Archive für Beiträge mit Schlagwort: Transparenz

Leipzig, 6. Mai 2015 (ADN). Der „Geist von Leipzig“ breitete sich geradezu blitzschnell am Mittwoch bei der zentralen Diskussion des dreitägigen „Medientreffpunkts Mitteldeuschland“ über der Gedankenwelt der Oberhäupter bundesdeutscher elektronischer Medien aus – sowohl der öffentlich-rechtlichen als auch der privaten. Nachdem ihn namentlich der Intendant des Norddeutschen Rundfunks (NDR), Lutz Marmor, als erster benannt und sich zu ihm bekannt hatte, folgten seinem Beispiel die anderen Fernseh- und Rundfunkchefs von ARD, ZDF, ProSiebenSat 1 und RTL. Das seit langem geschwungene Kriegsbeil soll begraben werden, indem die zahlreichen Konflikte nicht mehr auf juristischem Wege, sondern mit einer in Leipzig ansässigen privaten Schiedsgerichtsbarkeit schneller gelöst werden. So lautet der Vorschlag von Staatssekretärin Jacqueline Kraege aus Rheinland-Pfalz. „Das finde ich gar nicht schlecht“, reagiert Tobias Schmid von RTL unverzüglich und charakterisiert dies als „freundschaftlichen untergerichtlichen Modus der Auseinandersetzung“. Er sympathisiert offen mit diesen „kleinen regulatorischen Laubsägearbeiten, die wir dann stolz den Eltern präsentieren“. Als Plattform verlangte er mehr Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) und weniger preußisches Landrecht. Jürgen Brautmeier von DLM stimmte sofort diesem „Geist von Leipzig“ zu, den anschließend die Intendantin des Mitteldeutschen Rundfunks (MDR), Karola Wille, noch näher beschrieb: Dieser Geist, für dessen Entweichen aus der Flasche der als Person und Diskutant anwesende Julian Geist von ProSiebenSat1 Anlass gegeben hatte, müsse geprägt sein durch die Übereinstimmung der Interessen von Bund und Ländern einerseits und den Privaten andererseits.

Wie steinig, sogar chaotisch und zudem noch undemokratisch dieser Weg sein kann und wahrscheinlich wird, zeigte die finale Schlußrunde, deren Grundlage ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts bildete. Das Gericht hatte im vergangenen Jahr die geringe Staatsferne und Transparenz bei der Besetzung der Aufsichtsgremien des Zweiten Deutschen Fernsehens (ZDF) für grundgesetzwidrig erklärt. Nun muss diese Entscheidung, die auch in vollem Umfang für die ARD gilt, umgesetzt werden. Das erste Versagen ist bereits in Kürze zu erwarten, denn im Herbst dieses Jahres wird der neue MDR-Rundfunkrat für weitere sechs Jahre gewählt. Seine personelle Zusammensetzung ist in einer neuen Regelung zu klären, über deren Entwurf die Länderministerpräsidenten bis zum 30. Juni dieses Jahres zu entscheiden haben. Einstimmigkeit ist nötig. Um sich nicht gegeneinander auszuspielen, sind kaum Reibungen zu erwarten. „Es wird so durchgehen, weil die Länderparlamente keinen Einfluss haben“, bedauert ZDF-Fernsehratsmitglied Oliver Passek. Das absurde Theater darüber, wie künftig die Plätze in den Aufsichtsgremien vergeben werden, gehe weiter. Dass sie die geforderte Vielfalt der zivilgesellschaftlichen Gruppen einigermaßen widerspiegeln, sei nicht zu erwarten. Parteipolitik und Staatseinfluss lassen sich so nicht verdrängen. ++ (me/mgn/06.05.15 – 105)

