Archive für Beiträge mit Schlagwort: UNO-Resolution

Rangun/New York/Wien, 30. Dezember 2014 (ADN). Die UNO-Vollversammlung drängt Birma in einer Resulution, den muslimischen Rohinguya die Staatsbürgerschaft zu gewähren. Darüber berichten das Nachrichtenportal  standard.at und die österreichische Nachrichtenagentur APA am Dienstag. In der Entschließung der Vereinten Nationen werde gefordert, den Rohinguya bessseren Zugang zu staatlichen Leistungen zuzubilligen und sich frei im Lande bewegen zu dürfen.

In Birma leben 1,3 Millionen Rohinguya. Sie sind aus Bangladesh eingewandert. Etwa 140.000 von ihnen wurden nach Zusammenstößen zwischen Buddhisten und Muslimen im Jahr 2012 in improvisierten Lagern auf Myanmar einquartiert. Dort werden die offiziell als staatenlose Minderheit eingestuften Rohinguya als illegale Einwanderer betrachtet. Diese wiederum beharren darauf, seit Generationen in Myanmar ansässig zu sein. Die Regierung will sie zwingen, sich als „Bengali“ zu identifizieren, um die Staatsbürgerschaft beantragen zu können. Wer sich weigert, muss im Lager bleiben, Eine Identifikation als Bengali lehnen Rohinguya als abwertend und ausgrenzend ab. ++ (vk/mgn/30.12.14 – 363)

http://www.adn1946.wordpress.com, e-mail: adn1946@gmail.com, Redaktion: Matthias Günkel (mgn), adn-nachrichtenagentur, SMAD-Lizenz-Nr. 101 v. 10.10.46

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Frankfurt am Main, 2. Oktober 2014 (ADN). Den Personalausweis einziehen und gegen ein Ersatzdokument austauschen. Darin sehen Spitzenvertreter der deutschen Behörden das wirksamste Mittel, um potentielle IS-Kämpfer an der Ausreise aus der Bundesrepublik Deutschland (BRD) in den Nahen Osten zu hindern. Darüber berichtet die „Frankfurter Allgmeine Zeitung“ (FAZ) am Donnerstag in Schwerpunktbeiträgen. 

„Solange ein Dschihad-Verdächtiger die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt und damit mindestens einen Personalausweis, bleibt er schwer zu fassen. Er kann mit dem Auto oder dem Bus von Solingen ohne Grenzkontrollen nach Amsterdam oder Paris fahren und mit dem Personalausweis Richtung Türkei fliegen. Jemanden den Personalausweis zu entziehen, ist gesetzlich nicht vorgesehen. Wer in Deutschland lebt, ist verpflichtet, sich mit diesem Dokument ausweisen zu können. Nähme der Staat es ihm weg, triebe er ihn in die Illegalität.“

Mit solchen, überprüfungsbedürftigen Formulierungen legt die FAZ nicht nur ein gerade brennendes Akutproblem auf den Tisch, sondern sticht mittenhinein in eine seit Jahrzehnten schwelende Wunde des deutschen Staatsbürgerschaftsrechts. Grund ist laut FAZ die Resolution der Vereinten Nationen Nummer 2178 vom 24. September dieses Jahres, die rechtlich verbindlich ist und wirksame Grenzkontrollen anhand von „Identitäts- und Reisedokumenten“ vorsieht. Daraus ergebe sich eine Pflicht, vielen Gesprächen und Verhandlungen über Änderungen des Staatsbürgerschaftsrechts, des Pass- und des Personalausweisgesetzes endlich Taten folgen zu lassen. Ein führender Innenpolitiker wird mit der Feststellung zitiert „Wir können diese Resolution nicht einfach knicken, lochen und abheften.“ ++ (../mgn/02.10.14 – 274)

