, e-mail: adn1946@gmail.com, Redaktion: Matthias Günkel (mgn), adn-nachrichtenagentur, SMAD-Lizenz-Nr. 101 v. 10.10.46

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Duisburg, 22. Juli 2014 (ADN). Noch immer sterben Opfer der Loveparade des Jahres 2010 in Duisburg. Das bestätigte der Gründer der Betroffenen-Initiative LoPa 2010, Jörn Teich,  in einem Interview mit der „Süddeutschen Zeitung“ (SZ), das am Dienstag veröffentlicht wurde. Er selbst kenne fünf Personen, die sich das Leben genommen haben, weil sie das Unglück mit seinen ursprünglich 21 Todesopfern nicht verkraften konnten. Zu den in der Nachfolgezeit Gestorbenen gehöre eine junge Frau, auf deren Beerdigung er kürzlich war. Sie habe nach der Loveparade eine Persönlichkeitsstörung entwickelt und landete schließlich mehrmals in geschlossenen psychiatrischen Einrichtungen. Sie hatte sich immer wieder selbst verletzt, irgendwann bis zum Tod. „Die Dunkelziffer ist aber viel höher. Das wird ja nirgends erfasst. Wer ein Loveparade-Opfer ist, weiß niemand“, so der 40jährige. Diese Situation sei eine erneute Katastrophe. Es gebe keine Infrastruktur und keine Gelder, um Hilfe zu leisten und aufzuklären. Nicht einmal die Krankenkassen müssten Therapien bezahlen, wenn dem Leid eine Straftat zugrunde liegt. Eigentlich müsse der Verursacher zur Verantwortung gezogen werden, aber der sei bis heute nicht gefunden. Als zuständige Behörde für Hilfeleistung sieht Teich das Land Nordrhein-Westfalen,, weil es einen solchen Irrsinn zugelassen und einen so schlechten Polizeieinsatz beigesteuert hat. Das Land müsse deshalb Geld locker machen. Auch der Veranstalter, der eine millionenschwere Fitnesskette hat, stehe in der Verantwortung. Es könne nicht sein, dass man die Menschen weiter sterben lässt.

Teich schilderte seine eigenen Befindlichkeiten, die den Alltag komplett verändert haben. „Ich wurde schlaflos, aggressiv, ängstlich. Wenn ich mit mehr als fünf Menschen irgendwo stehe, bekomme ich ein flaues Gefühl im Magen, Feste meide ich jetzt. Früher hatte ich eine große Clique, heute bin ich am liebsten allein. Und ich habe eine Phobie gegen Polizisten entwickelt, weil die uns damals nicht geholfen haben. Wenn ich einen Mann in Uniform sehe, fange ich an zu schlottern. Polizisten denken bei Verkehrskontrollen, sie hätten einen Junkie vor sich – so bin ich einige Male auf der Wache gelandet. Horror.“  ++ (gs/mgn/22.07.14 – 202)

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München/Karlsruhe, 13. November 2013 (ADN). „Aus den bislang übermittelten Informationen ergeben sich allerdings noch keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte für eine in die Zuständigkeit der Bundesanwaltschaft fallende Straftat.“ Diese dürre Antwort der Behörde, von der nun alle Welt, die entscheidenden Aktionen gegen das Ausspähen durch die National Security Agency (NSA) erwartet, zitiert die „Süddeutsche Zeitung“ am Mittwoch und belegt das endlose Verharren der Strafermittler in Untätigkeit. Übersetzt heiße das: Da wird nichts draus.

Um die Verpflichtung der Bundesanwaltschaft zum Ermitteln zu erhärten, verweist die Tageszeitung auf einen Paragraphen 99. Danach stehen auf „geheimdienstliche Agententätigkeit“ bis zu fünf Jahre Haft, in schweren Fällen bis zu zehn Jahre. „Der ausländische Agent müsste nicht einmal deutschen Boden betreten haben, um ein Fall für die deutsche Justiz zu werden,“ schreibt das Blatt. Das Anzapfen eines Kabelknotens zur massenhaften Ausforschung von Telekommunikations- und Internetdaten in Deutschland würde bereits ausreichen. Zudem könne es schon strafbar sein, wenn US-Amerikaner und Briten ihre technischen Möglichkeiten nutzen, um sich ein möglichst umfassendes Bild von Deutschland zu machen. Das Ausspähen des Telefons der Kanzlerin und der Chefetagen der deutschen Wirtschaft noch nicht einmal eingeschlossen. Der Bundesgerichtshof (BGH) habe dazu klar geurteilt. Das betreffe Bestrebungen fremder Geheimdienste, „alle Angelegenheiten eines anderen Staates systematisch auszuforschen, um auf diese Weise durch Erkundung von Schwächen, des potenziellen Gegners im Kräftespiel der Mächte letzten Endes ein Übergewicht zu erlangen“.

Was daraus hinsichtlich der aktuellen Überwachungsaffäre folgt, erfordere wenig Phantasie. „Sobald Berlin der Bundesanwaltschaft signalisiert, Ermittlungen gegen US-Verantwortliche schadeten deutschen Interessen, werden die Bundesanwälte den Fall zu den Akten legen – inklusdive der brisanten Handy-Abhöraktion. Und ganz ohne zuvor Ermittlungen einzuleiten, denn dies hätte das volle Programm zur Folge. Es müsste ein Rechtshilfeersuchen an die USA gestellt werden, um Menschen wie Keith Alexander befragen zu dürfen. Und eines an Russland, um Edward Snowden nach Karlsruhe zu holen.“ Dergleichen sei jedoch reine Theorie. ++ (sp/mgn/13.11.13 -311)

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