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Leipzig, 27. April 2015 (ADN). Der Nachholbedarf für Transparenz der Vergütung von Managern öffentlicher Unternehmen ist enorm. Das geht aus einer am Montag präsentierten aktuellen Studie von Wirtschaftswissenschaftlern der Universität Leipzig hervor. Danach liegt nicht einmal jedes dritte von 320 untersuchten öffentlichen Unternehmen die Managervergütung individualisiert vor. Selbst in Bundesländern, in denen dies gesetzlich vorgeschrieben ist, befolgt die Hälfte der betroffenen Unternehmen, die gesetzlichen Regeln nicht. Nach den Worten von Juniorprofessor Ulf Papenfuß ist das Ziel einer hinreichenden Transparenz auch nicht ausschließlich durch eine freiwillige Selbstregulierung zu erreichen.

Im Mittelpunkt der Studie stand die Analyse des Geschäftsjahres 2012 derartiger Unternehmen in Privatrechtsform in den 16 Landeshauptstädten bzw. Stadtstaaten und in den zehn größten deutschen Städten in elf Branchen. Im Durchschnitt weisen 57 Prozent der Unternehmen die Vergütung gar nicht aus, 14 Prozent als Gesamtbetrag und 28 Prozent individualisiert aus. Höchste Transparenz herrscht in der Wohnungswirtschaft, die niedrigste im Energiesektor. In Kiel und Saarbrücken macht keines der Unternehmen Angaben dazu. In Potsdam, Dresden und Magdeburg wurden in weniger als zehn Prozent dieser Unternehmen die Managergehälter offengelegt und dies auch nur als Gesamtbetrag. ++ (kr/mgn/27.04.15 – 98)

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München/Berlin, 31. März 2015 (ADN). Die neuen Parteispenden-Berichte offenbaren, dass im Bundestagswahlkampf 2013 mehr als zwei Dutzend Unternehmen  und Privatpersonen den Trick mit der Stückelung genutzt haben. Ihre Spenden blieben bis jetzt geheim. Darauf weist die „Süddeutsche Zeitung“(SZ) am Dienstag in einem Kommentar hin. „Der 50.000-Euro-Trick“ ermöglicht es  finanziell opulenten Gönnern, ihre weitaus größeren Gesamtsummen unter diese Grenze zu stückeln und damit der Dokumentationspflicht in der Bundestagsverwaltung zu entziehen. Das gelingt in der Einzahlungspraxis besonders unauffällig, indem Tochterfirmen der Großspender diese Teilsummen separat an die Parteien überweisen.

Derartige Tarnmaßnahmen funktionieren seit rund zehn Jahren weitgehend geräuschlos und damit erfolgreich für die Beteiligten. Öffentlichkeitswirksame Affären hatten zuvor oft für Skandale gesorgt und den Verdacht der politischen Einflussnahme bestimmter Kreise auf die Parteien erhärtet. Zur Beruhigung der Lage wurde ein Transparenzregelung eingeführt, nach der Spenden von mehr als 50.000 Euro dem Bundestagspräsidenten unverzüglich angezeigt werden müssen. Der seitdem praktizierte Taschenspielertrick jeweils eine Summe unter dieser Obergrenze fließen zu lassen, hebelt den Sinn der Vorschrift sichtbar aus. Das langwierige und aufwendige Dokumentieren in den Rechenschaftsberichten lässt die unredlichen Machenschaften zusätzlich in den Schatten des Publikumsinteresses treten. Die SZ mahnt deshalb deutlich: „Wer so etwas auch in Zukunft zulässt, gefährdet die Akzeptanz der Demokratie. Die 50.000-Euro-Grenze muss deshalb sofort deutlich gesenkt werden.“ ++ (de/mgn/31.03.15 – 80)

