Archive für Beiträge mit Schlagwort: Straßburg

Leipzig, 3. März 2015 (ADN). Gegen die Weigerung der Sparkasse Leipzig, ein Vereinskonto für die seit dem 23. November 2014 existierende Organisation Legida einzurichten, haben wir Widerspruch eingelegt. Das teilte der Legida-Vereinssprecher Silvio Rösler am Dienstag in Leipzig auf ADN-Anfrage mit. Es werde seitens der von Links dominierten politischen Kräften eben alles unternommen, basisdemokratische Grundbestrebungen und Meinungsvielfalt zu unterdrücken. Diese Versuche aus der „Roten Hochburg“ spiegelten sich darin wider, die Protestbewegung von Legida als gewalttätig, rechtsextrem und islamfeindlich abzustempeln. Das gelinge allerdings immer weniger, als vielmehr ausgerechnet die gegen Legida gerichteten Bündnisse mit unübersehbarer Gewalt und hysterischem Geschrei agierten. Zudem sei festzustellen, dass die Kontrapunkte der Legida-Gegner nicht nur schwächer werden, sondern gänzlich von der Bildfläche verschwinden. Einer der Mitinitiatoren, der ehemalige Pfarrer Christian Wolff, habe das bereits unumwunden zugegeben. Zu den Aktionen, der Legida-Protestbewegung den finanziellen Erstickungstod zu bereiten, seien auch die inzwischen aufgelaufenen Justizkosten zu zählen. Inzwischen lägen gerichtliche Zahlungsforderungen in Höhe von rund 1.600 Euro vor. 

Der Leipziger Auftritt der italienischen Politikerin Milena Santerini aus dem Abgeordnetenhaus in Rom sowie Berichterstatterin des Ausschusses für Gleichstellung und Nichtdiskriminierung im Europarat habe gezeigt, dass ihre Suche nach Nazis unter den Teilnehmern der Legida-Demonstration am Vortag erfolglos geblieben ist. In einem kurzen Gespräch während der Kundgebung habe er ihr die Ziele der Protestbewegung erläutert, die in dem vor einiger Zeit an Leipziger Kirchentüren und anderen öffentlichen Plätzen angeschlagenen Zehn-Punkte-Programm zusammengefasst sind. Aus diesen „Dresdener Thesen“ geht hervor, dass die Position von Legida zu Einwanderung und Asylgewährung nicht der einzige Kritikpunkt an der bundesdeutschen, der Landes-  und kommunalen Politik ist.  Dass man beispielsweise in Leipzig weit mehr als 200.000 Stimmen eines Bürgerbegehrens benötigt, um einen mit nur 66.000 Stimmen ins Amt des Oberbürgermeisters gehievten SPD-Politiker wieder loszuwerden, sei ein demokratischer Skandal. Rösler bestätigt, der italienischen Politikerin seine Kontaktdaten gegeben zu haben. Santerini, die offenbar in offiziellem Auftrag aus Rom und Straßburg in Leipzig nach etwaigen Diskriminierungen fahndete, könne also jederzeit und in größtmöglichem Umfang bei ihm weitere Auskünfte über Legida einholen. ++ (dd/mgn/03.03.15 – 54)

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Straßburg/Moskau/Zürich, 18. Dezember 2014 (ADN). Der Europäische Menschenrechtsgerichtshof  (EGMR) in Straßburg hat eine Berufungsklage Russlands zurückgewiesen. Wie die „Neue Zürcher Zeitung“ (NZZ) am Donnerstag weiter berichtet, ist Moskau nunmehr zur Rückzahlung von 1, 9 Milliarden Euro Entschädigung an die 55.000 ehemaligen Aktionäre des 2007 aufgelösten Ölkonzerns Yukos verpflichtet. Damit endete in dieser Woche ein zehnjähriger Rechtsstreit. „In der über 50-jährigen Geschichte des Menschenrechtsgerichtshofs ist eine Geldstrafe von fast 2 Mrd. Euro beispiellos und beschädigt die Reputation des Kremls. Politisch aber kommen Präsident Wladimir Putin sowie die Justiz und die Finanzbehörden Russlands einigermassen glimpflich davon“, urteilt die Schweizer Tageszeitung.Ursprünglich hatten die Ex-Aktionäre eine Entschädigungssumme in der astronomischen Höhe von 80 Milliarden Euro gefordert.

