Archive für Beiträge mit Schlagwort: Transparenzgesetz

Düsseldorf, 27. Januar 2014 (ADN). Drittmittel tragen in Nordrhein-Westfalen (NRW) rund eine Milliarde Euro zur Hochschulfinanzierung bei. Davon stammen rund 20 Prozent aus Unternehmen. Wie die Organisation „Mehr Demokratie in Nordrhein-Westfalen“ in einer Pressemitteilung weiter informiert, gab es im Jahr 2008 eine Klage, um die Offenlegung des Koopperationsvertrages zwischen der Universität Köln und dem Pharma-Konzern Bayer zu erzwingen. Ende 2012 wies das Verwaltungsgericht Köln die Klage mit der Begründung zurück, dass die Universität durch eine Ausnahmeregelung im Informationsfreiheitsgesetz des Landes nicht zur Herausgabe der Informationen verpflichtet ist. Diese Lücke zu schließen, fordert Alexander Trennheuser, Landesgeschäftsführer von „Mehr Demokratie“. Ein Gesetzentwurf der Landesregierung sehe lediglich die Formulierung „in geeigneter Weise“ vor.

Nach Auffassung von Trennheiser soll das geplante Transparenzgesetz jedoch die Publikation von Forschungsaufträgen im Internet vorschreiben. Auch Verträge der Daseinsvorsorge, Gutachten, Statistiken und Verwaltungsvorschriften müssen obligatorisch ins Netz, so Trennheuser. ++ (tr/mgn/27.01.14 – 027)

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München/Hamburg, 12. März 2013 (ADN). Seit der Gründung der Internetplattform „abgeordnetenwatch.de“ im Jahr 2004 gingen 135.000 Fragen von Bürgern ein.  Davon wurden 120.000 von Politikern beantwortet. Das teilte der Gründer des Blogs, Gregor Hamack, in einem Interview mit der „Süddeutschen Zeitung“ in der Dienstag-Ausgabe zum Welttag gegen Internetzensur mit. Die im vergangenen Jahr eingegangenen rund 15.000 Fragen, von denen sich viele auf Großprojekte wie den Berliner Flughafen, die Hamburger Elbphilharmonie und das Bahnvorhaben Stuttgart 21 bezogen, zeigten symbolisch, wie sehr sich Politik von den Bürgern entfernt hat.

Der Politikwissenschaftler erläuterte die Bedeutung des Themas „Transparenz“ für das Verständnis der modernen Welt. Informationen seien durch das Internet viel zugänglicher geworden. Dabei gehe es nicht nur um neue Daten, sondern auch um alte. Diese könnten mit relativ geringem Aufwand öffentlich gemacht werden. Durch die komplexer gewordenen politischen Prozesse wachse auch das Misstrauen und das Bedürfnis der Menschen, besser informiert zu werden.

Beim Offenlegen von Daten aus der Verwaltung geht es nach den Worten des 35jährigen Forschers vor allem um den gläsernen Staat, nicht um den gläsernen Bürger. Deshalb seien personenbezogene Daten, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse vom Transparenzgesetz geschützt. Wo die Grenze liegt, sei allerdings eine Sache der Abwägung.

Hamack machte darauf aufmerksam, dass die Fragen öffentlich gestellt werden. Insofern stünden die Parlamentarier auch unter größerem Druck zu antworten. Im Übrigen könne auch später nachvollzogen werden, inwieweit sich Politiker an ihre Versprechen gehalten haben. ++ (tr/mgn/12.03.13 – 066)

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