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Köln, 18. Februar 2015 (ADN) . Das Erzbistum Köln hat am Mittwoch seinen Finanzbericht für das Jahr 2013 veröffentlicht. Danach verfügt es über ein Vermögen von 3,35 Milliarden Euro. Die Kölner Organisation der katholischen Kirche gilt als eine der reichsten von den insgesamt 27 Diözesen in Deutschland. Noch vor einem Jahr hatten Kirchenvertreter das Vermögen des Erzbistums Köln und des Bischöflichen Stuhls auf nur 166 Millionen Euro beziffert. Dass nunmehr ein solche enorme Steigerung des Vermögens eintrat, ist dem Versprechen zu mehr Transparenz in der Öffentlichkeit zu danken. Ob damit bereits die Fahnenstange an Offenheit erreicht wurde und das Erzbistum sich genügend Asche am Ascherwittwoch aufs Haupt gestreut hat, bezweifeln Kritiker. So sind zahlreiche Objekte des kirchlichen Immobilienbesitzes, dessen Wert mit 612 Millionen Euro angegeben wird und zu dem 277 Wohn- und Geschäftsimmobilien gehören, lediglich mit einem oder wenigen symbolischen Euro bewertet. Das betrifft beispielsweise den Kölner Dom. Zum Grundbesitz der katholischen Kirche gehören auch Anteile der Aachener Siedlungs- und Wohnungsgesellschaft mit rund 25.000 Wohnungen und der Rheinwohnungsbau GmbH mit 6.138 Wohnungen. Der durchschnittliche, in diesen Unternehmen geforderte Mietzins beträgt 6,33 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche. Der so erreichte Gewinn beläuft sich dem Finanzbericht zufolge auf 2,3 Millionen Euro.

Der größte Posten im Jahresabschluss 2013 des Erzbistums Köln entfällt auf den Wertpapierbesitz in Höhe von 2, 3 Milliarden Euro. Bei einer Durchschnittsrendite von 3,3 Prozent wurden damit Einnahmen von 77 Millionen Euro erzielt.

Nach den Worten von Finanzdirektor Hermann J. Schon hat ein großer Teil des Vermögens im Erzbistum Köln keinen realisierbaren Marktwert, wie das aus Bilanzen von Wirtschaftsunternehmen bekannt sei. Mit den Einnahmen aus der Kirchensteuer würden rund 70 Prozent der kirchlichen Arbeit im Erzbistum Köln finanziert. ++ (re/mgn/18.02.15 – 46)

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Leipzig, 20. Dezember 2014 (ADN). Die Staatsanwaltschaft Leipzig hat noch am Tag der Urteilsverkündung gegen den Freispruch der vier Angeklagten in dem unter dem Schlagwort „Herrenlose Häuser“ rangierenden Leipziger Immobilienskandal Revision eingelegt. Der Bundesgerichtshof (BGH) wird eingeschaltet.  Das teilt Oberstaatsanwalt Ricardo Schulz, Pressesprecher der Behörde, auf Anfrage gegenüber dem MGN-Nachrichtenbüro zum Wochenende mit. Der entsprechende Schriftsatz sei beim Landgericht Leipzig eingereicht worden. Das wiederum habe nun knapp sieben Wochen Zeit, um das vor drei Tagen mündlich verkündete Urteil schriftlich zu begründen. Im Anschluss daran werde die Staatsanwaltschaft binnen Monatsfrist ihre schriftliche Stellungnahme abgeben. „Danach werden die Akten dem Generalbundesanwalt (GBA) bei dem BGH übersandt und durch den GBA dem 5. Strafsenat in Leipzig vorgelegt“, so Schulz. In der Revision werde das Urteil nur auf Rechtsfehler und Verfahrensfehler überprüft. Eine erneute Beweisaufnahme finde vor dem BGH nicht statt.

