Archive für Beiträge mit Schlagwort: Strafverfahren

Leipzig, 17. Dezember 2014 (ADN). Höchst fehlerhafte Sachbearbeitung und grob mangelhafte Organisation im Rechtsamt der Stadtverwaltung Leipzig führten zum Verkauf fremder Häuser und Grundstücke – sogenannter „Herrenloser Häuser“. Das ist jedoch nicht strafbar. Zu dieser Schlussfolgerung gelangt Richter Rüdiger Harr vom Landgericht Leipzig am Mittwoch bei der Urteilsverkündung in einem langwierigen Strafprozess gegen drei ehemalige Mitarbeiter des Rechtsamtes und eine Rechtsanwältin, die vom Rechtsamt als sogenannte gesetzliche Vertreterin bestellt worden war. Eine Verurteilung hätte es nur bei nachgewiesenem Vorsatz und systematisch strafbarem Vorgehen geben können. Die Staatsanwaltschaft habe nicht einmal bedingten Vorsatz oder auch billigende Inkaufnahme von Unrecht belegt. Angesichts des hohen Arbeitsanfalls und der knappen Personaldecke im Rechtsamt sei mit Defiziten zu rechnen gewesen. Dass konkrete Arbeitsanordnungen und Dienstanweisungen nicht da waren, habe begünstigend gewirkt. „Die Struktur war wohl sehr hierarchisch geprägt“, so Harr. Zudem sei das Rechtsamt ein Amt mit vielfältigen Aufgaben in „stürmischen Zeiten“ gewesen. Die Fehler dürften zwar nicht bagatellisiert werden, aber für ein Strafurteil reichten sie eben nicht aus. Sie seien eher geeignet, Schadenersatzansprüche geltend zu machen. Keiner der Angeklagten habe sich bereichert. Insoweit fehle auch das Motiv. Auf gar keinen Fall handelt es sich um Korruption, betonte Harr. Die Angeklagten wurden allesamt „in vollumfänglichen Maße“ freigesprochen.

Das Strafverfahren war vor rund drei Jahren in Gang gekommen, nachdem Medien mehrfach über den unrechtmäßigen, von der Stadt Leipzig veranlassten Verkauf von Immobilien berichteten. Danach häuften sich die Verdachtsfälle, in denen das städtische Rechtsamt private Grundstücke verkaufte oder zum Verkauf freigab, indem es für die betreffenden Immobilien gesetzliche Vertreter bestallte. Das geschah sogar dann, wenn die wirklichen Eigentümer bekannt waren. Zudem wurde zumeist keine gründliche Erbenermittlung betrieben. Dass dazu keine Pflicht der Verwaltung besteht, darauf beriefen sich sowohl die Mitarbeiter des Rechtsamtes als auch gesetzliche Vertreter – meist Rechtsanwälte. Seit Bekanntwerden der zwielichtigen Praktiken stieg die Zahl der auf diese Weise von juristischen Dilettanten im Rechtsamt Leipzig in den vergangenen zwei Jahrzehnten verhökerten „Herrenlosen Häuser“ in Leipzig auf  700 bis 800. Nach vorherrschender Meinung der Justiz ist die Mehrzahl dieser Unrechtstaten ohnehin verjährt. Deshalb wurden exemplarisch fünf weitgehend aktuelle Fälle verhandelt.

Der Verband Deutscher Erbenermittler (VDEE) bestätigt, dass es in Sachsen keine gesetzliche Erbenermittlungspflicht gibt. Das betreffe im Übrigen fast alle Bundesländer außer Baden-Württemberg und Bayern. Der Verband, der darin eine erhebliche Verletzung von Artikel 14 Grundgesetz (GG) sieht,  bemängelt das in einem an die Bundesregierung gerichteten Forderungspapier.

Die Anklageseite in dem Leipziger Strafverfahren, namentlich Oberstaatsanwalt Ricardo Schulz, erklärte, dass seine Behörde nummehr prüft, ob Revision beim Bundesgerichtshof einzulegen ist. Dies müsse innerhalb der Frist von einer Woche geschehen. ++ (kr/mgn/17.12.14 – 350)

