Archive für Beiträge mit Schlagwort: Universität Köln

Köln, 17. November 2014 (ADN). Prekäre Beschäftigung, gesunkene Reallöhne und eine ausgezehrte SPD. Auf diesen Nenner bringt der Politologe Christoph Butterwegge am Montag im „Deutschlandfunk Kultur“ die Bilanz zehn Jahre nach der Hartz-IV genannten Arbeitsmarktreform. Profitiert hätten am Ende nur Unternehmer und Aktionäre. Das Gesamtarbeitsvolumen der Volkswirtschaft sei seit der Jahrtausendwende  nicht etwa vermehrt, sondern nur anders verteilt worden. Genauer gesagt habe man es aufgespalten in vielfach prekäre Beschäftigungsverhältnisse. „Da die Reallöhne vor allem im unteren Einkommensbereich zum Teil drastisch gesunken sind und die Lohnquote auf einen historischen Tiefstand gefallen ist, können sich immer mehr Familien immer weniger von dem leisten, was der Mehrheit in unserem reichen Land als normal gilt“, so Butterwegge. Dies habe zwar den „Standort D“ weiter gestärkt, jedoch die wirtschaftliche Unwucht zwischen der Bundesrepublik und den Ländern der südlichen EU-Peripherie verschärft  und entscheidend zur dortigen „Staatsschuldenkrise“ beigetragen.

„In sozialer Hinsicht wirkte die Reformpolitik verheerend, weil sie zu einer bis dahin unvorstellbar krassen Verteilungsschieflage bei den Einkommen und Vermögen führte, von der perspektivisch Gefahren für den inneren Frieden und die Demokratie ausgehen“, schlussfolgerte der Professor an der Universität Köln. ++ (so/mgn/17.11.14 – 320)

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Düsseldorf, 27. Januar 2014 (ADN). Drittmittel tragen in Nordrhein-Westfalen (NRW) rund eine Milliarde Euro zur Hochschulfinanzierung bei. Davon stammen rund 20 Prozent aus Unternehmen. Wie die Organisation „Mehr Demokratie in Nordrhein-Westfalen“ in einer Pressemitteilung weiter informiert, gab es im Jahr 2008 eine Klage, um die Offenlegung des Koopperationsvertrages zwischen der Universität Köln und dem Pharma-Konzern Bayer zu erzwingen. Ende 2012 wies das Verwaltungsgericht Köln die Klage mit der Begründung zurück, dass die Universität durch eine Ausnahmeregelung im Informationsfreiheitsgesetz des Landes nicht zur Herausgabe der Informationen verpflichtet ist. Diese Lücke zu schließen, fordert Alexander Trennheuser, Landesgeschäftsführer von „Mehr Demokratie“. Ein Gesetzentwurf der Landesregierung sehe lediglich die Formulierung „in geeigneter Weise“ vor.

Nach Auffassung von Trennheiser soll das geplante Transparenzgesetz jedoch die Publikation von Forschungsaufträgen im Internet vorschreiben. Auch Verträge der Daseinsvorsorge, Gutachten, Statistiken und Verwaltungsvorschriften müssen obligatorisch ins Netz, so Trennheuser. ++ (tr/mgn/27.01.14 – 027)

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Köln, 23. Dezember 2013 (ADN). Die in Deutschland pro Jahr von den Energieunternehmen veranlassten 300.000 bis 600.000 Stromabschaltungen pro Jahr sind schwere Menschenrechtsverletzungen. Kinder prekär situierter Familien sitzen plötzlich im Dunkeln, können ihre Hausaufgaben für die Schule nicht erledigen. Das erklärte Prof. Christoph Butterwegge vom Institut für Vergleichende Bildungsforschung und Sozialwissenschaften der Universität Köln am Montag in einer Rundfunkdiskussion unter dem Titel „kontrovers“. Schroff kritisierte der Politikwissenschaftler die Koalitionsvereinbarung zwischen Christlich Demokratischer Union (CDU) und Sozialdemokratischer Partei (SPD), in der der Begriff Armut nur zehnmal und lediglich in äußerst verharmlosender Artikulation verwendet wird. Dem wirklich im Lande herrschenden Prekariat mit Spitzenwerten der Bildungsarmut werde dieses Regierungspapier mitnichten gerecht. Es strotze deshalb selbst vor geistiger Armut. Zudem stünden darin Ziele wie der Abschluss eines Freihandelsabkommens zwischen der Europäischen Union (EU) und den USA, die die miserable soziale Situation zusätzlich anfachen.
Die infolge dieser Feststellung in der tatsächlich außerordentlich scharf geführten Diskussion an den SPD-Politiker Wolfgang Thierse gerichtete Frage, ob er sich für solche Zustände politisch mitverantworlich fühlt, lenkte und wiegelte dieser ab. Das Problem sei nur auf internationaler Ebene zu beheben und die Koalitionsvereinbarung verkörpere lediglich eine Absichtserklärung.

