Köln, 13. Januar 2013 (ADN) Der Kabarettist Mathias Richling forderte im Rundfunksender Deutschlandfunk Entwurf, Diskussion und Inkraftsetzung einer deutschen Verfassung ein. In der sonntäglichen Frühsendung „Denk ich an Deutschland“ teilte der aus Baden-Württemberg stammende Künstler mit, dass dies längst vor 23 Jahren hätte stattfinden müssen.
Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, das vom Parlamentarischen Rat im Auftrag der westlichen alliierten Besatzungsmächte nach dem Zweiten Weltkrieg erarbeitet und am 23. Mai 1949 verabschiedet worden ist, verkörpert lediglich eine Notverordnung für das sogenannte Vereinigte Wirtschaftsgebiet in den westlichen Besatzungszonen. Das deutsche Volk hat darüber zu keinem Zeitpunkt abstimmen dürfen. Das dann ebenfalls ohne Befragen der Bevölkerung auf das Territorium der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik (DDR) ausgedehnte Grundgesetz sieht vor, dass im Falle einer Wiedervereinigung eine deutsche Verfassung vorgelegt wird, über die die Bevölkerung Deutschlands direkt entscheiden soll. Dies wurde bislang von den Politikern der Bundesrepublik Deutschland hintertrieben. Es wurde vor zwei Jahrzehnten zwar eine Kommission gebildet, die sich mit der Vorlage einer Verfassung beschäftigen sollte. Letztlich verschwand sie aus der öffentltlichen Wahrnehmung und wurde still und heimlich beerdigt. Nach Auuffassung von Richling dürfe sich nunmehr keiner wundern, wenn basisdemokratische Bewegungen wie die von Stuttgart 21 immer häufiger in Erscheinung treten und gegen die grundlegenden demokratischen Defizite protestieren.
Inzwischen gibt es diverse Bürgergruppen und -initiativen, die dem Ruf nach einer Verfassung als fundamentalem Konstitutiv eines Staates folgen und ein solches Dokument zunehmend lautstark fordern. In der offiziellen Öffentlichkeit und von der bundesdeutschen Politik werden diese Stimmen ignoriert und totgeschwiegen. ++ (pl/mgn/13.01.13 – 008)