Archive für Beiträge mit Schlagwort: Territorium

Seoul, 15. April 2014 (ADN). Koreas Teilung in zwei Staaten jährt sich im nächsten Jahr zum 70. Mal. Die Euphorie, das Weltereignis „Deutsche Einheit“ auf andere Regionen und Staaten – auch auf Korea – überspringen zu lassen, ist mehr als abgekühlt. Eiskalte Berechnungen lassen die Hoffnung der Koreaner auf Annäherung im Permafrost erstarren. Allein ein in der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ am Dienstag angestellter Vergleich lässt mutlos werden. So betrug das Pro-Kopf-Sozialprodukt der Bundesrepublik Deutschland vor der Wiedervereinigung das 1,7fache der DDR. Das südkoreanische Pro-Kopf-Bruttoinlandsprodukt (BIP) beträgt dagegen das 28fache des nordkoreanischen. Allein diese Einkommenslücke scheint unüberwindbar.  Wie Autor Kiyoyuki Uchiyama, Büroleiter der wichtigsten japanischen Wirtschaftszeitung „Nikkei“ in Seoul, weiter schreibt, würde der soziale Ausgleich den Löwenanteil der Kosten  nach einer Wiedervereinigung Koreas ausmachen.  Seouls Wiedervereinigungsministerium rechnet mit jährlichen Kosten von 2,757 Trillionen Won. Um das einigermaßen zu schultern, müsste die Mehrwertsteuer von derzeit 10 auf 25 Prozent erhöht werden. Solche Daten lassen die Neigung zu Wiedervereinigung gerade bei jungen Leuten deutlich sinken.

Aber sind die Kosten alles und ein unüberwindliches Hindernis ? Aus purer kapitalistischer Sicht ist dem so. Dass es anders geht, beweist eine Wiedervereinigung, die als solche im Westen einfach ausgeklammert und nicht anerkannt wird. Die Verschmelzung der Krim mit Mütterchen Russland ist nämlich eine hochemotionale. Aspekte des Geldes sind zweitrangig. Genau deswegen hat Russlands stellvertretende Regierungschef  Igor Schuwalow bei seinem jüngsten Auftritt in Deutschland und dessen Industrievertretern so viel fragende Blicke über seine treffenden Bemerkungen zu diesem Thema geerntet.  Eine Vereinigung wird im Osten offenbar als überwiegend menschliche Angelegenheit betrachtet und nicht als Geschäftschance und finanzieller Zusatzprofit, wie das Westdeutsche bei der Übernahme der mitteldeldeutschen Territorien voraussetzten.  ++ (vk/mgn/15.04.14 – 104)

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Berlin/Brüssel, 17. November 2013) Trotz der für Mitte 2015 geplanten Einführung des „Gemeinsamen Europäischen Asylsystems“ (GEAS) in der Europäischen Union (EU) bleiben alte Stolpersteine auf dem Weg liegen. Einer der größten ist das „Dublin-Modell“. Zu diesem Schluss kommt eine Forschungsarbeit der Stiftung Wissenschaft und Politik (SWP), die im November veröffentlicht wurde. Damit nähere sich die EU kaum den ursrünglichen Zielen eines besseren Zugangs zum Asylverfahren, schnellerer Entscheidungen und menschenwürdiger Aufnahme- und Lebensbedingungen. Als Haupthindernis wird der Fortbestand des sogenannten Dublin-Systems aus dem Jahr 1990 identifiziert. Danach bleibt derjenige EU-Mitgliedsstaat für die Prüfung des Asylantrags zuständig, in dem der Asylbewerber nachweislich erstmals EU-Boden betreten hat. Für eine ersatzlose Abschaffung der Dublin-Verordnung zugunsten einer freien Wahl des Asyllandes sprechen sich jedoch Nichtregierungsorganisationen (NGO) aus.

Die Stiftung schlägt als Alternative einen Zuordnungskompromiss vor, der sich aus einer Verrechnung von unterschiedlich stark gewichteten Faktoren ergibt. Die Autoren der Studie nennen dafür vier Kriterien, um faire Aufnahmequoten zu ermitteln. Das sind das Bruttoinlandsprodukt (40 Prozent), die Bevölkerungszahl (40 Prozent), die Fläche des jeweiligen Staatsterritoriums (10 Prozent) und die Arbeitslosenquote (10 Prozent).
Bei rückwirkender Anwendung dieses Modells für den Zeitraum 2008 bis 2012 auf die in der EU gestellten 1,3 Millionen Asylanträge hätten nur acht Mitgliedsstaaten überproportional hohe Aufnahmezahlen zu verzeichnen gehabt. Entlastung sei realistisch gewesen. „So wären auf Schweden im Fünfjahreszeitraum gemäß Quote rund 42.000 Asylanträge entfallen, tatsächlich hat das Land mit 154.000 Asylbewerbern jedoch mehr als dreimal so viele aufgenommen“, teilt SWP-Aktuell mit. Ungefähr das Doppelte hatte sich in der Relation für Belgien, Griechenland und Österreich ergeben. Deutschland, Dänemark und Großbritannien haben danach ihre Quoten knapp untererfüllt. Viele Länder seien nur mit einem Bruchteil der Asylanten konfrontiert worden. Dazu zählen die Staaten der EU-Osterweiterung von 2004 bis 2007 sowie Spanien und Portugal. Nach dem Mehrfaktoren-Muster errechnete SWP für Deutschland eine faire Aufnahmequote von 205.974 statt tatsächlich 201.350 Asylanten. Italien müsste danach 140.580 statt tatsächlich 107.800 Bewerber zulassen. Am äußersten Ende dieser Skalenrichtung liegt Estland, das statt 230 Asylanten 6.537 Asylanträge genehmigen müssen.

Da Griechenland und Italien im Jahr 2014 nacheinander die EU-Präsidentschaft innehaben, ist nach Ansicht der Stiftung mit einer forciert positiven Betrachtungweise dieses vorgeschlagenen Verteilungsschlüssels zu rechnen. Ausfürliche Begründungen für die Berücksichtung der vier Rechengrößen – Wirtschaftskraft, Bevölkerungszahl, Landesgröße und Arbeitslosenquote – wurden in dem publizierten Beitrag nicht gegeben.++ (dp/mgn/17.11.13 – 315)

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