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Leipzig, 9. Mai 2014 (ADN). Das Verwaltungsgericht Leipzig entscheidet demnächst über die Legitimität und Zuständigkeit der gesamten bundesdeutschen Behördenarchitektur. Erstmals wurde am Freitag in Leipzig offiziell darüber verhandelt, welche generelle völkerrechtliche Position sämtliche admnistrativen Einrichtungen in der Bundesrepublik Deutschland einnehmen. Der Kläger Peter Frühwald, der im Jahr 2010 seine Staatliche Selbstverwaltung gemäß Artikel 9 UNO-Resolution Nr. 56/83 erklärt hatte, will ganz grundsätzlich von dem Gericht untersuchen und feststellen lassen, dass die Bundesrepublik nicht souverän ist und lediglich als Verwaltungseinheit der Alliierten fungiert. Er hat sich diese Rechtsauffassung im vergangenen Jahr bereits von Repräsentanten der russischen Militärverwaltung in der Berliner Botschaft Russlands und von US-amerikanischen Besatzungsbehörden in Stuttgart bestätigen lassen. Diese tatsächliche rechtliche Lage Deutschlands als Besatzungsgebiet von 1945 bis in die Gegenwart untermauerte er durch die Vorlage zahlreicher völkerrechtlich relevanter Dokumente aus den vergangenen sieben Jahrzehnten. Daraus geht hervor, dass Deutschland bislang weder einen Friedensvertrag mit den Siegermächten des Zweiten Weltkriegs hat noch über eine vom Volk nach 1945 verabschiedete Verfassung verfügt.

Richterin Zarden protokollierte die umfänglichen Darlegungen des Klägers und stellte eine rasche Entscheidung in Aussicht. Die Beklagte – im vorliegenden Fall die Landesdirektion Sachsen (LDS) bzw. das Bundesland Sachsen – trug keinerlei Gegenargumente vor und beschränkte sich darauf, die Zurückweisung der Anträge des Klägers zu beantragen.

Frühwald hatte darauf hingewiesen, dass die bundesdeutschen Verwaltungen aufgrund der besatzungsrechtlichen Vorgaben dazu verpflichtet waren und sind, die deutsche Bevölkerung über die wahre juristische Situation umfänglich und permanent zu informieren. Das wurde jedoch nicht getan. Im Gegenteil – über Jahrzehnte hinweg verschleierten Bundes- und Länderbehörden der BRD die wirkliche Lage nicht nur, sondern verschwiegen  sie zudem. Viele kritisch nachfragende Bürger wurden und werden dafür von BRD-Mitarbeitern aus Finanzämtern, Polizei oder von Gerichtsvollziehern schikaniert, wirtschaftlich ruiniert oder sogar inhaftiert.

Inzwischen haben sich viele Deutsche dieses juristische, nicht einmal an Universitäten und in Verwaltungssschulungen vermittelte Wissen vor allem aus dem Völkerrecht und dem internationalen Recht  autodidaktisch angeeignet. Einer vor wenigen Tagen ausgestrahlten Fernsehdokumentation des TV-Senders ZDFinfo zufolge gibt es 93 Gruppierungen im gesamten Bundesgebiet, deren Mitglieder entweder ihre staatliche Selbstverwaltung erklärt haben oder damit sympathisieren. Es seien Tausende. Andere Schätzungen reichen in den Millionen-Bereich. Nicht nur für sie hat die bevorstehende Entscheidung eine kaum übersehbare weitreichende Bedeutung. In der vom Kläger beantragten Konstellation bricht ein sorgsam und skrupellos aufgebautes Lügengebäude mitsamt der sogenannten deutschen Wiedervereinigung und dem angeblich alle noch offen gebliebenen Fragen regelnden 2+4-Vertrag von 1990  völlig in sich zusammen. Ein tatsächlicher und ehrlicher Neubeginn mit Friedensvertrag und Verfassung Deutschlands in der Mitte Europas würde in die Nähe des Möglichen rücken.

Den Mitarbeitern des Gerichts war die epochale Dimension des Streitgegenstands offensichtlich klar, denn unmittelbar vor dem Verhandlungstermin wurden Besucher und Pressevertreter gründlich gefilzt. Sie mussten sich umfangreichen Sicherheitsuntersuchungen und Leibesvisitationen unterziehen. Das ist für die Verwaltungsgerichtsbarkeit ein ausgesprochen seltenes Phänomen.++ (vk/mgn/09.05.14 – 128)

