Archive für Beiträge mit Schlagwort: US-Amerikaner

Leipzig, 19. Dezember 2013 (ADN). Bei den ehemaligen DDR-Bürgern herrschte Gewissheit darüber, dass ihre Pakete, Briefe und sonstige an sie oder von ihnen adressierte Postsendungen vom Staatssicherheitsdienst ihres Landes durchleuchtet werden. Umgekehrt wurde das genauso systematisch gemacht, berichtete am Mittwochabend das vom Mitteldeutschen Rundfunk (MDR) produzierte Magazin „Exakt“. Die westlichen Geheimdienste der US-Amerikaner, Franzosen, Briten und schließlich die „Dienste“ der Bundesrepublik Deutschland (BRD) kontrollierten Post aus dem Osten auf westdeutschem Terrain höchst penibel und gründlich. Um diese nunmehr „überraschend ans Tageslicht gekommene“ Neuigkeit umfassend zu beweisen, wurde ausführlich Professor Josef Foschepoth von der Universiät Freiburg zitiert. Der Historiker schilderte bis ins Detail das Röntgen-System der westlichen Spionageapparate. Die Bundesregierung habe das Post- und Fernmeldegeheimnis umgangen und gebrochen. Tausende Briefe aus der DDR seien geöffnet und durchforstet worden.

Die Reaktion der Zuschauer auf die Sendung kam prompt und war äußerst kritisch. Sabine Kessler schrieb unmittelbar nach Ausstrahlung des Beitrags in der „Exakt“-Kommentarspalte: „Mein Gott, hier schwinden einem die Sinne, was hier nach so vielen Jahren alles rauskommt. Jahrelang spielt der Westen das Unschuldslamm. Dabei haben die es faustdick hinter den Ohren. Was ist denn hier die Meinung von Minister Gauck ?“ Gemeint ist der gegenwärtige Bundespräsident Joachim Gauck, an den sich diese Frage richtet und der zuvor Herr über die Akten und Unterlagen des DDR-Staatssicherheitssystems war.

Der Zuschauer Rolf Hasenöhrl meint ironisch, es sei wie immer. „Es gab nur in der DDR eine flächendeckende Überwachung, ein flächendeckendes Doping. In der BRD war alles nur zum Guten und im Namen von Freiheit und Menschlichkeit. Wenn dann mal was rauskommt, muss natürlich der Datenschutz gewährleistet werden und es können keine näheren Angaben zu handelnden Personen zugelassen werden. Gleiches gilt natürlich auch für die Stasi-Spitzel – natürlich nur die westlichen. Bei denen aus dem Osten ist der Datenschutz aufgehoben. Ist ja auch verständlich, die waren das ja 40 Jahre gewöhnt. Ich möchte die DDR nicht wieder haben, sondern bin nur für gleiches Recht für alle.“

Die letzte Äußerung am späten Mittwochabend hnterlässt Martin Schmitz in dem MDR-Gästebuch: „Wundert mich überhaupt nicht. Bin aber froh, dass die bundesdeutsche Lügerei endlich ein Ende hat. Ich frage mich eigentlich, wie die Westdeutschen dazu stehen, die doch mit der ganzen Lüge dieses verlogenen westdeutschen Systems groß geworden sind. Die müssten sich doch in Grund und Boden schämen, wenn sie uns DDR-Bürger arrogant immer Zonis nannten. Jetzt kommt es heraus, dass das Gebiet von Westdeutschland überhaupt nicht souverän ist und die Allierten das Gebiet immer noch als Besatzungsgebiet behandeln. Wie heißt es so schön: Hochmut kommt vor dem Fall. Herr Professor Foschepoth hat Recht. Was die Stasi hinsichtlich der Bespitzelung getan hat, war regelrecht Folklore gegenüber der westlichen Spitzelei. ++ (sp/mgn/19.12.13 – 347)

http://www.adn1946.wordpress.com, e-mail: adn1946@gmail.com

Werbung

München/Karlsruhe, 13. November 2013 (ADN). „Aus den bislang übermittelten Informationen ergeben sich allerdings noch keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte für eine in die Zuständigkeit der Bundesanwaltschaft fallende Straftat.“ Diese dürre Antwort der Behörde, von der nun alle Welt, die entscheidenden Aktionen gegen das Ausspähen durch die National Security Agency (NSA) erwartet, zitiert die „Süddeutsche Zeitung“ am Mittwoch und belegt das endlose Verharren der Strafermittler in Untätigkeit. Übersetzt heiße das: Da wird nichts draus.

Um die Verpflichtung der Bundesanwaltschaft zum Ermitteln zu erhärten, verweist die Tageszeitung auf einen Paragraphen 99. Danach stehen auf „geheimdienstliche Agententätigkeit“ bis zu fünf Jahre Haft, in schweren Fällen bis zu zehn Jahre. „Der ausländische Agent müsste nicht einmal deutschen Boden betreten haben, um ein Fall für die deutsche Justiz zu werden,“ schreibt das Blatt. Das Anzapfen eines Kabelknotens zur massenhaften Ausforschung von Telekommunikations- und Internetdaten in Deutschland würde bereits ausreichen. Zudem könne es schon strafbar sein, wenn US-Amerikaner und Briten ihre technischen Möglichkeiten nutzen, um sich ein möglichst umfassendes Bild von Deutschland zu machen. Das Ausspähen des Telefons der Kanzlerin und der Chefetagen der deutschen Wirtschaft noch nicht einmal eingeschlossen. Der Bundesgerichtshof (BGH) habe dazu klar geurteilt. Das betreffe Bestrebungen fremder Geheimdienste, „alle Angelegenheiten eines anderen Staates systematisch auszuforschen, um auf diese Weise durch Erkundung von Schwächen, des potenziellen Gegners im Kräftespiel der Mächte letzten Endes ein Übergewicht zu erlangen“.

Was daraus hinsichtlich der aktuellen Überwachungsaffäre folgt, erfordere wenig Phantasie. „Sobald Berlin der Bundesanwaltschaft signalisiert, Ermittlungen gegen US-Verantwortliche schadeten deutschen Interessen, werden die Bundesanwälte den Fall zu den Akten legen – inklusdive der brisanten Handy-Abhöraktion. Und ganz ohne zuvor Ermittlungen einzuleiten, denn dies hätte das volle Programm zur Folge. Es müsste ein Rechtshilfeersuchen an die USA gestellt werden, um Menschen wie Keith Alexander befragen zu dürfen. Und eines an Russland, um Edward Snowden nach Karlsruhe zu holen.“ Dergleichen sei jedoch reine Theorie. ++ (sp/mgn/13.11.13 -311)

http://www.adn1946.wordpress.com, e-mail: adn1946@gmail.com