Archive für Beiträge mit Schlagwort: Strafverfolgung

Berlin, 12. Februar 2015 (ADN)  2014 ist insbesondere bei islamfeindlichen und rechtsextremen Demonstrationen eine in Teilen der Gesellschaft schon länger vorhandene, pauschalierend feinselige Stimmung gegen die etablierten Nachrichtenmedien offen zutage getreten. Das wird in dem Deutschlandteil des von der Journalistenorganisation „Reporter ohne Grenzen“ (ROG) am Donnerstag veröffentlichten Jahresberichts 2015 mitgeteilt. In Dresden hätten Tausende Protestierende  der Pegida-Bewegung Parolen wie „Lügenpresse“ und „Volksverräter“ skandiert. Zudem seien im vergangenen Jahr weitere Fälle bekannt geworden, in denen Strafverfolgungsbehörden oder Geheimdienste Journalisten gezielt oder im Zuge einer umfassenden Überwachung ausgeforscht haben. Ein besonders gravierender Fall sei in Hamburg zu verzeichnen gewesen. Dazu berichtet RGO: „Im November bestätigte der Hamburger Senat nach Recherchen einer Gruppe aus dem Umfeld des alternativen Kulturzentrums Rote Flora den jahrelangen Einsatz einer verdeckten Ermittlerin der Kriminalpolizei in der linken Szene der Hansestadt. Die Frau hatte sich von 2000 bis 2006 in das Umfeld der Roten Flora eingeschlichen und dabei auch für den freien Radiosender „Freies Sender Kombinat“ (FSK) gearbeitet. Sie nahm an den Redaktionssitzungen teil und hatte detaillierten Einblick in die internen Abläufe und journalistischen Quellen des Senders. Zu vermuten ist, dass sie diese Informationen auch an das Landeskriminalamt weitergab und damit massiv das Redaktionsgeheimnis und den Informantenschutz verletzte.“

Zudem ist dem Jahresbericht zufolge bekannt geworden, dass die National Security Agenccy (NSA) der USA gezielt Menschen ausspioniert, die ihre Kommunikiation im Internet schützen – wie dies etwa investigative Journalisten tun, die an besonders heiklen Themen arbeiten. So habe die NSA einen Knotenpunkt des Anonymisierungsnetzwerkes Tor in Erlangen ausgeforscht. Damit dürfte dem Geheimdienst mit großer Sicherheit bekannt sein, von welchen IP-Adresssen aus über diesen Knoten auf das Netzwerk zugegriffen wurde.

Solche Beispiele illustrieren, dass Deutschland trotz des Platzes 12 auf der Rangliste der Pressefreiheit 2015 erhebliche Webfehler und Lücken aufweist. Sie behindern und bedrohen die Verwirklichung der Presse- und Informationsfreiheit. „Volle Pressefreiheit setze eine Presse- und Meinungsvielfalt voraus, die den Bürgern die nötigen kontroversen Meinungen und Informationen für ihre Wahlentscheidungen liefert“, heißt es in dem Rapport. ++ (me/mgn/12.02.15 – 41)

http://www.adn1946.wordpress.com, e-mail: adn1946@gmail.com, Redaktion: Matthias Günkel (mgn), adn-nachrichtenagentur, SMAD-Lizenz-Nr. 101 v. 10.10.46

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Caracas/Hamburg, 6. März 2014 (ADN). Der Kommunikationswissenaschaftler Malte Daniljuk hat in einem offenen Brief die völlig einseitige Berichterstattung der Arbeitsgemeinschaft der Rundfunkanstalten Öffentlichen Rechts in Deutschland (ARD) über die Sozialproteste in Venezuela scharf kritisiert. Der Wortlaut des Schreibens vom 28. Februar 2014, das an die Chefredakteure Dr. Kai Gniffke und Thomas Hinrichs gerichtet ist, wurde gestern im Nachrichtenportal amerika21.de veröffentlicht. In acht Themenbereichen werden die Vorwürfe detailliert geschildert und präzisiert. Daniljuk, der intensiver Rechercheur des Mediensystems des Landes und Leser der venezolanischen Presse ist, bemängelt eine außerordentlich große Unausgewogenheit der Fernsehsender in ihren Berichten über die Vorgänge in dem lateinamerikanischen Land. Sie nehmen unübersehbar Partei für die politische Opposition.