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Köln, 16. März 2014 (ADN). Der Nordatlantikpakt (NATO) ist ein Militärbündnis und keine Wirtschaftsorganisation oder ein Wohltätigkeitsverein. Das bekräftigte die für russische Medien tätige Journalistin Anna Rose am Sonntag in der ARD-Diskussionssendung „Internationaler Frühschoppen“ im Zusammenhang mit dem auf der Krim abgehaltenen Referendum und der kritischen Lage in der Ukraine. Sie erinnerte an die zahlreichen von NATO-Mitgliedländern mit den USA an der Spitze seit 1989 vom Zaun gebrochenen militärischen Konflikte wie in Irak, Afghanistan und weiteren Regionen. Zudem habe die NATO in den vergangenen 25 Jahren ihr Einflussgebiet – entgegen den gegebenen Zusicherungen Anfang der 90er Jahre – immer näher an die Grenze zu Russland gerückt. Zwar habe man stets Gewaltlosigkeit beteuert, jedoch immer Abstand von den konkreten Vorschlägen des russischen Präsidenten Wladimir Putin für ein gemeinsames Militärbündnis genommen. Besonders deutlich sei das bei dem Plan zur Installation eines Raketenschildes mit oder gegen Russland geworden, der das Aufstellen von Abschussrampen in Polen und Tschechien vorsah. „Das alles lässt Russland zweifeln“, so Rose. Auch bei der Krim gehe es um das Austragen eines geostrategischen Konflikts. Rose erwähnte namentlich das die Menschenrechte verletzende Regime in Saudi-Arabien, wohin Deutschland „munter Waffen liefert“ und dafür von den plötzlich das Völkerrecht entdeckenden westlichen Meinungsführern nicht kritisiert wird. Der Vorwurf ging an den Diskussionsteilnehmer Christoph von Marschall, der Russland mit Vehemenz und Leidenschaft schwerer Vergehen gegen das Völkerrecht bezichtigte. Der Journalist der Berliner Tageszeitung „Der Tagesspiegel“ hatte bezüglich des Volksentscheides auf der Krim wissen lassen, dass eine Provinz nicht das Recht habe über nationale Grenzen zu beschließen. Auch das Saarland als Teil der Bundesrepublik könne sich nicht einfach ausklinken. „Es ist ein hervorragender Moment, um mehr über Völkerrecht zu lernen und sich wieder mehr mit Geschichte zu befassen“, so von Marschall.

Bei der Frage nach einem geeigneten neutralen Vermittler in der die derzeitigen Schlagzeilen bestimmenden Auseinandersetzung hielt der chinesische Publizist Shi Ming einige überraschende Informationen bereit. So biete sich sein Mutterland  für eine solche Rolle nicht an, weil es erhebliche wirtschaftliche Interessen in der Ukraine hat. Beispielsweise gebe es Vereinbarungen, nach denen die Agrarprodukte von einem Fünftel der ukrainischen Getreideanbaufläche zur Versorgung Chinas mit Nahrungsmittel zu liefern sind. Außerdem habe der Präsident der Ukraine Janukowitsch zwei Tage nach dem Scheitern des Assoziierungsabkommens mit der Europäischen Union (EU) eine Reise nach China unternommen und in Peking ein Rüstungsabkommen über 9 Milliarden abgeschlossen. Das alles sichert den Rüstungsschmieden in der Ost-Ukraine Aufträge und  den Getreideproduzenten in der West-Ukraine Abnahme-Garantien in Ostasien. Als besonders beachtenswert bezeichnete Ming die Umstände der jüngsten Abstimmung im UNO-Sicherheitsrat über die Krim, in der sich China der Stimme enthalten hatte. Sein Land habe das getan, weil es allein die Existenz des Resolutionsentwurfs als nicht produktiv angesehen hat. „So deutlich hat sich China noch nie artikuliert“, stellte Shi Ming fest. ++ (vk/mgn/16.03.14 – 075)

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Zwickau/Eisenach, 24. November 2013 (ADN). Angesichts der desolaten politischen Lage in und um die Bundesrepublik Deutschland (BRD) haben sich am Sonntag für Sachsen und Thüringen Notregierungen gebildet. Dies taten die Konventteilnehmer, die sich bereits in dem von den Vereinten Nationen (UNO) per Resolution definierten Status der Staatlichen Selbstverwaltung befanden, als Teil des deutschen Souveräns und nach den jeweiligen in den 20er Jahren des vergangenen Jahrhunderts in Kraft getretenen Landesverfassungen. Im Falle Thüringens ist es das Dokument vom 11. März 1921. Diese Länderverfassungen gehören wie die anderer seinerzeitigen deutschen Bundesstaaten zu denen, die völkerrechtlich vom Völkerbund anerkannt sind. Die einstimmig gefassten Beschlüsse bedeuten eine Reorganisation der Länder Sachsen und Thüringen innerhalb der Weimarer Republik. Eine ebensolche Entscheidung war vor wenigen Tagen für Preußen in Bergisch Gladbach gefallen.

