Archive für Beiträge mit Schlagwort: Straßenbahn

Bonn, 8. Februar 2015 (ADN). Menschen dürfen nicht den Arbeitsplätzen hinterherwandern müssen wie die Zugvögel. Sie haben ein Anrecht auf einen Arbeitsplatz in ihrer Heimatregion. Das erklärte der ehemalige Bundesarbeits- und Sozialminister Norbert Blüm am Sonntag im Interview mit dem Fernsehsender „Phoenix“. Ein Dasein als Tagelöhner und in Fernbeziehungen bestehende familiäre Bande seien die erschreckenden Phänomene der heutigen Arbeits- und Sozialwelt. Das zerstöre Ehe und Familie, die die letzte antikapitalistische Bastion verkörpere, als einzig verbliebene Insel von Individualität und Intimität. „Wir steigen aus der Ehe aus wie aus der Straßenbahn“, illustriert Blüm die erschütternden Verhältnisse. Permanent werde suggeriert, dass das ganze menschliche Glück in der Erwerbstätigkeit und in der Karriere besteht. Das sei nicht nur borniert, sondern verwerflich. Der allerorten proklamierte Trend, Mutter und Vater vom Staat zu ersetzen, sei verhängnisvoll. „Eltern zu Trotteln zu erklären und die Kinder so früh wie möglich den ‚Erziehungsexperten‘ zu übergeben, ist falsch“, so der langjährige CDU-Sozialpolitiker.

Ausgangspunkt des Gesprächs war Blüms neues Buch unter dem Titel „Einspruch ! – Wider die Willkür an deutschen Gerichten“. Darin geißelt er die verhehrenden Zustände in der bundesdeutschen Justiz. In einer Passage seiner ernüchternden und bitteren Abrechnung mit der Rechtspraxis ist zu lesen: „Meine Zweifel an der dritten Gewalt sind im Laufe meiner Recherchen gewachsen. Die dritte Gewalt schickt sich an, Staat im Staate zu werden. Die Jurisdiktion scheint niemandem rechenschaftspflichtig zu sein außer sich selbst, und so schmort sie im eigenen Saft vor sich hin. Ich bezweifle nicht die unverzichtbare Funktion der Unabhängigkeit der dritten Gewalt. Aber ich beklage ihre Selbstgefälligkeit, mit der sie jedwede Kritik als Angriff auf ihre Unabhängigkleit abschmettert. Richter und Rechtsanwälte sind die letzten Berufe, die für sich eine Art Berührungstabu beanspruchen. Sie sind wie Brahmanen, die in einem westlichen Exil ihr Kastensystem aufrichten und damit den demokratischen Rechtsstaat unterwandern.“ ++ (so/mgn/08.02.15 – 38)

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Gera, 4. Juli 2014 (ADN). Das erste städtische Verkehrsunternehmen Deutschlands ist in der thüringischen Stadt Gera kollabiert. ÜberEinzelheiten informierten am Freitag auf einer Betriebsversammlung Insolvenzverwalter Dr. Michael Jaffe und der Geschäftsführer der Geraer Verkehrsbetriebe (GVB), Ralf Thalmann. Der Insolvenzantrag wurde am Vortag beim lokalen Amtsgericht gestellt.

Die Juni-Gehälter wurden noch an die rund 300 Mitarbeiter gezahlt. Der Betrieb auf den 20 Buslinien und drei Straßenbahnlinien geht vorerst weiter. Das Busnetz umfasst 236 Kilometer und das Bahnnetz 21 Kilometer. Die GVB haben pro Jahr16,4 Millionen Fahrgäste. Thalmann wird von der GVB-Sektion Unternehmenenskommunikation mit den Worten zitiert: „Dieser Schritt schmerzt uns sehr“. Er legte Wert auf die Feststellung, dass keineswegs schlechte Arbeit oder mangelndes Engagement der Belegschaft Ursache für die verfahrene Situation ist. Insolvenzverwalter Jaffe informierte über bereits aufgenommene Gespräche mit der Stadtverwaltung Geras über eventuelle Finanzierungsmöglichkeiten. Eine Blaupause zur Sanierung eines so vielgliedrigen Unternehmens gebe es in Deutschland nicht.

Die GVB sind eine Tochtergesellschaft der Stadtwerke Gera AG. Von dieser Muttergesellschaft bekam der Verkehrsbetrieb regelmäßige Ausgleichszahlungen, weil die Einnahmen beispielsweise aus  Fahrkartenverkauf und Landeszuweisungen nicht ausreichten. Angesichts des vorangegangenen wirtschaftlichen Zusammenbruchs der Stadtwerke, sind diese Geldquellen versiegt. Sie sind auch durch kurzfristige Fahrpreiserhöhungen nicht ersetzbar, weil die GVB Teil des Tarifgefüges Mittelthüringen sind und deshalb nicht plötzlich ausscheren können. Der Domino-Effekt der wirtschaftlichen Abhängigkeit zwischen Mutter- und Tochtergesellschaft ließ sich nicht vermeiden und die Pleite trat unweigerlich ein. ++ (wi/mgn/04.07.14 – 184)

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