Archive für Beiträge mit Schlagwort: Verfassungsbruch

Hanburg, 18. April 2014 (ADN). „Wir bestrafen Russland für den Anschluss der fernen Krim, aber nicht die USA für den systematischen Bruch unserer Verfassung“. Mit diesen Worten weist das Mitglied der Chefredaktion des Magazins „Stern“, Hans-Ulrich Jörges, auf den massiven politischen Grundwiderspruch hin, der seit Monaten nicht nur die Bundesrepublik Deutschland erschüttert. Er fürchte sich persönlich nicht vor Russland, sondern vor Amerika. Er könne für sich nicht ausschließen, vom russischen Geheimdienst abgehört zu werden. Aber er sei sicher, dass dies die Amerikaner tun und getan haben. Ihn ängstige der falsche Freund.

„Wir sind nicht souverän, nicht Herren im eigenen Haus“, schreibt der streitbare und prominente Journalist in der aktuellen Ausgabe des Hamburger Magazins. Doch niemand schütze uns, keiner unternehme überhaupt ernsthafte Anstrengungen, das zu tun. Keine Politik, keine Justiz, kein Verfassungsschutz, keine Spionageabwehr.  In Konsequenz dieser Einsicht kommt er zu dem Schluss: „Wir müssen uns selbst schützen. Wir haben ein Notwehrrecht zur Verteidigung unserer Verfassung. Jeder mag auf seine Weise beantworten, wie er dem amtlichen Amerika begegnet, ob er etwa der Spionagemaschine Sand ins Getriebe streut. Wer mutig ist, verwirrt ihre empfindlichen Reflexe durch Reizwörter in Mails und SMS.“ Hackern sei noch Wirksameres zuzutrauen, da sie nicht nur die Schengen-Datei und die Apple-Datenbank geknackt haben. Es wäre einen Test wert, ein globaler Akt der digitalen Notwehr.  ++ (vk/mgn/18.04.14 – 107)

http://www.adn1946.wordpress.com, e-mail: adn1946@gmail.com, Redaktion: Matthias Günkel (mgn)

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Berlin/Düsseldorf, 28. November 2013 (ADN). Die Kompetenzen des am Donnerstag im Deutschen Bundestag eingesetzten Hauptausschusses erstrecken sich – schlichtweg gesagt – auf „alles“. Er soll bis nach Bildung der neuen Bunderegierung sämtliche Fachausschüsse des Parlaments ersetzen. Ein solches Gremium hat es seit Bestehen der Bundesrepublik Deutschland (BRD) noch niemals gegeben und es ist auch nirgends vorgesehen. Diese inzwischen mehrfach als Notkonstrukt bezeichnete Arbeitsgruppe ist nach den Worten des sozialdemokratischen Innenexperten Thomas Oppermann ein demokratisches Experiment, auf das einzugehen, er die Abgeordneten inständig bat. Es bereichere die parlamentarische Arbeit. Die von den vorläufigen Koalitionären Christlich Demokratische Union (CDU) und Sozialdemokratische Partei (SPD) aus der Taufe gehobene Neuschöpfung wird von der Fraktion Bündnis 90/die Grünen abgelehnt und von der Partei „die Linke“ als Verfassungsbruch deklariert.

Im Rundfunk nach der einmaligen parlamentarischen Kreation befragt nannte der Staatsrechtler Martin Morlok von der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf drei komplexe Grundprobleme, die aus konstitutioneller Sicht mit dem Hauptausschuss verbunden sind. So verlange das Grundgesetz einige Pflichtausschüsse. Dazu gehörten die für Auswärtiges, Verteidigung, Europa und für Petitionen. Auch wenn das Grundgesetz nicht explizit vorschreibe, zu welchem Zeitpunkt diese vier Gremien einzurichten sind und deren Bildung mit solchen Motiven hinauszuzögern, stelle dies ein „windeladvokatorisches Argument“ dar. Außerdem bedeute das Fehlen der Fachausschüsse, dass die arbeitsteilige Spezialisierung der parlamentarischen Arbeit nicht gegeben ist. Darunter leide die Kontrollfähigkeit des Parlaments. Als dritte Problemzone betrachtet Morlok den Hauptausschuss mit seinen 47 Mitgliedern von insgesamt 631 Bundestagsabgeordneten als kaum akzeptable Notlösung. Jede Woche mehr ihrer Existenz tut weh, so der Staatsrechtsprofessor. „Das ist eine Art Politbüro, das regiert“, ergänzte er. Das dürfe nicht ins neue Jahr geschleppt werden. Das „Politbüroprinzip“ führe dazu, alles in Koalitionskreisen auszuhandeln. Als Gegenmittel schlug der Experte für öffentliches Recht und Parteienspezialist vor, die alten Fachausschüsse übergangsweise einzusetzen. Diese könnten nach der Regierungsbildung dann personell und vom Arbeitsgebiet her noch modifiziert werden. ++ (pl/mgn/28.11.13 – 326)

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