Mit diesem Schritt befinden sich diese Bundesstaaten auf dem Weg, ihre vollständige, im Jahr 1933 verloren gegangene Souveränität erfolgreich wiederzuerlangen. Diese Souveränität ist bis in die jüngste Vergangenheit nicht vorhanden wie im Zusammenhang mit dem vor Wochen offenbar gewordenen, unvorstellbaren Ausmaß der NSA-Abhöraffäre bekannt wurde. Das Problem, das ursprünglich schon 1990/91 zu lösen gewesen wäre, aber von politischen Beharrungskräften mit den Parteien an der Spitze verschleppt und letztlich ad acta gelegt wurde, flammt nun mit großer Macht wieder auf und gewinnt an Fahrt. Die Reorganisation der insgesamt 26 deutschen Bundesstaaten, die nun begonnen hat, ist ein außerordentlich bedeutsamer Vorgang, um die nunmehr 68 Jahre währende, alliierte Basatzungszeit tatsächlich zu beenden und einen umfassenden Friedensvertrag zu erreichen. ++ (pl/mgn/24.11.13 – 322)

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Havanna, 13. Oktober 2013 (ADN). Kuba bereitet eine neue UNO-Resolution gegen die USA-Blockade vor. Sie soll Ende dieses Monats bei der UNO-Vollversammlung diskutiert und zur Abstimmung gestellt werden. Über Einzelheiten berichtet das Nachrichtenportal amerika21.de am Wochenende aus Havanna. Zitiert werden Ausführungen des stellvertretenden kubanischen Außennministers Abelardo Moreno vor Pressevertretern. Er präsentierte eine lange Liste von seit dem Jahr 1962 bestehenden Restriktionen, denen der Inselstaat ausgesetzt ist. Dazu gehört die Behinderung des akademischen Austauschs, blockierte Handelstransaktionen und die untersagte Einfuhr von Medikamenten.
Moreno erinnerte daran, dass Kuba aufgrund der Blockade keine Produkte und Dienstleistungen in die USA exportieren und von dort importieren darf. Zudem könne das Land weder US-Dollar bei Finanztransaktionen einsetzen noch Konten in dieser Währung bei Banken von Drittländern führen. Außerdem habe Kuba nicht die Möglichkeit, Finanzhilfen internationaler Organisationen in Anspruch zu nehmen.
Der Vizeaußenminister nannte konkrete Beispiele, mit denen eine Verschärfung der Blockade durch die Obama-Regierung bewirkt worden ist. So wurden seit 2009 bis in die Gegenwart 30 Unternehmen mit Geldbußen in Höhe von 2,446 Milliarden Dollar wegen ihrer Beziehungen zu Kuba und anderen Ländern bestraft. Eine kanadische Bank habe Finanzmittel beschlagnahmt, mit denen Grippe-Impfstoffe für das Senioren-Gesundheitsprogramm in Kuba zur Verfügung gestellt werden sollten. Darüber hinaus sei „auf nordamerikanischen Druck der Markendiebstahl von Havana-Club-Rum und Cohiba-Zigarren fortgeführt worden“.

Seit dem Jahr 1992 versucht die kubanische Regierung auf diese Weise die Blockade zu brechen und zu beenden. Es wurden bei den jährlichen Abstimmungen in New York jedesmal absolute Mehrheiten erzielt. Im vergangenen Jahr wurde die von Kuba eingereichte UNO-Resolution zur Verurteilung der Blockade mit 188 Stimmen befürwortet. Gegenstimmen kamen nur von den USA, Israel und Palau. ++ (vk/mgn/13.10.13 – 280)

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