Schon 2011 hatten es die Richter in einer ersten Entscheidung abgelehnt, hinter der Yukos-Enteignung politische Motive zu sehen. Die Eintreibung der Steuerschulden sei vielmehr ein legitimes Anliegen. Es existierten keine Indizien, dass der Staat den Fiskus aus politischen Gründen zur Eliminierung der Firma instrumentalisiert habe. ++ (wi/mgn/18.12.14 – 351)

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Bern/Zürich, 18. Mai 2014 (ADN). Entweder die Schweiz hält die Europäische Menschenrechtskonvention ( EMRK) voll und ganz ein, dann kann sie auch im Europarat bleiben. Oder sie will sich in bestimmten Teilen nicht mehr an die Vorgaben aus Straßburg gebunden fühlen. Dann muss sie aus der Organisation austreten. Die EMRK zu kündigen und im Europarat zu bleiben, ist nicht denkbar. In dieser Klarheit formuliert der Direktor des Schweizerischen Zentrums für Menschenrechte, Prof. Walter Kälin, den Zwiespalt, der aus seiner am Wochenende in der „Neuen Zürcher Zeitung“ (NZZ) thematisierten Studie hervorgeht. Die wissenschaftliche Arbeit geht der Frage nach, wie sich der Europarat verhält, sollte die Schweiz in den ganz wenigen Fällen eines unlösbaren Konflikts zwischen einem Straßburger Urteil und einer landesrechtlichen Norm  Letzterer den Vorrang geben. Nach Auffassung von Kälin ist dann mit einer scharfen Reaktion des Europarats – Ministerkomitee, Gerichtshof für Menschenrechte und  Parlamentarische Versammlung – zu rechnen. Zu einem Ausschluss der Schweiz würde es zwar nicht kommen, jedoch würde mit anderen Maßnahmen verstärkter Druck auf die Eidgenossen ausgeübt werden.  

Letztlich gibt es nach den Worten nur die Alternative: entweder hält die Schweiz die EMRK voll und ganz ein, dann kann sie im Europarat bleiben. Tut sie das in gewissen Teilen nicht, dann müsse sie austreten. Nicht akzeptabel sei die vielfach vorgebrachte Idee, die Konvention zu kündigen und ihr Nachher mit einem Vorbehalt zugunsten des nationalen Rechts wieder beizutreten. Das würde gegen Treu und Glauben verstoßen. Außerdem würde ein solcher Vorbehalt vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte für ungültig erklärt. Der Europarat könne es sich nicht leisten, den Musterknaben Schweiz zu schonen. Auch der Tatbestand, dass andere Länder  beim Menschenrechtsstandard weit hinter der Schweiz zurückliegen – beispielsweise Italien, Großbritannien und die Niederlande –  und sich ohne ernstliche Konsequenzen irgendwie durchwursteln, könne keine Nachsicht gegenüber der Eidgenosschaft erwarten lassen. 

Die Schweiz, die am 28. November vor 40 Jahren die Konvention ratifiziert hat, setzt sich im Vorfeld des Jubiläums sehr kritisch mit dieser Mitgliedschaft auseinander. So geht es um das Problem, dass das Volk nie über den Beitritt abgestimmt hat und dies nun nachträglich in einem obligatorischen Referendum nachgeholt werden soll. Die Landesregierung will in einem vom Parlament geforderten Bericht zur EMRK die politisch umstrittenen Aspekte ausleuchten. Dabei wird auch mit einer juristischen Analyse der Situation gerechnet, in der die Konvention gekündigt wird und ein Wiedereintritt mit dem Vorbehalt zugunsten des nationalen Rechts angestrebt wird. ++ (vk/mgn/18.05.14 – 137)

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Straßburg/Berlin, 10. März 2014 (ADN). Zahlreiche der 47 Richter am Europäischen Gerichtshof (EGMR) sind für diese Arbeit nicht ausreichend qualifiziert. Das stellte einem Bericht der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung “ (FAZ) in der Montag-Ausgabe zufolge Renate Jaeger fest. Die Juristin, die selbst einmal zum Kreis der Richter in dem in Straßburg ansässigen Gerichtshof gehörte, bildet zusammen mit sechs anderen Rechtsexperten eine Evaluierungskommission, die seit 2010 die Bewerbungen neuer Aspiranten für die Tätigkeit am EGMR prüft. Jeder Mitgliedsstaat im Europarat darf einen Richter stellen. Durchschnittlich fünf Mal pro Jahr wird ein Richter ausgewechselt. „Wir lehnen ständig Richter ab – manchmal sogar alle drei Kandidaten, die von den Regierungen vorgeschlagen werden,“ wird Jaeger von der Tageszeitung zitiert. Auf einigen Listen stünden Juristen, die zwischen 30 und 40 Jahre alt sind und kaum einschlägige Berufserfahrung haben.

