Archive für Beiträge mit Schlagwort: Telekommunikation

Dresden/Leipzig, 14. Februar 2015 (ADN). Eine zentrale Abhör-Station soll in Leipzig – der Stadt der Friedlichen Revolution – für 4, 2 Millionen Euro bis zum nächsten Jahr entstehen. Darüber berichtet die „Leipziger Volkszeitung“ (LVZ) am Sonnabend. Unter dem harmlos klingenden und ziemlich unverfänglichen Namen „Gemeinsames Rechen- und Dienstleistungszentrum auf dem Gebiet der polizeilichen Telekommunikationsüberwachung als rechtsfähige Anstalt öffentlichen Rechts für Berlin, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, der Freistaaten Sachsen und Thüringen“ soll sie als länderübergreifendes Projekt für die Überwachung ganz Ostdeutschlands installiert werden. Dass das Geheimvorhaben plötzlich ans Tageslicht kommt, ist aufmerksamen Lesern sächsischer Gesetzentwürfe, Beschlussvorlagen und anderer papierreicher Texte zu danken. Sie mussten sich bis auf Seite 383 des Titels 98 des Haushaltsansatzes durchquälen, um auf die scheinbar gesichtslose und doch so verdächtige Plansumme von mehr als vier Millionen Euro zu stoßen. Dass es sich um eine höchst klandestine und alles andere als transparente Haushaltsposition des sächsischen Innenmisteriums handelt, zeigt die Reaktion aus ahnungslosen Regierungs- und Abgeordnetenkreisen der neuen Bundesländer. In Thüringen wusste und weiß weder die alte noch die neue Landesregierung etwas davon. Selbst aus dem sächsischen Parlament hagelt es scharfe Kritik. Den Grünen-Innenpolitiker Valentin Lippmann, der als Entdecker des brisanten Etatpostens genannt wird, zitiert die LVZ mit der empörten Äußerung: “ Faktisch soll der Landtag mehr als vier Millionen Euro für ein ominöses Kompetenzzentrum freigeben, für das jegliche gesetzliche Grundlage fehlt – das ist ein unglaubliches Vorgehen.“

Die fast als Zufallstreffer zu bezeichnende Offenbarung bringt das sächsische Innenmisterium in immer größere Erklärungsnot. Sein Chef, Markus Ulbig, für den der Posten immer ungemütlicher wird und der sich deshalb mit seiner Bewerbung um das Dresdener Oberbürgermeisteramt davonzuschleichen versucht, beschwichtigt mit fadenscheinigen Formulierungen. Er lässt mitteilen, dass der Willensbildungs- und Entscheidungsprozess hierzu noch nicht abgeschlossen ist.  ++ (ge/mgn/14.02.15 – 43)

http://www.adn1946.wordpress.com, e-mail: adn1946@gmail.com, Redaktion: Matthias Günkel (mgn), adn-nachrichtenagentur, SMAD-Lizenz-Nr. 101 v. 10.10.46

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Leipzig, 3.Dezember 2014 (ADN). Die Vereinigten Staaten von Amerika (USA) beachten das Völkerrecht nur noch, wenn es passt. Das erklärte der Richter am Bundesverwaltungsgericht, Dr. Dieter Deiseroth, am Mittwochabend in Leipzig auf einer Diskussionsveranstaltung der Redaktion „Neue Gesellschaft/Frankfurter Hefte“. Von außen betrachtet habe sich die Haltung der USA zum Völkerrecht erheblich verändert. So werde es nicht mehr in die US-Militärstrategie einbezogen. Das gelte auch für die elementaren menschenrechtlichen Prinzipien. Als Beispiele aus der jüngeren Vergangenheit nannte Deiseroth die als Angriffskrieg zu definierende Irak-Invasion 2003, den klaren Bruch des Völkerrechtes in Chile 1073 und den Eingriff im Iran 1953.

Deiseroth machte auf der Gesprächsrunde unter dem Titlel „USA – Europa: Momentaufnahme einer Freundschaft“ seine Verwunderung über die äußerst erregte Diskussion in Deutschland über die Abhöraktivitäten der Nation Secirity Agency (NSA) deutlich.  Das Speichern aller möglicher Daten sei gedeckt durch den „Foreign Intelligence Surveillance Act of 1978“ (FISA). Danach benötigt die Überwachung der Telekommunikation außerhalb der USA durch die Nachrichtendienste keine separate oder individuelle Genehmigung. Einbezogen sei auch deutsches Territorium mit Stuttgart und Ramstein. Zunächst betraf es nur Ausländer. 1994 erfolgte eine Erweiterung, indem FISA auf das Durchsuchen von Räumen und Personen ausgedehnt wurde. Eine weitere Verschärfung wurde angesichts der Ereignisse am 11. September 20012 vorgenommen. Nach den Worten von Deiseroth sind die USA nicht dem Internationalen Pakt für bürgerliche und politische Rechte (IbpR) beigetreten. Dies alles trage dazu bei, dass Nicht-US-Bürger diesbezüglich rechtlich schutzlos sind. Edward Snowden sei dem mit seinen Aufsehen erregenden Aktionen entgegengetreten und habe sich damit zugunsten des „Schutzes der Grundrechtsträger in Frankreich, Deutschland und anderswo“ eingesetzt, erklärte der Spitzenjurist. Die Auffassung von Deiseroth, der als Experte für Whistleblowing vorgestellt wurde, bestätigte die ehemalige französische Konsulin, Christine Haufe, weitgehend. Sie ließ wissen, dass Edward Snowden in der Öffentlichkeit Frankreichs keine Rolle spielt. Den Franzosen sei bewusst, dass alle Geheimdienste emsig arbeiten. ++ (vk/mgn/03.12.14 -336)