Eine besonders pikante Nuance politischer Tragweite hat das Urteil des Landgerichts Leipzig inzwischen zusätzlich erhalten, als das zum Richtertrio der 8. Strafkammer eine Juristin gehört, die – ebenfalls in dieser Woche – in die neue Ratsversammlung als CDU-Stadträtin eingezogen ist. Sie ist also jetzt Teil des Stadtparlaments, das seinerseits an höchstmöglicher Transparenz und Aufklärung der ominösen Vorgänge interessiert sein müsste. Drei der Angeklagten waren im Tatzeitraum  Mitarbeiter des Rechtsamtes der Stadt Leipzig, das sich während der acht Verhandlungstage als ein Hort der juristischen Inkompetenz, des organisatorischen Chaos und unglaublicher Verantwortungslosigkeit erwiesen hat. Opfer waren Bürger, denen zum Teil mit heimtückischen und sittenwidrigen Methoden hundertfach Grundeigentum weggenommen wurde. Das Verfahren hat andeutungsweise darauf hingewiesen, dass ähnliche Fälle illegitimer Eigentumsverschiebungen  bei Häusern und Grundstücken in vermutlich erheblichem Umfang in den neuen Bundesländern noch im Verborgenen schlummern.  Eine Zeugin hatte während ihrer Vernehmung bestätigt, dass die Praxis in weiteren zehn ostdeutschen Städten ähnlich gelagert war. Einfachste Methoden der Eigentümer- und Erbenermittlung wurden ignoriert. Manchmal korrespondierten die städtischen Angestellten mit den bekannten und tatsächlichen Hauseigentümern, während gleichzeitig hinter deren Rücken ihre Liegenschaften von sogenannten gesetzlichen Vertretern verkauft wurden. Es ist in den neuen Bundesländern mit einer enormen Dunkelziffer derartiger Enteignungen zu rechnen, die unter dem Vorwand des Investionsvorrangs in den vergangenen zwei Jahrzehnten systematisch betrieben wurden. ++ (ju/mgn/20.12.14 – 353)

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Brasilia, 24. August 2014 (ADN). Die staatliche Bank für soziale und wirtschaftliche Entwicklung Brasiliens (BNDES) muss ab sofort alle Informationen zur Kreditvergabe an private und öffentliche Institutionen offenlegen. Darüber berichtet das Nachrichtenportal amerika21.de am Sonntag. Die Verpflichtung erwachse aus der juristischen Entscheidung eines Bundesgerichts im Bundesdistrikt Brasilia. Als Kreditanstalt des öffentlichen Rechts unterliege das Finanzinstitut den Regelungen des Informationsfreiheitsgesetzes und nicht dem Bankgeheimnis.

Die Bank muss nun dem Urteil zufolge für Transparenz sorgen über die Kreditvergabe der vergangenen zehn Jahre. Die BNDES-Bank ist eine der weltweit größten öffentlichen Finanzeinrichtungen. Im Jahr 2013 umfasste ihr Kreditvolumen umgerechnet 63 Milliarden Euro. ++ (if/mgn/24.08.14 – 235)

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Berlin, 19. Juli 2014 (ADN). Statt systematisch Korruption vorzubeugen und Transparenz zu schaffen, ruhen sich anscheinend viele Verlags- und Medienhäuser auf dem Glauben aus, ihre Journalisten seien nicht bestechlich. Das erklärte in dieser Woche in Berlin der stellvertretende Vorsitzende von Transparency Deutschland, Jürgen Marten, bei der Präsentation einer Kurzstudie zu Journalismus und Korruption. Wirtschaftliche Abhängigkeiten – zum Beispiel von Anzeigenkunden – und mögliche Interessenkonflikte müssten öffentlich gemacht werden. Zudem werde mehr Transparenz über die Einnahmen und Verwendung der Mittel im öffentlich-rechtlichen Rundfunk vonnöten. Die Anstalten hätten darüber öffentliche Berichte vorzulegen.

