Archive für Beiträge mit Schlagwort: Verfassungsbeschwerde

Leipzig, 11. September 2014 (ADN). Die Mitarbeiter des Leipziger Finanzamtes Henry Schutta und Rita Lindner durchsuchten am Donnerstag in Leipzig Wohnung und Redaktionsräume eines freien Journalisten. Angeblich habe er auf mehrere Schreiben der Behörde nicht reagiert. Die von den „Vollstreckern“ vorgelegte Durchsuchungsanordnung trug keine richterliche Unterschrift und war somit rechtsunwirksam. Schutta und Lindner ignorierten dabei vollständig, dass in der Angelegenheit ein juristisches Verfahren im Gang ist und noch keinerlei rechtskräftige Entscheidung vorliegt. Derzeit befindet sich der  strittige Fall beim Bundesfinanzhof (BFH), der bislang auf den Inhalt der Sache noch nicht eingegangen ist. Für die als Beweis dafür zur Verfügung gestellten BFH-Unterlagen nebst Aktenzeichen interessierten sich die Behördenvertreter nicht, wollten diese nicht einmal an- oder einsehen.   

Einige Tage zuvor hatten die beiden Finanzbeamten in derselben Angelegenheit eine andere Wohnung in dem Mehrfamilienhaus durchsucht. Es handelte sich um das Quartier des Vermieters, der in die Angelegenheit überhaupt nicht involviert ist. Da der Hauseigentümer nicht anwesend war, haben die Finanzangestellten im Zusammenwirken mit der Polizei und einem Schlüsseldienst diese Wohnung gewaltsam geöffnet. Diesen Vorgang in die Kategorie „Einbruch“ einzustufen, wollten die Verursacher dennoch nicht gelten lassen. Neben dem entstandenen hohen Sachschaden, dem großen Personal- und Bürokratieaufwand war das „Ergebnis“ der beiden rechtswidrigen Wohnungsdurchsuchungen mehr als mager. Das auf Sozialhilfeniveau lebende Opfer konnte den beiden Vollstreckern lediglich die spärliche Zusage abringen, dass sie ihm das Mittagessen und anderes täglich Brot nicht wegzunehmen gedenken.

Eine statistische Erfassung von Wohnungsdurchsuchungen gibt es in der Bundesrepublik Deutschland (BRD) nicht. Nach Expertenschätzungen sind es pro Jahr mehr als 100.000. In einem taz-Interview beurteilte der ehemalige Bundesverfassungsrichter und jetzige BFH-Präsident Rudolf Mellinghoff die hohe Zahl verfassungswidriger Durchsuchungen als sehr bedenklich. In dem Zeitraum 2005 bis 2008 bezogen sich immerhin 20 Prozent aller erfolgreichen Verfassungsbeschwerden auf Wohnungsdurchsuchungen. Das waren, so Mellinghoff, 20 bis 30 Beanstandungen. Viele Durchsuchungen verstoßen nach seiner Aussage gegen das Prinzip der Verhältnismäßigkeit. Dass diese Miss-Stände kaum öffentliche Beachtung finden, wundere ihn. Er halte das nicht für angemessen. „Die Wohnung ist geschützt als Ort der Privatheit und des Rückzugs. Die grundsätzliche Unverletzbarkeit der Wohnung ist für den Schutz der Privatsphäre von zentraler Bedeutung“, erklärte der Jurist. ++ (fi/mgn/11.09.14 – 254)

