Archive für Beiträge mit Schlagwort: UNO-Menschenrechtsausschuss

Berlin, 16. Dezember 2014 (ADN). Wenn die Bundesregierung das Deutsche Institut für Menschenrechte (DIMR) nicht bis März auf eine gesetzliche Grundlage stellt, werden  ihm die Vereinten Nationen wohl den sogenannten A-Status entziehen. Das stellt ganz unverblümt die Zeitung „Der Tagesspiegel“ am Dienstag fest und fährt fort: „Dann könnte das DIMR nicht mehr im Namen Deutschlands bei internationalen Beratungen zu Menschenrechten auftreten. Es hätte Schwierigkeiten, als deutsche Instanz für Menschenrechte bei den UN akkreditiert zu werden.“ Die von den politischen Führungseliten zu verantwortende Peinlichkeit wird um so größer, als demnächst die Bundesrepublik Deutschland (BRD) den Vorsitz in dem in Genf ansässigen UNO-Menschenrechtausschuss übernehmen soll.

Als sehr bedenklich erweist sich in diesem Zusammenhang, dass die BRD in Permanenz und mit schrillen Tönen die Verletzung von Menschenrechten im Ausland anprangert und anmahnt, andererseits jedoch auf dem eigenen Territorium geflissentlich wegschaut. Diesen beklagenswerten Zustand charakterisiert DIMR-Direktorin Beate Rudolf mit vorsichtigen Sätzen: „Es stimmt, dass es in Deutschland keine systematische Folter und willkürliche Hinrichtungen gibt. Aber da hören Menschenrechte nicht auf. Und wer nicht selbst betroffen ist, dem fällt oft gar nicht auf, dass sie verletzt werden“. Dass dies auf deutschem Terrain jedoch massenhaft geschieht, beweist allein schon der Sektor Energiewirtschaft. Eines seiner kritischen Fachmagazine stellte in einem Beitrag unter der Überschrift „Wider die Menschenrechte“ fest, dass mehr als zwei Millionen Menschen jährlich plötzlich im Dunkeln und in der Kälte sitzen. Sie bekommen mindestens einmal im Jahr Strom oder Gas abgestellt, weil sie angeblich mit ihren Zahlungen in Verzug sind.  „Dabei verbieten Gesetze eindeutig ein solches Faustrecht der Versorger gegenüber den Kunden“, schreibt die „Energiedepesche“ weiter.++ (mr/mgn/16.12.14 – 349)

http://www.adn1946.wordpress.com, e-mail: adn1946@gmail.com, Redaktion: Matthias Günkel (mgn), adn-nachrichtenagentur, SMAD-Lizenz-Nr. 101 v. 10.10.46

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Oranienburg/Berlin/Stettin, 14. Februar 2012 (ADN). Auf Völkerrecht fußende Klagen von ehemaligen deutschen Immobilien-Eigentümern, deren Grundstücke im jetzigen Polen und Tschechien liegen, sollen zur Restitution führen. Darüber berichtete der „Oranienburger Generalanzeiger“ in seiner heutigen Dienstagausgabe. Das habe der im Januar in Berlin gegründete „Eigentümerbund Ost“ verlauten lassen. Vereinspräsident Lars Seidensticker verweist dem Bericht zufolge auf die Hilfe namhafter Juristen, die für das angekündigte Vorgehen ausgemachte Lücken im internationalen Recht als Beweismittel heranziehen wollen.

Nicht bekannt ist, ob zu diesen Rechtsexperten der amrikanische Völkerrechtler Alfred Maurice de Zayas gehört. Der ehemalige Sekretär des UNO-Menschenrechtsausschusses ist im  Jahr 2008 mit 50 Thesen zur Vertreibung hervorgetreten. In einem Kommentar dazu bemerkt der an Universitäten in den USA, Kanada, Irland, Spanien und der Schweiz tätige Gelehrte, dass die Geschichtsschreibung in vielen Staaten erheblich nachhinkt. Nach seinen Worten erschweren Vorurteile und Ressentiments die Rehabilitierung der deutschen Opfer auch über 60 Jahre nach Krieg und Vertreibung. Um so mehr seien die menschlichen Ouvertüren der baltischen Staaten, Ungarns und Rumäniens deutschen Vertriebenen gegenüber zu begrüßen.

Sachbericht und ein Kommentar des „Oranienburger Generalanzeigers“ äußern den dringenden Verdacht, dass es sich bei dem Verein „Eigentümerbund Ost“ um eine Organisation aus dem rechten Spektrum handelt. Autor Dietrich Schröder zeigt sich bereits vorab überzeugt, dass die Forderungen des Vereins nicht nur juristisch auissichtslos seien. ++ (vk/mgn/14.02.12 – 46)