In der ersten Stufe der Untersuchung durch das Institut für Journalistik an der Technischen Universität (TU) Dortmund wurden die Chefredakteure der dreißig auflagenstärksten Tageszeitungen angeschrieben. Davon beantworteten lediglich zwei die an sie gestellten Fragen. In einem weiteren Schritt wurde eine Auswahl öffentlich zugänglicher Regelwerke von Verlagen sowie privater und öffentlich-rechtlicher Rundfunkanstalten näher beleuchtet. Auch die Richtlinien des Presserates, des Deutschen Journalistenverbandes und der Organisation Netzwerk Recherche wurden verglichen. Diese Analysen ergaben, dass wenige konkrete Vorgaben existieren und die geprüften Dokumente meist nur appellierenden Charakter haben. Zum Beispiel wird nicht definiert, ab welchem Wert Geschenke, Einladungen und Rabatte abzulehnen sind.  Es mangelt an verbindlichen Konsequenzen bei Nichteinhaltung interner Kodizes oder der Richtlinien journalistischer Organisationen. Am Ende der Studie wird ein Vorschlag für ein umfassendes Regelwerk unterbreitet. An die Dringlichkeit von mehr Transparenz und Korruptionsprävention erinnerte der Geschäftsführer von Netzwerk Recherche, Günter Bartsch. Erst kürzlich habe das relativ schlechte Abschneiden der Medien auf dem Korruptionsbarometer von Transparency International den enormen Handlungsbedarf demonstriert. ++ (me/mgn/19.07.14 – 199)

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Zürich/London, 10. Juni 2014 (ADN). Der britische Telefonkonzern Vodafone gesteht direkte staatliche Zugriffe auf seine Kommunikationsnetze ein. Darüber berichtet die „Neue Zürcher Zeitung“ (NZZ) am Dienstag. Das Telefon-Unternehmen habe vier Tage zuvor bestätigt, dass „eine kleine Zahl“ von Staaten direkte Leitungen zum Netzwerk der Firma unterhält. Dort könnten sie nach Belieben und ohne Kontrolle des Konzerns die gesamte Kommunikation von Kunden überwachen. Sie hätten die Verfügungsgewalt über Metadaten und Gespräche in Echtzeit. Vodafone fordere zwar den Verzicht auf diesen Zugang, sei aber nicht befugt die betreffenden Länder zu nennen.

Der Londoner NZZ-Korrespondent Peter Rasonyi nennt den Bericht des Konzerns weltweit einzigartig. Das Unternehmen beteuere, größtmögliche Transparenz über den Schutz von Kundendaten walten lassen zu wollen, sich jedoch stets an die jeweiligen gesetzlöichen Bestimmungen halten zu müssen. Und diese könnten den Datenschutz empfindlich einschränken. Deshalb habe man sich entschieden, jedes Jahr einen aktualisierten Rapport über die jeweilige Rechtslage und den Umfang der betreffenden staatlichen Datenzugriffe zu publizieren.

In dem Vodafone-Bericht werden 29 Länder unter die Lupe genommen, in denen das Unternehmen direkte Geschäftstätigkeit betreibt. Beispielsweise seien in Indien, Ägypten, Katar, Südafrika und in der Türkei Angaben über staatliche Datenzugriffe verboten. Dafür zuständige Mitarbeiter seien oft strengsten staatlichen Geheimhaltungsvorschriften unterworfen und entzögen sich damit weitgehend der Kontrolle des Managements. Verwiesen wird auf große nationale Unterschiede. Vergleiche seien schwierig, weil die Definitionen von Sachverhalten stark differieren. Auffallend hoch liege diese Art der Überwachung im vergangenen Jahr in Italien gelegen. Es habe dort 140.000 Abhöranträge gegeben und 606.000 Anforderungen von Kommunikationsdaten.  Sehr viele Datenzugriffe verzeichneten landesweit auch Australien (686.000) und Großbritannien (515.000). Deutschland liege weit dahinter mit 24.000 Abhöranträgen und 18.000 Datenzugriffen. ++ (sp/mgn/10.06.14 – 160)