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München/Regensburg, 29. Juli 2014 (ADN). Zwischen dem jahrelang zu Unrecht in einer geschlossenen psychiatrischen Klinik festgehaltenen Gustl Mollath aus Franken und seinem vom Landgericht Regensburg zugeordneten Pflichtverteidiger Gerhard Strate ist ein offener Konflikt ausgebrochen. Darüber berichtete das ARD-Magazin „report München“ am Dienstagabend. Mollath, der im Jahr 2003 auf Betreiben seiner in dubiose Schwarzgeldgeschäfte bei der Hypovereinsbank verwickelte Ehefrau wegen angeblicher an ihr begangener Straftaten angezeigt,  inhaftiert und per Gerichtsentscheidung zwangspsychiatrisiert worden war, hat in dem nunmehr in Gang gekommenen Wiederaufnahmeverfahren seinen Anwalt entlassen und will sich offensichtlich selbst verteidigen. Auch Strate ist bestrebt, das augenscheinlich unbequeme Verfahren loszuwerden. „report München“ stellt fest: „Sein Anwalt musste vom Gericht gezwungen werden, ihn weiter zu verteidigen. Schon zum zweiten Mal. Der Riss geht tiefer.“ Mollath hatte beispielsweise ohne Kenntnis und Einverständnis Strates einen eigenen Antrag vor Gericht gestellt.

Justizopfer Gustl Mollath, dem von der Justiz ursprünglich Wahnvorstellungen vorgeworfen wurden und der als gemeingefährlich bezeichnet wurde, will die wirklichen Hintergründe seiner Haft und gesellschaftlichen Isolierung aufdecken und  generell eine Art Systemfrage lösen. Das scheint nicht im Interesse von Gerhard Strate zu liegen. Gleiches gilt für das Landgericht Regensburg, das durch einen möglichst kurzen Prozess in Verbindung mit einem Freispruch des unübersehbar zu Unrecht Inhaftierten die mehr als peinlichen juristischen Pannen zu übertünchen oder auszuklammern versucht. Der Fernsehbericht zitiert Mollath mit dem Satz „Ich bleibe auf der Strecke und die Wahrheit allemal“.  Strafrechtler Prof. Henning Ernst Müller von der Universität Regensburg, der den Prozess beobachtet, springt den Justizbehörden zur Seite. Er sagte: „Es geht nicht darum, in einem Strafverfahren zu klären, wer anders hat Schuld daran, dass Herr Mollath untergebracht wurde.“ ++ (jz/mgn/29.07.07.14 – 209)

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Wien, 9. Mai 2013 (ADN). Das österreichische Justizministerium lädt für Anfang Juni 2013 zu einem Forum über das Phänomen Korruption nach Kufstein in Tirol ein. Wie Mediensprecherin Dagmar Albegger in einer Pressemitteilung dieser Woche informiert, werden daran neben Staatsanwälten, Richtern und anderen Juristen auch Historiker, Ökonomen, Journalisten und Polizeibeamte teilnehmen.

Österreich hat im März dieses Jahres ein neues internetbasiertes Anzeigesystem in Betrieb genommen, dem anonym der Verdacht auf Korruption an die zuständigen offiziellen Behörden gemeldet werden kann. Dieses System mit dem Namen BKMS (Business Keeper Monitoring System) eröffnet Staatsanwälten im Gegensatz zu den bisherigen postalischen oder auf anderen Wegen eingehenden Anzeigen einen völlig neuen, leichteren Zugang zu Informationen über eventuelle strafrechtlich relevante Verfehlungen. Für den Absender und Hinweisgeber ist das Meldeverfahren ohne jegliche Folgewirkung. Neben der technisch garantierten Anonymität haben die Informanten dennoch die Möglichkeit, sich zu offenbaren und ihre Personendaten zu hinterlassen.
In den ersten sechs Wochen der auf zwei Jahre geplanten Probezeit wurden in die Computer bereits 335 Korruptionsverdachtsfälle eingespeist. Das teilte der Leiter der Abteilung Strafverfahrensrecht im österreichischen Justizministerium, Friedrich Alexander Koenig, in einer allerersten Bilanz über den Start des bemerkenswerten Vorhabens mit. 127 der bei der Zentralen Staatsanwaltschaft zur Verfolgung von Wirtschaftsstrafsachen und Korruption (WKStA) werden inzwischen wegen des zu Recht bestehenden und sich erhärtenden Verdachts einer Wirtschaftsstraftat oder der Korruption in Eigenzuständigkeit intensiv bearbeitet. Zehn Fälle wurden an örtliche Staatsanwaltschaften übermittelt. 62 Meldungen betreffen Finanzdelikte und wurden den dafür zuständigen Ermittlungsinstanzen übergeben. Weitere sechs Informationen gingen an andere Behörden, in deren Aufgabenbereich der Konfliktstoff gehört. Bei rund 100 Meldungen boten sich bislang noch keine ausreichenden Ermittlungsansätze oder sie sind derzeit noch in Prüfung. Nur 30 Meldungen – also weniger als 10 Prozent des Posteingangs – haben sich als substanzlos erwiesen oder konnten einfach nicht bearbeitet werden. ++ (kr/mgn/09.05.13 – 123)

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