Als Beispiel wird in dem Bericht Ganna Yudkivska aus der Ukraine geschildert. Sie wurde im April zur Richterin am EGMR ernannt. Zum Zeitpunkt ihrer Nominierung war sie 33 Jahre alt und hatte noch nicht einmal ihre Dissertation abgeschlossen. Der damalige EGMR-Präsident Jean-Paul Costa hatte auf die Wahl der Ukrainerin mit einem Brief an das zuständige Ministerkomitee des Europarates reagiert. Darin teilte er mit: „Das System wird scheitern, wenn die Richter nicht die notwendige Erfahrung und Autorität haben.“ Als Konsequenz wurde der Evaluierungsausschuss ins Leben gerufen. Dennoch hat sich nicht viel geändert. Manche Regierungen setzen sich sogar über ein klares Nein des Ausschusses hinweg, dessen Votum rechtlich nicht bindend ist. Jaeger nennt die Arbeit in dem Gremium deshalb „frustrierend“.

Über weitere mit fragwürdigen Praktiken verbundene Fälle wird berichtet. So aus Tschechien und Bulgarien. In dem Balkanland wollte der Justizminister seine Ehefrau zur EGMR-Richterin machen. Die Angelegenheit kam nur durch Zufall ans Tageslicht. 

Die FAZ schreibt weiter: „Die Länder im europäischen Westen erinnern aber in diesem Zusammenhang nicht weniger an Bananenrepubliken: So war auf dem Lebenslauf einer spanischen Kandidatin eine Beschäftigung angegeben, die sie in Wirklichkeit gar nicht ausübte. Auf der Liste Frankreichs soll ein Kandidat allein deshalb gestanden haben, damit ein Freund des damaligen Präsidenten Nicolas Sarkozy dessen Platz in der Nationalversammlung hätte übernehmen können; er fiel auch deshalb durch, weil er so gut wie kein Englisch – die zweite Amtssprache am EGMR – gesprochen haben soll. Und auch auf der deutschen Liste stand angeblich, so hört man, für die Neubesetzung im Jahr 2011 – neben Angelika Nußberger, die sich schließlich durchsetzte – ein Angestellter des Europarats, der sich mit der damaligen Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger sehr gut verstanden habe und dessen mangelnde Qualifikation in Straßburg Gesprächsthema war.“   ++ (mr/mgn/10.02.14 – 069)

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Redaktion: Matthias Günkel

Luxemburg/Zürich/Den Haag, 3. September 2013 (ADN). Die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) feierte am Dienstag ihren 60. Geburtstag. Mit dem Beitritt Luxemburgs, das am 3. September 1953 als zehnter Staat das Dokument unterzeichnete, wurde das heute in 47 Staaten gültige Vertragswerk zur verbindlichen Rechtsgrundlage.

Zu den bekannten Protagonisten der EMRK gehörte seinerzeit der britische Premierminister Sir Winston Churchill. In einer historischen Rede an die akademische Jugend beschrieb er an der Universität Zürich im September 1946 die Vision eines einigen Kontinents und der Vereinigten Staaten von Europa. Anderthalb Jahre später – im Mai 1948 – forderte Churchill in Den Haag die europäische Einheit nicht als Bewegung von Parteien, sondern von Völkern. Getroffen hatten sich in der Schweiz im Ergebnis privater Initiativen mehr als 700 Vertreter aus fast 50 eurpäischen Staaten zu einem Europakongress. Churchill wuchs letztlich die von ihm protegierte Idee über den Kopf und er ruderte sichtlich soweit zurück, dass Großbritannien und später auch die USA die Verankerung wirtschaftlicher und sozialer Rechte in der 1948 von der UNO verabschiedeten Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (AEMR) blockieren wollten. Das wiederum wusste der französische Jurist, Diplomat und Erzieher Rene Cassin, der maßgeblich zu den Textentwürfen der AEMR und der EMRK beigetragen hatte, zu verhindern. Der Mitstreiter von General Charles de Gaulle wurde dafür mit dem Friedensnobelpreis ausgezeichnet. Zudem war er selbst von 1960 bis 1968 Richter am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EuGHMR) in Straßburg, bei dem jede Person ihre in der EMRK zugesicherten Rechte einklagen kann. 1969 gründete Cassin in der elsässischen Metropole das nach ihm benannte Internationale Menschenrechtsinstitut.