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Leipzig, 1. September 2014 (ADN). Das vorläufige Ergebnis der Landtagswahlen ist gerade etwa fünf Stunden alt, da klingelt ein vom Leipziger Gerichtsvollzieher Daniel Kirchhöfel angeführter Trupp von vier Männern vor sechs Uhr morgens am Montag Sturm  in der Wohnung eines Nichtwählers. Ihm werden ein Beschluss und ein Haftbefehl – beides nicht unterschrieben und daher nicht rechtswirksam – unter die Nase gehalten. Bei dem Protestanten, Dissidenten und derart Überfallenen handelt es sich um den parteilosen Einzelbewerber um das Leipziger Oberbürgermeisteramt, das im vergangenen Jahr durch eine Kommunalwahl neu besetzt werden sollte. Der Betroffene war  unter bisher ungeklärten Umständen gar nicht zur Wahl zugelassen worden, wehrt sich dagegen jedoch bis heute auf juristischem Wege. Er beruft sich unter anderem auf die Grundsätze der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) und völkerrechtliche Regelungen. Inzwischen sind alle Rechtsinstanzen durchlaufen und die Streitsache liegt als Verfassungsbeschwerde seit Mitte Juli dieses Jahres dem Sächsischen Verfassungsgerichtshof zur Entscheidung vor. Das Verfassungsgericht hatte die umfangreich begründete Beschwerde Sachsens Justiz- und Europaministerium für eine Stellungnahme zugeleitet. Diese Behörde ließ einige Tage vor der Landtagswahl den Verfassungsgerichtshof wissen, dass es auf die Beschwerde nicht mit inhaltlichen Argumenten antworten will. Nun hat es plötzlich mit kaum für möglich gehaltenen Mitteln doch reagiert, indem es den Beschwerdeführer mit illegitimen, gewalttätigen und höchst fragwürdigen Mitteln einschüchtern und für ein halbes Jahr inhaftieren will. Das konnte der Betroffene, der seinen Gang zur Wahlurne mehrfach öffentlich vom Ausgang des seit mehr als einem Jahr laufenden Rechtsstreits abhängig gemacht hatte,  nur durch eine erpresste Unterschrift unter einen ihm vorgelegten Fragebogen abwenden.

So funktioniert Sachsens „Demokratie“ am Weltfriedenstag und 75. Jahrestag des Ausbruchs des Zweiten Weltkriegs ganz konkret und brandaktuell.  Historische Paralallen in der Methodik sind kaum zu übersehen und machen sprachlos. Mit dem Faustrecht soll das überzeugende Wort und das juristische Argument als wirksames Instrument ausgehebelt und ersetzt werden – und das angesichts eines dem Verfassungsgericht vorliegenden und noch gar nicht entschiedenen  Streitfalls auf dem Gebiet demokratischer Wahlen.  Mehr Schaden ist einem Rechtsstaat wohl kaum zufügbar. ++ (dk/mgn/01.09.14 – 244)

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Mainz, 2. Juli 2014 (ADN). Mit rund 250 Teilnehmern rechnen die Organisatoren eines Trauermarsches am Mittwochabend in der Ortschaft Maikammer in der Südpfalz. Damit wollen die Bürger erneut ihren Protest gegen die Zwangsfusion dokumentieren, mit der sie seit Monatsbeginn in einen Verwaltungstopf mit den Einwohnern der Verbandsgemeinde Edenkoben von den in Rheinland-Pfalz herrschenden Bürokraten trotz lautstarker Gegenwehr geworfen worden sind. Ausgangspunkt der kommunalen Selbstenthauptung ist ein Landesgesetz aus dem Jahr 2013. Es wurde – wie so oft bei umstrittenen Regelwerken zur Täuschung der Öffentlichkeit – kurz vor Weihnachten am 20. Dezember verabschiedet. Als Gründe für die neuen Ortsgrenzen werden der demographische Wandel und die katastrophale Finanzsituation vieler Kommunen vorgeschoben. Obwohl viele Menschen nicht auf vertraute Gemeindegrenzen verzichten wollen, setzen sich die Landespolitiker eiskalt über den Bürgenwillen hinweg. Kein Trost ist es für die Ortsbevölkerung von Maikammer, dass ihr Bürgermeister Karl Schäfer weiterhin mit seiner Sekretärin in der altbekannten Ratsstube residieren und Anträge auf Personalausweise entgegennehmen darf. 

