Archive für Beiträge mit Schlagwort: Unrecht

Leipzig, 17. Dezember 2014 (ADN). Höchst fehlerhafte Sachbearbeitung und grob mangelhafte Organisation im Rechtsamt der Stadtverwaltung Leipzig führten zum Verkauf fremder Häuser und Grundstücke – sogenannter „Herrenloser Häuser“. Das ist jedoch nicht strafbar. Zu dieser Schlussfolgerung gelangt Richter Rüdiger Harr vom Landgericht Leipzig am Mittwoch bei der Urteilsverkündung in einem langwierigen Strafprozess gegen drei ehemalige Mitarbeiter des Rechtsamtes und eine Rechtsanwältin, die vom Rechtsamt als sogenannte gesetzliche Vertreterin bestellt worden war. Eine Verurteilung hätte es nur bei nachgewiesenem Vorsatz und systematisch strafbarem Vorgehen geben können. Die Staatsanwaltschaft habe nicht einmal bedingten Vorsatz oder auch billigende Inkaufnahme von Unrecht belegt. Angesichts des hohen Arbeitsanfalls und der knappen Personaldecke im Rechtsamt sei mit Defiziten zu rechnen gewesen. Dass konkrete Arbeitsanordnungen und Dienstanweisungen nicht da waren, habe begünstigend gewirkt. „Die Struktur war wohl sehr hierarchisch geprägt“, so Harr. Zudem sei das Rechtsamt ein Amt mit vielfältigen Aufgaben in „stürmischen Zeiten“ gewesen. Die Fehler dürften zwar nicht bagatellisiert werden, aber für ein Strafurteil reichten sie eben nicht aus. Sie seien eher geeignet, Schadenersatzansprüche geltend zu machen. Keiner der Angeklagten habe sich bereichert. Insoweit fehle auch das Motiv. Auf gar keinen Fall handelt es sich um Korruption, betonte Harr. Die Angeklagten wurden allesamt „in vollumfänglichen Maße“ freigesprochen.

Das Strafverfahren war vor rund drei Jahren in Gang gekommen, nachdem Medien mehrfach über den unrechtmäßigen, von der Stadt Leipzig veranlassten Verkauf von Immobilien berichteten. Danach häuften sich die Verdachtsfälle, in denen das städtische Rechtsamt private Grundstücke verkaufte oder zum Verkauf freigab, indem es für die betreffenden Immobilien gesetzliche Vertreter bestallte. Das geschah sogar dann, wenn die wirklichen Eigentümer bekannt waren. Zudem wurde zumeist keine gründliche Erbenermittlung betrieben. Dass dazu keine Pflicht der Verwaltung besteht, darauf beriefen sich sowohl die Mitarbeiter des Rechtsamtes als auch gesetzliche Vertreter – meist Rechtsanwälte. Seit Bekanntwerden der zwielichtigen Praktiken stieg die Zahl der auf diese Weise von juristischen Dilettanten im Rechtsamt Leipzig in den vergangenen zwei Jahrzehnten verhökerten „Herrenlosen Häuser“ in Leipzig auf  700 bis 800. Nach vorherrschender Meinung der Justiz ist die Mehrzahl dieser Unrechtstaten ohnehin verjährt. Deshalb wurden exemplarisch fünf weitgehend aktuelle Fälle verhandelt.

Der Verband Deutscher Erbenermittler (VDEE) bestätigt, dass es in Sachsen keine gesetzliche Erbenermittlungspflicht gibt. Das betreffe im Übrigen fast alle Bundesländer außer Baden-Württemberg und Bayern. Der Verband, der darin eine erhebliche Verletzung von Artikel 14 Grundgesetz (GG) sieht,  bemängelt das in einem an die Bundesregierung gerichteten Forderungspapier.

Die Anklageseite in dem Leipziger Strafverfahren, namentlich Oberstaatsanwalt Ricardo Schulz, erklärte, dass seine Behörde nummehr prüft, ob Revision beim Bundesgerichtshof einzulegen ist. Dies müsse innerhalb der Frist von einer Woche geschehen. ++ (kr/mgn/17.12.14 – 350)

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Schwerin/Köln, 11. Dezember 2013 (ADN). Die Ostdeutschen werden seit der sogenannten Wiedervereinigung nicht für voll genommen, ihre Erfahrungen ignoriert. Das erklärte eine Hörerin am Mittwoch im Deutschlandfunk in einer Sendung unter dem Titel „Ein Umbruch mit Folgen“. Debattiert wurde unter Beteiligung des Publikums darüber, ob die Ostdeutschen noch immer an den Folgen der „Wende “ leiden. Es werde beispielsweise bis heute entgegen den Tatsachen behauptet, die Kinder seien zwangsweise im Kindergarten eingekerkert und die Schulen als Stätten ideologischer Indokrination missbraucht worden. Das Gegenteil war aber der Fall. „Das Bildungssystem der DDR war wirklich gut“, erklärte die Diskussionsteilnehmerin. Dr. med. Jochen-Friedrich Bahrmann gab ihr vollkommen Recht. Er informierte darüber, dass die Gesundheit der Hälfte seiner Patienten in Schwerin durch die „Wende“ beeinträchtigt ist. Das gelte auch noch nach fast einem Vierteljahrhundert nach den Ereignissen der „Friedlichen Revolution“. Der Chefarzt an der Klinik für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie der HELIOS Kliniken Schwerin sagte, die Westdeutschen hätten sich im Osten „bestimmt nicht von der besten Seite gezeigt.“ Der Westen habe eben gemeint, seinerseits keine Anpassungsleistung entfalten zu müssen und „seinen Teppich einfach über den Osten gerollt“. Im Übrigen habe sich nichts an dem polarisierenden Blickwinkel geändert, so als gebe es den „Eisernen Vorhang“ noch. Im Übrigen meinte Buhrmann, dass der saturierte Westdeutsche gar nicht in der Lage gewesen wäre, einen solchen Umbruch herbeizuführen.

Der Präsident der Leibniz-Gemeinschaft, Prof. Karl Ulrich Mayer, der auf diesem Gebiet zahlreiche soziologische Forschungsarbeiten betrieben hat, teilte mit, dass die Ostdeutschen in Wirklichkeit besser qualifiziert waren als die Westdeutschen. Die kürzlich geäußerte gegensätzliche Behauptung der westdeutschen Schauspielerin Uschi Glas sei eben falsch. Nach Auffassung des aus Leipzig stammenden Gerhard Richter, der Jahrgang 1947 und Akademiker ist, betrachten „uns die Westler als Halbaffen“. Diese und andere Fehleinschätzungen sind nach Auffassung der Landesbeauftragten für die Stasi-Unterlagen in Meckenlenburg-Vorpommern, Anne Drescher, auf die einseitige Berichterstattung der Medien zurückzuführen. Das dominante Trommelfeuer, mit dem westdeutsche Sichtweisen im und über den Osten ausgeschüttet werden, müsse ein Ende finden. Immerhin liege bis heute einiges im Argen. Der „Rechtsstaat“ habe sich als unfähig erwiesen, den Unrechtsstaat aufzuarbeiten. Ihr habe eine Frau gesagt: „Ich glaubte damals in der DDR, was Recht und Unrecht ist. Heute weiß ich es nicht mehr!“ ++ (pr/mgn/11.12.13 – 339)

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