Dem ehemaligen Präsidenten des Bundesverbandes der Deutschen Industrie (BDI), Hans-Olaf Henkel, nach dessen Auffassung statistische Zerrbilder die Existenz von Armut in Deutschland vortäuschen, warf Butterwegge Beschönigung der Verhältnisse vor. In Deutschland finde eine Amerikanisierung der sozialen Infrastruktur statt, die das gesellschaftliche Sicherheitsgefüge zerstört. Henkel berufe sich auf eine mittelalterliche Vorstellung von Armut, deren Anwendung sich verbiete. Armut sei immer relativ. Wer in Sibirien keinen Pullover besitzt, ist arm, in Algerien spielt die Inhaberschaft über Wollkleidung keine große Rolle, so Butterwegge.

Ausgangspunkt der leidenschaftlich geführten Debatte war die jüngste Botschaft von Papst Franziskus. Darin hatte der Oberhirte der katholischen Kirche festgestellt, dass die Weltwirtschaft tötet. Mit Marktwirtschaft komme kein vernünftiger Umgang mit den vorhandenen Ressourcen zustande. Hörer, die sich an der Auseinandersetzung beteiligten, unterbreiteten einige einleuchtende Vorschläge zum allmählichen Umsteuern. „Wir brauchen kein Geld und keine Gewinnmaximierung, sondern eine demokratische Wirtschaft“, sagte eine Hamburgerin. Man könne beispielweise die Bank wechseln und sich einem Institut zuwenden, das gewisse ethische Maßstäbe anlegt. Herbert Hansen schlägt vor, die Ausbeutung der Fischgründe vor den afrikanischen Küsten mit riesigen Fangflotten aus der EU zu beenden, mit denen den Afrikanern die Lebensgrundlagen entzogen werden. ++ (mr/mgn/23.12.13 -352)

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Michendorf/Potsdam, 6. September 2012 (ADN). Die heute von den Vertretern der dominierenden Kapitalmacht reklamierten Menschenrechte sind ein eingeschrumpfter Restbestand der Grundrechte, die im ersten Zusatz zur US-Verfassung aus dem Jahre 1791 festgehalten wurden. Das stellte Werner Rügemer, Lehrbeauftragter an der Universität Köln, in der Sommerausgabe 2012 der Monatszeitschrift „Lunapark“ fest. Zu diesen ruinierten Grundrechten zählt er die Freiheit der Rede, der persönlichen Meinung, der Presse und der Religionsausübung. Übersehen werde, dass und ob sich dieses Grundrechtsverständnis aus der kapitalistischen Prähistorie noch auf die heutige Situation übertragen lässt.

Der interventionistische Philosoph Rügemer schlussfolgert in dem Beitrag unter dem Titel „Die Freiheit der Arbeit“, dass die Hartz-Gesetze I bis IV als Gesamtmachwerk nicht nur einen Bruch mit dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, sondern auch weitergehend mit den universellen Menschenrechten – darunter das Recht auf Arbeit und das Verbot der Zwangsarbeit – darstellen. Es sei die Folge aus der Finanz- und Wirtschaftskrise, die auch die Deregulierung des Sozial- und Arbeitsrechts vorangetrieben hat. Nicht zufällig seien in den Vorreiterstaaten des Neoliberalismus – USA und Großbritannien – gleich zu Beginn Gewerkschaften überwacht, geschwächt und auch zerschlagen worden. „So konnten die privaten Kapitalakteure mächtiger und freier werden, auf Kosten der Freiheit der anderen“, so Rügemer. Ein Staat, der die Egoismen einer gierigen, rechtlosen Minderheit über die Rechte und die Freiheit der Mehrheit stellt, könne nicht als Anwalt der Menschenrechte auftreten.

Menschenrechte müssen nach den Worten des Wissenschaftlers gegen die Vertreter von privatmächtigen Einzelinteressen erkämpft werden.  Wie das geschehen sollte, dazu zitierte der Autor den deutschen Nationaldichter Johann Wolfgang Goethe: „Wer das Recht auf seiner Seite hat, muss derb auftreten. Ein höflich Recht will gar nichts heißen“. ++ (ar/mgn/06.09.12 -254)

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