Archive für Beiträge mit Schlagwort: Universität Hamburg

Köln/Hamburg, 23. Februar 2014 (ADN). Das Handeln der Staatsanwaltschaft Hannover im Verdachtsfall Sebastian Edathy ist nicht nur nicht rechtens, sondern skandalös. Das erklärte der Hamburger Strafrechtsprofessor Reinhard Merkel von der Universität Hamburg am Sonntag im Rundfunk. Angesichts der Hausdurchsuchung bei dem Verdächtigten im Beisein der Presse wurde das Prinzp der Unschuldsvermutung missachtet. Edathy in dieser Situation derart an den Pranger zu stellen, sei lebensvernichtend. Um versuchte Anstiftung zum Geheimnisverrat handele es sich bei dem derzeit vieldiskutierten Telefonat zwischen dem Chef des Bundeskriminnalamtes (BKA), Jörg Ziercke, und dem Fraktionsgeschäftsführer der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD) im Deutschen Bundestag, Thomas Oppermann. Letzterem, der sich Volljurist nennt und bereits als Richter tätig war, nehme er dessen zur parteipolitischen Kumpanei tendierende Haltung nicht ab. „Das Vorbeigehen an juristschen Verbotsschildern ist befremdlich“, sagte der Hamburger Rechtsphilosoph, der auch an der Universität Greifswald tätig ist. Er stufte den Verrat von Dienstgeheimnissen als Amtsträger durch den seinerzeitigen Bundesinnenminster Hans-Peter Friedrich als Notstand ein und bewertet ihn als Kollision geschützter kollektiver Interessen mit dem Interesse des Schutzes des Dienstgeheimnisses.

Solche Phänomene sind nach Auffassung von Merkel weit verbreitet. Sie seien eher auf Fahrlässigkeit als auf Vorsatz zurückzuführen. Politiker nähmen sich mehr heraus als für die normale Bevölkerung gilt. Dazu komme die Unkenntnis der labyrinthischen Verworrenheit rechtlicher Regelungen, die zudem von den Politikern nicht beherrscht wird.

Weniger wissenschaftlich, aber wesentlich verständlicher und derber über die bundesrepublikanischen Zustände äußern sich „Alte Herren“ und Prominente des politischen Lebens. So kommentiert der ehemalige Chefredakteur des Nachrichtenmagazins „Der Spiegel“, Stefan Aust, in der aktuellen Ausgabe der „Welt am Sonntag“: “ Im Falle Edathys kommt einiges zusammen, was man früher eher Bananenrepubliken zugetraut hätte: serielle Inkompetenz von Behörden, Staatsanwaltschaften und Politikern in Bund und Ländern. Hallo – regiert hier eigentlich noch jemand ?“ Bereits vor wenigen Tagen hatte auch der als klassischer Sozialdemokrat geltende Rudof Dreßler das bundesdeutsche Verwaltungsgebilde in die unmittelbare Nähe einer „Bananenrepublik“ gerückt. Primär werden Staaten als Bananenrepubliken definiert, in denen Korruption bzw. staatliche Willkür vorherrschen oder denen diese Eigenschaften zugeschrieben werden. Solche Zustände sind nicht zufällig und erst kürzlich eingetreten. Das belegt die Wahl des Begriffs „Bananenrepublik in Deutschland“ zum Wort des Jahres 1984 – also schon vor drei Jahrzehnten. ++ (kr/mgn/23.02.14 -054)

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Leipzig, 10. Dezember 2013 (ADN). Die Frage, was ein Klimaflüchtling ist, bleibt nach wie vor ungeklärt. Das stellte Chris Methmann vom Institut für Politsche Wissenschaft der Universität Hamburg am Montagabend in Leipzig fest. In einem abschließenden Vortrag einer von „amnesty international“ (ai) organisierten Veranstaltungsserie unter dem Titel „Flucht und Asyl“ versuchte der junge Wissenschaftler zunächst die Problemlage und den – letztlich dürftigen – Stand der Forschung darzustellen. Allein schon der Tatbestand, dass niemand und keine auch noch so prominente Institution verlässliche Zahlen über Klimaflüchtlinge zu nennen imstande ist, sei bezeichnend. Überzeugend legte er dar, dass sogar international bekannte Gremien wie das Umweltprogramm der Vereinten Nationen (UNEP), der Weltklimarat (IPCC) und die EU-Kommission sowie der Klimaforscher Nicholas Stern sich auf eine einzige Studie aus dem Jahr 1995 für ihre Prognosen stützen. Zu den Autoren der Untersuchung gehört der Ökologe Norman Myers, nach dessen Berechnungen die Zahlen der zu erwartenden Klimaflüchtlinge auf bis zu weltweit 300 Millionen geschätzt werden. Die Schwankungsbreite der Fehlertoleranz bei solchen „informierten Schätzungen“ liegt nach den Worten von Methmann zwischen minus 40 und plus 100 Prozent. Wie ein kürzlich bekannt gewordenes Beispiel aus Neuseeland beweist, gebe es jedoch bislang noch keinen einzigen offiziell anerkannten Klimaflüchtling. Im neuseeländischen Auckland hatte Ende November ein Gericht den Asylantrag eines Bewohners der Pazifikinsel Kiribati abgelehnt, der seine Eigenschaft als Klimaflüchtling aufgrund des bevorstehenden Untergangs seines heimatlichen Eilandes bestätigen lassen wollte. Methmann äußerte den Verdacht, dass zahlreiche tendenziöse Äußerungen bekannter Politiker zum Thema „Klimaflucht“ auf rassistische Denkmuster zurückzuführen sind.

Erhebliche Verunsicherung in dieser Debatte artikulieren auch andere Experten. So stellt die Mitabeiterin des Max-Planck-Instituts für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht, Jenny Grote, eine generelle Verwirrung über Defintion und Unterschied zwischen Klimaflüchtlingen und Umweltflüchtlingen fest. Die Popularisierung des Begriffs Umweltflüchtling habe bereits im Jahre 1985 mit einer Studie des UN-Umweltprogramms begonnen. Allerdings falle er nicht unter die Definition der Genfer Flüchtlingskonvention. Inzwischen schlage ein Exekutivausschuss im sogenannten Klimaflüchtlingsprotokoll vor, dass auf Antrag eines Staates die Umsiedlung ganzer Verwaltungseinheiten wie Dörfer, Bezirke oder sogar Inseln veranlasst werden kann. Auf diese Weise wäre es möglich, die Bewohner kleiner Inselstaaten bei der Auswanderung und Integration in ihren neuen Gastländern zu unterstützen. ++ (kl/mgn/10.12.13 -338)

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