Archive für Beiträge mit Schlagwort: Thomas Oppermann

Göttingen, 28. Juni 2015 – (ADN) Die EU-Politiker werden offensichtlich von panischer Angst vor Volksabstimmungen getrieben. Sie befürchten angesichts des vom griechischen Ministerpräsidenten Alexis Tsipras für das nächste Wochenende angekündigten Referendums, dass die Vorschläge der sogenannten Institutionen an Griechenland vor dessen Volk keine Akzeptanz finden. Am Sonntag formulierte SPD-Fraktionschef Thomas Oppermann diese tiefsitzende Furcht im Deutschlandfunk folgendermaßen: „Ich bin nicht gegen eine Volksabstimmung über die Angebote, die jetzt im Raum stehen. Aber Herr Tsipras will die Volksabstimmung, weil er keine Verantwortung übernehmen will.“ Er selbst wolle die Offerte nicht annehmen und empfehle dem Volk, sie abzulehnen. „Wir kennen nicht einmal die exakte Grundlage dieser Abstimmung, die innerhalb einer Woche organisiert werden soll“, so der Sozialdemokrat. Die Ungewissheit von Basisdemokratie ist insbesondere in bundesdeutschen Politikerkreisen deshalb so verpönt, weil sie mit unverzüglichem Machtverlust verbunden sein kann. ++ (dk/mgn/28.06.15 – 138)

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Köln/Hamburg, 23. Februar 2014 (ADN). Das Handeln der Staatsanwaltschaft Hannover im Verdachtsfall Sebastian Edathy ist nicht nur nicht rechtens, sondern skandalös. Das erklärte der Hamburger Strafrechtsprofessor Reinhard Merkel von der Universität Hamburg am Sonntag im Rundfunk. Angesichts der Hausdurchsuchung bei dem Verdächtigten im Beisein der Presse wurde das Prinzp der Unschuldsvermutung missachtet. Edathy in dieser Situation derart an den Pranger zu stellen, sei lebensvernichtend. Um versuchte Anstiftung zum Geheimnisverrat handele es sich bei dem derzeit vieldiskutierten Telefonat zwischen dem Chef des Bundeskriminnalamtes (BKA), Jörg Ziercke, und dem Fraktionsgeschäftsführer der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD) im Deutschen Bundestag, Thomas Oppermann. Letzterem, der sich Volljurist nennt und bereits als Richter tätig war, nehme er dessen zur parteipolitischen Kumpanei tendierende Haltung nicht ab. „Das Vorbeigehen an juristschen Verbotsschildern ist befremdlich“, sagte der Hamburger Rechtsphilosoph, der auch an der Universität Greifswald tätig ist. Er stufte den Verrat von Dienstgeheimnissen als Amtsträger durch den seinerzeitigen Bundesinnenminster Hans-Peter Friedrich als Notstand ein und bewertet ihn als Kollision geschützter kollektiver Interessen mit dem Interesse des Schutzes des Dienstgeheimnisses.

Solche Phänomene sind nach Auffassung von Merkel weit verbreitet. Sie seien eher auf Fahrlässigkeit als auf Vorsatz zurückzuführen. Politiker nähmen sich mehr heraus als für die normale Bevölkerung gilt. Dazu komme die Unkenntnis der labyrinthischen Verworrenheit rechtlicher Regelungen, die zudem von den Politikern nicht beherrscht wird.

Weniger wissenschaftlich, aber wesentlich verständlicher und derber über die bundesrepublikanischen Zustände äußern sich „Alte Herren“ und Prominente des politischen Lebens. So kommentiert der ehemalige Chefredakteur des Nachrichtenmagazins „Der Spiegel“, Stefan Aust, in der aktuellen Ausgabe der „Welt am Sonntag“: “ Im Falle Edathys kommt einiges zusammen, was man früher eher Bananenrepubliken zugetraut hätte: serielle Inkompetenz von Behörden, Staatsanwaltschaften und Politikern in Bund und Ländern. Hallo – regiert hier eigentlich noch jemand ?“ Bereits vor wenigen Tagen hatte auch der als klassischer Sozialdemokrat geltende Rudof Dreßler das bundesdeutsche Verwaltungsgebilde in die unmittelbare Nähe einer „Bananenrepublik“ gerückt. Primär werden Staaten als Bananenrepubliken definiert, in denen Korruption bzw. staatliche Willkür vorherrschen oder denen diese Eigenschaften zugeschrieben werden. Solche Zustände sind nicht zufällig und erst kürzlich eingetreten. Das belegt die Wahl des Begriffs „Bananenrepublik in Deutschland“ zum Wort des Jahres 1984 – also schon vor drei Jahrzehnten. ++ (kr/mgn/23.02.14 -054)

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Berlin/Düsseldorf, 28. November 2013 (ADN). Die Kompetenzen des am Donnerstag im Deutschen Bundestag eingesetzten Hauptausschusses erstrecken sich – schlichtweg gesagt – auf „alles“. Er soll bis nach Bildung der neuen Bunderegierung sämtliche Fachausschüsse des Parlaments ersetzen. Ein solches Gremium hat es seit Bestehen der Bundesrepublik Deutschland (BRD) noch niemals gegeben und es ist auch nirgends vorgesehen. Diese inzwischen mehrfach als Notkonstrukt bezeichnete Arbeitsgruppe ist nach den Worten des sozialdemokratischen Innenexperten Thomas Oppermann ein demokratisches Experiment, auf das einzugehen, er die Abgeordneten inständig bat. Es bereichere die parlamentarische Arbeit. Die von den vorläufigen Koalitionären Christlich Demokratische Union (CDU) und Sozialdemokratische Partei (SPD) aus der Taufe gehobene Neuschöpfung wird von der Fraktion Bündnis 90/die Grünen abgelehnt und von der Partei „die Linke“ als Verfassungsbruch deklariert.

Im Rundfunk nach der einmaligen parlamentarischen Kreation befragt nannte der Staatsrechtler Martin Morlok von der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf drei komplexe Grundprobleme, die aus konstitutioneller Sicht mit dem Hauptausschuss verbunden sind. So verlange das Grundgesetz einige Pflichtausschüsse. Dazu gehörten die für Auswärtiges, Verteidigung, Europa und für Petitionen. Auch wenn das Grundgesetz nicht explizit vorschreibe, zu welchem Zeitpunkt diese vier Gremien einzurichten sind und deren Bildung mit solchen Motiven hinauszuzögern, stelle dies ein „windeladvokatorisches Argument“ dar. Außerdem bedeute das Fehlen der Fachausschüsse, dass die arbeitsteilige Spezialisierung der parlamentarischen Arbeit nicht gegeben ist. Darunter leide die Kontrollfähigkeit des Parlaments. Als dritte Problemzone betrachtet Morlok den Hauptausschuss mit seinen 47 Mitgliedern von insgesamt 631 Bundestagsabgeordneten als kaum akzeptable Notlösung. Jede Woche mehr ihrer Existenz tut weh, so der Staatsrechtsprofessor. „Das ist eine Art Politbüro, das regiert“, ergänzte er. Das dürfe nicht ins neue Jahr geschleppt werden. Das „Politbüroprinzip“ führe dazu, alles in Koalitionskreisen auszuhandeln. Als Gegenmittel schlug der Experte für öffentliches Recht und Parteienspezialist vor, die alten Fachausschüsse übergangsweise einzusetzen. Diese könnten nach der Regierungsbildung dann personell und vom Arbeitsgebiet her noch modifiziert werden. ++ (pl/mgn/28.11.13 – 326)

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