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Bonn/Frankfurt am Main, 8. Juni 2014 (ADN). In jeder US-amerikanischen Botschaft der 28 Mitgliedsländer der Europäischen Union (EU) gibt es ein Geheimarchiv. Das erklärte der Vorsitzende der Europäischen Grünen Partei, Reinhard Bütikofer, am Sonntag in der aus der Commerzbank Frankfurt am Main ausgestrahlten  Sendung „Forum Wirtschaft“ des Fernsehkanals „Phoenix“. Wer dort überhaupt hereingelassen wird und lesen darf, dem werden jegliche Notizen verwehrt. Er kann das Gelesene bestenfalls auswendig lernen und nachträglich aufschreiben. Außerdem ist es ihm nicht erlaubt, mit anderen Menschen über das in einem solchen Archiv zur Kenntnis genommene Wissen zu sprechen. Schon angesichts solch enormer Klandestinität müsse dem Außenbetrachter Angst und Bange werden, wenn es um die Verhandlungen zwischen der Europäischen Union (EU) und den Vereinigten Staaten von Amerika (USA) zu einem transatlantischen Freihandelsabkommen geht. Dieses derzeit diskutierte Abkommen unter der Kurzbezeichnung TTIP, in dem es auf die penible Unterscheidung zwischen den Begriffen „soll“ und „sollte“ und jedes Komma ankommt,  dürfe dann wohl unter den genannten merkwürdigen Bedingungen eingesehen werden. Von Transparenz keine Spur.

Bütikofer sagte dies in einer sehr polemisch geführten Debatte insbesondere gegenüber Prof. Irvin Collier, Leiter des John-F.-Kennedy-Instituts der Freien Universität (FU) Berlin, und Bernhard Mattes, Vorsitzender der Amerikanischen Handelskammer in Deutschland. Die beiden TIPP-Befürworter wanden sich in verbalen Rückzugsgefechten. Ihre Positionen, die außerdem im Lichte der NSA-Affäre sehr fragwürdig erschienen, fanden beim Publikum kaum positives Echo. Dagegen erntete Bütikofer, der sich offensichtlich in den verbrämten Anglizismen diverser Programme und Vereinbarungen bestens auskennt, spontanen Aupplaus des Studiopublikums.  ++ (vk/mgn/08.06.14 – 158)

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Berlin, 1. Juni 2014 (ADN). Dass vom Bundesnachrichtendienst (BND) auch E-Mails in die USA und nach Europa mitgelesen werden, wurde erst in der Verhandlung vor dem Bundesverwaltungsgericht Leipzig bekannt. Über diese Neuigkeit informierte der Rechtsawalt Niko Härting die „Berliner Zeitung“, die in ihrer Wochenendausgabe die Leistung des Juristen zur Internet-Transparenz würdigte.

Der Honorarprofessor an der Hochschule für Wirtschaft und Recht hatte bislang weitgehend unbekannte Überwachungsmethoden des BND gegenüber deutschen Bürgern aufgedeckt und angeklagt. Ausgangspunkt seiner Klage waren in einem Bericht des Parlamentarischen Kontrollgremiums enthaltene Erkenntnisse, nach denen der BND im Jahr 2010 rund 37 Millionen E-Mail-Wechsel mit 196 Ländern überprüft hatte. Härting hält eine solche Überwachung für unverhältnismäßig, weil sich von dieser schieren Unmenge an Schriftwechseln lediglich zwölf als nachrichtendienstlich relevant herausstellten. Härting fürchtet, dass insbesondere seine Anwaltskorrespondenz mit arabischen Staaten und nach Russland unbefugt mit verfolgt wird.

Vorausgegangen war eine sieben Stunden währende Verhandlung im Verwaltungsgericht, an der auch BND-Mitarbeiter teilnahmen. Er wird nunmehr das Verfahren ans Bundesverfassungsgericht herantragen, um seinem staatsbürgerliches Interesse an einem Ende solch uferloser Schnüffelei Genüge zu tun. ++ (gh/mgn/01.06.14 – 151)

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