„Die ARD nennt in ihrer Berichterstattung über die Proteste zuletzt die Zahl von über 700 verhafteten Demonstranten. Tatsächlich befinden  sich aber nur 44 Personen in Haft. Alle anderen Festgenommenen wurden sofort wieder entlassen“, stellt der Medienexperte fest. Bei den tatsächlichen Verfehlungen registriert er ein konsequentes Durchgreifen der Strafverfolgungsbehörden und der Justiz. So hätten die Staatsanwaltschaften bislang acht Mitarbeiter des Geheimdienstes Sebin wegen Mordverdacht verhaften lassen. Der Chef des Geheimdienstes wurde entlassen.Allgemein sei es in fast Lateinamerika üblich, Spiopnageleute unbehelligt zu lassen.

    Der Autor fügte seinem Protestschreiben eine Todesliste mit 19 Namen von Personen an, die bis Wochenmitte im Zusammenhang mit den Unruhen gestorben sind. Darin nennt er die genauen Ursachen und die Umstände des Todes. Dazu zählen ein leichtsinniger Schaulustiger, der vom Dach eines Gebäudes stürzte, und ein Autofahrer, der sein Fahrzeug in eine Straßenbarrikade steuerte. Der Plünderer eines Supermarktes wurde erschossen. 

Ähnlich verzerrte, in den USA publizierte Berichte über die Vorgänge in Venezuela wurden inzwischen korrigiert. So räumte die Tageszeitung „New York Times“ erhebliche Fehler in ihren Veröffentlichungen aus Caracas ein. ++ (me/mgn/06.03.14 – 065)

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Redaktion: Matthias Günkel

München/Berlin, 5. November 2013 (ADN). Dass ein deutscher Bundeskanzler unmittelbar ausspioniert wird, in seinem persönlichsten Bereich, das hat es seit Guillaume in Deutschland nicht mehr gegeben. So drückt der Bundestagsabgeordnete der Christlich Sozialen Union (CSU), Peter Gauweiler, seine tiefe Betroffenheit über die gravierende Geheimdienst-Affäre aus. Gegenüber Deutschlandradio Kultur forderte er am Dienstag, diese Spionagevorgänge – „auch wenn es Bundesgenossen getan haben“ – nicht zu bagatellisieren.

„Die Amerikaner haben das nicht gemacht, weil sie der Meinung sind, dass Frau Merkel mit einem Terroristen telefonieren möchte, sondern sie haben es offensichtlich auf dem Höhepunkt der Euro-Krise gemacht, weil sie, für wen auch immer, die höchst geheimen Überlegungen der Bundesregierung im Zusammenhang mit der Euro-Rettung, die ja dann für die weltweite Spekulation – auch für die Spekulation des Dollars – von größter Bedeutung sind, erfahren wollten. Wenn wir uns das gefallen lassen, dann ist unsere Position in der Welt dauerhaft geschwächt,“ befürchtet Gauweiler. Es laufe ihm kalt den Rücken herunter, wenn jetzt infolge der schwerwiegenden Abhör-Attacken die bundeseigene Spionage-Abwehr betreffend solche Begriffe wie „ja, fangen wir dann damit mal‘ an !“ zu hören sind. Die Dinge, die bisher falsch gelaufen sind, seien jetzt aufzuklären. Dazu müsse Edward Snowden entweder in Deutschland oder in Russland vernommen werden. „Der Mann ist ein zentrales Beweismittel“, so der CSU-Politiker und Rechtsanwalt. Das sei nach dem Legalitätsprinzip Sache der Justiz, also der Strafverfolgung durch die Generalbundesanwaltschaft. Deren windelweiche Handhabung dieses Falls irrtiere ihn offen gesagt. „Jeder muss seines Amtes walten und dies trifft auch die Justiz. Und die muss sich hier langsam in Bewegung setzen“. ++ (sp/mgn/05.11.13 – 303)

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Mainz/München, 25. Oktober 2013 (ADN). Die USA kontrollieren seit den Anfängen der Bundesrepublik Deutschland (BRD) de Kommunikation. Das bestätigte Prof. Josef Foschepoth am Freitag in der ZDF-Sendung „heute journal“. Der Freiburger Geschichtsprofessor hatte geheime Vereinbarungen zwischen der Bundesregierung und den Westalliierten gefunden, die noch heute gelten. Wie die umfangreiche Aufsicht der US-Geheimdienste funktinioniert, hat der Professor für Neue und Neueste Geschichte im vergangenen Jahr in dem Buch „Überwachtes Deutschland“ dokumentiert.