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München/Karlsruhe, 13. November 2013 (ADN). „Aus den bislang übermittelten Informationen ergeben sich allerdings noch keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte für eine in die Zuständigkeit der Bundesanwaltschaft fallende Straftat.“ Diese dürre Antwort der Behörde, von der nun alle Welt, die entscheidenden Aktionen gegen das Ausspähen durch die National Security Agency (NSA) erwartet, zitiert die „Süddeutsche Zeitung“ am Mittwoch und belegt das endlose Verharren der Strafermittler in Untätigkeit. Übersetzt heiße das: Da wird nichts draus.

Um die Verpflichtung der Bundesanwaltschaft zum Ermitteln zu erhärten, verweist die Tageszeitung auf einen Paragraphen 99. Danach stehen auf „geheimdienstliche Agententätigkeit“ bis zu fünf Jahre Haft, in schweren Fällen bis zu zehn Jahre. „Der ausländische Agent müsste nicht einmal deutschen Boden betreten haben, um ein Fall für die deutsche Justiz zu werden,“ schreibt das Blatt. Das Anzapfen eines Kabelknotens zur massenhaften Ausforschung von Telekommunikations- und Internetdaten in Deutschland würde bereits ausreichen. Zudem könne es schon strafbar sein, wenn US-Amerikaner und Briten ihre technischen Möglichkeiten nutzen, um sich ein möglichst umfassendes Bild von Deutschland zu machen. Das Ausspähen des Telefons der Kanzlerin und der Chefetagen der deutschen Wirtschaft noch nicht einmal eingeschlossen. Der Bundesgerichtshof (BGH) habe dazu klar geurteilt. Das betreffe Bestrebungen fremder Geheimdienste, „alle Angelegenheiten eines anderen Staates systematisch auszuforschen, um auf diese Weise durch Erkundung von Schwächen, des potenziellen Gegners im Kräftespiel der Mächte letzten Endes ein Übergewicht zu erlangen“.

Was daraus hinsichtlich der aktuellen Überwachungsaffäre folgt, erfordere wenig Phantasie. „Sobald Berlin der Bundesanwaltschaft signalisiert, Ermittlungen gegen US-Verantwortliche schadeten deutschen Interessen, werden die Bundesanwälte den Fall zu den Akten legen – inklusdive der brisanten Handy-Abhöraktion. Und ganz ohne zuvor Ermittlungen einzuleiten, denn dies hätte das volle Programm zur Folge. Es müsste ein Rechtshilfeersuchen an die USA gestellt werden, um Menschen wie Keith Alexander befragen zu dürfen. Und eines an Russland, um Edward Snowden nach Karlsruhe zu holen.“ Dergleichen sei jedoch reine Theorie. ++ (sp/mgn/13.11.13 -311)

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Berlin, 3. November 2013 (ADN). Den Verdacht, dass Trojaner in meinem Telefon und dem meiner Mtarbeiter versteckt sind, lasse ich vom Bundesamt für Sicherheit und Informationstechnik (BSI) überprüfen. Das erklärte die Vizepräsidentin des Deutschen Bundestages, Claudia Roth, am Sonntag im „Interview der Woche“ dem Deutschlandfunk. Sofern sich die Befürchtung bewahrheitet, werde sie Strafantrag stellen. Es würden grundlegende Menschen- und Freiheitsrechte verletzt. „Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, Privatheit, Telekommunikationsgeheimnis wird mit Füßen getreten. Und das kann man sich nicht bieten lassen, “ erklärte Roth empört. Die Behauptung der US-Amerikaner, es ginge um den Kampf gegen Terrorismus, könne nicht der Generalschlüssel sein, um Freiheitsrechte, Menschenrechte und Grundrechte millionenfach zu verletzen.

Nach den Worten von Roth ist die Aussage von Kanzleramtsminister Ronald Pofalla, die Vorwürfe millionenfacher Ausspähung seien vom Tisch, eine dramatische Unterschätzung. „Für mich ist das Kernschmelze der Demokratie“, urteilt die Vizepräsdentin. Wenn innerhalb von 30 Tagen 181 Millionen Daten erhoben werden, sei dies Abhörwahn, mit dem Demokratie ausgehebelt wird. Nun wolle sie auch wissen, was die Briten, Franzosen und der Bundesnachrichtendienst (BND) gemacht haben. Angesichts der jetzt bestehenden Situation müsse das Bankdatenabkommen, das Fluggastdatenabkommen und das Freihandelsabkommen mit den USA auf Eis gelegt werden.

Ein Echo oder Antworten aus dem BSI, bei dem Claudia Roth intervenieren und gegebenenfalls dann Strafantrag stellen will, sind bislang nicht bekannt. In diesem Bundesamt existiert ein IT-Krisenreaktionszentrum, das eine schnelle Reaktion auf schwerwiegende Vorfälle sicherstellen, rechtzeitige Gegenmaßnahmen ermöglichen und Schaden größten Ausmaßes vermeiden soll. Dazu gibt es einen täglich, rund um die Uhr erreichbaren Bereitschafts- und Alarmdienst. ++ (sp/mgn/03.11.13 – 301)

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