Die Bundesrepublik Deutschland (BRD) trat im Jahre 1952 der EMRK bei. Die Ratifizierung charakterisierte der prominente SPD-Politiker Carlo Schmid als einen außerordentlichen Fortschritt im Vergleich zu dem bisher geltenden Recht. Er erklärte: „Sämtliche beteiligten Staaten beschließen, dass in ihrem Staatsgebiet sämtliche Menschen einen bestimmten Mindeststandard von Grundrechten genießen sollen. Und darüber hinaus wird die Garantie dieser Verpflichtung nicht ausschließlich den nationalen Gerichten anheim gegeben, sondern internationalen Instanzen.“

Derzeit stehen etwa 820 Millionen Menschen unter dem Schutz der Europäischen Menschenrechtskonvention. Außer Weißrussland haben alle euröpäischen Staaten den Vertrag unterzeichnet. Inzwischen ist die Zahl der Gerichtsverfahren, die in Straßburg auf der Grundlage der Konvention geführt werden, rasant gestiegen. Waren es anfangs lediglich um die hundert Anträge, so belief sich 1999 ihre Zahl auf 8.000. Im vergangenen Jahr wurden 65.000 Anträge gestellt. 70 Prozent der Beschwerden stammen aus Zentral- und Osteuropa, zehn Prozent aus der Türkei und 20 Prozent aus West-, Nord- und Südeuropa. Ein Kardinalmangel der am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gefällten Feststellungs- und Schadenersatzurteile bleibt nach wie vor, dass deren Umsetzung von der Bereitwilligkeit des jeweiligen Staates abhängt. ++ (mr/mgn/03.09.13 – 241)

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London/Straßburg, 25. Januar 2012 (ADN).  350 Urteile und Beschlüsse gegen Großbritannien hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in den vergangenen 45 Jahre erlassen. Wie der Deutschlandfunk am heutigen Mittwoch weiter berichtete, sorgte auf den britischen Inseln eine Entscheidung im Jahr 2010 für besondere Empörung. Die Straßburger Richter hatten einem Gefangenen in Großbritannien das Wahlrecht zuerkannt, dass dort per nationaler Gesetzgebung mit der Inhaftierung automatisch entzogen wird. Die britische Begründung lautet: Da ein Häftling ohnehin auch andere Rechte verliere, beispielsweise das Bewegungs- und Versammlungsrecht, sei dies auch für das Wahrecht zutreffend. Wer Gesetze breche, dürfe nicht an deren Entstehen mitwirken. Im Übrigen sei das Wahlrecht kein unveräußerliches Menschenrecht, erwiderte das britische Parlament mehrheitlich und wies das Straßburger Urteil zurück.

Premierminister David Cameron, der gerade den Vorsitz des Europarates übernommen hat, will nun in Konsequenz dessen den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte reformieren. Statt sich in traditionsreiche nationale Rechtssysteme einzumischen, solle Straßburg die Bürokratie abbauen und die 160.000 unerledigten Fälle abarbeiten, forderte der Tory-Abgeordnete und Kronanwalt Geoffrey Cox. Nötig sei ein anderes System. Es müsse das Recht zur individuellen Klage ersetzen durch ein anderes Prinzip, das die Menschenrechtsstandards erfüllt, aber den Gerichtshof nicht erdrückt. Straßburg solle sich auf die wichtigsten Fälle konzentrieren und sich nicht mit Vorgängen befassen, die bereits national entschieden sind.

Menschenrechtsanwalt Alex Bailin warnt und erinnert an das Einstimmigkeitsprinzip. Reformen könne Großbritannien zwar vorschlagen. Aber wenn man eine politische Agenda verfolge, um das Gericht zu schwächen, dann werde das nicht durchkommen. Dann bliebe den Briten alternativ der vollständige Rückzug aus dem Rat und die Kündigung der Europäischen Menschenrechtskonvention.

Darüber wird bei den Konservativen bereits ernsthaft nachgedacht. Das wäre eine Wendung um 180 Grad. Immerherin hat Großbritannien noch während des Zweiten Weltkriegs die Errichtung des Europarates initiiert und mit ihm den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. ++ (mr/mgn/25.01.12 – 25)