Bereits im Juli dieses Jahres wies Foschepoth in einem Interview mit der „Süddeutschen Zeitung“ auf die symbiotischen Zustände zwischen den Geheimdiensten hin, die mit dem Segen und Wissen der Bundesregierungen bestehen. Es sei frappierend, was alles in irgendwelchen Vereinbarungen und Statuten versteckt ist.
Ein Passus im Zusatzabkommen zum NATO-Truppenstatut, der 1963 in Kraft trat, und den Truppenvertrag von 1955 ablöste, öffnet die Tür, um den USA neben der Kooperation mit deutschen Diensten auch das Schnüffeln auf eigene Faust in Deutschland zu erlauben, so Foschepoth. „Darin verpflichten sich beide Seiten zu engster Zusammenarbeit. Dies betraf insbesondere die ‚Sammlung, den Austausch und den Schutz aller Nachrichten‘. Um die enge gegenseitige Verbindung zu gewährleisten, verpflichteten sich beide Seiten, weitere Verwaltungsabkommen und geheime Vereinbarungen abzuschließen. In Artikel 38 wurde zudem ein striktes Geheimhaltungsgebot vertraglich festgelegt. Dieses Zusatzabkommen haben die Westmächte nur mit der Bundesrepublik geschlossen, sagte Foschepoth. „In diesem Sonderrecht spiegeln sich nach wie vor Sieger- und Besatzungsrecht wider. Der Clou sind allerdings die Grundgesetzänderung, das G-10-Gesetz und die dazu abgeschlossene geheime Verwaltungsvereinbarung von 1968. Scheinbar großherzig gaben die Allierten die Überwachung an die Deutschen ab, die nun Dienstleister in Sachen Überwachung für die drei Westmächte wurden. Eine völkerrechtlich verbindliche geheime Zusatznote vom 27. Mai 1968 berechtigte die Alliierten außerdem, im Falle einer unmittelbaren Bedrohung ihrer Streitkräfte auch weiterhin eigene Überwachungsmaßnahmen durchzuführen. Es war der Bluff des Jahres 1968. Truppenstatut, Verwaltungsvereinbarung und geheime Note überdauerten auch die Wiedervereinigung, sie gelten bis zum heutigen Tag weiter.“

Als Konsequenz für hier und heute schlussfolgert Foschepoth, dass alles schlimmer ist. Nach Ansicht der Geheimdienste sei die Bedrohungslage x-mal schlimmer als im Kalten Krieg. Die National Security Agency (NSA) dürfe in Deutschland alles machen. Aufgrund des Zusatzvertrages zum Truppenstatut und einer weiteren geheimen Vereinbarung von 1955 hat die Bundesregierung den alliierten Mächten sogar den Eingriff in das System der Strafverfolgung gestattet, so der Historiker. Die Beschränkungen seien inzwischen so zahlreich, dass es ein Grundrecht auf Unverletzlichkeit des Post- und Fernmeldegeheimnisses nicht mehr gibt. ++ (sp/mgn/25.10.13 – 292)

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Berlin, 23. Januar 2012 (ADN).  Mehr als 80.000 Anträge auf persönliche Akteneinsicht sind im vergangenen Jahr in der sogenannten Gauck-Behörde gestellt worden. Die Gesamtzahl dieser Anträge ist damit auf rund 2,83 Millionen Anträge in den zwei Jahrzehnten angestiegen, in denen diese Einsichtsmöglichkeit besteht. Das teilte der Bundesbeauftragte für die Unterlagen des DDR-Staatssicherheitsdienstes zu Jahresbeginn in Berlin mit.

Auch in den anderen Kategorien, mit denen ein Blick in die Dokumente des DDR-Geheimdienstes beantragt und geworfen werden kann, sind die Zahlen weiter angestiegen. So gab es im Jahr 2011 rund 1.500 Anträge, um den Medien und der Forschung die Unterlagen zugänglich zu machen. Bei den Ersuchen des öffentlichen Dienstes sowie aus Gründen von Rentenangelegenheiten und Sicherheitsüberprüfungen liegt die Fallzahl bei 17.981. Etwa 6.500 Ersuchen sind in Sachen Rehabilitierung, Wiedergutmachung und Strafverfolgung vorgetragen worden.

Seit Bestehen der Behörde wurden ingesamt 6, 681 Millionen Anträge auf Akteneinsicht gestellt.

Neue Impulse für die Offenlegung neuer geheimdienstlicher Aktivitäten sind inzwischen von einem „Gotland-Manifest“ zu erwarten. Es wurde im Oktober vergangenen Jahres von 30 Historikern bei einer Zusammenkunft im schwedischen Visby beschlossen. Darin werden die Politiker Skandinaviens ermuntert, bestehende Geheim-Archive zu öffnen, um die Stasi-Tätigkeit in Norwegen, Dänemark, Schweden, Finnland und Island öffentlich zu machen. Der Bundesbeauftragte der bundesdeutschen Behörde, Roland Jahn, begrüßte diese Initiative. Es bestehe immer Interesse, Lücken in den Archiv-Regalen seiner Institution zu füllen. ++ (st/mgn/23.01.12 – 23)