Demnächst soll es in Rheinland-Pfalz 20 Kommunen weniger geben. zehntausende Menschen sollen sich an völlig neue Namen ihrer Wohnorte gewöhnen. Beispielsweise verschmelzen die Verbandsgemeinde Osthofen und die Verbandsgemeinde Westhofen zu einem administrativen Einheitsbrei mit dem Namen „Verbandsgemeinde Wonnegau“. Das ist für die Bürger keineswegs wonniglich und das verwaltunhgstechnische Fusionsfieber verläuft nicht konfliktfrei. Neben zehn freiwilligen Fusionen sind jetzt acht „Zwangsfusionen vollstreckt worden“ –  trotz Demonstrationen, Bürgerentscheiden und Klagen. Inzwischen liegen dem Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz sieben Klagen vor. Ein Verfahren wird noch 2014 verhandelt. Die anderen sollen 2015 folgen. Für einen gemeinsamen Termin sind die Sachlagen wohl zu unterschiedlich. Vielleicht soll auch die Gewohnheitskarte gespielt werden, mit der die Zeit ins Land geht und die Einwohnerproteste allmählich eingelullt werden. Ein Muster seines Vorgehens hatte das Verfassungsgericht bereits jüngst geliefert. Der Antrag der Verbandsgemeinden Mandscheid in der Eifel und Enkenbach-Alsenborn in der Westpfalz, die kürzlich erfolgte Wahl der Verbandsgemeinderäte zu verschieben und damit die Kommunalreform nicht zu zementieren, wurde von dem Gericht zurückgewiesen. Das muntere Neuziehen von Gemeindegrenzen ist offenbar systembedingt. Die Landesbürokraten scheren sich weder um den basisdemokratischen Bürgerwillen noch um eine funktionstüchtige Zivilgesellschaft. Der berühmt-berüchtigte deutsche Obrigkeitsstaat zieht alle Register. ++ (ks/mgn/02.07.14 – 182)

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Zürich/Karlsruhe/Radevormwald, 23. August 2012 (ADN).Die Menschenrechtlerin Sarah Luzia Hassel Reusing will per Klage vor dem Bundesverfassungsgericht (BVG) prüfen lassen, ob der Europäische Stabilitätsdmechanismus (ESM) und der sogenannte Fiskalpakt mit den Grundwerten des bundesdeutschen Grundgesetzes (GG) vereinbar ist. Felix Staratschek aus Radevormweald (Nordrhein-Westfalen) weist in einem Beitrag der jüngsten Ausgabe der in Zürich herausgegebenen Wochenzeitung „Zeit-Fragen“ auf die auffallende Merkwürdigkeit hin, dass die Klage in dem Kompendium der inzwischen im Zusammenhang beim höchsten bundesdeutschen Gericht der Bundesrepublik Deutschland (BRD) eingereichten Klage und Beschwerden generell links liegen gelassen wird. Die Klage werde nicht einmal erwähnt, obwohl die Autorin ein ordentliches Aktenzeichen für das von ihr eingesandte Dokument bekommen hat und das Anliegen des Schriftstücks nicht abgewiesen wurde.

Ganz anders und ebenso erstaunlich ist nach den Worten von Staratschek der Umgang mit der Verfassunghsbeschwerde des Vereins „Mehr Demokratie“. Nachdem darin auf mehr als 100 Seiten dargelegt werde, warum ESM und Fiskalpakt abzulehnen sind, wird unter dem Punkt V des langatmigen Papiers, in dem es um das Verfahren geht, plötzlich das Gegenteil gefordert. Staratschek zitiert die entscheidende Formulierung aus der Klageschrift: „Nur auf diesem Weg kann demokratische Legitimation für die mit ESM, Fiskalvertrag und den Art. 136 Abs. 3 AEUV einhergehenden Integrationsschritte, für den Systemwechsel in der Wirtschafts- und Währungsunion und die Aufgabe staatlicher Souveränität in einem, wenn nicht dem zentralen Politikfeld der Union vermittelt werden.“

Dieser Schlüsselsatz beweist nach Auffassung von Staratschek, dass entgegen der Ursprungsbehauptung in den Werbetexten der Initiative „Mehr Demokratie“ contra ESM und Fiskalpakt letztendlich ein Pro befürwortet und beantragt wird. Als Mittel zum Zweck fordere der Verein die Abstimmung über eine neue Verfassung gemäß Artikel 146 GG. Das sei Betrug an den rund 37.000 Mitklägern, die sich der Beschwerde per Unterschrift angeschlossen haben.

Wenn dieser Trick mit der demokratischen Legitimation gelingt, werden Menschenrechte, Solidarität, Personalität, Subsidiarität und Gemeinwohl den Interessen des Großkapitals untergeordnet, macht Staratschek deutlich. Er bezweifelt, auf diesem Weg noch eine Gesellschaft nach den Ideen der christlichen Soziallehre verwirklichen zu können. Er ermuntert deshalb zum Ausstieg aus der Unterstützung der Klage von „Mehr Demokratie“. Diese Bitte richtet Staratschek insbesondere an Mitglieder der Freien Wähler, der ÖDP und der Piratenpartei. Sein Wunsch besteht darin, möglichst viele Demokraten und Christen mögen sich mit der Reusing-Klage solidarisieren. ++ (dk/mgn//23.08.12 – 240)

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